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Bitcoin-Gewinn vor 1 Jahr Steuerfrist


lnexp

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Hallo,

 

wenn ich auf Bitcoin.de einen Anteil meiner Bitcoin mit Gewinn verkaufe, die (FIFO) kürzer als ein Jahr liegen, werden dann 25% Steuern auf den Gewinn automatisch (also von Bitcoin.de) abgezogen?

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vor 5 Stunden schrieb lnexp:

Hallo,

 

wenn ich auf Bitcoin.de einen Anteil meiner Bitcoin mit Gewinn verkaufe, die (FIFO) kürzer als ein Jahr liegen, werden dann 25% Steuern auf den Gewinn automatisch (also von Bitcoin.de) abgezogen?

Vermutlich bist du in Deutschland Steuerpflichtig? In Ö gibts das 1 Jahr nicht mehr und es gibt 27,5 Kest, während es in D ja 25 Prozent auf andere Assets gibt.

25 Prozent gibts in Deutschland nicht bei Kryptowährungen. Ganz exklusiv.

Wenn versteuern, dann mit persönlichem Steuersatz, also quasi auf dein monatliches Einkommen drauf, dann landeste ratzfatz irgendwo bei 42 Prozent.

Deswegen sind wir ja froh das es das 1 Jahr Haltefrist gibt.

Wenn du nach weniger als 1 Jahr verkaufst, dann sind jetzt bis zu 1000 Euro Gewinn frei. Man ist zwar Steuerpflichtig, aber unter 1000 Euro wird die Steuer nicht eingefordert. Bis Anfang dieses Jahr waren es 600 Euro.

Liegt dein Gewinn unter 1000 Euro dann brauchst du nix weiter tun. 

Bearbeitet von Tschubaka
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  • 2 Monate später...

Ich bin in Deutschland steuerpflichtig und wollte wissen, ob bitcoin.de automatisch 25% Steuer abzieht (wie z.B. bei Aktienverkäufen), wenn ich bei einer Haltefrist von unter 1 Jahr mit Gewinn verkaufe, oder ob ich mich selbst darum kümmern muss,

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vor 52 Minuten schrieb lnexp:

Ich bin in Deutschland steuerpflichtig und wollte wissen, ob bitcoin.de automatisch 25% Steuer abzieht (wie z.B. bei Aktienverkäufen), wenn ich bei einer Haltefrist von unter 1 Jahr mit Gewinn verkaufe, oder ob ich mich selbst darum kümmern muss,

Ja klar ignoriere einfach alle Antworten und stelle deine Frage nochmal.

Also nochmal zum Mitschreiben. Nein die Steuer wird nicht automatisch abgeführt. Du musst dich darum selbst kümmern. Und es sind deutlich mehr als 25% weil das eben kein Aktienhandel ist.

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vor 7 Stunden schrieb skunk:

Ja klar ignoriere einfach alle Antworten und stelle deine Frage nochmal.

Also nochmal zum Mitschreiben. Nein die Steuer wird nicht automatisch abgeführt. Du musst dich darum selbst kümmern. Und es sind deutlich mehr als 25% weil das eben kein Aktienhandel ist.

Richtig, aber kleine Korrektur: Es ist nicht "deutlich mehr", sondern hängt bei privaten Veräußerungsgeschäften (also keine Derivate) vom Einkommen und damit der Einkommenssteuer im jeweiligen Jahr ab. Ein Student ohne Einkommen, kann zum Beispiel deutlich besser wegkommen, als bei Aktien.

Der Threadersteller könnte z.B. einige Tutorial Videos zum Thema Steuern anschauen und sich zuerst informieren, bevor er hier im Forum seine Frage unter völlig falschen Annahmen stellt. Er geht von m.M.n. von Abgeltungssteuer aus, was aber schonmal falsch ist...

Bearbeitet von Morama
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Bei Aktien ist glaube ich auch eine günstiger Prüfung möglich, bei Kryptos unter einem Jahr in DE gilt sowieso der persönliche Einkommensteuersatz.

Wenn jemand kein Einkommen hat muss er auch nichts zahlen sofern der Gewinn unter den Steuerfreien 12K€ ??? oder so ist.

(Ohne Gewähr nur aus dem Kopf heraus)

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vor 52 Minuten schrieb AGisAbetterCoin:

Wenn jemand kein Einkommen hat muss er auch nichts zahlen sofern der Gewinn unter den Steuerfreien 12K€ ??? oder so ist.

Die Zahl ist etwas hoch. Bei einem Gewinn in Höhe von 12K darf ich bereits ordentlich steuern abführen.

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Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif

(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen
1.
bis 11 604 Euro (Grundfreibetrag):
0;
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vor 54 Minuten schrieb skunk:

Die Zahl ist etwas hoch. Bei einem Gewinn in Höhe von 12K darf ich bereits ordentlich steuern abführen.

Er meint vermutlich den Steuerfreibetrag von derzeit 11.604€
Aber er schreibt: "Wenn jemand kein Einkommen hat".
Aber irrgendein Einkommen muss man ja haben, um seinen Lebensunteralt zu bestreiten.

Bestreitet man seinen Lebensunterhalt durch den Bezug staatlicher Transferleistungen, muss man sich derartige Einkommen anrechnen lassen. 
Tut man das nicht, begeht man Leistungsmissbrauch. 

Bearbeitet von Einstein52
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vor 3 Minuten schrieb Einstein52:

Irgendein Einkommen muss man ja haben, um seinen Lebensunteralt zu bestreiten.

Es gibt einige Konstellationen, wo das schon geht. Wie das mit den Sozialleistungen funktioniert weiß ich (zum Glück) nicht :)

Aber etwa als Schüler oder Student bei Mama und Papa ohne Bafög, nur mit Taschengeld, ist das Einkommen sehr gering bis nicht existent.

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Diese Konstellation hatte ich nun gerade nicht auf den Radar. 
Aber mal aus Neurgier.
Ein 12jähriger Schüler spekuliert an der (BitCoin)-Börse.
Muss der dann auch Steuern zahlen, wenn er über diese knapp 12.000€ Ertrag kommt?

 

Bearbeitet von Einstein52
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vor 5 Stunden schrieb Einstein52:


Ein 12jähriger Schüler spekuliert an der (BitCoin)-Börse.
Muss der dann auch Steuern zahlen, wenn er über diese knapp 12.000€ Ertrag kommt?

 

Denke mal schon, und die wollen eine Steuererklärung. Jedoch forschen die dann bestimmt nach aber mit welchen Account soll ein 12 Jähriger das machen😃.

Fasse mal zusammen: Bei geringem Einkommen + Spekulationsgewinn unter 11600€ fällt nichts an. Darüber wirds dann mit dem pers. Satz versteuert.

Eine Steuererklärung muss ich aber in jedem Fall machen. Warte ich das Jahr ab kann ich mir diese sparen.(Nur auf Kryptos bezogen)

Betrifft mich zwar alles ned, aber trotzdem interessant.

Edit: Zusätzlich: Unter 1000€ Gewinne mit  Krypto unter 1 Jahr auch Steuerfrei. Bin mir aber nicht sicher ob man das in der Steuererklärung angeben muss (glaube aber nicht).

 

Bearbeitet von AGisAbetterCoin
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