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Steuern bei Krypto-Futures-Trading


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Hallo zusammen,

Ich muss auch mal eine Frage bzgl. dieses Themas stellen. Ich hab zwar noch einige Threads durchgelesen, verstehe es leider nur nicht so ganz. Bin Student und die einzige Steuererklärung die ich bisher machen musste, war aufgrund eines Kleingewerbes wo ich so wenig eingenommen habe, dass ich sowieso keine Steuern zahlen musste, also quasi nur pro forma.

Angenommen ich zahle auf der Börse meiner Wahl 1000€ ein (direkt per Karte sodass direkt USDT gekauft werden). Über mehrere erfolgreiche (teils gehebelte) Positionen schaffe ich es daraus 100000€ innerhalb eines Jahres zu machen. Wie muss ich diese versteuern? Zum einen, wenn ich angenommen:

- Jeden Trade gewonnen habe (100% WR), also nur Profite erwirtschaftet habe

- 80% der Trades Profit waren und 20% Verluste, aber mit dem selben Endergebnis (100000€ Profit)

Mich würde also interessieren wieviel am Ende übrig bleibt (grob theoretisch). Und vor allem wie läuft das? Reicht man die Orderhistory ein? Wird jeder Trade einzeln versteuert (Kommt doch aus gleiche hinaus oder?)

Außerdem:

Wie ändert sich die Situation, wenn ich vom Studentenleben ins Angestelltenverhältnis wechsle?

 

Ihr sehr da sind einige Fragezeichen bei mir, ich hoffe mir kann da jemand Licht ins Dunkle bringen.

Vielen Dank schonmal 

MfG

h23

Posted (edited)

Um es sehr kurz zu machen.

Du hast die Gewinne mit der Abgeltungssteuer von 25% zu Versteuern (*). ;o))

Dabei spielt es keine Rolle ob Du Einkommen hast, oder nicht.

Dem ensprechend hast Du die Anlage 'KAP" (Einkünfte aus Kapitalvermögen) auszufüllen.

 

PS. Egal ob Du Student, Rentner, Angestellter oder sonst etwas bist. Du hast einfach 1/4 Deines Gewinns abzudrücken.

PPS. An Unterlagen reichst Du nur ein was benötigt wird. Das ist die ausgefüllte Anlage KAP und gut ist. Du errechnest den Gewinn / Verlust und trägst das dort ein. Das war es.

Sollte das Finanzamt etwas brauchen, werden sie sich bei Dir melden. 

 

Anmerkung:

"Seit 2021 können Verluste beim Futures-Handel mit dem Privatvermögen allerdings nur noch bis maximal 20.000 Euro abgezogen werden."

 

(*) Oben drauf kommen, wenn überhaupt, noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.

Edited by ..::. o.Z.o.n.e .::..
PS ... + Anmerkung ;o))
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Ok vielen Dank erstmal für die Antwort. Nur um das vollends zu verstehen, würde ich gern ein paar Beispiele noch anbringen.

Wenn ich also 100000 Profit in einem Jahr erwirtschaftet habe, muss ich 25000 davon Steuern zahlen, unabhängig davon mit welcher Performance (Winrate) ich dieses erreicht hab, da ich nur den Gesamtprofit versteuere.

Wie läuft es, wenn ein Jahr dann mal nicht so gut lief und ich sagen wir mal 25000 im Minus bin? Die Anmerkung dazu verstehe ich nicht ganz.

Außerdem: Ab welchem Zeitpunkt muss ich versteuern? Erst, wenn ich mir das Geld von der Börse auf mein Konto auszahlen lasse? Solange ich die Profite auf der Börse noch in USDT habe, sind es ja erstmal noch keine realisierten Gewinne oder?

Posted (edited)
1 hour ago, h23 said:

Wenn ich also 100000 Profit in einem Jahr erwirtschaftet habe, muss ich 25000 davon Steuern zahlen, unabhängig davon mit welcher Performance (Winrate) ich dieses erreicht hab, da ich nur den Gesamtprofit versteuere.

