D3adeye Geschrieben 13. November 2021 Teilen Geschrieben 13. November 2021 (bearbeitet) Guten Abend, ich habe dieses Jahr einige Kryptowährungen mit einer Haltedauer länger als 1 Jahr in € getauscht und auf mein Bankkonto überwiesen. Dementsprechend wären diese steuerfrei. Nun stelle ich mir folgende Frage: Muss ich in der Steuererklärung im nächsten Jahr trotzdem meinen steuerfreien Gewinn angeben, damit das Finanzamt davon bescheid weiß? Falls ja, wie und wo sollte man das am besten angeben? Meine Trades habe ich alle sauber über Cointracking dokumentiert, sodass ich auch Nachweise einreichen kann. Seitens meiner Bank habe ich vor der Auszahlung vorab die Info gegeben, dass ich Geldeingänge aufgrund Verkauf von Kryptos auf mein Bankkonto erwarte. Diese sehen darin kein Problem. Diese sagten nur, dass sich möglicherweise der Geldwäschebeauftragte bei mir meldet, wenn eine Zahlung unklar wäre. Nur seitens des Finanzamtes bin ich mir noch unsicher. Vielen Dank vorab. Gruß D3adeye Bearbeitet 13. November 2021 von D3adeye Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 13. November 2021 Teilen Geschrieben 13. November 2021 vor 1 Stunde schrieb D3adeye: Muss ich in der Steuererklärung im nächsten Jahr trotzdem meinen steuerfreien Gewinn angeben, damit das Finanzamt davon bescheid weiß? Nein. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rikki77 Geschrieben 13. November 2021 Teilen Geschrieben 13. November 2021 Kein Muss. Aber meine Meinung dazu ist wohl bekannt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
D3adeye Geschrieben 13. November 2021 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2021 vor einer Stunde schrieb Rikki77: Kein Muss. Aber meine Meinung dazu ist wohl bekannt. Leider ist Sie mir nicht bekannt. 😄 was hältst du davon? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rikki77 Geschrieben 13. November 2021 Teilen Geschrieben 13. November 2021 Ich würde das wie gesagt immer machen. Zumal man die Daten ja eh haben muß. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 13. November 2021 Teilen Geschrieben 13. November 2021 (bearbeitet) es gibt user die sagen, "nein, weil nicht verpflichtend" und es gibt user, so auch mich die sagen: lieber alle Sachverhalte angeben und bestätigen lassen, dass es steuerfrei ist, als hinterher wegen einem Rechenfehler oder weil man was falsch verstanden hat oder weil man was nciht wusste, wegen Steuerhinterziehung dranzukommen. Bestes Beispiel ist aktuell die Frage, ob Staking die Haltefrist nun auf 10 Jahre setzt oder nicht. So gab es in der Vergangenheit mit absoluter Sicherheit viele Leute die mit coins staking/lending betrieben haben, sie dann aber vermeintlich steuerfrei (weil älter als 1 jahr) verkauft haben. Und weil ja steuerfrei, wurde nichts bei der Steuererklärung angegeben. Nun heißt es aber, dass das Gesetz sagt, dass diese coins wegen staking/lending aber garnicht steuerfrei waren (und dies schon immer so galt). Hätten diese User alle Sachverhalte in einer Steuerklärung angegeben (auch dass staking/lending betrieben wurde) und das Finanzamt hätte es dennoch als steuerfrei bestätigt, dann ist alles gut und Glück gehabt. Hat man aber nichts angegben, darf man sich jetzt erstmal rechtlich beraten lassen und vermutlich selbstanzeige erstatten, weil es durchaus Steuerhinterziehung sein könnte. Ob das wirklich Steuerhinterziehung ist oder nicht, kann ich nicht genau sagen, Winheller hat (natürlich) dazu geraten, sich beraten zu lassen. Bearbeitet 13. November 2021 von Serpens66 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
D3adeye Geschrieben 13. November 2021 Autor Teilen Geschrieben 13. November 2021 Danke für eure Antworten. Vielleicht werde ich auch mal direkt Kontakt mit meinem zuständigen Finanzamt aufnehmen und den Sachverhalt schildern. Die können mir bestimmt etwas dazu sagen, wie Sie es gerne gehandhabt möchten. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MellowD Geschrieben 14. November 2021 Teilen Geschrieben 14. November 2021 Steuerfreie Gewinne brauchen nicht gemeldet werden. Natürlich muss man vorbereitet sein das auch Jahre später Rückfragen kommen können woher das viele Geld herkommt das man dann in andere Anlageklassen gestreut hat. Wenns hier nicht um Summen ab 6stellig geht ist das sehr unwahrscheinlich. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
