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ap7fxm

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  1. Weil es einen gültigen Kaufvertrag gibt zum Preis x gibt. Die -700€ sind von Verkaufszeitpunkt bis heute gerechnet.
  2. In der Tat ist offenbar Vorsicht geboten. BGB §323 Abs. 1: „Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.“ Inwieweit die Anwendung des §323 Abs. 1 im Sinne des Käufers hier rechtsmissbräuchlich wäre, kann ich nicht beurteilen. Das dürfen dann die Gerichte entscheiden und mit Rechtsschutzversicherung wäre es mir den Spaß wert. Vielen Dank für eure Hinweise. Selbstverständlich sind auch meine Aussagen nicht als Rechtsberatung zu sehen. P.S.: letztlich geht es mir um eine schnellst mögliche Abwicklung ohne finanziellen Verlust.
  3. Hm... na ja, 2 Wochen würde ich dem Käufer ohnehin nicht mehr geben und bei (aktuell) -700€ bleibe ich nicht ruhig sitzen - zumal die Crypto-Märkte seit geraumer Zeit im Rückwärtsgang sind. Nun ja, vielleicht ändert der Käufer seine Meinung noch.
  4. Danke boardfreak. Da bin ich pragmatisch: (1) Stichpunkt Verzugszinsen, aktuell 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz: https://www.basiszinssatz.de/zinsrechner/ und https://dejure.org/gesetze/BGB/13.html (2) Sobald der Kurs entsprechend steigt, trete ich selbstverständlich vom Kaufvertrag zurück und verkaufe die Cryptos im Idealfall gewinnbringend. Begründung für Rücktritt ist naheliegend: Käufer hat nicht gezahlt. Dann hat zunächst mal der Käufer das Problem und den Richter der dann im Sinne des Käufers urteilt möchte ich persönlich erleben. Das wäre mir der Spaß wert. Denn auf diese Art und Weise ließe sich jeglicher Handel auf Bitcoin.de zum Erliegen bringen... Nicht, dass das im meinem Interesse wäre, aber es wäre extrem lustig.
  5. Grundsätzlich ja. Du musst in der Buchführung die Entnahme (inkl. Entnahmezeitpunkt) dokumentieren und dabei auch den Wert zum Entnahmezeitpunkt erfassen. Das ist wichtig für die Gewinnermittlung deiner selbstständigen Tätigkeit. Analoges gilt, wenn du Cryptos in das Betriebsvermögen einbringst. Streng genommen nein, aber deine Frage kommt wie oben beschrieben auf ein "ja" raus. In deinem Fall führst du die Handlung ja eben nicht im Rahmen deiner selbstständigen Tätigkeit aus, sondern als Privatperson. Du kannst als Person sowohl im Rahmen deiner selbständigen Tätigkeit als auch als Privatperson handeln. Für die Steuer wichtig ist dabei lediglich die saubere Trennung zwischen betrieblichen und privaten Vermögen. Meiner Meinung nach könntest du sogar das gleiche Bankkonto verwenden, aber da bin ich mir unsicher. Zu Nachweiszwecken sind getrennte Konten meist plausibler und häufig auch einfacher in der Handhabung.
  6. Habt ihr Erfahrungen mit dem Mahnverfahren bei zahlungsunwilligen Personen auf Bitcoin.de? (1) Sollte ich vorher noch mal schriftlich per Einschreiben eine angemessene Zahlungsfrist setzen oder ist das nicht notwendig? (2) Wie lange dauert der Prozess des Mahnverfahrens bzw. wie schnell muss der Zahlungssäumige reagieren? (3) Wie häufig führt der Weg zum Erfolg? (4) Was muss ich ggf. beachten? (5) Gibt es ggf. andere praktikable Lösungen, die für beide Seiten mit wenig Kosten verbunden und für mich schnell durchzuführen sind? (bitte keine Vorschläge a la „russische Helfer“ ;-)) Hintergrund ist, dass die Transaktion auf Bitcoin.de abgebrochen wurde, der Käufer explizit nicht zahlen will und der Meinung ist es bestünde kein Vertrag (nach §16 Abs. 7 Satz 3 der AGB auf Bitcoin.de sehe ich das natürlich anders). Auch die Aufklärung durch den Support, dass ich ggf. zivilrechtlich vorgehen werde und dass ein verbindlicher Vertrag besteht hat den Teilnehmer noch nicht zum Umdenken bewegt. Es geht um einen guten vierstelligen Betrag! Folgende Threads habe ich gelesen: - https://coinforum.de/topic/2594-wie-war-das-mit-dem-mahnverfahren/ - https://coinforum.de/topic/2360-vorgehen-im-falle-stornierter-transaktionen/ Danke für eure Erfahrungen.
