gormadoc Geschrieben 6. Juni 2017 Teilen Geschrieben 6. Juni 2017 Hallo Zusammen, ich bin neu im Forum hier und interessiere mich für folgenden Sachverhalt: Angenommen, ich habe eine Art von Altcoins (nehmen wir mal an Ripple) über ein Jahr gehalten (was ja dann steuerfreiheit beim Verkauf bedeutet!?). Jetzt kann ich diese Altcoins aber nicht direkt in € verkaufen (wie z.b. Bitcoins) und muss ja diese zu verkaufenden Coins erst mal in Bitcoins eintauschen, damit ich diese dann verkaufen kann und dafür meine € erhalte. Ist dann der Verkauf von den Bitcoins steuerfrei? Oder gibt es da andere Wege für die Altcoins? Warten, bis diese es in den direkten € Markt schaffen? Vielen Dank für eine Mitüberlegung Gruß Gormadoc Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 6. Juni 2017 Teilen Geschrieben 6. Juni 2017 (bearbeitet) Wenn Du die Altcoins "veräußerst", muss geprüft werden ob die Veräußerung steuerpflichtig ist. Was Du im Gegenzug dafür erhältst ist dabei egal. Bei kraken.com kannst Du Ripple direkt zu Euros machen. Bearbeitet 6. Juni 2017 von Jokin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gormadoc Geschrieben 6. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 6. Juni 2017 (bearbeitet) Gilt denn bei Altcoins eine andere Regelung was die Steuerfreiheit betrifft? Oder warum muss das dann erst geprüft werden, ob die Veräußerung steuerpflichtig ist? Ich dachte es gilt bei Kryptowährungen allgemein ein Jahr Steuerpflicht? Das mit den Ripple ist ja nur ein Beispiel Aber danke! Bearbeitet 6. Juni 2017 von gormadoc Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gormadoc Geschrieben 7. Juni 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 Hm... in anderen Threads wurde zwischen Mining und Kaufen unterschieden... angenommen, die Ripple sind gemined? Wäre das einfachste wahrscheinlich beim verkauf der Münzen den Gewinn zu versteuern? Dann wäre es ja auch egal, wie oft man in irgendeine andere Kryptowährung getauscht hat, richtig? Und man ist dem Staat gegenüber auf der sichern Seite? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 Das eine in das andere zu tauschen ist auch eine "Veräußerung". Mit dem Prüfen meinte ich das Prüfen ob die Jahrespflicht eingehalten wurde. Da gibt es aber Tools, einfach nutzen und fertig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alkaid Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 Bei Bitstamp müsste man eigentlich Ripple direkt in Dollar oder Euro umtauschen können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Bergmann Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 Wenn du die Altcoins gegen Bitcoin zu Bitcoin-Kurs X verkaufst und dann die Bitcoins zu Kurs Y gegen Euro verkaufst, dann musst du die Differenz von X und Y versteuern. Grundsätzlich könntest du sogar einen möglichen Kursverlust von der Steuer absetzen. Schwieriger wird es, die Gewinne durch Ripple und die Haltefrist von einem Jahr nachzuweisen. All das ist meine vollkommen persönliche Laienperspektive auf das Thema. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 auch wenn du Altcoin gegen BTC (bzw umgekehrt) tauschst, musst du den Trade gedanklich immer aufsplitten.Anstatt XRP -> BTC, machst du gedanklich XRP -> EUR ... EUR -> BTC.Und den Wert an EUR den du gedanklich erhälst, musst du ermitteln entweder durch direkte XRP/EUR Werte von iwelchen Börsen. Oder indem du den erhaltenen BTC Betrag zum Zeitpunkt des Tausches in EUR umrechnest.Da du diese Aufspaltung auch für den ursprünglichen Kauf der XRP gemacht hast, weißt du nun wie hoch in EUR der Gewinn ist, den du mit den XRP gemacht hat.Wenn XRP länger als 1 Jahr gehalten, dann ists aber steuerfrei. Die BTC, die du nun frisch "für EUR" gekauft hast, kannst du natürlich sofort wieder gegen EUR verkaufen. Sofern du das recht zügig machst, kann man davon ausgehen, dass sich der BTC/EUR Preis nicht bewegt hat. Dh. du hast zwar die 1 Jahr Haltefrsit beim BTC nicht eingehalten, aber Kauf- und Verkaufspreis sind identisch, also kein Gewinn. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 (bearbeitet) Ich hab mich nun dafuer entschieden: Auf Boerse 1 trade ich, da bleibt kein Coin laenger als eine Woche unbewegt, somit sind grundsaetzlich alle Gewinne steuerpflichtig. Auf Boerse 2 schiebe ich von Zeit zu Zeit die erzielten Freecoins und lasse sie dort mindestens ein Jahr lang liegen bevor ich sie wieder raus nehme. ... fuer meine Dokumentation werde ich es mir einfach machen. Pro Monat schiebe ich nur an einem einzigen Tag eine gewisse Anzahl an Coins dort hin. Ich handele nicht, ich buche nichts ab. Fuer meine Steuererklaerung habe ich dann einmal eine super lange Tradinghistorie von Boerse 1 mit 100% steuerpflichtigen Gewinnen. Und ich habe eine sehr kurze Tradinghistorie von Boerse 2, die nur monatliche Einzahlungen (und fruehestens nach einem Jahr Auszahlungen) beinhaltet, jedoch keinerlei Trades. ... dies "koennte" auf Kosten der Rendite gehen, was sich aber auch erst in der Zukunft zeigen wird - auf jeden Fall umgehe ich laestige Diskussionen mit dem Finanzamt und tue gleichzeitig meiner Nachweispflicht genuege. (Auf Boerse 2 wird der Kram dann verliehen, die Zinseinnahmen muss ich natuerlich wieder versteuern und hab am Ende dennoch wieder die Diskussion welche Zinseinnahmen sind steuerpflichtig und was liegt schon laenger als ein Jahr dort. Bearbeitet 7. Juni 2017 von Jokin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boardfreak Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 "...Auf Boerse 2 wird der Kram dann verliehen..." - https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre; 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 (bearbeitet) ... hmm, das ist dann etwas doof. Edit: Nu lese ich was, dass man schnell als gewerbsmaessiger Bitcoinhaendler eingestuft werden kann und dann ist alles steuerpflichtig. Somit kann ich das also vergessen mit irgendwelchen steuerfreien Gewinnen :-( Bearbeitet 7. Juni 2017 von Jokin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boardfreak Geschrieben 7. Juni 2017 Teilen Geschrieben 7. Juni 2017 nicht nur doof sondern nervig - analog zu http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/09/12/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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