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Steuern bei Krypto-Futures-Trading


h23

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Hallo zusammen,

Ich muss auch mal eine Frage bzgl. dieses Themas stellen. Ich hab zwar noch einige Threads durchgelesen, verstehe es leider nur nicht so ganz. Bin Student und die einzige Steuererklärung die ich bisher machen musste, war aufgrund eines Kleingewerbes wo ich so wenig eingenommen habe, dass ich sowieso keine Steuern zahlen musste, also quasi nur pro forma.

Angenommen ich zahle auf der Börse meiner Wahl 1000€ ein (direkt per Karte sodass direkt USDT gekauft werden). Über mehrere erfolgreiche (teils gehebelte) Positionen schaffe ich es daraus 100000€ innerhalb eines Jahres zu machen. Wie muss ich diese versteuern? Zum einen, wenn ich angenommen:

- Jeden Trade gewonnen habe (100% WR), also nur Profite erwirtschaftet habe

- 80% der Trades Profit waren und 20% Verluste, aber mit dem selben Endergebnis (100000€ Profit)

Mich würde also interessieren wieviel am Ende übrig bleibt (grob theoretisch). Und vor allem wie läuft das? Reicht man die Orderhistory ein? Wird jeder Trade einzeln versteuert (Kommt doch aus gleiche hinaus oder?)

Außerdem:

Wie ändert sich die Situation, wenn ich vom Studentenleben ins Angestelltenverhältnis wechsle?

 

Ihr sehr da sind einige Fragezeichen bei mir, ich hoffe mir kann da jemand Licht ins Dunkle bringen.

Vielen Dank schonmal 

MfG

h23

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Um es sehr kurz zu machen.

Du hast die Gewinne mit der Abgeltungssteuer von 25% zu Versteuern (*). ;o))

Dabei spielt es keine Rolle ob Du Einkommen hast, oder nicht.

Dem ensprechend hast Du die Anlage 'KAP" (Einkünfte aus Kapitalvermögen) auszufüllen.

 

PS. Egal ob Du Student, Rentner, Angestellter oder sonst etwas bist. Du hast einfach 1/4 Deines Gewinns abzudrücken.

PPS. An Unterlagen reichst Du nur ein was benötigt wird. Das ist die ausgefüllte Anlage KAP und gut ist. Du errechnest den Gewinn / Verlust und trägst das dort ein. Das war es.

Sollte das Finanzamt etwas brauchen, werden sie sich bei Dir melden. 

 

Anmerkung:

"Seit 2021 können Verluste beim Futures-Handel mit dem Privatvermögen allerdings nur noch bis maximal 20.000 Euro abgezogen werden."

 

(*) Oben drauf kommen, wenn überhaupt, noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Bearbeitet von ..::. o.Z.o.n.e .::..
PS ... + Anmerkung ;o))
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Ok vielen Dank erstmal für die Antwort. Nur um das vollends zu verstehen, würde ich gern ein paar Beispiele noch anbringen.

Wenn ich also 100000 Profit in einem Jahr erwirtschaftet habe, muss ich 25000 davon Steuern zahlen, unabhängig davon mit welcher Performance (Winrate) ich dieses erreicht hab, da ich nur den Gesamtprofit versteuere.

Wie läuft es, wenn ein Jahr dann mal nicht so gut lief und ich sagen wir mal 25000 im Minus bin? Die Anmerkung dazu verstehe ich nicht ganz.

Außerdem: Ab welchem Zeitpunkt muss ich versteuern? Erst, wenn ich mir das Geld von der Börse auf mein Konto auszahlen lasse? Solange ich die Profite auf der Börse noch in USDT habe, sind es ja erstmal noch keine realisierten Gewinne oder?

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1 hour ago, h23 said:

Wenn ich also 100000 Profit in einem Jahr erwirtschaftet habe, muss ich 25000 davon Steuern zahlen, unabhängig davon mit welcher Performance (Winrate) ich dieses erreicht hab, da ich nur den Gesamtprofit versteuere.

