Den gibt es ja jetzt.
Es ist nur ein Entwurf ... kann noch dauern bis das als Behandlungsanweisung fertig ist. Vielleicht sogar Jahre? Trotzdem ist anzunehmen, dass das in den meisten im Entwurf behandelten Fällen erstmal so bleibt.
Meiner Meinung nach wurden die meisten Sachen ohnehin so übernommen, wie es von den Finanzämtern bereits gehandhabt wird.
Aber es gibt durchaus ein paar interessante Absätze.
Beispiel FIFO:
Hier meine ich zu verstehen, dass durchaus eine "Tranchen" Betrachtung zu Wahl steht, die sogar bevorzugt zu verwenden ist. Also quasi so wie in Österreich:
Es wird sich hier auf Rz. 37 bezogen. das ist weiter oben in dem Entwurf bei der gewerblichen Behandlung und ist wohl entsprechend privat auch anzuwenden:
Durch Depot/Wallet-Trennung wäre der "Grundsatz der Einzelbetrachtung" ja ohnehin leicht vorzunehmen....
Aber es sieht für mich so aus, als ob das noch nicht mal nötig wäre um selbst zu entscheiden, was man aus der Wallet verkaufen will. Zb 6 ETH bei einem Trade gekauft wären dann die selben 6 ETH die ich später verkaufe, egal ob die älteren oder jüngeren in der Wallet wären.
Hab das Ding noch nicht bis zum Ende durch....