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ap7fxm

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  1. @coinboy: interessante Fragen, denen ich mich anschließe: was bedeutet der Fork für den "Otto Normalverbraucher"? Hat man ggf. 2 Coins? Wo sollte man seine Coins hintransferieren (bestimmte Exchange, Wallet, ...)?
  2. Schnellstmöglich kann vieles bedeuten, es braucht eine konkrete Frist. Und hier hilft folgendes weiter: "§ 16 Ziffer 6: Der Käufer hat spätestens binnen der diesbezüglich im Fristenverzeichnis bestimmten Frist nach Versand der in Abs. 5 S. 1 erwähnten E-Mail die Zahlung an den Verkäufer zu tätigen und auf einer von der Bitcoin Deutschland AG mitgeteilten Internetseite (einer nur für Käufer, Verkäufer und die Bitcoin Deutschland AG einsehbaren Detailseite zum Kauf) zu bestätigen, dass er die Zahlung an den Verkäufer angewiesen hat". (analoges gilt für Kaufangebote; siehe §15 Ziffer 6.) Das Fristenverzeichnis gibt es unter: https://www.bitcoin.de/de/infos#fristenverzeichnis-und-mindestwerte Letztlich ist der Käufer nach Abbruch der Transaktion in Verzug bzw. vertragsbrüchig. Die Konsequenzen bzw. den entstandenen Schaden hat dieser dann entsprechend zu tragen. Zu beachten ist, dass bitcoin.de den Kauf/Verkauf zwar (technisch) abbrechen kann, aber NICHT den Vertrag zwischen den beiden Vertragsparteien auflösen, kündigen oder was auch immer kann. Der Vertrag an sich besteht weiterhin! Insofern wäre spannend, wie eine verspätete Zahlung rechtlich zu werten ist. Meinem Laienverständnis nach könnte der Käufer die Coins zwar wirksam einfordern, müsste aber den entstanden Schaden (etwaige Mehrkosten o.ä.) tragen. In der Praxis bringt das allerdings weitere Komplikationen mit sich. Daher würde ich den Vertrag, wenn ich die Coins anderweitig verkaufe, wie oben bereits erwähnt zunächst formal kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Damit sollte man aus dem Schneider sein. Und selbstverständlich sind meine Angaben keine Rechtsberatung o.ä. Ich habe keinen rechtlichen Hintergrund.
  3. Ich würde und bin als Verkäufer IMMER aktiv geworden, WENN der Käufer die Zahlung nicht mit als angewiesen markiert hat und es zum (technischen) Abbruch gekommen ist. Es gibt 2 Optionen: Option 1: Kommunikation aufnehmen => Frist setzen => Kontaktdaten des Käufers von Support verlangen (die weisen den Käufer dann auch noch mal konkret auf die Pflichten/AGB hin) => Mahnbescheid (geht ohne Rechtsanwalt) => Anwalt/anwaltliches Mahnschreiben => Gerichtsverfahren. Option 2: einseitig vom Vertrag zurücktreten. Dies geschieht mit der Begründung, dass der Käufer seiner Pflicht (“markieren“) nicht nachgekommen ist. Ob hierzu eine entsprechende Nachricht an den Support reicht oder man den Käufer direkt schreiben muss, was wegen der geschlossenen Kommunikation zunächst gar nicht geht, ist mir unklar. Bei einer entsprechenden Nachricht an den Support kommt erschwerend hinzu, dass man selber keine Kopie erhält und den vorgenommenen Rücktritt später ggf. nicht nachweisen kann. Umso sinnvoller wäre, wenn die Kommunikation für einen gewissen Zeitraum offen bliebe. Option 1 ist aus meiner Sicht der rechtlich korrekte Weg. Bei Option 2 ist mir das nicht so ganz klar. Vor allem ist mir unklar, wie lange man als Verkäufer einseitig zurücktreten kann. Dabei ist aus praktischer Sicht spannend, ob man als Verkäufer auch noch einseitig zurücktreten kann, wenn der Käufer sagt „huhu ich zahle jetzt doch“ oder sogar schon das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Genau das ist der Grund, warum der Vertrag bindend sein muss. Alles andere wäre irrsinnig. Wenn nur der Käufer die Möglichkeit hätte durch „markieren“ oder durch Zahlung des Kaufpreises den Vertrag wirksam werden zu lassen, dann hätte er einseitig die Möglichkeit auf Preisschwankungen zu reagieren. Das kann nicht das Ziel sein und kein Verkäufer mit normalem Menschenverstand würde dann auf bitcoin.de agieren. Als Verkäufer muss ich mir natürlich genauso bewusst sein, dass der Vertrag rechtlich bindend ist - und ggf. entsprechend reagieren. Wenn du die Stornoanfrage meinst, dann hat die schon eine Bedeutung. Die zweite Partei kann annehmen (dann ist der Vertrag hinfällig) oder ablehnen (dann besteht der Vertrag weiterhin). Ob die Funktion einen Mehrweit bietet, ist eine andere Frage (=> meiner Meinung nach: nein).