Eben nicht. Dank der Scholz-Bremse kannst du bei Termingeschäften (IMHO zählen Futures dazu) deine Gewinne und Verluste übers Jahr nur zu einem finalen Ergebnis, deinem Gesamtprofit, verrechnen, wenn deine Verluste nicht größer als 20.000€ waren.

Beliebte Beispiele für diesen Stolperstein gehen wie folgt:

Angenommen, deine Trades haben 200.000€ Plus und 100.000€ Minus gemacht, dann wäre dein Gesamtpofit zwar 100.000€. Dank der Scholzbremse darfst du pro Jahr aber nur maximal 20.000€ Miese geltend machen.
In diesem Fall heißt das somit: 200.000€ Plus minus 20.000€ Minus sind 180.000€ zu versteuern und 80.000€ Verlustvortrag für die zukünftigen Jahre.

Cool, oder? :angry:

1 hour ago, h23 said:

Wie läuft es, wenn ein Jahr dann mal nicht so gut lief und ich sagen wir mal 25000 im Minus bin? Die Anmerkung dazu verstehe ich nicht ganz.

Und wenn du im nächsten Jahr dann 25.000€ im Minus bist, dann kannst du wieder nur maximal 20.000€ Verluste geltend machen, und dein Verlustvortrag wächst weiter in die Höhe.

https://finanzmarktwelt.de/steuer-irrsinn-von-olaf-scholz-petition-207217/

 

Arbeitest du dagegen ohne Hebel, kannst du alle Gewinne und Verluste des jeweiligen Jahres vollständig miteinander verrechnen wie früher auch.

Bearbeitet von PeWi
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Das heißt bei deinem Beispiel, würden 80.000€, die ich nach Abzug der 20.000€ an Verlusten übrig bleiben, zusätzlich versteuert werden, als wären es Gewinne, sprich ich muss dafür sogar zahlen?

Für dein Beispiel wäre es dann also:

Profit aus Trades: 200.000€

Verluste aus Trades: 100.000€

Steuern = 0.25 * (200.000 - 20.000) € = 45.000€ 

Grob gerechnet? Dann wäre es ja von der Steuer für ein Jahr das gleiche, wie wenn ich 180.000€ Profit und 20.000€ Verluste in einem Jahr habe (Abgesehen von dem Verlustvortrag).

Der Begriff Verlustvortrag ist mir noch nicht ganz klar. Wenn ich in Folgejahren, wieder Verluste einfahre (was ja zwangsläufig beim Traden passiert), wächst mein Berg weiter an. Muss ich diesen Berg jedes Jahr versteuern? Ein Beispiel dazu:

Jahr 1: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.0000€

Jahr 2: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ + 80.000€(?) | Verlustvortrag: 160.0000€ (?)

Jahr 3: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 10.000€ | Zu versteuern: 190.000€ + 160.000€ (?) - 10.000€(?) | Verlustvortrag: ?

 

Wie man sieht steig ich da noch nicht ganz durch, sorry :D

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4 hours ago, h23 said:

Das heißt bei deinem Beispiel, würden 80.000€, die ich nach Abzug der 20.000€ an Verlusten übrig bleiben, zusätzlich versteuert werden, als wären es Gewinne, sprich ich muss dafür sogar zahlen?

Korrekt. Alles, was du an Verlusten nicht abziehen darfst (weil über den erlaubten 20.000€), erhöht die zu versteuernde Summe, obwohl du in realiter wesentlich kleinere Gewinne gemacht hast.


EDIT: Damit das nicht missverständlich wird - die Verluste, die du nicht nutzen darfst und nur auf die Zukunft vertagen kannst, die müssen natürlich nicht als Gewinne versteuert werden. Aber da alles an Verlusten, was die maximal erlaubten 20.000€ übersteigt, gegen die echten Gewinne nicht verrechnet werden darf, fällen die Gewinne aus Sicht des Finanzamtes entsprechend höher aus (in unserem Beispiel um 80.000€ zu hoch), und die zu zahlende  Steuer wird entsprechend höher.