  7. Es gilt der Zeitpunkt des Verkaufes. Wenn du 2017 nichts verkauft hast, dann musst du 2017 auch nichts versteuern. Für 2018 würde ich abwarten, wie es sich weiter entwickelt und überlegen, ob wie bei Jokin ein "durchtauschen" sinnvoll sein könnte. Bei der standardmäßigen Anwendung des First-In-First-Out Verfahrens: 100k am 11.03.2019 steuerfrei. 50k am 20.03.2019.
  8. Richtig. Als Privatperson eine Spende erhalten??? "Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck.[1] Spendenempfänger können gemeinnützige Vereine, Stiftungen, politische Parteien, Hilfsorganisationen oder Religionsgemeinschaften sein." https://de.wikipedia.org/wiki/Spende Ich würde zwei Sachverhalte trennen: 1. Die Zuwendungen: zunächst mal klären warum die Leute dir Cryptos haben zukommen lassen und als was dies einzuordnen ist (z.B. gewerbliche Tätigkeit). Den Gegenwert in Euro zu ermitteln ist schwieriger. Entweder den Gegenwert tagesaktuell oder auch zum Veräußerungszeitpunkt bestimmen. Veräußerungszeitpunkt ist wegen der Trennung zum Spekulationsgeschäft und bei längeren "Haltedauern" problematischer. Inwieweit pragmatische Lösungen (z.B. Durchschnittspreise für den Zeitraum der "Crypto-Sendungen") steuerlich akzeptiert werden kann ich nicht sagen. In jedem Fall würde ich es vermeiden irgendwie zu tricksen. Es sollte fair, plausibel und nachvollziehbar sein. 2. Die Spekulationsgewinne: wenn größer als 600€ pro Jahr und innerhalb eines Jahres veräußert, dann in Einkommenssteuererklärung.
  9. Richtig. Ich meinte die Ratgeberseiten im Internet, die im Gegensatz zur Meinung hier (Jahresfrist) eine 10 Jahresfrist angeben. Vermutlich(!) nehmen die Ratgeberseiten zunächst auch §23 EStG, und haben dann entweder eine andere/falsche(?) Lesart oder noch eine Rechtssprechnung o.ä. im Hinterkopf. Beides würde mich nicht wundern. Letztlich ist es für mich aber nicht relevant.
  10. Erstmal vielen Dank euch beiden. Beruhigend, dass ich nur in Deutschland versteuern muss und mich nicht mit den Regeln im Ausland beschäftigen muss. - Noch offen ist für mich: wie die Gewinnermittlung bei verliehenen Kryptos in der Praxis sinnvoll funktioniert? Die Gewinnausschüttung erfolgt bei Bitfinex täglich, ich handle während des verliehenen Zeitraums mit der entsprechenden Krptowährung und halte die Zinsen letztlich nur kurz. Die Gewinne 100% korrekt nachzuhalten wäre extrem aufwändig, zumal ich die Kryptos parallel auch in USD handle. Da werde ich mit umrechnen nicht mehr fertig... Erledigt das eine Plattform wie Cointracking zuverlässig und komfortabel? - Bzgl. der 10 Jahresfrist: auf diversen Ratgeberseiten im Internet wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass die 10-Jahresregel auch beim Verleih von Kryptowährungen gilt. Aus welchem Gesetz (oder Rechtssprechung oder was auch immer) dies abgeleitet wird, habe ich bisher nicht gesehen.
  11. Interessant, so extrem hätte ich das nicht vermutet.
  12. Hin und wieder verleihe ich auf BITFINEX ein paar EUR und BTC (und andere Kryptowährungen). Wie muss ich das versteuern? - In welchem Land? (Land der Handelsplattform, Deutschland oder irgendwie in beiden?) - Welcher Steuersatz gilt? (Einkommenssteuer oder Abgeltungssteuer)? - Welche Unterschiede gelten ggf. jeweils für EUR und BTC? - Bei BTC: wie errechnet sich der Gewinn?... Vielen Dank für eure Erfahrungen!
  13. Du siehst das bei Report, Balances und dann der entsprechenden Währung (in deinem Beispiel oben USD), wenn die Position geschlossen wird. Beispiel: Position closed @ 13999.999 on Margin wallet +6.57097402 +6.57097402 27.12.2017 17:01 Etwas unglücklich ist bei Bitfinex, dass der Ausweis erst erfolgt, wenn die Position einer Kryptowährung komplett geschlossen wird bzw. bei "0" buy/sell ist. Beispiel: - Buy margin: 0,05BTC - Buy margin 0,025BTC und dann Sell margin 0,025BTC => diese Transaktion ist quasi nicht ersichtlich - Short margin: 0,05BTC => jetzt taucht der Gesamtgewinn/-verlust beider Transaktionen im Report auf Mit der Frage, wie es steuerrechtlich aussieht, wenn auf diese Art Gewinne/Verluste ins Folgejahr "übertragen werden", habe ich mich bisher nicht beschäftigt. Das ist bei mir bisher nicht vorgekommen.
