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Philbert

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Alle Inhalte von Philbert

  1. Ja, du zahlst keine Transfergebühren sondern Gebühren für die Dienstleistung.
  2. Wenn diese Extrapolationen in die Zukunft funktionieren würden, hätten wir bereits seit 20 Jahren brauchbare Fusionsreaktoren.
  3. Danach gibt's nur eine Richtung: seitwärts!
  4. Da hab ich mit Verwaltungsleuten drüber gesprochen. Das fertige Schreiben wäre dann erstmal ab Stichtag bindend. Man kann natürlich immer gegen seinen Steuerbescheid Einspruch einlegen und klagen. So ähnlich habe ich das mit meinen Staking Coins vor. Dieses Jahr noch alle verkaufen die aus dem einen Jahr raus sind und zwar inklusive Argumentation gegen eine Haltefristverlängerung und damit steuerfrei. Ich gehe davon aus dass die fertige Anweisung erst ab 2022 gelten wird. Irgendwelche Verbände sollen in die Diskussion eingebunden sein/werden. Keine Ahnung welche das sind und inwieweit Privat-Anleger da vertreten werden.
  5. Weil ich befürchte, dass man mit der Steuererklärung für 2022 keine Chance mehr haben könnte, gegen die Haltefristverlängerung zu argumentieren.
  6. Am besten so anständig, dass niemand Steuern bezahlen muss...
  7. Danke, aber ich bin eher gerade dabei mich bei den meisten Coins vom Staking zu verabschieden. Hab bei illuvium auch nur ne kleine Position, die sich da eh nicht so lohnen würde...
  8. Jeder Tausch ist ein Verkauf...
  9. Ich würde das steuerlich komplett ignorieren.
  10. So wirklich klar finde ich den aber nicht. Bisher war davon auszugehen, dass reine Airdrops ohne Gegenleistung steuerfrei sowohl beim Zufluss wie auch bei der Veräußerung sind. Jetzt sind das scheinbar Schenkungen. Zu erkennen ist aber nicht, ob die beim Verkaufen innerhalb einer Haltefrist der Gewinnversteuerung unterliegen. Bei den anderen Airdrops ist das Geschwurbel auch kaum zu verstehen. Richtig übel ist auch der ICO Part ... wer soll denn da noch durchblicken.
  11. Ich denke langfristig sind die 10 Jahre nicht zu halten... das ist einfach Blödsinn, die Argumentation. Aber das nutzt einem für die nächsten Jahre nicht viel, wenn die Finanzämter erstmal so zu verfahren haben... Ich hoffe, dass genau der Punkt - nach der Diskussion, die sicher gerade anläuft - nochmal überarbeitet wird.
  12. Den gibt es ja jetzt. Es ist nur ein Entwurf ... kann noch dauern bis das als Behandlungsanweisung fertig ist. Vielleicht sogar Jahre? Trotzdem ist anzunehmen, dass das in den meisten im Entwurf behandelten Fällen erstmal so bleibt. Meiner Meinung nach wurden die meisten Sachen ohnehin so übernommen, wie es von den Finanzämtern bereits gehandhabt wird. Aber es gibt durchaus ein paar interessante Absätze. Beispiel FIFO: Hier meine ich zu verstehen, dass durchaus eine "Tranchen" Betrachtung zu Wahl steht, die sogar bevorzugt zu verwenden ist. Also quasi so wie in Österreich: Es wird sich hier auf Rz. 37 bezogen. das ist weiter oben in dem Entwurf bei der gewerblichen Behandlung und ist wohl entsprechend privat auch anzuwenden: Durch Depot/Wallet-Trennung wäre der "Grundsatz der Einzelbetrachtung" ja ohnehin leicht vorzunehmen.... Aber es sieht für mich so aus, als ob das noch nicht mal nötig wäre um selbst zu entscheiden, was man aus der Wallet verkaufen will. Zb 6 ETH bei einem Trade gekauft wären dann die selben 6 ETH die ich später verkaufe, egal ob die älteren oder jüngeren in der Wallet wären. Hab das Ding noch nicht bis zum Ende durch....
  13. Es ist zwar eine Kopie, aber doch eine andere Blockchain.
  14. Ok, erstmal danke für die Info. Tuts auch mit dem Nano-x, grad mal einen ausgepackt und getestet. Jedenfalls gut zu wissen! Ist halt von hinten durchs Knie ... aber naja, mit zb ADA lauft es ja auch so ähnlich mit Yoroi oder Deadalus als Zwischenwallet. Und das BSC Netzwerk dürften eh die meisten Metamask User bereits integriert haben. Auf der Ledger Seite mit den kompatiblen Coins/Tokens/Chains taucht es halt leider nicht auf. Bin mir nicht sicher, ob das nicht einen Grund hat. Zumal das Freigeben der Contract-Verbindungen ein mulmiges Gefühl hinterlässt. Ich bleib jedenfalls mit meinen Bep20 Kram lieber beim S1. Aber da manche Presales/ICOs eh nur über Metamask laufen, wäre das vielleicht trotzdem ganz brauchbar.
  15. Hast du Metamask + Ledger mal mit Bep20 Tokens benutzt?
  16. Kann ja auch nicht sein. Der Witz an der Blockchain ist ja dass ALLE Transaktionen für IMMER drin stehen...
  17. Viel zu aufwendig das von Hand zu machen. Nimm eins der Steuerdienstleister Tools. Kurse bis 2017 zurück haben die alle und berechnen auch Coin zu Coin Trades. Wenn es die Börsen und Accounts noch gibt musst du die Trades nicht von Hand eingegeben.
  18. Die "maximale Freiheit" hast du bei Multi-Coin-Wallets wie Trust Wallet oder SFP. Bei SFP wahlweise auch mit angebundenem Hardware-Wallet SFP-S1.
  19. Kein Wallet kann alle Coins aufnehmen. Für manche Coins braucht man spezielle Wallets. Der Ledger kann beispielsweise keine Token der Binance Smart Chain (bep20). Das ist ziemlich wichtig zu wissen, bevor du was tranferierst.
  20. vermutlich ein Waschbär ...
  21. Hab Freitag nochmal überwiesen. War auch ne neue GB IBAN... Hat einwandfrei geklappt ohne jegliche Gebühren. War kein kleiner Betrag...
  22. Erstmal gibt's da unterschiedliche Meinungen wie geschenkte Coins kryptosteuerlich zu behandeln sind und 2. muss es ja auch möglich sein, das in Accointing abzubilden. Du kannst beispielsweise nicht einfach das "Kaufdatum" übertragen... Wenn man es genau nimmt, müsste man sein Finanzamt fragen.
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