Das kann bei hohen absoluten Summen und knappem Verhältnis zwischen echten Gewinnen und echten Verlusten bis in die Privatinsolvenz führen.

Beispiel: Echte Gewinne von 1.000.000€ und echte Verluste von 900.000€ - statt des real übrig bleibenden Gewinns von 100.000€ sind 980.000€ (!) zu versteuern.

4 hours ago, h23 said:

Der Begriff Verlustvortrag ist mir noch nicht ganz klar. Wenn ich in Folgejahren, wieder Verluste einfahre (was ja zwangsläufig beim Traden passiert), wächst mein Berg weiter an. Muss ich diesen Berg jedes Jahr versteuern?

Was du an echten Verlusten im Jahr nicht anrechnen lassen darfst, kannst du im nächsten Jahr als Verlust ansetzen (auch wenn du real keine oder kaum Verluste machen solltest).

Schwierig ist nur, wenn du jedes Jahr von neuem echte Verluste von 20.000€ und größer machst. Dann hast du einen "Vorrat" an später anrechenbaren Verlusten, der immer größer wird,  und kannst sie nicht nutzen und musst sie immer weiter in die Zukunft schieben.

4 hours ago, h23 said:

Ein Beispiel dazu:

Jahr 1: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.0000€

Jahr 2: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ + 80.000€(?) | Verlustvortrag: 160.0000€ (?)

Jahr 3: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 10.000€ | Zu versteuern: 190.000€ + 160.000€ (?) - 10.000€(?) | Verlustvortrag: ?

Dein Beispiel korrigiert:

Jahr 1: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.0000€

Jahr 2: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.000€ + 80.000€ = 160.0000€

Jahr 3: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 10.000€ | Zu versteuern: 190.000€ - 10.000€ = 180.000€ | Verlustvortrag: 160.000€ - 10.000€ = 150.000€


Im Jahr 3 hast du noch Luft bis zu den erlaubten 20.000€ und kannst deswegen endlich ein bisschen von deinem Verlustvortrag nutzen.

 

Bearbeitet von PeWi
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Ah okay, vielen Dank für die Erklärungen. Das stimmt mich zwar nicht glücklich, aber immerhin versteh ich es jetzt :D

Eins noch:

vor 22 Stunden schrieb PeWi:

 

Dein Beispiel korrigiert:

Jahr 1: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.0000€

Jahr 2: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.000€ + 80.000€ = 160.0000€

Jahr 3: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 10.000€ | Zu versteuern: 190.000€ - 10.000€ = 180.000€ | Verlustvortrag: 160.000€ - 10.000€ = 150.000€


Im Jahr 3 hast du noch Luft bis zu den erlaubten 20.000€ und kannst deswegen endlich ein bisschen von deinem Verlustvortrag nutzen.

 

190.000€ ergeben sich ja aus 200.000€ Profit - 10.000€ Verlust. Kann ich da trotzdem nochmal 10k abziehen von der zu versteuernden €abziehen UND mein Verlustvortrag um 10k senken? Intuitiv wäre für mich hier die zu versteuernde summe 190.000€ und eine Reduzierung des Verlustvortrags um 10.000€.

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25 minutes ago, h23 said:

190.000€ ergeben sich ja aus 200.000€ Profit - 10.000€ Verlust. Kann ich da trotzdem nochmal 10k abziehen von der zu versteuernden €abziehen UND mein Verlustvortrag um 10k senken? Intuitiv wäre für mich hier die zu versteuernde summe 190.000€ und eine Reduzierung des Verlustvortrags um 10.000€.

Du darfst Verluste im aktuellen Jahr mit alten Verlusten (aus dem Verlustvortrag) auf die maximalen 20.000€ auffüllen.

Deshalb rechnest du in deinem Beispiel zu deinen realen Verlusten von 10.000€ noch alte 10.000€ dazu - kommst damit also auf die maximal erlaubten 20.000€ Verlust - und musst im Gegenzug von deinem Verlustvortrag (alte Verluste) 10.000€ abziehen - die hast du ja jetzt "verbraucht".

