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Stable coins und Erklärungspflicht


kryptonerd

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Hallo,

 

wäre super, wenn ihr mir helfen könntet! Obwohl ich mich ausfürlich mit der Thematik beschäftigt habe und ich seit dem Hype 2017 Coins halte, habe ich immer noch keine Antwort auf diese Fragen gefunden:

1. Ich halte seit Okt 2017 Coins und habe auch immer wieder nachgekauft (BTC, ETH, BCH, LTC und IOTA). Diese habe ich, natürlich auch durch die herben Verluste 2018, einfach gehalten. Muss ich diese nun in der Steuererklärung angeben, obwohl sie ja nur auf der Wallet rumliegen, ich die Verluste also nie realisiert habe? Natürlich musste ich für IOTA z.b. von ETH tauschen. Muss ich das angeben?

2. Angenommen wir machen 10x dieses Jahr, dann würde ich gerne meinen Einsatz rausnehmen. Kann ich diese nicht einfach in USDC, TUSD (USDT lasse ich mal weg) bzw. irgendeinen Stable Coin "parken", ein Jahr warten und dann stuerfrei auf mein Konto überweisen ohne Erklärungspflicht beim FA?

 

 Danke!

 

 

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Moin @kryptonerd,

bitte lies Dir mal den post von @Jokin

durch. Dort erklärt er, wie schon so oft, das Veräußerungen jeglicher Art steuerrelevant sind, wenn diese innerhalb der Jahresfrist geschehen. ;o))

So long...

-o

 

Bearbeitet von ..::. o.Z.o.n.e .::..
Erm... Ergänzung. ;o))
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vor 39 Minuten schrieb kryptonerd:

wäre super, wenn ihr mir helfen könntet! Obwohl ich mich ausfürlich mit der Thematik beschäftigt habe und ich seit dem Hype 2017 Coins halte, habe ich immer noch keine Antwort auf diese Fragen gefunden:

Anhand deiner Fragestellung kann ich erkennen, dass du die Antwort bereits kennst und nur hoffst, dass jemand von uns dir ein Ausweg für dein Problem nennen kann.

vor 41 Minuten schrieb kryptonerd:

Natürlich musste ich für IOTA z.b. von ETH tauschen. Muss ich das angeben?

In 2017 ETH gekauft und dann ein paar Tage später ETH gegen IOTA getauscht. Die IOTA bis 2019 gehalten. Dann sind die IOTA steuerfrei (länger als 1 Jahr gehalten) aber die ETH sind es nicht (wenige Tage gehalten). Die musst du bei der Steuererklärung sehr wohl angeben. Das gilt dann auch für alle anderen Coins.

Zur Sicherheit noch ein anderes Beispiel was du nicht genannt hast aber was auch gern vergessen wird.
Ende 2017 dann IOTA zurück in ETH oder Stable Coin tauschen, Kursverluste abwarten und mehr IOTA kaufen als zuvor. Dabei wird die 1 Jahres Frist unterbrochen und alles wird steuerpflichtig. Du kannst zwar versuchen diese Trades aus der Historie zu entfernen damit es so aussieht als hättest du die IOTA doch ein Jahr aber dann stimmt die Anzahl nicht mehr. Das fällt ebenfalls auf. Also besser nicht schummeln sonst wird das Finanzamt sehr ungemütlich.

vor 49 Minuten schrieb kryptonerd:

2. Angenommen wir machen 10x dieses Jahr, dann würde ich gerne meinen Einsatz rausnehmen. Kann ich diese nicht einfach in USDC, TUSD (USDT lasse ich mal weg) bzw. irgendeinen Stable Coin "parken", ein Jahr warten und dann stuerfrei auf mein Konto überweisen ohne Erklärungspflicht beim FA?

Das Finanzamt will am Ende wissen woher du die Stable Coins hast. Das musst du nachweisen können. Dann bist du gezwungen die komplette Historie offen zu legen und du bekommst Spaß mit dem Finanzamt.

Besser wäre es wenn du dich mit deinem Steuerberater in Verbindung setzt und ihn fragst wie du die Fehler in 2017 korrigieren kannst. Je nach Höhe der Trades läuft das auf eine Selbstanzeige beim Finanzamt hinaus. In der Regel wird das Finanzamt dann aber mit dir kooperieren weil du den Fehler rechtzeitig selbst erkannt und gemeldet hast. Unangenehm wird es wenn du den Fehler nicht meldest und das Finanzamt es irgendwann rausfindet. Dann wird sich das Finanzamt mit dir in Verbindung setzen. Der Unterschied ist, dass sie dann von Steuerhinterziehung ausgehen und die ganze Angelegenheit anders angehen werden. Diesen Ausgang solltest du besser vermeiden.

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vor einer Stunde schrieb kryptonerd:

1. Ich halte seit Okt 2017 Coins und habe auch immer wieder nachgekauft (BTC, ETH, BCH, LTC und IOTA). Diese habe ich, natürlich auch durch die herben Verluste 2018, einfach gehalten. Muss ich diese nun in der Steuererklärung angeben, obwohl sie ja nur auf der Wallet rumliegen, ich die Verluste also nie realisiert habe? Natürlich musste ich für IOTA z.b. von ETH tauschen. Muss ich das angeben?