  4. Ganz ehrlich: das macht der nur aus Langeweile, weil schlechtes Wetter ist.
  5. Was ich prima finde, so lernt man das eigentlich bis spätestens 16 oder 18 Jahre. Ich rate dir dennoch, dich formal abzusichern – z.B. indem du formal auf die Stornierungsanfrage eingehst und ihm das entsprechend mitteilst. Nicht, dass der Kamerad in 2 Wochen angedackelt kommt und dann der Spaß beginnt. Dein Verständnis ist falsch. Das Kauf-/Verkaufsangebot ist verbindlich. Der Vertrag kommt rechtlich verbindlich zustande, sobald jemand auf „Jetzt kaufen“ / „Jetzt verkaufen“ klickt. Der „Abbruch“ hat lediglich technische Gründe, entbindet aber keine der beiden Vertragsparteien von ihren Pflichten (weder von der Zahlung noch von der Lieferung). Alles andere wäre auch irrsinnig. Im Übrigen kann bitcoin.de einen Vertrag zwischen zwei Parteien nicht auflösen, das stand zwar mal in deren AGBs, wurde aber verworfen weil es rechtlich nicht haltbar war (siehe die Diskussion in einem anderen Forum => hier; Zitat: „Wir stornieren wir keine rechtsgültigen Kaufverträge. Dazu sind wir nicht berechtigt, auch wenn es in unseren AGB (noch) einen Passus gibt, der uns in die Lage versetzen sollte als neutraler Dritter Entscheidungen treffen zu können. Dieser Passus ist jedoch rechtlich nicht haltbar und wird mit den neuen AGB durch eine andere Formulierung ersetzt.“ Alles andere was dort zum Thema im Forum steht ist weitgehend für die Tonne.). Hier ein Anzug der aktuellen AGBs, denen jeder Marktteilnehmer zustimmt: § 13 Abs. 1: Ein Kunde kann auf dem Marktplatz ein verbindliches Angebot zum Kauf oder Verkauf von Bitcoins veröffentlichen. Das Angebot soll folgende Angaben enthalten […] § 13 Abs. 2: Ein solches Angebot ist nicht lediglich ein unverbindliches Inserat. Rechtlich handelt es sich nicht lediglich um die Aufforderung an andere Kunden, ein verbindliches Angebot abzugeben („invitatio ad offerendum“), sondern um ein verbindliches Angebot an einen unbestimmten Personenkreis („offerta ad incertas personas“), welches allerdings maximal von einem Kunden angenommen werden kann. § 14 Abs. 1: Nimmt ein Kunde das Angebot eines anderen Kunden zum Kauf oder Verkauf von Bitcoins an, kommt dadurch ein für beide Kunden rechtlich bindender Kaufvertrag zustande. § 15 Ziffer 7: Bestätigt der Käufer nicht binnen der diesbezüglich im Fristenverzeichnis bestimmten Frist nach Annahme des Verkaufsangebots (wie unter Absatz 2 beschrieben), dass er den geschuldeten Betrag an den Verkäufer überwiesen hat, wird die Transaktion auf dem Marktplatz aus technischen Gründen abgebrochen. Die „Bitcoins“ des Verkäufers werden wieder freigegeben und, falls der Verkäufer diese Option bei Einstellung des Angebotes gewählt hat, automatisch als neues Angebot zu gleichen Konditionen wieder auf dem Marktplatz eingestellt. Die Verpflichtung der Kunden zur Erfüllung eines auf dem Marktplatz geschlossenen Kaufvertrags bleibt durch den späteren Abbruch der Transaktion unberührt.