Eben nicht. Dank der Scholz-Bremse kannst du bei Termingeschäften (IMHO zählen Futures dazu) deine Gewinne und Verluste übers Jahr nur zu einem finalen Ergebnis, deinem Gesamtprofit, verrechnen, wenn deine Verluste nicht größer als 20.000€ waren.

Beliebte Beispiele für diesen Stolperstein gehen wie folgt:

Angenommen, deine Trades haben 200.000€ Plus und 100.000€ Minus gemacht, dann wäre dein Gesamtpofit zwar 100.000€. Dank der Scholzbremse darfst du pro Jahr aber nur maximal 20.000€ Miese geltend machen.
In diesem Fall heißt das somit: 200.000€ Plus minus 20.000€ Minus sind 180.000€ zu versteuern und 80.000€ Verlustvortrag für die zukünftigen Jahre.

Cool, oder? :angry:

1 hour ago, h23 said:

Wie läuft es, wenn ein Jahr dann mal nicht so gut lief und ich sagen wir mal 25000 im Minus bin? Die Anmerkung dazu verstehe ich nicht ganz.

Und wenn du im nächsten Jahr dann 25.000€ im Minus bist, dann kannst du wieder nur maximal 20.000€ Verluste geltend machen, und dein Verlustvortrag wächst weiter in die Höhe.

https://finanzmarktwelt.de/steuer-irrsinn-von-olaf-scholz-petition-207217/

 

Arbeitest du dagegen ohne Hebel, kannst du alle Gewinne und Verluste des jeweiligen Jahres vollständig miteinander verrechnen wie früher auch.

Edited by PeWi
Link ergänzt
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Das heißt bei deinem Beispiel, würden 80.000€, die ich nach Abzug der 20.000€ an Verlusten übrig bleiben, zusätzlich versteuert werden, als wären es Gewinne, sprich ich muss dafür sogar zahlen?

Für dein Beispiel wäre es dann also:

Profit aus Trades: 200.000€

Verluste aus Trades: 100.000€

Steuern = 0.25 * (200.000 - 20.000) € = 45.000€ 

Grob gerechnet? Dann wäre es ja von der Steuer für ein Jahr das gleiche, wie wenn ich 180.000€ Profit und 20.000€ Verluste in einem Jahr habe (Abgesehen von dem Verlustvortrag).

Der Begriff Verlustvortrag ist mir noch nicht ganz klar. Wenn ich in Folgejahren, wieder Verluste einfahre (was ja zwangsläufig beim Traden passiert), wächst mein Berg weiter an. Muss ich diesen Berg jedes Jahr versteuern? Ein Beispiel dazu:

Jahr 1: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.0000€

Jahr 2: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ + 80.000€(?) | Verlustvortrag: 160.0000€ (?)

Jahr 3: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 10.000€ | Zu versteuern: 190.000€ + 160.000€ (?) - 10.000€(?) | Verlustvortrag: ?

 

Wie man sieht steig ich da noch nicht ganz durch, sorry :D

Posted (edited)
4 hours ago, h23 said:

Das heißt bei deinem Beispiel, würden 80.000€, die ich nach Abzug der 20.000€ an Verlusten übrig bleiben, zusätzlich versteuert werden, als wären es Gewinne, sprich ich muss dafür sogar zahlen?

Korrekt. Alles, was du an Verlusten nicht abziehen darfst (weil über den erlaubten 20.000€), erhöht die zu versteuernde Summe, obwohl du in realiter wesentlich kleinere Gewinne gemacht hast.


EDIT: Damit das nicht missverständlich wird - die Verluste, die du nicht nutzen darfst und nur auf die Zukunft vertagen kannst, die müssen natürlich nicht als Gewinne versteuert werden. Aber da alles an Verlusten, was die maximal erlaubten 20.000€ übersteigt, gegen die echten Gewinne nicht verrechnet werden darf, fällen die Gewinne aus Sicht des Finanzamtes entsprechend höher aus (in unserem Beispiel um 80.000€ zu hoch), und die zu zahlende  Steuer wird entsprechend höher.


