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Was kann man als Privatperson alles von der Steuer absetzen?


Baerliner73

Empfohlene Beiträge

Moin moin,

mich treibt gerade folgende Frage um. Soll man ein Gewerbe anmelden oder nicht. Ich möchte gern Helium minen, dazu sollen auch noch Geschäfte mit Cryptos die Haushaltskasse aufbessern. Ich habe einen normalen Beruf und bin in Vollzeit angestellt. Jetzt gibt es die eine Seite die sagt, dass man beim Helium minen einen Gewerbeschein braucht und dann die Erträge als Gewerbeeinnahmen versteuern soll. Die andere Seite sagt, man soll so lange wie möglich im privaten Steuerrecht bleiben und seinem FA bzw. Gewerbeamt die Frage stellen, ob sie zwingend ein Gewerbe für die geplanten Geschäfte benötigen. Hintergrund sind diverse Vorschriften bei der Buchführung und dem Betreiben eines Gewerbes. 

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass das FA seine Steuern bekommen soll. Ich möchte aber auch die angeschaffte Hardware und laufende Kosten und ggf. auch die Verluste aus Investitionen steuerlich diesen Gewinnen, Einnahmen und Erträgen entgegenstellen und verrechnen. Aber kann man das als Privatperson überhaupt. Wenn ich lese, was alles als Werbungskosten angesetzt werden darf, bezieht sich das immer auf den Erhalt der hauptberuflichen Angestelltentätigkeit. Also Fachzeitschriften, private Seminare, spezielle Berufsbekleidung etc. pp. Cointracking rechnet mir ja schön aus, was ich an Einnahmen gem. §22 gehabt habe. Die Miningerträge kann ich dann manuell erfassen und so sieht man sehr gut, was private Veräußerungseinnahmen zu versteuern ist. Wo und wie setze ick jetzt da angeschaffte Hardware an? Oder Zeitschriften Abos? Mitgliedsbeiträge für Cryptogruppen? Programmieraufwendungen? Oder Software? Wann und wie muss ick AFA berechnen? Afa im privaten Steuerrecht konnte ich nur was mit Immobilien finden. Aber sonstige Wirtschaftsgüter sind wieder im gewerblichen Steuerrecht. Das stelle ich mir fast genau so schwierig vor, wie eine gewerbliche Buchführung. 

Bin für jede Anregung und Argumentation dankbar.

Ciao Heiko

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Ich fass mich mal ganz kurz.

1) Am besten du suchst dir einen Steuerberater, der dich bei deinen ganzen Fragen unterstützt. Vorzugsweise einen mit Krypto-Erfahrung.

2) Helium Mining? Ernsthaft? Lohnt sich das noch??? In Berlin? Kann mir nicht vorstellen, dass sich das viele HNT im Monat bringt. Hast du das mal ausgerechnet? Hast du einen Miner? Wenn nicht, wie willst du an so einen rankommen?

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Miner hab ich preiswert gekauft. Kostet nur 500 Euro also nicht mit dem doppelten oder dreifachen Betrag. Ich will keine 6 oder 8 Heliums pro Monat, alles ab 2,5 Helium pro Monat sind doch ordentlich und reichen mir völlig aus. Dann ist man nach ca. 10 Monaten bei einem Helium Kurs von 20 Euro im Plus.

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vor 7 Stunden schrieb Baerliner73:

Ich möchte aber auch die angeschaffte Hardware und laufende Kosten und ggf. auch die Verluste aus Investitionen steuerlich diesen Gewinnen, Einnahmen und Erträgen entgegenstellen und verrechnen. Aber kann man das als Privatperson überhaupt.

Na klar, das geht.

Die Aufwendungen, die für die Generierung deiner Einkünften benötigt werden, kannst du als Werbungskosten absetzen.

Ob diese Generierung der Einkünfte in Zusammenhang nichtselbständiger Arbeit, Selbständiger Arbeit, Kapitalerträgen, Gewerbe oder eben Leistungen gem. §20 erfolgt, ist erstmal unabhängig von der AfA.

vor 8 Stunden schrieb Baerliner73:

Wo und wie setze ick jetzt da angeschaffte Hardware an? Oder Zeitschriften Abos? Mitgliedsbeiträge für Cryptogruppen?

Nicht in Cointracking sondern in deiner Steuersoftware, z.B. Wiso von Buhl.

vor 8 Stunden schrieb Baerliner73:

Wann und wie muss ick AFA berechnen? Afa im privaten Steuerrecht konnte ich nur was mit Immobilien finden.