  6. Der Vertrag besteht zunächst weiterhin! Inwieweit der "vertragsbrüchige" Käufer einseitig zurücktreten halte ich für äußerst fragwürdig. Wenn der Verkäufer eine Stornoanfrage gesendet hat, sieht es selbstverständlich anders/besser aus.
  7. Nur weil du die entsprechende Markierung "Zahlung angewiesen" nicht vorgenommen hast, ist der Kauf damit nicht hinfällig. Im Gegenteil, der Vertrag besteht weiterhin - und zwar für beide Vertragspartner. Allerdings kann der Verkäufer einseitig vom Vertrag zurücktreten, weil du deinen vertraglichen Pflichten ("Zahlung angewiesen") nicht nachgekommen bist. Ob er auch noch zurücktreten kann, wenn du ihn über die Zahlung informierst (hilfsweise den Support; weil direkte Kommunikation nicht möglich) und er bis dahin den Rücktritt vom Vertrag nicht erklärt hatte, ist mir allerdings unklar. Dies ist, wer hätte es gedacht, keine Rechtsberatung. Und ich kann mich euch nur anschließen: die Kommunikation sollte eine gewisse nach dem Trade offen bleiben. Gerne auch nicht nur 24h, sondern etwas länger (max. 7 Tage).
  8. Wie meinst du das? Nach meinem Verständnis solltest du mit deiner Handelsstrategie nie auf dem Spekulationsrisiko sitzen. Entweder es gibt einen verbindlichen Trade, unabhängig davon ob er aus technischen Gründen (wenn der Käufer die Zahlung nicht entsprechend als angewiesen markiert) abgebrochen wurde, oder nicht. Letzteres kann eigentlich nur bei gegenseitiges Einvernehmen entstehen. Kniffliger wird es, wenn es technische Probleme gab. Aber schreib mal genauer was der Hintergrund ist, ggf. per PN.
  9. Fast. Korrekt ist 0,089/0,99 = 0,08989898989898989... = 0,8989899. Und natürlich noch die Transaktionsgebühr zum Versenden der Bitcoins an die Person x berücksichtigen => (0,089 + Fee)/0,99
  10. Dann haben sie das wieder geändert.
  11. Na ja, die plakativste Antwort wäre, dass bitcoin.de schon immer sehr vorsichtig war. Warum nun 8 statt wie vorher 6? ? Noch "lustiger" ist es bei Bitcoin Gold: 50 Bestätigungen... da ist der Tag vorbei bevor eine Transaktion durch ist. Das wurde Ende Mai / Anfang Juni mit der 51% Attacke auf Bitcoin Gold erhöht.
  12. Meinst du die Withdrawal Fees (0,1% bzw. 1%) oder darüber hinaus eine weitergehende Kompensation?
  13. Was ja fast schon wieder wenig geschickt ist. Sie hätten selber gut Geld verdienen können und den Reputations-Schaden durch den FUD eingrenzen können.
  14. @Amsi: danke, hat sich erledigt. Habe gerade (zum 2ten mal) neu installiert und jetzt ist alles wie es sein sollte.