  14. Ganz einfach: deutsche Sicherheit. Bitcoin.de wurde bisher NICHT erfolgreich gehackt. Das ist natürlich kein Garant für die Zukunft, aber irgendwie ist mein Vertrauen 'hier' höher. Auch habe ich bei jeglicher Art von Unstimmigkeiten im Zweifel lieber mit deutschen Gerichten zu tun als irgendwo im Ausland aktiv werden zu müssen.
  15. Na ja, weil ich unplanmäßig eine Unterdeckung auf dem Konto hatte und andernfalls der Trade abgebrochen worden wäre, habe ich das ausnahmsweise auch schon mal am Wochenende bei einem Handelspartner mit Nicht-Fidor-Konto so gemacht. Der Handelspartner dürfte es in meinem Fall nicht gemerkt haben, da ich Sonntag-Abend überwiesen habe. Den von dir geschilderten Fall, dass das Geld von Käufern mit Fidor-Konten nicht sofort da ist, kommt gelegentlich vor. Ich würde die Schuld da weniger bei Fidor als beim Handelspartner suchen. 5-6 Stunden Verzögerung zwischen "markiert" und "tatsächlichem Geldeingang" hatte ich bei Fidor-Konten bisher zum Glück nie. Was mich mehr stört sind Handelspartner, die Kaufgebote einstellen und dann den Trade abbrechen lassen - und im schlimmsten Fall auch danach in keinster Weise reagieren. Bisher konnte ich zwar immer zu gleichem Kurs anderweitig verkaufen, allerdings ist der Ablauf insgesamt zeitintensiv und dass der Kurs dann (kurzfristig) auf gleichem Niveau ist ja auch keine Selbstverständlichkeit.
  16. Bei einem Umsatz von 12,5m€ und EBT/EBIT von 10,9m€ (Marge ca. 87%) sollte doch einiges gehen: sowohl bei den Preisen (im Vergleich viel zu hoch), Benutzerfreundlichkeit der Platform und auch beim Service. Beim Service hatte ich bisher eigentlich sehr gute Erfahrungen gemacht. Es ist aber ein Unding, dass Transaktionen nicht rausgehen. Auch wenn es nicht das Hauptprodukt darstellt, sollten angebotene Services schon funktionieren. http://www.bitcoingroup.com/userfiles/downloads/180511_Bitcoin_CN_Gescha%CC%88ftsbericht%202017_d.pdf
  17. Überweisung zwischen Fidor-Konten geht auch sehr schnell, ich meine sogar sofort - und das auch an Sonn- und Feiertagen. Einen zeitlichen Unterschied konnte ich bisher nicht erkennen. Bei der Variante "Freunden Geld senden" sehe ich immer nur: " 'Geldsendung von Freunden' von Benutzer -Nickname-: BTC-x1234x". Also auch kein Vor- und Nachname...??? Mit der IBAN wäre die Sicherheit ein stückweit höher, dass das Geld vom richtigen Konto kommt und nicht von einem unbeteiligten Dritten dessen Konto zweckentfremdet wurde. Hierzu ein Zitat vom Bitcoin.de-Support, wo ich Geld von einem anderen Konto erhalten hatte und mich erkundigt habe was ich tun soll bzw. welche Risiken bestehen: "in der Vergangenheit ist es in wenigen, aber für die Geschädigten mit Verlusten verbundenen Fällen vorgekommen, dass User (Käufer) eine nicht legitimierte Überweisung über das Konto eines Dritten veranlasst haben. Die Bank des geschädigten Dritten hat in diesem Fall (häufig) das Geld von dem Empfänger (Verkäufer der Bitcoins) zurückgefordert. Aus diesem Grund liegt es in Ihrem eigenen Ermessen, der Begründung des Käufers Glauben zu schenken und den Zahlungseingang zu bestätigen (was mit einer Freigabe der Bitcoins verbunden ist) oder den Zahlungseingang nicht zu bestätigen - und die erhaltenen Euros selbstverständlich auf das Konto des Überweisenden zurückzusenden. Wichtig dabei: Überweisen Sie das Geld ausschließlich auf das Konto zurück, von dem die Überweisung ausging. Bitte setzen Sie sich mit dem Käufer in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu klären. Mit freundlichen Grüßen,"
  18. Wie geht ihr mit dem Thema um? Akzeptiert ihr Zahlungen, die per "Freunden Geld senden" kommen, obwohl "Standard-Überweisung" gewählt wurde?