D3adeye Geschrieben 5. Dezember 2021 Autor Teilen Geschrieben 5. Dezember 2021 (bearbeitet) Entschuldigt die verspätete Frage, aber wie und an welcher Stelle in der Steuererklärung müsste man seinen "steuerfreien Gewinn" durch den Verkauf von Kryptos angeben, wenn man sich trotzdem dafür entscheidet, dem Finanzamt eine Info zu geben? Es gibt doch sehr unterschiedliche Meinungen darüber, wie jeder mit dem Verkauf seiner steuerfreien Kryptos gegenüber dem FA umgeht. Bearbeitet 5. Dezember 2021 von D3adeye Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 5. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2021 vor 2 Minuten schrieb D3adeye: Entschuldigt die verspätete Frage, aber wie und an welcher Stelle in der Steuererklärung müsste man seinen "steuerfreien Gewinn" durch den Verkauf von Kryptos angeben, wenn man sich trotzdem dafür entscheidet, dem Finanzamt eine Info zu geben? Das kommt in die Anlage SO bei "Private Veräußerungsgeschäfte". Dort trägst du deine Gewinne ein auch wenn sie geringer als 600 Euro sind - das Finanzamt wird den Eintrag ignorieren, aber du hast es zumindest gemeldet. Solltest du über Veräußerungen informieren wollen, bei denen die Anschaffung mehr als 1 Jahr zurück liegt: Pech gehabt, die Formulare bieten dafür keine Eintragungsmöglichkeit. Du kannst also nur ein Begleitschreiben deiner Einkommensteuererklärung beifügen. Da kannst du dann alles drauf schreiben, was für das Finanzamt keine Rolle spielt. Den Zettel werden die direkt entsorgen. Aber so hast du sie zumindest "informiert". ... kannste aber auch sein lassen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bulsan Geschrieben 6. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2021 vor 10 Stunden schrieb Jokin: Das kommt in die Anlage SO bei "Private Veräußerungsgeschäfte". Dort trägst du deine Gewinne ein auch wenn sie geringer als 600 Euro sind - das Finanzamt wird den Eintrag ignorieren, aber du hast es zumindest gemeldet. .... ... kannste aber auch sein lassen. Ich lese hier immer mal wieder von Leuten, von denen ein Legitimitätsnachweis ihres Vermögens verlangt wurde. zB bei Immo Kauf/Kredit. Ist es dafür nicht eine schöne Sache, wenn man seine alten Anlagen SO der Bank hinlegen kann und sagen: in den letzten Jahren xx€ Kryptogewinne, und immer brav dem FA gemeldet, obwohl steuerfrei? Oder wären das für so einen Fall völlig nutzlose Zettel? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 6. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2021 vor 46 Minuten schrieb bulsan: Ich lese hier immer mal wieder von Leuten, von denen ein Legitimitätsnachweis ihres Vermögens verlangt wurde. zB bei Immo Kauf/Kredit. Ist es dafür nicht eine schöne Sache, wenn man seine alten Anlagen SO der Bank hinlegen kann und sagen: in den letzten Jahren xx€ Kryptogewinne, und immer brav dem FA gemeldet, obwohl steuerfrei? Oder wären das für so einen Fall völlig nutzlose Zettel? Ich glaube, du bringst da gerade etwas durcheinander. "Legitimitätsnachweis"? Es gibt einen "Herkunftsnachweis", der von Banken gefordert wird wenn größere Zahlungen eingehen. Da hilft es dir überhaupt nicht wenn du dem Finanzamt Dinge mitteilst, die sie nicht im "Einkommensteuerbescheid" verarbeiten. Das steht im Steuerbescheid nicht drin. Bei einem Immobilienkauf verlangt der bisherige Eigentümer einen "Kapitalnachweis", der wird in der Regel von der Bank ausgestellt, die ein entsprechendes Guthaben auf dem Konto bestätigt oder bestätigt, dass die Immobilienfinanzierung ok ist und das Kapital zum Kauf bereit steht. Hier hat der Kryptomillionär natürlich ein Problem wenn er für 'n Viertel Mio. eine Immobilie kaufen möchte. Dieses Problem ist jedoch recht einfach lösbar, dazu muss man nur etwas Aufklärungsarbeit leisten. Schritt 1: Auf einer eigenen Bitcoin-Adresse muss das Guthaben liegen, z.B. die hier: 