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2000 € liegen auf Nicehash in Bitcoin rum, wie versteuern?


Herr_Coiner

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Hi Leute, ich lasse meine Grafikkarte seit Anfang des Jahres minen, wenn ich nicht zu Hause bin oder nicht zocke. Auf meinem Nicehash-Konto haben sich jetzt 2000 € in Bitcoin angesammelt. Jetzt will ich die langsam mal in ein Wallet übertragen (habe eins bei Kraken). 

 

Meine große Frage: wie versteuer ich das? Habe überlegt, ein Gewerbe anzumelden, dann kann ich die Grafikkarte (1.500 €) wahrscheinlich als Betriebsausgabe abschreiben. Aber mein großes Fragezeichen steht hinter etwas anderem: wie versteuere ich die 2000 €? Ist das "Steuerereignis" der Moment, an dem ich die Bitcoins an das Krakenwallet schicke? Oder WAR das Steuerereignis jede einzelne Nachricht von Nicehash "Sie haben eine Mining Zahlung über 0,00002521 BTC erhalten"? Falls Letzterers der Fall ist: muss dann nicht der BTC-Kurs in € für den jeweiligen Tag ermittelt werden (wie soll ich das denn machen?!?) und auf den entsprechenden Eurobetrag fallen dann die Steuern an? Selbst wenn ich unterhalb der Gewerbesteuergrenze (24.500 € oder so) bleibe und keine Privatentnahmen mache, muss ich doch eine Gewinn- und Verlustaufstellung machen und muss ich dann den Bitcoinkurs vom jeweiligen Tag wissen? Protokolliert Nicehash das irgendwie oder kann man da eine Excel-Tabelle exportieren? 

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vor 29 Minuten schrieb Herr_Coiner:

Hi Leute, ich lasse meine Grafikkarte seit Anfang des Jahres minen, wenn ich nicht zu Hause bin oder nicht zocke. Auf meinem Nicehash-Konto haben sich jetzt 2000 € in Bitcoin angesammelt. Jetzt will ich die langsam mal in ein Wallet übertragen (habe eins bei Kraken). 

 

Meine große Frage: wie versteuer ich das?

Zum Zeitpunkt der Gutschrift den Kurs nehmen und daraus den Ertrag in Euro ermitteln.

vor 29 Minuten schrieb Herr_Coiner:

dann kann ich die Grafikkarte (1.500 €) wahrscheinlich als Betriebsausgabe abschreiben.

Die Grafikkarte setzt du als Werbungskosten ab.

vor 30 Minuten schrieb Herr_Coiner:

Ist das "Steuerereignis" der Moment, an dem ich die Bitcoins an das Krakenwallet schicke?

Nein

vor 30 Minuten schrieb Herr_Coiner:

Oder WAR das Steuerereignis jede einzelne Nachricht von Nicehash "Sie haben eine Mining Zahlung über 0,00002521 BTC erhalten"?

Ja

vor 30 Minuten schrieb Herr_Coiner:

Falls Letzterers der Fall ist: muss dann nicht der BTC-Kurs in € für den jeweiligen Tag ermittelt werden (wie soll ich das denn machen?!?) und auf den entsprechenden Eurobetrag fallen dann die Steuern an?

Exakt so ist das.

Dazu musst du die Kurse der Vergangenheit ermitteln. Das geht über Coinmarketcap.com oder andere Services. Auch Cointracking.com kann das (Ref-Link in meiner Signatur).

vor 32 Minuten schrieb Herr_Coiner:

Selbst wenn ich unterhalb der Gewerbesteuergrenze (24.500 € oder so)

Was willste denn mit einer Gewerbeanmeldung bei dem Kleinkram?

Rechne erstmal aus ob du überhaupt einen Gewinn hast.

 

vor 33 Minuten schrieb Herr_Coiner:

Protokolliert Nicehash das irgendwie oder kann man da eine Excel-Tabelle exportieren? 

Keine Ahnung.

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Vielen Dank für die schnellen Antworten. Also ich kann die Grafikkarte auch absetzen, wenn ich kein Gewerbe anmelde? Ich habe sie zwar zum Spielen beschafft, aus der zeitlichen Perspektive aber wird sie zu 90% zum Kryptoschürfen verwendet. Und ich habe die Grafikkarte schon 2020 gekauft und für 2020 schon den Steuerbescheid bekommen; für Mining habe ich die Karte aber erst Anfang März 2021 angefangen zu nutzen. Kann ich die in der Steuererklärung für 2021 noch geltend machen? Super, dann kann ich auch meine Wasserkühlung absetzen, die musste ich mir wegen des Minings zulegen (VRAM wurde mit Luftkühlung zu heiss). 

 

On 11/15/2021 at 1:58 PM, Cricktor said:

@Herr_Coiner Die Daten bekommst du alle als PDF- und/oder CSV-Datei über entsprechende Reports in den Einstellungen deines Nicehash-Kontos.

Gebe ich dann in der Steuererklärung einfach eine Summe (Bitcoins, die ich am 31.12.2020 auf dem Konto habe) an und lege die Datei als Anlage bei und der Sachbearbeiter hat seine Freude oder muss ich das selbst machen?

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vor 29 Minuten schrieb Herr_Coiner:

Also ich kann die Grafikkarte auch absetzen, wenn ich kein Gewerbe anmelde? Ich habe sie zwar zum Spielen beschafft, aus der zeitlichen Perspektive aber wird sie zu 90% zum Kryptoschürfen verwendet.