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/was-bedeutet-afa-also-absetzung-fuer-abnutzung.html

 

 

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Moin moin,

 

danke für die Info. Mir war hlt nur nicht klar, wie man so etwas abschreiben soll und wo und wie das dann in der Steuererklärung auftaucht. Buchhaltungssoftware bei kleinunternehmen hat so etwas ja alles inclusive. Aber ick hab den Tipp bekommen, so lange wie möglich im privaten Teil des Steuerrechts zu bleiben und nur dann ein Gewerbe anzumelden, wenn das FA oder das Gewerbeamt dies so wünscht. Bin schon dabei, denen meinen Vorhaben zu schildern und zu fragen, wie sie das bewerten. Kieken wa mal. Wenn es bei den geringen Miningeinnahmen bleibt, sollte man da keine gewerbsmäßige Geschäftstätigkeiten unterstellen. Betreibe ja keine Serverfarm auf Island. 🙂

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Dank die Seite hat ja noch eine Menge anderer interessanter Beiträge. Werde am Wochenende eine Schulung besuchen, wo ich dann lerne, wie man ein Einzelunternehmen anmeldet und die Buchführung vornimmt. Sollte eigentlich nicht schwer sein. So eine EÜR ist sicher mit Lexware gut gemacht. Mann mann mann ey. Nur wegen ein paar Miningcoins....

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Am 21.3.2022 um 21:46 schrieb Baerliner73:

Soll man ein Gewerbe anmelden oder nicht. Ich möchte gern Helium minen, dazu sollen auch noch Geschäfte mit Cryptos die Haushaltskasse aufbessern.

Solange du unter 22500€ im Jahr bleibst, ist es ohnehin ein Nullsummenspiel und damit ist der Anreiz seitens des Finanzamt das ganze zu einem Gewerbe zu machen, eher gering. Über 22500€ fallen dann zusätzliche Abgaben für das Gewerbe an. Ab da würde ich seitens des Finanzamts durchaus Aktivitäten in die Richtung erwarten.

Unabhängig davon was das Finanzamt gerne hätte, darfst du dir auch eine Begründung überlegen warum es kein Gewerbe ist. Du hast im Grunde die Wahl zwischen Gewerbe oder Liebhaberei. Betreibst du den Helium Miner um dauerhaft Gewinne zu erwirtschaften? Dann ist das ziemlich sicher ein Gewerbe. Betreibst du ihn dagegen weil du die Technologie spannend findest, dich weiter bilden willst, das Netzwerk supporten möchtest und das auch dann noch machen würdest wenn es eigentlich ein Verlust Geschäft ist, mögliche kurzfristige Gewinne langfristig eher unwahrscheinlich werden, dann zählt das als Liebhaberei.

Am 21.3.2022 um 21:46 schrieb Baerliner73:

Hintergrund sind diverse Vorschriften bei der Buchführung und dem Betreiben eines Gewerbes. 

Ja ne ist klar. Bleiben wir vielleicht doch lieber mal bei realistischen Zielen. Oberhalb von 22500€ droht dir erstmal nur ein Kleingewerbe. Erst ab 50000€ würden wir in den Bereich kommen wo der zusätzliche Papierkrieg so richtig los geht. Klar so ein Kleingewerbe muss schon ordentlich abgerechnet werden aber den Aufwand hast du so oder so auch schon mit der Liebhaberei an der Backe. Die Rechenweg ist der gleiche. Nur die Art und Weise wie du es am Ende einreichst unterscheidet sich ein wenig.

Solltest du je mehr als 50000€ einnehmen, dann hol dir professionelle Hilfe für die Buchhaltung. Die Kosten kannst du gleich mit absetzten :D 

Am 21.3.2022 um 21:46 schrieb Baerliner73:

Ich möchte aber auch die angeschaffte Hardware und laufende Kosten und ggf. auch die Verluste aus Investitionen steuerlich diesen Gewinnen, Einnahmen und Erträgen entgegenstellen und verrechnen.

Da gibt es eine kleine Falle. Bei einem Gewerbe kannst du die Verluste aus dem Vorjahr auch gern mit in das nächste Jahr nehmen und dann mit Gewinnen verrechnen. Bei Liebhaberei geht das nicht. Wie oben erklärt bedeutet Liebhaberei, dass du dein Miner auch dann betreiben würdest wenn du Verluste machst. Die Folge von der fehlenden Gewinnabsicht ist, dass du die Verluste nicht ins nächste Jahr übertragen darfst. Das waren dann einfach Verluste und wegen der Liebhaberei werden die einfach genullt.

