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Steuerrechtlicher Status von Wrapped Tokens


rehsa

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Hallo allerseits,

wie ist der Status von "Wrapped Tokens" bei der Steuererklärung zu beurteilen?

Beispiel:
Person besitzt 5 BNB und tauscht diese in 80 CAKE um. Während der Tauschabwicklung werden die 5 BNB für eine kurze Zeit zu quasi gleichwertigen 5 WBNB.

Nach einer Recherche ist es klug dem Finanzamt seine vollständige Transaktionsliste beizufügen, damit spätere Entwicklungen leichter nachvollzogen werden können und der gewerbliche Handel ausgeschlossen werden kann.
Gibt man den Tausch zu Wrapped BNB als Transaktion an? Auf der Blockchain hat sie stattgefunden, denke ich, für WBNB lässt sich allerdings kein Kurs ermitteln.

Hat jemand eine Idee oder seriöse Aussage eines Rechtsgelehrten hierzu?

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vor 13 Minuten schrieb rehsa:

Hat jemand eine Idee oder seriöse Aussage eines Rechtsgelehrten hierzu?

Ich habe nur eine Laienaussage dazu mit der ich auch gegenüber dem Finanzamt argumentieren würde.

Wenn ich 1 BNB besitze und ich tausche diesen gegen 1 WBNB und später wieder zurück von 1 WBNB in 1 BNB, dann sind das "Transaktionen" in der Blockchain.

Jedoch würde ich das nicht als "Veräußerung" beurteilen sondern mit einem "Transfer" von einer Wallet in eine andere.

Aber auch nur wenn der Wechselkurs grundsätzlich 1:1 beträgt.

Damit sehe ich die steuerliche Haltefrist als "nicht unterbrochen".

 

Wenn das Finanzamt das anders sieht, dann läuft das auf eine Diskussion hinaus, die in einen Gerichtsprozess münden kann wenn man das Finanzamt nicht von seiner Position überzeugt bekommt.

 

Bessere Vorgehensweise: Nur steuerfreie BNB in WBNB tauschen und nur steuerfreie WBNB in BNB tauschen.

 

 

Disclaimer: Ich bin kein Steuerfachmann.

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Danke für die schnelle und präzise Antwort. Das deckt sich mit meinen Einschätzungen.

Den 1:1 Wechselkurs kann die Person leider nur schwer belegen. Es ist vielleicht dem Fall ähnlich, wo EUR in USDT getauscht werden, weil das gewünschte Asset nur gegen USDT gehandelt werden kann. In den wenigen Sekunden bis Minuten der zweischrittigen Veräußerung ändert sich aber der Wechselkurs zwischen EUR und USDT minimal.
Dieser Fall ist ja gar nicht so selten, scheint aber in den neueren offiziellen Entwürfen von amtlicher Seite kaum berücksichtigt zu werden.

Nur steuerfreie BNB zu tauschen ist ein guter pragmatischer Rat. In der Vergangenheit war bei der Person FOMO hier aber stärker.

Freue mich, falls jemand noch eine Quelle findet, in der Fachleute das Thema anschneiden!

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vor 1 Stunde schrieb rehsa:

Den 1:1 Wechselkurs kann die Person leider nur schwer belegen.

 

Wieso?

Tauschst du nicht exakt 1 BNB gegen exakt 1 WBNB ein?

Wenn ja, dann bleibe ich bei meiner Ansicht. 

Wenn nein, dann ist WBNB von BNB unabhängig und du solltest das als "Veräußerung" behandeln und nicht als "Transfer".

 

Das Beispiel USDT/EUR hat damit nix zu tun. Das eine ist eine Kryptowährungen, das andere eine Fiatwährung.

 

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vor 14 Minuten schrieb Jokin:

Wieso?

Tauschst du nicht exakt 1 BNB gegen exakt 1 WBNB ein?

Doch, in dem Beispiel wurde 1 BNB zu 1 WBNB getauscht, aber es ist unbekannt bzw. nicht belegbar, wie verallgemeinerbar dieses Tauschverhältnis ist, da kein Kurs ersichtlich ist und das Wrapping nicht dokumentiert ist.

Das Beispiel USDT/EUR ist unterschiedlich hinsichtlich der Fiatwährung EUR, aber ähnlich in Bezug auf die Mehrschrittigkeit des Veräußerungsgeschäfts:
z.B. EUR -> TRX nicht möglich am Handelsplatz, aber EUR -> USDT -> TRX möglich. Veräußerung von USDT steuerlich relevant, da umgerechnet in EUR winzige Gewinne bzw. Verluste beim Veräußern der soeben erworbenen USDT für TRX.