Sieht doch einfach aus ...
... für jede Anschaffung kennst Du Datum, Menge und Anschaffungskosten
... für jede Veräußerung (ist ja nur die ETH-Veräußerung um IOTA zu kaufen) kennst Du den Veräußerungswert und wie lange Du die ETH besessen hattest, daraus ermittelst Du den Gewinn/Verlust und die Haltedauer ... wenn weniger als 12 Monate, dann musst Du den Gewinn angeben, falls es ein Verlust war, dann solltest Du diesen angeben.

vor einer Stunde schrieb kryptonerd:

2. Angenommen wir machen 10x dieses Jahr, dann würde ich gerne meinen Einsatz rausnehmen. Kann ich diese nicht einfach in USDC, TUSD (USDT lasse ich mal weg) bzw. irgendeinen Stable Coin "parken", ein Jahr warten und dann stuerfrei auf mein Konto überweisen ohne Erklärungspflicht beim FA?

"rausnehmen" geht nicht ohne "Veräußerung". Also gilt auch hier wieder anhand Anschaffungskosten und Datum sowie Veräußerungswert und Datum zu ermitteln ob ein steuerrelevanter Ertrag vorliegt. Diesen gibst Du dann beim Finanzamt an.

Und nochmal - so langsam nervt es wirklich warum das niemand begreifen will - "Veräußerung" ist alles was zu einer Bestandsverringerung durch Gegenleistung führt ... Tausch in Euros, Muscheln, Sex, Oldtimer, Kunst, Altcoins, Euro, USDT, Steine, warme Händedrücke.

("durch Gegenleistung" ... also "Verlust" ist ohne Gegenleistung und dieser ist nicht steuerlich relevant)

 

Bearbeitet von Jokin
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Danke für die ausführliche Erklärung! Ja, mag alles dumm klingen, ich will es nur wirklich verstehen, was eine Veräußerung ist, ist schon klar, aber die Fristen sind imo nicht ganz eindeutig nachvollziehbar

Zu den Punkten:

a)

2017 habe ich bei CB in EUR eingezahlt. Am gleichen Tag ETH gekauft, und dann auf Binance IOTA (alles innerhalb max. 2 Tagen). Da ist zwar bei jedem Trade ein Veräußerungsgeschäft vollzogen worden aber der Gewinn/Verlust bewegt sich im 5 Euro Bereich, was unter die Freigrenze von 600€ fällt, daher nicht erklärungspflichtig imho. Danach IOTA's auf die Wallet und seitdem liegen sie da. 2018 habe ich dann genau das gleiche Procedere bei niedrigeren Preisen 4 mal noch gemacht. Gewinne durch ETH - IOTA Tausche minimal. Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

Weiterhin hatte ich LTC gekauft und diese waren bis 03/2019 unangetastet auf der Wallet --> Steuerfrei - Diese habe ich dann in ein ICO gesteckt

b) 

Dieses Jahr habe ich BTC, ETH, BCH und LTC nachgekauft mit EUR. Wenn ich das richtig verstehe geht also die Taktik mit USDC nicht auf, wenn ich die Veräußerung unter einem Jahr tätige, dann ist es wurst ob das jetzt USDC oder sonst was ist, richtig? Zählen tut nur die Zeitspanne zwischen BTC/LTC etc. Erwerb und Veräußerung egal in was. Das man dann den anderen Coin nochmal 1 Jahr hält, ist also irrelevant, richtig?

D.h. beste Taktik ist einfach alles liegen lassen bis nächstes Jahr...und dann kommt der nächste Bärenmarkt :( 

 

 

 

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vor 29 Minuten schrieb kryptonerd:

2017 habe ich bei CB in EUR eingezahlt. Am gleichen Tag ETH gekauft, und dann auf Binance IOTA (alles innerhalb max. 2 Tagen). Da ist zwar bei jedem Trade ein Veräußerungsgeschäft vollzogen worden aber der Gewinn/Verlust bewegt sich im 5 Euro Bereich, was unter die Freigrenze von 600€ fällt, daher nicht erklärungspflichtig imho. Danach IOTA's auf die Wallet und seitdem liegen sie da. 2018 habe ich dann genau das gleiche Procedere bei niedrigeren Preisen 4 mal noch gemacht. Gewinne durch ETH - IOTA Tausche minimal. Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

Nein, nicht ich korrigiere Dich, sondern Du selber.

Du selber schaust in Deine Aufzeichnungen zu welchem Kurs Du ETH gekauft hast und welchen Wert die ETH hatten als Du sie in IOTA getauscht hast. Wenn Du einen Gesamtgewinn von weniger als 600 Euro hast, dann ist dieser nicht steuerrelevant, dennoch rate ich dazu diesen Betrag in die Steuererklärung zu schreiben.