Das kann bei hohen absoluten Summen und knappem Verhältnis zwischen echten Gewinnen und echten Verlusten bis in die Privatinsolvenz führen.

Beispiel: Echte Gewinne von 1.000.000€ und echte Verluste von 900.000€ - statt des real übrig bleibenden Gewinns von 100.000€ sind 980.000€ (!) zu versteuern.

4 hours ago, h23 said:

Der Begriff Verlustvortrag ist mir noch nicht ganz klar. Wenn ich in Folgejahren, wieder Verluste einfahre (was ja zwangsläufig beim Traden passiert), wächst mein Berg weiter an. Muss ich diesen Berg jedes Jahr versteuern?

Was du an echten Verlusten im Jahr nicht anrechnen lassen darfst, kannst du im nächsten Jahr als Verlust ansetzen (auch wenn du real keine oder kaum Verluste machen solltest).

Schwierig ist nur, wenn du jedes Jahr von neuem echte Verluste von 20.000€ und größer machst. Dann hast du einen "Vorrat" an später anrechenbaren Verlusten, der immer größer wird,  und kannst sie nicht nutzen und musst sie immer weiter in die Zukunft schieben.

4 hours ago, h23 said:

Ein Beispiel dazu:

Jahr 1: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.0000€

Jahr 2: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ + 80.000€(?) | Verlustvortrag: 160.0000€ (?)

Jahr 3: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 10.000€ | Zu versteuern: 190.000€ + 160.000€ (?) - 10.000€(?) | Verlustvortrag: ?

Dein Beispiel korrigiert:

Jahr 1: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.0000€

Jahr 2: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.000€ + 80.000€ = 160.0000€

Jahr 3: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 10.000€ | Zu versteuern: 190.000€ - 10.000€ = 180.000€ | Verlustvortrag: 160.000€ - 10.000€ = 150.000€


Im Jahr 3 hast du noch Luft bis zu den erlaubten 20.000€ und kannst deswegen endlich ein bisschen von deinem Verlustvortrag nutzen.

 

Edited by PeWi
Ergänzung
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Ah okay, vielen Dank für die Erklärungen. Das stimmt mich zwar nicht glücklich, aber immerhin versteh ich es jetzt :D

Eins noch:

vor 22 Stunden schrieb PeWi:

 

Dein Beispiel korrigiert:

Jahr 1: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.0000€

Jahr 2: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.000€ + 80.000€ = 160.0000€

Jahr 3: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 10.000€ | Zu versteuern: 190.000€ - 10.000€ = 180.000€ | Verlustvortrag: 160.000€ - 10.000€ = 150.000€


Im Jahr 3 hast du noch Luft bis zu den erlaubten 20.000€ und kannst deswegen endlich ein bisschen von deinem Verlustvortrag nutzen.

 

190.000€ ergeben sich ja aus 200.000€ Profit - 10.000€ Verlust. Kann ich da trotzdem nochmal 10k abziehen von der zu versteuernden €abziehen UND mein Verlustvortrag um 10k senken? Intuitiv wäre für mich hier die zu versteuernde summe 190.000€ und eine Reduzierung des Verlustvortrags um 10.000€.

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25 minutes ago, h23 said:

190.000€ ergeben sich ja aus 200.000€ Profit - 10.000€ Verlust. Kann ich da trotzdem nochmal 10k abziehen von der zu versteuernden €abziehen UND mein Verlustvortrag um 10k senken? Intuitiv wäre für mich hier die zu versteuernde summe 190.000€ und eine Reduzierung des Verlustvortrags um 10.000€.

Du darfst Verluste im aktuellen Jahr mit alten Verlusten (aus dem Verlustvortrag) auf die maximalen 20.000€ auffüllen.