  15. Den Kursverlauf zeigt er an, also Verbindung scheint es zu geben.
  16. Genau, da steht 0 IOTA und folglich 0 USD.
  17. @Amsi: mit welcher Maßnahme sehe ich denn meine IOTA in Trinity? Hintergrund: ich habe das IOTA Light Wallet verwendet (https://github.com/iotaledger/wallet/releases) und meine IOTAs an eine vom Light Wallet generierte Empfangsadresse gesendet. Die IOTAs sind angekommen und die Transaktion etc. sieht man auch unter thetangle.org. Was mir bisher nicht gelingt ist, dass ich die IOTA auch im Trinity-Wallet (gleicher Seed) sehe... Mehrere Nodes habe ich bereits probiert.
  18. Auch der Prozess dauert wohl... mehr(!) oder weniger(?) lange... Siehe hier.
  19. Nachdem die Transaktion auf "completed" steht, dauert es nach Angaben des Bitfinex-SocialMedia-Teams auf reddit (siehe hier) 5-10 Werktage. Die Express-Option reduziert die Zeit, bis die Transaktion auf completed steht. Ohne Express dauert das wohl alleine 5-15 Werktage, mit Express geht es innerhalb von 24h. Nachzulesen auf Bitfinex-Support ("wire withdrawal is sent within"). Ich meine vor geraumer Zeit war das nicht so eindeutig formuliert, ist aber letztlich auch egal. SWIFT ist grundlegend nicht schnell, aber der Bitfinex-Prozess (wie immer der im Detail aussieht...) macht es nicht besser.
  20. Manchmal geht es im Forum sehr direkt zu. Aber insb. auch Jokin meint es nur zum Wohl von dir und der Crypto-Community. Die direkte Art sollte man nicht überbewerten, sondern das meist sehr gute Wissen aufnehmen und seine Schlüsse ziehen. Und einige Informationen in deinem Video sind schlicht falsch oder irreführend. "Viele Webseiten akzeptieren Bitcoin"... ja nee, nicht ernsthaft oder? Ein paar kleine Sandkrümel im Sandkasten machen noch keine Wüste. Infos gibt es mehr als genug, auch in verständlicher Form. Was der Crypto-Welt wirklich helfen würde wäre Einfachheit (intuitive Bedienung, keine unbeabsichtigten Fehltransaktionen auf falsche Adressen [z.B. BCH auf BTC schicken], usw. usw.), Stabilität (kein FUD, stabile Werte) sowie ein erlebbarer bzw. wahrgenommener Mehrwert.
  21. Im Zweifel sollte man genau diese Frage stellen und bei offensichtlichen Angeboten Abstand nehmen. Einfach mal mit dem §259 StGB und §935 BGB auseinander setzen (Stichpunkte: Hehlerware, Schwarzgeld etc.). Ergänzend auch hier mal kurz drüber fliegen. Der Kauf gestohler Ware ist damit mitnichten zwangsläufig ungültig (siehe BGH-Urteil hier). Sobald du aber davon wusstest oder hättest wissen bzw. im Zweifel erahnen müssen, dann ggf. viel Spaß. Ich bin kein Anwalt, aber nun ja. So einfach ist das nicht. Zwar hat der Schuldige primär die eigentliche Tat zu verantworten, aber es gibt wie oben erwähnt eben noch ein paar andere Dinge zu beachten. Dies ist keine Rechtsberatung.
  22. In der Tat können Mathematiker auch Risiko-Management. Aber das ist ein anderes Thema und wurde oben zur Vereinfachung vernachlässigt.
  23. Und berauben sich damit der Chancen. Im oben genannten Beispiel war im übrigen zur Vereinfachung die Annahme: +0,2%/Tag.
  24. Gut, Mathematiker schaffen da schon mehr. Die kommen bei 0,2% pro Tag (nach Gebühren) auf 107k Gewinn pro Jahr (365 Tage).
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