Innerhalb eines Steuerjahres kannst du die Kosten natürlich absetzen. Das Steuertool deiner Wahl rechnet dir deine Gewinne aus. In Excel rechnest du deine Verluste aus. In Elster Online oder welches Programm auch immer du nutzt, trägst du die Gewinne an der vorgesehenen Stelle ein und die Werbungskosten direkt darunter. Im Hauptbericht sollte dann irgendwo die Differenz auftauchen. Belege einreichen musst du erstmal nicht. Das Finanzamt fragt gegebenenfalls nach was das für Werbungskosten sind. Kleines Begleitschreiben in dem du den Sachverhalt kurz erklärst, deine Excel Berechnung und alle Belege dann zurück an das Finanzamt und das sollte es dann gewesen sein.

AFA sollte auch bei Liebhaberei möglich sein. Soweit ich das jetzt aber verstanden habe sind deine Hardware Kosten zu gering um da mit AFA zu arbeiten. Probieren kannst du es natürlich trotzdem. Bei Hardware nimmt man üblicherweise AFA über 3 Jahre. Also Anschaffungskosten durch 36 Monate teilen und dann Anteilig im Steuerjahr angeben. Bei mir würde dann stehen AFA Laptop 3000€ über 3 Jahre: 1000€.

Am 21.3.2022 um 21:46 schrieb Baerliner73:

Wenn ich lese, was alles als Werbungskosten angesetzt werden darf, bezieht sich das immer auf den Erhalt der hauptberuflichen Angestelltentätigkeit. Also Fachzeitschriften, private Seminare, spezielle Berufsbekleidung etc. pp.

Fun Fact: Der Begriff Werbungskosten ist doppelt belegt. Geh deine Ausgaben durch und sortiere sie in zwei Stapel. Auf den einen Stapel kommen alle Werbungskosten die im Zusammenhang mit deinem Hauptberuf stehen. Auf den anderen Stapel alle Werbungskosten die im Zusammenhang mit deinen sonstigen Einnahmen stehen. Du gibst am Ende beides in der Steuererklärung an aber an unterschiedlichen Stellen. Google ist in diesem Fall erstmal dein Feind weil eine Suche nach Werbungskosten nur einen der beiden Stapel abdecken wird. Versuch es mal mit dem Zusatz "sonstige Einnahmen". Dann sollte Google bessere Ergebnisse präsentieren.

Am 21.3.2022 um 21:46 schrieb Baerliner73:

Wo und wie setze ick jetzt da angeschaffte Hardware an?

In Elster Online wäre das direkt die Zeile unter den sonstigen Einnahmen.

Am 21.3.2022 um 21:46 schrieb Baerliner73:

Oder Zeitschriften Abos? Mitgliedsbeiträge für Cryptogruppen?

Spezielle Zeitschriften rund um Helium Miner? Das klingt ja nach einer Lustigen Begründung die du dem Finanzamt präsentieren wirst :D 

Am 21.3.2022 um 21:46 schrieb Baerliner73:

Programmieraufwendungen?

Hast du einen Programmierer bezahlt? Wenn ja dann lass dir eine Rechnung geben. Wenn du mit Programmieraufwendungen deine eigene Arbeitszeit meinst so kannst du sie nicht abrechnen. Teilzeit vs Vollzeit Angestellte haben auch keine Möglichkeit ihren Zeitaufwand irgendwo zu verrechnen.

Alle Angaben ohne Gewehr. Bezüglich der Risiken und Nebenwirkungen besser einen Steuerberater befragen. Mein Wissen zu dem Thema ist begrenzt und in einigen Punkten bestimmt auch fehlerhaft.

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Moin moin,

also erst einmal echt Klasse die vielen Informationen. 