Deshalb rechnest du in deinem Beispiel zu deinen realen Verlusten von 10.000€ noch alte 10.000€ dazu - kommst damit also auf die maximal erlaubten 20.000€ Verlust - und musst im Gegenzug von deinem Verlustvortrag (alte Verluste) 10.000€ abziehen - die hast du ja jetzt "verbraucht".

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Ach klar logisch, da hatte ich einen Denkfehler. Super! Vielen Dank für die Zeit und die Erklärungen!

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vor 12 Stunden schrieb Chantal Krüger II:

...kannst Du evtl. nicht mehr als Student anerkannt werden.

Das Problem hatte ich als Student, weil ich oft mehr gearbeitet, als studiert habe, um mich zu finanzieren.

Habe ich auch, teilweise sogar mehrmonatige Vollzeit-Jobs, und ein paar Jahre selbständig eine eigene Firma nebenbei, während ich noch als Student eingeschrieben und krankenversichert war.

Das war (damals vor ca. 25 bis 30 Jahren) alles überhaupt kein Problem, da konnte man solange studieren wie man wollte, solange man den damals noch günstigeren Studentenbeitrag an die Uni zahlte, und ohne irgendwelche bestandenen Leistungsnaschweise in einer gewissen Zeit zum Weiterstudieren erbringen musste wie heute...

Wer soll einem denn den Studenten-Status aberkennen, wenn man ordnungsgemäß an einer Uni als Student eingeschrieben ist...!?

Edited by koiram
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vor 44 Minuten schrieb koiram:

 

Das war (damals vor ca. 25 bis 30 Jahren) alles überhaupt kein Problem, da konnte man solange studieren wie man wollte, solange man den damals noch günstigeren Studentenbeitrag an die Uni zahlte,

Wer soll einem denn den Studenten-Status aberkennen, wenn man ordnungsgemäß an einer Uni als Student eingeschrieben ist...!?

Ja früher.... da war vieles anders. Da hat auch der Semester Beitrag bei mir 36,00 DM gekostet. Hatte neulich mein altes Studienbuch in Händen und da waren fein säuberlich die Überweisungsbelege eingeklebt. Konnte man zwar schlecht lesen, aber es waren 36,00 DM. Heute kostet der Semesterbeitrag irgendwo um die 450,00 Euro oder so...

Und bei der BASF im Schichtdienst hat man damals inklusive Schichtzulage um die 12,00 DM Stundenlohn bekommen.

Tja...Zeiten ändern sich....

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vor 2 Minuten schrieb Chantal Krüger II:

Nein, das war damals schon nicht erlaubt, über einen gewissen Anzahl von Stunden zu arbeiten, weil man sonst mit der Steuer/Krankenversicherung Ärger bekam. Überall wo ich als Student angestellt war, hatten hier eine Grenze gehabt. Wenn er also über diese Limits gegangen ist, hat er einfach nur die Steuer und Krankenversicherung beschissen. In der Analogen Zeit mag das noch möglich gewesen sein, heute gibt es algorithmenbasierte Steuerfahndung, da würde ich mir das nicht trauen. 

Mag sein, dass es damals auch schon eine Grenze gab. weiß ich nicht mehr. Auf alle Fälle war ich öfter bei BASF als Werkstudent angestellt (einmal für 2 x 9 Wochen im Jahr), habe da für harte Arbeit gutes Geld verdient und die BASF wird die Steuern / Sozialversicherungsbeiträge  ordnungsgemäß abgeführt haben und ich habe damals auch meine Steuererklärung gemacht und da hat nie einer was gesagt. Im Gegenteil: Ich habe sogar Steuern wiederbekommen, wenn auch nur geringe Beträge.

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30 minutes ago, Chantal Krüger II said:

Nein, das war damals schon nicht erlaubt, über einen gewissen Anzahl von Stunden zu arbeiten, weil man sonst mit der Steuer/Krankenversicherung Ärger bekam.