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vor 12 Stunden schrieb Chantal Krüger II:

...kannst Du evtl. nicht mehr als Student anerkannt werden.

Das Problem hatte ich als Student, weil ich oft mehr gearbeitet, als studiert habe, um mich zu finanzieren.

Habe ich auch, teilweise sogar mehrmonatige Vollzeit-Jobs, und ein paar Jahre selbständig eine eigene Firma nebenbei, während ich noch als Student eingeschrieben und krankenversichert war.

Das war (damals vor ca. 25 bis 30 Jahren) alles überhaupt kein Problem, da konnte man solange studieren wie man wollte, solange man den damals noch günstigeren Studentenbeitrag an die Uni zahlte, und ohne irgendwelche bestandenen Leistungsnaschweise in einer gewissen Zeit zum Weiterstudieren erbringen musste wie heute...

Wer soll einem denn den Studenten-Status aberkennen, wenn man ordnungsgemäß an einer Uni als Student eingeschrieben ist...!?

Bearbeitet von koiram
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2 minutes ago, koiram said:

Habe ich auch, teilweise sogar mehrmonatige Vollzeit-Jobs, und ein paar Jahre selbständig eine eigene Firma nebenbei, während ich als Student eingeschrieben und krankenversichert war. Das war (damals vor ca. 25 bis 30 Jahren) alles überhaupt kein Problem.

Wer soll einem denn den Studenten-Status aberkennen, wenn man ordnungsgemäß an einer Uni als Student eingeschrieben ist...!?

Das ist so nicht richtig. Wenn Du als Student arbeitest, hast Du besondere steuerliche Vergünstigungen, auch bei der Krankenversicherung. Das beinhaltet, dass Du nur in einem sehr engen Rahmen arbeiten darfst. Wenn Du diesen Rahmen übersteigst, verlierst Du die und wirst anders eingestuft. Genau da hatte ich die Diskussion mit dem Finanzamt. 

Ansonsten könnte sich jeder, der als Student eingeschrieben ist, nebenbei noch voll arbeiten und so wesentliche Steuern, Krankenkasse und andere Abgaben sparen.  

Ergo, es wird mit Sicherheit eine Grenze geben.

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vor 44 Minuten schrieb koiram:

 

Das war (damals vor ca. 25 bis 30 Jahren) alles überhaupt kein Problem, da konnte man solange studieren wie man wollte, solange man den damals noch günstigeren Studentenbeitrag an die Uni zahlte,

Wer soll einem denn den Studenten-Status aberkennen, wenn man ordnungsgemäß an einer Uni als Student eingeschrieben ist...!?

Ja früher.... da war vieles anders. Da hat auch der Semester Beitrag bei mir 36,00 DM gekostet. Hatte neulich mein altes Studienbuch in Händen und da waren fein säuberlich die Überweisungsbelege eingeklebt. Konnte man zwar schlecht lesen, aber es waren 36,00 DM. Heute kostet der Semesterbeitrag irgendwo um die 450,00 Euro oder so...

Und bei der BASF im Schichtdienst hat man damals inklusive Schichtzulage um die 12,00 DM Stundenlohn bekommen.

Tja...Zeiten ändern sich....

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1 hour ago, Aktienspekulaant said:

Ja früher.... da war vieles anders. Da hat auch der Semester Beitrag bei mir 36,00 DM gekostet. Hatte neulich mein altes Studienbuch in Händen und da waren fein säuberlich die Überweisungsbelege eingeklebt. Konnte man zwar schlecht lesen, aber es waren 36,00 DM. Heute kostet der Semesterbeitrag irgendwo um die 450,00 Euro oder so...

Und bei der BASF im Schichtdienst hat man damals inklusive Schichtzulage um die 12,00 DM Stundenlohn bekommen.

Tja...Zeiten ändern sich....

Nein, das war damals schon nicht erlaubt, über einen gewissen Anzahl von Stunden zu arbeiten, weil man sonst mit der Steuer/Krankenversicherung Ärger bekam. Überall wo ich als Student angestellt war, hatten hier eine Grenze gehabt. Wenn er also über diese Limits gegangen ist, hat er einfach nur die Steuer und Krankenversicherung beschissen. In der Analogen Zeit mag das noch möglich gewesen sein, heute gibt es algorithmenbasierte Steuerfahndung, da würde ich mir das nicht trauen. 

