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Fehlerhafte Steuererklärung nach Betrugsfall


flashws

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Ich bin in 2019 in eine Betrugsmasche reingefallen, indem ich einer Person, zu Verdoppelung bzw. zur Verdreifachung, ca. 0,5 BTC überwiesen habe. Danach habei ch von dieser Person nie wieder was gehört oder gelesen. Der BTC bzw. das Geld war demnach weg.

Nun wird in meinem Report von 2019 dieser Transfer angezeigt und das Finanzamt bewertet das Ganze so, dass ein Ausgang stattgefunden hat und verlangt dafür eine entsprechende Steuer (ca. 2.700€), nach §22 EStG.

Kann mir jmd. helfen? 

Ich wurde hier ja letztendlich betrogen und es ist NIE Geld in EUR auf mein Bankkonto eingeflossen. Wie kann man das dem FA zeigen/sagen, dass hier ein Betrugsfall vorliegt und man deswegen eigtl. keine Steuer abtreten muss, da ich in meiner ganzen Krypto-Karriere bisher nur am hodln bin! 🙂

Besten Dan im Voraus

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Soweit ich weiß ist das eine üble Sache. Also theoretisch ist es wohl so, dass Diebstahl die Steuer nicht interessiert. Allerdings habe ich mich damit nicht so tief beschäftigt, dass ich mir da 100% sicher bin oder gar Quellen hätte.

Also versuchen wir mal logisch dran zu gehen, unter der Annahme, dass ein Verlust von Coins kein "Verkauf zu 0€" von Coins ist.:
- Angenommen du machst 1000€ Gewinn und bevor du die Steuer zahlen kannst, wird dir das Geld geklaut. -> hier klingt es logisch, dass du trotzdem Steuern zahlen musst, wenns auch doof ist.
- Angenommen du kaufst 0.5 BTC und schickst diese dann an einen Betrüger und bekommst sie nicht wieder. Dann gab es hier keinen Verkauf, also genau genommen auch keinen Gewinn. Daher muss nichts verstueert werden. Den Verlust der Coins von der steuer absetzen geht aber logisch gesehen auch nicht.

Daher wäre die eigentliche Frage nun:
Gab es nur einen Kauf und dann waren die coins weg? Oder hast du eventuell durch Trading aus ursprünglich 0.1 BTC dann 0.5 BTC gemacht, womit du einen zu versteuernden Gewinn von 0.4BTC hättest?
Wenn du keinen Gewinn hattest, dann hast du Glück und die Sache ist eindeutig. Wenn du aber Gewinn hattest, der dir dann geklaut wurde, solltest du das mit einem Steuerberater besprechen, was für Optionen du da hast.

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vor 2 Stunden schrieb Serpens66:

Soweit ich weiß ist das eine üble Sache. Also theoretisch ist es wohl so, dass Diebstahl die Steuer nicht interessiert. Allerdings habe ich mich damit nicht so tief beschäftigt, dass ich mir da 100% sicher bin oder gar Quellen hätte.

Also versuchen wir mal logisch dran zu gehen, unter der Annahme, dass ein Verlust von Coins kein "Verkauf zu 0€" von Coins ist.:
- Angenommen du machst 1000€ Gewinn und bevor du die Steuer zahlen kannst, wird dir das Geld geklaut. -> hier klingt es logisch, dass du trotzdem Steuern zahlen musst, wenns auch doof ist.
- Angenommen du kaufst 0.5 BTC und schickst diese dann an einen Betrüger und bekommst sie nicht wieder. Dann gab es hier keinen Verkauf, also genau genommen auch keinen Gewinn. Daher muss nichts verstueert werden. Den Verlust der Coins von der steuer absetzen geht aber logisch gesehen auch nicht.

Daher wäre die eigentliche Frage nun:
Gab es nur einen Kauf und dann waren die coins weg? Oder hast du eventuell durch Trading aus ursprünglich 0.1 BTC dann 0.5 BTC gemacht, womit du einen zu versteuernden Gewinn von 0.4BTC hättest?
Wenn du keinen Gewinn hattest, dann hast du Glück und die Sache ist eindeutig. Wenn du aber Gewinn hattest, der dir dann geklaut wurde, solltest du das mit einem Steuerberater besprechen, was für Optionen du da hast.

Also die 0,5 BTC von mir gesendet wurden, war ein Gewinn vorhanden. Allerdings über der 12 monatigen Spekulationsfrist. Demnach war ich doch ohnehin steuerfrei? 