Heutzutage sieht es so aus:

https://www.finanztip.de/studentenjobs/


In den Semesterferien darf man mehr verdienen:

Ist die Beschäftigung von Studierenden ausschließlich auf die vorlesungsfreie Zeit ("Semesterferien") beschränkt, bleibt sie grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Einkommens und die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle. In den "Semesterferien" dürfen Studierende also einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Für Beschäftigungen während der Vorlesungszeit und während eines Urlaubssemesters gilt das nicht!

https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/uebersicht-jobben/semesterferien-job

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vor 20 Minuten schrieb Chantal Krüger II:

Genau, das Stichwort in den Links ist "Vorlesungsfreie Zeit", 70 Arbeitstage und in den meisten Fällen.

Interessant ist, dass der Satz von ca. 500 Euro fast der gleiche wie bei mir vor 30 Jahren ist. Da waren das ca. 1000 DM, wenn ich mich richtig erinnere, die ich nicht überschreiten durfte. Und wenn man vergessen hatte, dies dem Bafoeg Amt mitzuteilen, hatten diejeningen wirklich Spass.

Wenn nun einer beigeht, sein Leben mit Trading zu verdienen, kann das irgendwann auch als Vollzeitbeschäftigung angesehen werden. Dann mal los ...

Der Link ist besonders gut : https://www.studierendenwerke.de/themen/finanzierungsmoeglichkeiten/uebersicht-jobben/semesterferien-job

Bafög ist ja nun wieder ein völlig anderes Thema....

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vor 15 Minuten schrieb Chantal Krüger II:

Nein, das gehört alles zusammen, wenn Du als Student arbeitest, Bafög bekommen willst und/oder ein Elternteil noch Unterhalt bezahlen muss.

Da bist Du ganz schnell, ganz tief in der Scheisse, wenn Du nicht aufpasst.

Nein. Weiter oben hast du vom Finanzamt geredet und jetzt Bafög. Das sind unterschiedliche Dinge.

Und wenn man Unterhalt von den Eltern bekommt, ist das wieder etwas anderes.

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vor 6 Stunden schrieb Chantal Krüger II:

Medienbefreiung (GEMA Gebühr)

Nicht ganz richtig.
Der heute freundlich klingende "Beitragsservice" hieß früher abschreckend "GEZ" = "Gebühren Einzugs Zentrale".

("GEMA" = "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" Gebühr zahlt man wenn man öffentlich mit Eintritt / Einnahmen Musik von anderen spielt / veröffentlicht, damit der Rechteinhaber der Musikstücke damit was verdient.)

Edited by koiram
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vor 2 Minuten schrieb Chantal Krüger II:

Genau und damit lernt man eben mehr, weil man durch die Prozesse gegangen ist. Nicht jeder hatter ein so ruhiges Leben wie Du voller netter Menschen, die einem immer nur das beste wollten. 

Na ja, nur nette Menschen um mich rum hatte ich auch nicht. Da waren schon ein paar seltsame Gestalten dabei. Aber ich bin ziemlich stolz darauf, dass ich die letzten 68 Jahre meines Lebens juristische Dienstleistungen gezwungenermaßen nur Kauf/Verkaufsverträgen über Immos in Anspruch genommen habe.

Ich musste sonst niemals einen Anwalt konsultieren, habe alles ohne das Wissen und die Dienstleistungen der Mitglieder dieses Berufszweiges regeln können. Hat mir glaube ich eine Menge Stress erspart.

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vor 19 Minuten schrieb Chantal Krüger II:

In einer Welt mit netten Menschen, Feen, Einhörnern und Zauberern brauch man keine Anwälte. Ansonsten ist es immer gut, sich zu wehren. Meine Nachbarn freuen sich auch immer wieder ...

Man kann sich auch ohne Anwälte in unserer real existierenden welt wehren. Hat bei mir geklappt.

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  • 1 month later...
  • 10 months later...
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Am 12.12.2023 um 16:12 schrieb PeWi:

Korrekt. Alles, was du an Verlusten nicht abziehen darfst (weil über den erlaubten 20.000€), erhöht die zu versteuernde Summe, obwohl du in realiter wesentlich kleinere Gewinne gemacht hast.