  19. Was ist denn damals letztlich rausgekommen? Sind die Auszahlungen (verspätet) angekommen und/oder haben die Leute ihre ETHs zurück bekommen?
  20. Ich habe immer wieder Transaktionen auf Bitcoin.de, bei denen mir die Käufer mit Fidor-Konto das Geld via „Freunden Geld senden“ zukommen lassen obwohl es sich um eine Transaktion mit „Standard-Überweisung“ (also nicht Express) handelt. Gibt es bei solchen Fällen eine Möglichkeit, die IBAN des Käufers herauszufinden? Grund ist, dass ich auf Bitcoin.de bestätige das Geld von einer bestimmten IBAN erhalten zu haben. Letztlich weiß ich aber gar nicht von welchem Konto das Geld kommt. Das hat 2 Risiken/Probleme: 1. Wenn der Käufer unberechtigten Zugang zu dem Konto hat dann besteht das Risiko, dass der eigentliche Kontoinhaber das Geld zurückfordern kann. Die Crypto-Währung ist dann natürlich schon beim Käufer und ich habe einen finanziellen Verlust. 2. Wenn das Geld von einem anderen Konto aus einer illegalen Quelle kommt, dann ist mir unklar welche Konsequenzen das für mich haben kann.
  21. Direkt auf den Link oben gehen und dort die §§1-12 ("Zusatzvereinbarung über Verkäufe und Käufe von noch nicht auf einem Bitcoin-Konto bei der Bitcoin Deutschland AG verwahrten Bitcoins ("Verkauf ohne entsprechendes Bitcoin-Guthaben")") Für den Einstieg ist insb. §3 interessant: § 3 Möglichkeit des Kaufs oder Verkaufs nicht bei der Bitcoin Deutschland AG verwahrter Bitcoins: - Punkt 1: "Abweichend von § 12 Abs. 3 der AGB ist es weder für das Einstellen von Verkaufsangeboten noch für die Annahme von Kaufangeboten erforderlich, dass der Verkäufer die entsprechende Anzahl an Bitcoins im Vorfeld auf ein Bitcoin-Konto bei der Bitcoin Deutschland AG eingeliefert hat und dass diese frei verfügbar (also nicht gemäß § 12 Abs. 3 S. 4 der AGB "gesperrt") sind. Vielmehr können Kunden, die dieser Zusatzvereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 zugestimmt haben, [...]"
  22. Ich beziehe mich auf https://www.bitcoin.de/de/agb#zv_2 Entsprechende Einstellungen gibt es im eigenen Konto auch. Insofern wäre die Frage, ob es diese Option aktuell gibt oder nicht? Die Bitcoins selber befinden sich in einem anderen Wallet und ich will sie aber nicht vor dem Verkauf transferieren - da ich sie bei erfolglosem Verkauf ggf. wieder zurück transferieren müsste. Das würde Zeit und vor allem unnötig Geld kosten.
  23. Ich habe das Thema nochmal in der Kategorie "Börsen & Handelsplätze Bitcoin.de (mit Support)" gepostet. Antworten ggf. bitte dort geben.
  24. Hallo zusammen, ich möchte auf Bitcoin.de eine Verkaufsorder platzieren, obwohl die Bitcoins noch auf einem anderen Konto/Wallet sind. Wie funktioniert das? In den Einstellungen habe ich bereits bei "Verkaufangebot / Kaufanfrage ohne entsprechendes Guthaben" das entsprechende Häckchen gesetzt und der entsprechenden Zusatzvereinbarung zugestimmt. Eine Verkaufsorder ohne Guthaben kann ich aber nicht platzieren... Welches Trust-Level ist ggf. notwendig? (ich habe Silber und bin voll verifiziert, inkl. Möglichkeit zum Express-Handel). Besten Dank und viele Grüße, ap7fxm
  25. Hallo zusammen, ich möchte auf Bitcoin.de eine Verkaufsorder platzieren, obwohl die Bitcoins noch auf einem anderen Konto/Wallet sind. Wie funktioniert das? In den Einstellungen habe ich bereits bei "Verkaufangebot / Kaufanfrage ohne entsprechendes Guthaben" das entsprechende Häckchen gesetzt und der entsprechenden Zusatzvereinbarung zugestimmt. Entsprechende Verkaufsorder kann ich aber nicht platzieren... Welches Trust-Level ist ggf. notwendig? (ich habe seit heute Silber, vorher Bronze) Besten Dank und viele Grüße, ap7fxm
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