Dann kannst du 90% der Kosten als Werbungskosten ansetzen - natürlich sind die Abschreibungsregeln zu beachten, das müsste ich selber erst nachlesen.

Abschreiben kannst du auch ohne Gewerbe.

vor 31 Minuten schrieb Herr_Coiner:

Und ich habe die Grafikkarte schon 2020 gekauft und für 2020 schon den Steuerbescheid bekommen; für Mining habe ich die Karte aber erst Anfang März 2021 angefangen zu nutzen. Kann ich die in der Steuererklärung für 2021 noch geltend machen?

Nein, das geht nicht so einfach. Das wird kompliziert und grenzt dann an "Gestaltungsmissbrauch".

vor 32 Minuten schrieb Herr_Coiner:

Super, dann kann ich auch meine Wasserkühlung absetzen, die musste ich mir wegen des Minings zulegen (VRAM wurde mit Luftkühlung zu heiss). 

Ja, das geht.

vor 49 Minuten schrieb Herr_Coiner:

Gebe ich dann in der Steuererklärung einfach eine Summe (Bitcoins, die ich am 31.12.2020 auf dem Konto habe) an und lege die Datei als Anlage bei und der Sachbearbeiter hat seine Freude oder muss ich das selbst machen?

Nein, du musst die Ermittlung deiner Einkünfte "in Euro" schon selbst vornehmen. 

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Bei 2000 Euro in geminten Coins und den Kosten für die Grafikkarte von 1500 Euro hast du 500 Euro erwirtschaftet.

Davon musst du den Strom abziehen den du dafür verbraucht hast.

Du hast unterm Strich also warscheinlich 0 Euro Gewinn. Somit ist nichts da was du versteuern kannst.

EDIT: Auf Gewerbe kannst du den Rechner übrigens nicht nutzen weil du den ja auch privat nutzt. Das geht bei Gewerbe so nicht.

Bearbeitet von battlecore
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Am 16.11.2021 um 15:51 schrieb Jokin:

Nein, du musst die Ermittlung deiner Einkünfte "in Euro" schon selbst vornehmen. 

Ich kenne mich mit Minen und der Kryto-Steuergesetzgebung nicht aus, aber allgemein mit Steuern schon etwas.

Meines Wissen nach gibt es bei Selbständigen schon eine Übernahme vom Pribvatvermögen ins Geschäftsvermögen.
Zwar nicht mit dem Original-Kaufpreis der Gra-Ka, aber schon mit dem durchschnittlichen Gebrauchtpreis des Übergangs vom Privat ins Betriebsvermögen.
(Wenn Du die GraKa aber weiterhin zum Zocken benutzt, dann darf sie offiziell aber auch ganz sicher nicht zu 100% ins Betriebsvermögen).

Es könnte also sein, dass es geht, verlass Dich aber nicht drauf und recherchiere mit den von mir genannten Begriffen selbst.

 

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vor 6 Stunden schrieb coinomat:

Meines Wissen nach gibt es bei Selbständigen schon eine Übernahme vom Pribvatvermögen ins Geschäftsvermögen.

Ja, das geht. Daher schrieb ich auch:

Am 16.11.2021 um 16:51 schrieb Jokin:

Dann kannst du 90% der Kosten als Werbungskosten ansetzen - natürlich sind die Abschreibungsregeln zu beachten, das müsste ich selber erst nachlesen.

Abschreiben kannst du auch ohne Gewerbe.

und

Am 16.11.2021 um 16:51 schrieb Jokin:

Nein, das geht nicht so einfach. Das wird kompliziert und grenzt dann an "Gestaltungsmissbrauch".

Konkreter ist das hier beschrieben:

https://www.selbststaendig.de/wissen/betriebsvermoegen

Da muss man sich an vergleichbaren Fällen orientieren und entlang hangeln bis man die richtigen Gesetzesstellen findet und prüft dann ob diese auf den eigenen Fall anwendbar sind.

Nichts anderes müssen auch Steuerberater machen, denn das ist ziemliches Neuland.

vor 7 Stunden schrieb Rikki77:

Man könnte versuchen den Verlust geltend zu machen.

Aber da wird das FA erstmal Liebhaberei unterstellen.  :)

 

Für die ersten "paar" Jahre darf man Verluste machen, die werden durchgewunken. Wenn dann jedoch kein profitables Jahr kommt, wird's eng.

Im Fall von Mininghardware könnte der  kryptoaffine Finanzamtsachbearbeiter das Ding sofort zurückweisen ... wann, wenn nicht im ersten Jahr, soll die Hardware überhaupt profitabel werden? Bzw. schaut er sich das ganz genau an.

Eine teure Grafikkarte, die erst später zum Minen eingesetzt wird und somit zu einem Verlust führt - uihuihui... wenn da nicht tatsächlich geschürfte Coins angegeben wurden und das Mining mit entsprechenden Stromrechnungen untermauert wird, gibt's die Gelbe Karte.

 

Wie gesagt: Funktionieren tut das ganz bestimmt, aber da ist so viel zu beachten, dass ich dringend einen Steuerberater empfehle!

... dessen Kosten bezüglich der Miningberatung sind auch als Werbungskosten direkt beim Mining abzugsfähig!

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