EDIT: Damit das nicht missverständlich wird - die Verluste, die du nicht nutzen darfst und nur auf die Zukunft vertagen kannst, die müssen natürlich nicht als Gewinne versteuert werden. Aber da alles an Verlusten, was die maximal erlaubten 20.000€ übersteigt, gegen die echten Gewinne nicht verrechnet werden darf, fällen die Gewinne aus Sicht des Finanzamtes entsprechend höher aus (in unserem Beispiel um 80.000€ zu hoch), und die zu zahlende  Steuer wird entsprechend höher.


Das kann bei hohen absoluten Summen und knappem Verhältnis zwischen echten Gewinnen und echten Verlusten bis in die Privatinsolvenz führen.

Beispiel: Echte Gewinne von 1.000.000€ und echte Verluste von 900.000€ - statt des real übrig bleibenden Gewinns von 100.000€ sind 980.000€ (!) zu versteuern.

Was du an echten Verlusten im Jahr nicht anrechnen lassen darfst, kannst du im nächsten Jahr als Verlust ansetzen (auch wenn du real keine oder kaum Verluste machen solltest).

Schwierig ist nur, wenn du jedes Jahr von neuem echte Verluste von 20.000€ und größer machst. Dann hast du einen "Vorrat" an später anrechenbaren Verlusten, der immer größer wird,  und kannst sie nicht nutzen und musst sie immer weiter in die Zukunft schieben.

Dein Beispiel korrigiert:

Jahr 1: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.0000€

Jahr 2: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 100.000€ | Zu versteuern: 180.000€ | Verlustvortrag: 80.000€ + 80.000€ = 160.0000€

Jahr 3: Gewinne: 200.000€ | Verluste: 10.000€ | Zu versteuern: 190.000€ - 10.000€ = 180.000€ | Verlustvortrag: 160.000€ - 10.000€ = 150.000€


Im Jahr 3 hast du noch Luft bis zu den erlaubten 20.000€ und kannst deswegen endlich ein bisschen von deinem Verlustvortrag nutzen.

 

aber wenn man die Verluste ja auf der Krypto Börse lässt und nur die 100 k auf dem Bankkonto überweist woher will das Finanzamt wissen das man eigentlich 980 k versteuern muss, dann ist es ja klug das wenn man 20 k verloren hat direkt in dem Jahr aufzuhören und nächstes jahr weiter zu traden z.b man gewinnt 50 k sobald man insgesamt 20 k verloren hat aufhöhren oder man verliert gleich 20 k oder man man hat es so das man danach mehr verliert als man gesetzt hat wäre es nicht Klug dann nochmal 101 k zu verlieren bevor man dann 245 k steuern zahlen muss bei 980 k da würde doch jeder 101 k verlieren sodass man minus 1 k oder muss man dann 346 k zahlen ? verstehe nicht ganz?

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9 hours ago, Michael.26 said:

woher will das Finanzamt wissen das man eigentlich 980 k versteuern muss

Dann hast du zukünftig ständig ein Damoklesschwert über dir hängen - wäre mir zuviel Unruhe.

Ausgehend vom Trend der letzten Jahre ist zu vermuten, dass die Regulierungen und die Zusammenarbeit zwischen Börsen und Behörden weiterhin zunehmen werden. Sprich, die Gefahr wird mit jedem Jahr größer, dass Behörden die Börsendaten abfragen (auch für vergangene Jahre) und solche Tricksereien dann entdecken werden.


Außerdem, anscheinend ist dieser auf 20.000€ beschränkte Verlustvortrag inzwischen ja gekippt, und dass sogar rückwirkend für ein paar Jahre. Wer einen vorläufigen Steuerbescheid für diese Jahre bekommen hat, kann seine Steuerbescheide mit voller Verlustanrechnung neu rechnen lassen.

Insofern sollte/könnte sich dein Problem doch gelöst haben?

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