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vor 2 Stunden schrieb Ozymandias123:

Eine Auszahlung ist erst mal kein privates Veräußerungsgeschäft.

Ob man Coins verliert, betrogen wird oder an falsche Adressen sendet, sollte keine steuerliche Auswirkung haben.

Gekauft hatte ich bei ca. 0,2 BTC. die 0,5 kamen eindeutig nach 12 Monaten zustande und dann erst wurden diese 0,5 an den Betrüger gesendet...

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Ich würde es als "Transfer" werten und dass die Coins noch immer in meinem "Eigentum" sind.

Somit hat es keine Veräußerung gegeben.

Die 0,5 BTC befinden sich also im "Besitz" eines anderen (analog einer Exchange, die Lending anbietet) jedoch im eigenen "Eigentum".

Rein formal würde ich also davon ausgehen, dass ich die 0,5 BTC irgendwann in der Zukunft zurück erhalte.

Einen "Diebstahl" würde ich frühestens ein Jahr später dokumentieren damit vollkommen egal ist falls der Diebstahl als "Veräußerung" gewertet wird.

Auch rechtlich gesehen ist diese Vorgehensweise unbedenklich wenn man guten Glaubens ist, dass die Verdopplung irgendwann schon noch erfolgt.

(natürlich ist es völliger Unsinn zu glauben, dass irgendjemand erhaltene Bitcoin "garantiert" in doppelter Menge zurück zahlt)

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vor 37 Minuten schrieb flashws:

Allerdings über der 12 monatigen Spekulationsfrist. Demnach war ich doch ohnehin steuerfrei? 

Ich würde in dem Fall die verlorenen Coins als Ausgabe buchen. Den daraus resultierenden Steuerbericht würde ich zurück an das Finanzamt schicken mit dem Hinweis, dass ich ihrem Änderungswunsch nachgekommen bin aber weil die BTC bereits älter als 12 Monate waren, sind die verlorenen Coins egal wie ich sie buchen zwangsweise steuerfrei. Das Finanzamt möge bitte den Steuerbescheid korrigieren. Siehe angehängten neuen Report.

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vor 19 Minuten schrieb Jokin:

Ich würde es als "Transfer" werten und dass die Coins noch immer in meinem "Eigentum" sind.

Somit hat es keine Veräußerung gegeben.

Die 0,5 BTC befinden sich also im "Besitz" eines anderen (analog einer Exchange, die Lending anbietet) jedoch im eigenen "Eigentum".

Rein formal würde ich also davon ausgehen, dass ich die 0,5 BTC irgendwann in der Zukunft zurück erhalte.

Einen "Diebstahl" würde ich frühestens ein Jahr später dokumentieren damit vollkommen egal ist falls der Diebstahl als "Veräußerung" gewertet wird.

Auch rechtlich gesehen ist diese Vorgehensweise unbedenklich wenn man guten Glaubens ist, dass die Verdopplung irgendwann schon noch erfolgt.

(natürlich ist es völliger Unsinn zu glauben, dass irgendjemand erhaltene Bitcoin "garantiert" in doppelter Menge zurück zahlt)

Das ist eine sehr gute Idee, Danke dir! :)

Wie mache ich das am besten?

Ich importiere immer beide Historys (Bitpande & Binance) zu cointracking und fahre dann die Auswertung.

Wie genau mache ich das nun, also als "Transfer werten"?  ...

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vor 3 Minuten schrieb flashws:

Ich importiere immer beide Historys (Bitpande & Binance) zu cointracking und fahre dann die Auswertung.

Wo ich gerade Cointracking lese. Cointracking neigt dazu dir eine Steuerfreieheit vorzurechnen wo eigentlich keine vorhanden ist. Wenn du zum Beispiel auf Bitpanada BTC seit einem Jahr liegen hast und dann auf Binance BTC kaufst und direkt an den Betrüger sendest, dann hat das Finanzamt wohlmöglich Recht mit seiner Berechnung und Cointracking irrt. Cointracking hat keine ordentliche Wallet Trennung und haut deinen kompletten Bestand erstmal in einen Topf. Man kann zwar in Cointracking die Wallet Trennung aktivieren aber weil Cointracking nur eine ungenügende Prüfung der Wallets durchführt kommt da in der Regel nichts valides bei raus. Andere Steuertools arbeiten an dieser Stelle besser.

vor 7 Minuten schrieb flashws:

Wie genau mache ich das nun, also als "Transfer werten"?

Neues Wallet anlegen und dann manuelle Buchungen vornehmen. Einen internen Transfer und 1 Jahr später einen Verlust.

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