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Steuer bei überweisung auf das paperwallet meiner Tochter?


kvbamm

Empfohlene Beiträge

vor 3 Minuten schrieb Jokin:

Wie soll das passieren?

Es gibt keinen Grund für diese Haltefristverlängerung im Rahmen einer Schenkung.

Wer will wissen was unsere neue Regierung anstellen wird?

Es gibt diese 10-Jahres-Frist bei Immobilien, bei Schenkungen, bei Erbschaft und nun auch bei Staking etc. von Coins.

Man sieht ja gerade in Österreich wie schnell sich Dinge ändern können.

Aber wichtig ist doch wohl zunächst eine zügige Schenkung bevor der Kurs steigt und damit der Schenkungswert.

Da muß der Schenkende nun nicht auf die Jahresfrist schauen.

Abwarten kann ja auch die Tochter.

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Gesetze gelten aber nie in die Vergangenheit. 
sollte eine Verlängerung kommen, kann man ja reagieren.

Ich würde sogar die Coins im Wallet lassen, den Kindern Tagesaktuell eine Mail schicken (haben ihre eigene Mail) und dort schreiben was sie heute von mir bekommen haben - Verhältnisse wären klar, Wert beim Kauftag auch.

 

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vor 11 Minuten schrieb Amsi:

Also zumindest in Österreich gibt es nun so eine neue Steuerregel, die rückwirkend gilt.

Nein, das ist nicht rückwirkend.

Coins, die steuerfrei veräußerbar waren, bleiben steuerfrei.

Coin, die noch nicht steuerfrei veräußerbar sind, werden es nicht nach einem sondern nach zehn Jahren sein.

Daher schadet es nur den Planungen einzelner - aber "rückwirkend" ändert sich nix.

Es gibt halt nur keine "zusätzliche" Regelung für Altbestände.

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Nagut, kann man auslegen wie man will.

Meine persönliche Meinung: Jemand der Anfang des Jahres (ab wann gilts, März?) Coins gekauft hat und eventuell bis jetzt (oder bis vor kurzem) gehalten hat, hat dies vl. ganz bewusst gemacht, weil er in seiner "Planung" davon ausging, dass die Coins nach einem Jahr steuerfrei sind.

Jetzt zu sagen, ne, ist nicht mehr so, ist in meinen Augen schon eine gewisse "rückwirkende" Änderung.

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Am 27.11.2021 um 17:55 schrieb kvbamm:

Hallo ,

Ich bräuchte mal einen Tipp.  Ich möchte einen teil meiner BTCs auf ein neues paperwallet für meine Tochter übertragen. Muss ich nachweisen,daß das Paperwallet nicht mir gehört?

Ich gehe davon aus, dass ich nur für die Haltedauer auf Btc.de Steuer zahlen muss. 

Danke f. Eure Meinungen 

LG

Kalle 

Ich hab nochmal deine Sache durchgelesen, also erstmal kannst du nicht nachweisen, dass das Paperwallet nicht dir gehört. Du kannst nur nachweisen, dass du das verschenkt hast. Inwieweit du bei einer Verschenkung an eine Person 1. Grades steuerlich zu bewerten bist, ist von mehreren Faktoren abhängig:

1. Hattest du die verschenkte Menge 1 Jahr gehalten?

2. War die Menge käuflich von dir erworben?

3. Oder war auch Stacking, oder Lending oder Traden im Spiel.

Wenn das alles von dir entsprechend beantwortbar ist, bleibt nur noch die steuerliche Variante für deine Tochter übrig. Also >400.000,-€ innerhalb 10 Jhr. zum Übergabezeitp. Damit hast du nichts zu tun.

Und nach dem verschenkten Gut bist du nicht mehr der Eigentümer !

Bearbeitet von Bitlotcoin
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