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Haltefristverlängerung bei BTC Lending


rob111

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Hallo,

 

kurzer Hintergrund: Beim Staking (z.B. mit ADA) wird laut aktuellem Empfehlungsschreiben des BMFs die Haltefrist des ursprünglichen Coins verlängert (auf jeden Fall sofern dieser noch in der einjährigen Haltefrist ist). Die Gewinne aus den Staking Rewards werden mit Anlage SO versteuert und zusätzlich beginnt für die gewonnen Reward-Coins eine einjährige Haltefrist mit dem Einkaufspreis = Kurs zum Zeitpunkt des Rewards/ Gewinns. Wie ich es verstanden habe, ist hier jedoch auch noch nicht klar, ob ein bereits steuerfreier Coin (z.B. ADA über ein Jahr gehalten) nachträglich eine Haltefristverlängerung erfahren kann.

Eigentliche Frage: Wie verhält es sich beim Lending von Bitcoin, wenn ich bspw. 1 BTC habe und dieser seit einem Monat aus der Haltefrist von einem Jahr ist. Wenn ich diesen einen (steuerfreien) BTC nun verleihe und darauf Zinsen in BTC generiere, verlängert sich dann die ursprüngliche Haltefrist von einem Jahr auf 10 Jahre, obwohl mein Coin zu einem Zeitpunkt bereits steuerfrei war?


Danke euch.

Bearbeitet von rob111
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ist noch nicht geklärt, wirst also Argumente dafür und dagegen finden.
Mit etwas Glück wird dies im fertigen BMF Schreiben (bisher gab es nur den Entwurf, da steht dazu noch nichts drin) dann noch genauer erläutert.

Für die Vergangenheit (wenns also schon genau so passiert ist) würde ich es einfach genau so mit zu meiner Steuererklärung schreiben und begründen, dass dies steuerfrei ist. Soalnge es im BMF Schreiben dann nicht eindeutig anders drin steht, stehen die Chancen gut, dass es so durchgeht.

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vor 6 Minuten schrieb rob111:

Eigentliche Frage: Wie verhält es sich beim Lending von Bitcoin, wenn ich bspw. 1 BTC habe und dieser seit einem Monat aus der Haltefrist von einem Jahr ist. Wenn ich diesen einen (steuerfreien) BTC nun verleihe und darauf Zinsen in BTC generiere, verlängert sich dann die ursprüngliche Haltefrist von einem Jahr auf 10 Jahre, obwohl mein Coin zu einem Zeitpunkt bereits steuerfrei war?

Was steuerfrei veräußerbar ist, bleibt steuerfrei veräußerbar - analog vermieteter Immobilien.

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