Analog EUR -> BNB -> WBNB -> CAKE
 

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vor 32 Minuten schrieb rehsa:

Doch, in dem Beispiel wurde 1 BNB zu 1 WBNB getauscht, aber es ist unbekannt bzw. nicht belegbar, wie verallgemeinerbar dieses Tauschverhältnis ist, da kein Kurs ersichtlich ist und das Wrapping nicht dokumentiert ist.

1:1

Völlig offensichtlich.

Mach dir doch keine Probleme wo keine sind.

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Wenn diese Zwischenschritte in einem AMM geschehen, würde ich sie in der Steuererklärung nicht einmal aufführen. Wenn du also BNB in CAKE tauschen möchtest und der AMM intern den Umweg über WBNB geht, weil es kein BNB/CAKE Handelspaar gibt, dann ist das mE keine Transaktion, die dir zuzurechnen ist.

Bearbeitet von JohnnyFlash
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Am 2.3.2022 um 09:39 schrieb rehsa:

Hallo allerseits,

wie ist der Status von "Wrapped Tokens" bei der Steuererklärung zu beurteilen?

Beispiel:
Person besitzt 5 BNB und tauscht diese in 80 CAKE um. Während der Tauschabwicklung werden die 5 BNB für eine kurze Zeit zu quasi gleichwertigen 5 WBNB.

Nach einer Recherche ist es klug dem Finanzamt seine vollständige Transaktionsliste beizufügen, damit spätere Entwicklungen leichter nachvollzogen werden können und der gewerbliche Handel ausgeschlossen werden kann.
Gibt man den Tausch zu Wrapped BNB als Transaktion an? Auf der Blockchain hat sie stattgefunden, denke ich, für WBNB lässt sich allerdings kein Kurs ermitteln.

Hat jemand eine Idee oder seriöse Aussage eines Rechtsgelehrten hierzu?

Schau dich hier um, ich kann mich erinnern dass Winheller gesagt hat das solch ein Tausch eine ganz normale Veräußerung ist wie BTC -> ETH zb.https://www.youtube.com/results?search_query=Bitcoin2Go+Winheller+steuern

Falls du aus AT bist, ist es jetzt sowieso hinfällig, da Krypto zu Krypto steuerfrei ist.

Bearbeitet von alica
link vergessen
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alica hat Recht. Ich habe schon mit verschiedenen Steuerfachanwälten darüber gesprochen, die Sachlage ist eindeutig. Beim wrappen wird nicht der Token "modifiziert" sondern man tauscht seinen Token über einen Smartcontract gegen einen komplett neuen. Man muss bei solchen Dingen immer schauen, was auf der technischen Seite passiert.

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Danke für eure Beiträge und den Videolink!

Ich fasse mal zusammen, was ich bisher aus euren Einlassungen und weiterführender Recherche verstanden habe (jeder möge es für sich selbst verifizieren, im Zweifelsfall hilft ein Steuerberater).
 

  • Umwandelung Token zu Wrapped Token (z.B. BNB zu WBNB) kommt einem Veräußerungsgeschäft gleich. Technisch wird der Tausch über einen Smartcontract in einer Blockchain vollzogen und belegt. WBNB ist auf der Binance Smartchain notwendig, da BNB nicht konform mit dem BEP20 Standard ist, der auf der Binance Smartchain verwendet wird (vgl. Wrapped Bitcoin als ERC20-Variante zu BTC.)
  • Je nach zugrundeliegendem Smartcontract ist von einem Tauschverhältnis 1:1 auszugehen (so bei BNB zu WBNB, selbst wenn WBNB vermutlich aufgrund von Volumenschwankungen in der Praxis minimal vom 1:1 abweichen kann, allerdings auch nur selten als eigenständiger Kurs geführt wird. Entsprechend sind sie bei der Umrechnung in EUR, wie in der Steuererklärung benötigt, gleichwertig
    • In Österreich ist der Tausch von Krypto zu Krypto nun generell steuerfrei, entsprechend die Umwandlungskette irrelevant
  • Falls bei einer mehrschrittigen Transaktion Zwischenprodukte in der eigenen Wallet gar nicht auftauchen, sind sie ggf. für die Steuererklärung auch gar nicht relevant (Nachweise von Handelsplätzen beachten). Im Beispiel von BNB -> WBNB -> CAKE ist der Tausch aber manuell und somit als Veräußerungsgeschäft relevant
  • Generell ist es einfacher nur steuerfreie (Jahreshaltefrist überschritten, DE) für den weiteren Tausch zu verwenden

 

Wäre toll, wenn der amtliche Entwurf solche Beispiele zukünftig enthalten würde.

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