1B6xQ8CUw14BcRuM1UEJxoL6p23hk6QYFT Diese Adresse kann ja jedem gehören, also muss man "beweisen", dass es auch die eigene Adresse ist. Schritt 2: Mit Electrum kann ich unter "Werkzeuge" -> "Nachricht signieren" (oder Rechtsklick auf die Adresse) die Nachricht mit dem PrivateKey der Adresse signieren. Nachricht: "Kapitalnachweis für das Coinforum" Signatur: "IARFe8H+Xdm/o/wk9vXGLdhVPk2hTAdSFO6QESCblESbWWCzvajn0xirS/e4srk/YCJXZOTViwXXPyjfc1SgQ6k=" Schritt 3: Die Signatur lässt sich dann hier verifizieren: https://tools.bitcoin.com/verify-message/ Kann ja jeder mal selber ausprobieren. So werden die Kapitalnachweise der Zukunft sein - ohne "Mittelsmann", einfach mit den kryptographischen Verfahren, die wir nun alle lernen werden. Der eine früher, der andere später. Einige bringen es sich selber bei, andere warten auf VHS-Kurse oder müssen es irgendwann zwangsläufig lernen weil es ohne dieses Werkzeug irgendwann nicht mehr gehen wird. 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bulsan Geschrieben 6. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2021 vor 1 Stunde schrieb Jokin: Es gibt einen "Herkunftsnachweis", der von Banken gefordert wird wenn größere Zahlungen eingehen. Da hilft es dir überhaupt nicht wenn du dem Finanzamt Dinge mitteilst, die sie nicht im "Einkommensteuerbescheid" verarbeiten. Das steht im Steuerbescheid nicht drin. Ok, also ist die Angabe steuerfreier Coingewinne in der Anlage SO völlig witzlos. Bleibenden Dokumentationswert hat nur, was dann auch im Steuerbescheid erscheint. Danke für die Aufklärung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rikki77 Geschrieben 6. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2021 vor 16 Minuten schrieb bulsan: Ok, also ist die Angabe steuerfreier Coingewinne in der Anlage SO völlig witzlos. Das sehe ich anders. Du kannst dich bei deiner Beurteilung ja geirrt haben. Wenn du alle Verkäufe meldest dann kann das FA das prüfen und ggf. Fehler finden und berichtigen. Wenn das dann durch ist bist du auf der sicheren Seite. Dann kann später niemand kommen und dir eine Steuerhinterziehung vorwerfen. Da man die Aufstellung eh machen muß ist es doch keine Mühe diese mit einzureichen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 6. Dezember 2021 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2021 vor 2 Stunden schrieb Rikki77: Das sehe ich anders. Du kannst dich bei deiner Beurteilung ja geirrt haben. Wenn du alle Verkäufe meldest dann kann das FA das prüfen und ggf. Fehler finden und berichtigen. Wenn das dann durch ist bist du auf der sicheren Seite. Dann kann später niemand kommen und dir eine Steuerhinterziehung vorwerfen. Da man die Aufstellung eh machen muß ist es doch keine Mühe diese mit einzureichen. Das Finanzamt berücksichtigt nur das was du in der Anlage SO eingetragen hast. Trägst du dort 100 Euro Gewinn ein, dein Anhang aus 20.000 Einzeltrades führt jedoch zu einem Gewinn von 10.000 Euro, dann bist du in exakt (!!) derselben Situation als hättest du überhaupt keinen Anhang mit den Einzeltrades mitgeschickt. Soll heißen: Das Finanzamt übernimmt keine Prüfung der Unterlagen wenn es dazu keinen Anlass gibt. Gleiches gilt wenn man seine Staking-Coins nach einem Jahr als "steuerfrei" ansieht obwohl das Finanzamt von 10 Jahren ausgeht. Es ist vollkommen egal ob du die komplette Auflistung mitgibst oder nicht. Wenn das Finanzamt irgendwann einen Datenauszug deiner Stakingplattform bekommt und dir nachweist, dass du Einnahmen nicht korrekt angegeben hast, dann macht es überhaupt keinen Unterschied ob du die Unterlagen mitgeschickt hattest oder ob du belegst, dass du bei deiner Steuererklärung "gewissenhaft" gearbeitet hast. Niemand verlangt von Privatleuten, dass sie sich im Steuerrecht perfekt auskennen. Niemand zwingt Privatleute zu Steuerberatern. Das Finanzamt toleriert Fehler, die nicht vorsätzlich begangen wurden. Da gibt's dann halt eine Korrektur und fertig - wenn es sich nur um geringe Beträge handelt, wird nichtmal korrigiert. 2 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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