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vor 2 Minuten schrieb Chantal Krüger II:

Nein, das war damals schon nicht erlaubt, über einen gewissen Anzahl von Stunden zu arbeiten, weil man sonst mit der Steuer/Krankenversicherung Ärger bekam. Überall wo ich als Student angestellt war, hatten hier eine Grenze gehabt. Wenn er also über diese Limits gegangen ist, hat er einfach nur die Steuer und Krankenversicherung beschissen. In der Analogen Zeit mag das noch möglich gewesen sein, heute gibt es algorithmenbasierte Steuerfahndung, da würde ich mir das nicht trauen. 

Mag sein, dass es damals auch schon eine Grenze gab. weiß ich nicht mehr. Auf alle Fälle war ich öfter bei BASF als Werkstudent angestellt (einmal für 2 x 9 Wochen im Jahr), habe da für harte Arbeit gutes Geld verdient und die BASF wird die Steuern / Sozialversicherungsbeiträge  ordnungsgemäß abgeführt haben und ich habe damals auch meine Steuererklärung gemacht und da hat nie einer was gesagt. Im Gegenteil: Ich habe sogar Steuern wiederbekommen, wenn auch nur geringe Beträge.

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30 minutes ago, Chantal Krüger II said:

Nein, das war damals schon nicht erlaubt, über einen gewissen Anzahl von Stunden zu arbeiten, weil man sonst mit der Steuer/Krankenversicherung Ärger bekam.

Heutzutage sieht es so aus:

https://www.finanztip.de/studentenjobs/


In den Semesterferien darf man mehr verdienen:

Ist die Beschäftigung von Studierenden ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit ("Semesterferien") beschränkt, bleibt sie grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Einkommens und die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle. In den "Semesterferien" dürfen Studierende also einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Für Beschäftigungen während der Vorlesungszeit und während eines Urlaubssemesters gilt das nicht!

https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/uebersicht-jobben/semesterferien-job

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33 minutes ago, PeWi said:

Heutzutage sieht es so aus:

https://www.finanztip.de/studentenjobs/


In den Semesterferien darf man mehr verdienen:

Ist die Beschäftigung von Studierenden ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit ("Semesterferien") beschränkt, bleibt sie grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Einkommens und die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle. In den "Semesterferien" dürfen Studierende also einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Für Beschäftigungen während der Vorlesungszeit und während eines Urlaubssemesters gilt das nicht!

https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/uebersicht-jobben/semesterferien-job

Genau, das Stichwort in den Links ist "Vorlesungsfreie Zeit", 70 Arbeitstage und in den meisten Fällen.

Interessant ist, dass der Satz von ca. 500 Euro fast der gleiche wie bei mir vor 30 Jahren ist. Da waren das ca. 1000 DM, wenn ich mich richtig erinnere, die ich nicht überschreiten durfte. Und wenn man vergessen hatte, dies dem Bafoeg Amt mitzuteilen, hatten diejeningen wirklich Spass.

Wenn nun einer beigeht, sein Leben mit Trading zu verdienen, kann das irgendwann auch als Vollzeitbeschäftigung angesehen werden. Dann mal los ...

Der Link ist besonders gut : https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/uebersicht-jobben/semesterferien-job

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vor 20 Minuten schrieb Chantal Krüger II:

Genau, das Stichwort in den Links ist "Vorlesungsfreie Zeit", 70 Arbeitstage und in den meisten Fällen.

Interessant ist, dass der Satz von ca. 500 Euro fast der gleiche wie bei mir vor 30 Jahren ist. Da waren das ca. 1000 DM, wenn ich mich richtig erinnere, die ich nicht überschreiten durfte. Und wenn man vergessen hatte, dies dem Bafoeg Amt mitzuteilen, hatten diejeningen wirklich Spass.