Ja ich werde dem FA und dem Gewerbeamt meine Idee vorstellen. Ich werde durch das minen sicher keine 22500 EUR verdienen. Das war gar nicht meine Absicht. Aber die Kosten der Miner und ggf. eines guten Servers wollte ich schon mit angeben und verrechnen. Die 3 Jahre um Hardware abzuschreiben klingt gut. Hatte schon befürchtet, dass es 5 oder gar 7 jahre sind. LOL

Dann werden wir ja sehen, was das FA dazu sagt. Ich werde auch versuchen zu argumentieren, dass es bei den aktuell geplanten Erträgen und Aufwendungen kein Gewerbe vorliegen sollte. Ich nehme an keinen Wirtschaftskreislauf teil, produziere keine physischen Güter, welche ich verkaufen werde, keine Dienstleistungen oder ähnliches. Da werden sie doch sicher Mitleid haben. Wenn das nach einem Jahr zu viel wird, werden sich mich nächstes Jahr zum Gewerbe verdonnern. 

Das mit den Erträgen habe ich hoffentlich verstanden. Die Gewinne aus den Crypto Trades dokumentiere ich mit Cointracking. Die geminten Erträge dokumenteire ich mit Excel und packe daneben die Anwendungen und Anschaffungen. Den Rest sollte Excel errechnen. Die Werbungskosten muss ick in meinem Programm mal simulieren. Hab ja gerade die Erklärung für das letzte Jahr erledigt. Dann kann ick in Ruhe rum spielen, wo unter den Einnahmen die Werbungskosten liegen. Wird sich sicher finden. Ansonsten gibt es ja auch noch einen Support.

ie Programmierungen habe ick über eine Freelancer Plattform ausführen lassen. Wirklich eine Rechnung gibt es da nicht. Genau so wenig bekommt man bei den bei Ebay gekauften Minern keine wirkliche Rechnung. Ick kann halt nur die Auktionen und die Jobs des Freelancers dokumentieren. Ick hoffe, dass das FA auch diese Auszüge akzeptiert. 

 

Jute Nacht.

 

Ciao Heiko

 

 

 

 

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vor 26 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Ich bitte um Verzeihung, aber gelten diesbezüglich nicht auch nur noch 12 Monate anstatt 36!?!?!?1elf

PS. Ich weiss es ist recht neu, aber ich denke möglicherweise recht wirksam. ;o))

Stimmt. Den Teil habe ich jetzt unterschlagen. Danke für die Korrektur.

Meine letzte AFA ist schon eine weile her. Inzwischen bekomm ich den Laptop gestellt und mein Desktop PC ist üblicherweise unterhalb des 800€ Schwellenwerts und somit ohnehin kein AFA.

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vor 10 Stunden schrieb skunk:

Oberhalb von 22500€ droht dir erstmal nur ein Kleingewerbe.

Was genau heißt das? Rechtlich gesehen sind Kleingewerbe und "normales" Gewerbe fast gleich.

Die Grenze von 22k (oder jetzt 22,5k) ist für den Umsatz relevant. Danach fliegt man aus der Kleinunternehmer-Regelung sowieso raus.

Die Kleinunternehmer-Regelung hat nahezu keine Vorteile (ok, ein paar Umsatzsteuer-Voranmeldungen kann man sich sparen), jedoch eine Menge Nachteile (z.B. kein Vorsteuerabzug).

Ich rate jedem, der sich mit dem Thema "Gründung" beschäftig, einen großen Bogen um die Kleinunternehmer-Regelung zu machen.

 

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vor einer Stunde schrieb Fantasy:

Die Kleinunternehmer-Regelung hat nahezu keine Vorteile (ok, ein paar Umsatzsteuer-Voranmeldungen kann man sich sparen), jedoch eine Menge Nachteile (z.B. kein Vorsteuerabzug).

Ich rate jedem, der sich mit dem Thema "Gründung" beschäftig, einen großen Bogen um die Kleinunternehmer-Regelung zu machen.

Das ist zwar alles richtig aber spielt das beim Mining überhaupt eine Rolle? Welche Vorsteuern möchtest du denn abziehen? Die Nachteile kommen beim Mining doch alle nicht zum Tragen oder übersehe ich jetzt etwas?

Im Kern ging es mir aber eher um die Umgekehrte Aussage. Unterhalb von 22500€ spielt es keine Rolle ob Kleingewerbe oder Liebhaberei. Vorsteuerabzug darfst du bei Liebhaberei auch nicht machen. Verglichen mit Liebhaberei handelt man sich mit einem Kleingewerbe erstmal keine zusätzlichen Nachteile ein. Erst oberhalb von 22500€ würde ich dann über die Gründung einer Firma nachdenken. Das lohnt sich doch auch erst wenn ich mir einen Dienstwagen oder ähnliche Späße gönnen möchte.

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