Wenn nun einer beigeht, sein Leben mit Trading zu verdienen, kann das irgendwann auch als Vollzeitbeschäftigung angesehen werden. Dann mal los ...

Der Link ist besonders gut : https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/uebersicht-jobben/semesterferien-job

Bafög ist ja nun wieder ein völlig anderes Thema....

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46 minutes ago, Aktienspekulaant said:

Bafög ist ja nun wieder ein völlig anderes Thema....

Nein, das gehört alles zusammen, wenn Du als Student arbeitest, Bafög bekommen willst und/oder ein Elternteil noch Unterhalt bezahlen muss.

Da bist Du ganz schnell, ganz tief in der Scheisse, wenn Du nicht aufpasst.

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vor 15 Minuten schrieb Chantal Krüger II:

Nein, das gehört alles zusammen, wenn Du als Student arbeitest, Bafög bekommen willst und/oder ein Elternteil noch Unterhalt bezahlen muss.

Da bist Du ganz schnell, ganz tief in der Scheisse, wenn Du nicht aufpasst.

Nein. Weiter oben hast du vom Finanzamt geredet und jetzt Bafög. Das sind unterschiedliche Dinge.

Und wenn man Unterhalt von den Eltern bekommt, ist das wieder etwas anderes.

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31 minutes ago, Aktienspekulaant said:

Nein. Weiter oben hast du vom Finanzamt geredet und jetzt Bafög. Das sind unterschiedliche Dinge.

Und wenn man Unterhalt von den Eltern bekommt, ist das wieder etwas anderes.

Also nochmal von vorne. Auf genereller Basis, es zählt Dein Einkommen, wann Du wieviel arbeitest und was Deine Fachbereichsspezifischen Studienziele angeht.

Dies beeinflusst, was das Finanzamt von Dir hält, was das Bafög Amt macht, die Krankenversicherung und wie und ob Du Unterhalt bekommst.  Damals gab es dann noch Mietzuschuss und Medienbefreiung (GEMA Gebühr), wo Du evtl. auch noch was bekommen konntest. Das wird heute nicht anders sein.

Du kannst natürlich auf alles verzichten, dann muss Du nur auf drauf achten, dass Du die Studentenjob Regeln einhällst. Vollzeit Trading ist da sicher auch ein Punkt. 

Das musst Du als ein Paket sehen. Ich war ca. 3 Jahre vor Gericht deswegen, ich kann Dir das ganz genau erklären, was der Richter wissen wollte.

Ich habe zwar nix falsch gemacht, aber 5 volle Ordner habe ich immer noch irgendwo.

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vor 6 Stunden schrieb Chantal Krüger II:

Medienbefreiung (GEMA Gebühr)

Nicht ganz richtig.
Der heute freundlich klingende "Beitragsservice" hieß früher abschreckend "GEZ" = "Gebühren Einzugs Zentrale".

("GEMA" = "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" Gebühr zahlt man wenn man öffentlich mit Eintritt / Einnahmen Musik von anderen spielt / veröffentlicht, damit der Rechteinhaber der Musikstücke damit was verdient.)

Bearbeitet von koiram
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35 minutes ago, Aktienspekulaant said:

Was du so alles erlebt und gemacht hast......Immer wieder erstaunlich

Genau und damit lernt man eben mehr, weil man durch die Prozesse gegangen ist. Nicht jeder hatter ein so ruhiges Leben wie Du voller netter Menschen, die einem immer nur das beste wollten. 

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5 hours ago, koiram said:

Nicht ganz richtig.
Der heute freundlich klingende "Beitragsservice" hieß früher abschreckend "GEZ" = "Gebühren Einzugs Zentrale".

("GEMA" = "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" Gebühr zahlt man wenn man öffentlich mit Eintritt / Einnahmen Musik von anderen spielt / veröffentlicht, damit der Rechteinhaber der Musikstücke damit was verdient.)

Damals waren das noch die Medien im Sinne von Fernsehen. Aber richtig, das war GEZ, die hatte ich mit der GEMA verwechselt. Ist schon lange her 🙂

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