Ich hab für 2016 ganze 593 Euro reingeschreiben und war dann damit safe gegen jegliche Rückfragen für 2017.

vor 29 Minuten schrieb kryptonerd:

Wenn ich das richtig verstehe geht also die Taktik mit USDC nicht auf, wenn ich die Veräußerung unter einem Jahr tätige, dann ist es wurst ob das jetzt USDC oder sonst was ist, richtig?

Richtig.

vor 29 Minuten schrieb kryptonerd:

Das man dann den anderen Coin nochmal 1 Jahr hält, ist also irrelevant, richtig?

Richtig, der später gekaufte Coin hat mit dem vorher veräußerten Coin nix zu tun.

vor 29 Minuten schrieb kryptonerd:

D.h. beste Taktik ist einfach alles liegen lassen bis nächstes Jahr...und dann kommt der nächste Bärenmarkt :( 

Nein, die beste Taktik ist sich auf alle Eventualitäten einzustellen.

Ende 2018 habe ich meine kompletten "unterjährigen" Coinbestände auf den Markt geworfen als die Kurse extrem niedrig waren. Kurz darauf habe ich die wieder eingesammelt - ob der Kurs etwas höher ist oder niedriger, ist vollkommen egal.

Ich hatte also noch BTC aus Dezember 2017 für 9.000 Euro in der Wallet und hab die für 4.000 Euro verkauft -> die 5.000 Euro Verlust daraus mindern meine steuerpflichtigen Gewinne.

Im Anschluss hab ich BTC für 4.000 Euro gekauft und wenn der Kurs im Dezember 2019 bei 8.000 Euro liegt, darf ich 4.000 Euro steuerfreien Gewinn einfahren.

... also habe ich in Summe 4.000 Euro Gewinn gemacht + 2.000 Euro nicht gezahlte Steuern auf eben jene 5.000 Euro Gewinn -> 6.000 Euro Plus.

... ein Hodler hingegeben wäre auch im Dezember 2019 mit 1.000 Euro im Minus.

 

Und nun ja, da es bei mir nicht nur um einen Bitcoin geht und somit um einige Tausende Euro geht, war ich mir nicht zu schade und hab mich tief in das Steuerthema eingearbeitet und mehrfach mit dem Finanzamt telefoniert. In dem für mich zuständigen Finanzamt wurde ein Mitarbeiter auf meine Anfrage hin besonders qualifiziert, dass er das Steuerrecht für Kryptowährungen kennt, welche Unterlagen einzureichen sind, er hatte sich mit der Oberfinanzdirektion abgestimmt, was zulässig ist und was nicht, ich hab mit der Steuerfahndung sehr lange telefoniert um auch dort herauszufinden wie die ticken.
... und nein, das macht man nicht für drei-fuffich ...

Und am Ende ist das Steuerrecht in der Hinsicht wirklich sehr, sehr einfach und die Gewinnermittlung ist ebenfalls super einfach, wenn man sich damit mal ausreichend befasst hat.
Natürlich gibt es viele Sonderfälle - die gilt es zu kennen und direkt zu vermeiden. Das sind
- Veräußerung von Lending-Coins (könnten erst nach 10 Jahren steuerfrei sein)
- Teilnahme an Schneeballsystemen
- Beteiligung an ICOs
- Tokenswaps
- und sicher noch weitere Sonderfälle.

Mittlerweile geklärt:
- Erträge aus dem Lending -> Einkommen mit persönlicher Steuersatz
- Erträge aus Partnerprogrammen -> Einkommen mit pers. Steuersatz
- Gebühren -> Werbungskosten wenn nicht schon in Anschaffungskosten verrechnet
- Transaktionskosten -> Werbungskosten
- Verlorene Coins durch Exchangeschließung -> pers. Pech
- Verlorene Coins durch Transaktion auf Adressen zu denen man keinen Zugang mehr hat -> pers. Pech
- Verlust von Wallets -> pers. Pech

Nicht ganz klar:
- Schenkungen -> könnte steuerfrei sein, zur Sicherheit als Veräußerung zum Tageskurs deklarieren (Beschenkter deklariert als Anschaffung zum Tageskurs)
- Tageskurs -> ich schätze oft einen Wert zwischen Min und Max, wenn nicht eindeutig ermittelbar (Fehler mittelt sich aus)

Bearbeitet von Jokin
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Super, danke, ich glaube ich habe jetzt alles verstanden. 

Dass man natürlich von einem Verlustvortrag / -nachtrag  profitieren kann, habe ich gar nicht bedacht. Das kann mir aber erstmal nicht zum Nachteil ausgelegt werden. 

 

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@kryptonerd auch ich kann dir nur empfehlen deine Verluste zu realisieren. Diese kannst du nämlich steuerlich geltend machen und dann auch für zukünftige Jahre nutzen. Einen ausführlichen Artikel haben wir hier dazu geschrieben: Bitcoin Verluste sinnvoll nutzen und in der Steuererklärung eintragen

Des Weiteren ist es in der Regel sinnvoll seine Tätigkeiten in der Steuererklärung mit anzugeben auch wenn die Freigrenze nicht überschritten wird. Dafür habe ich drei Gründe:

  • Vom Finanzamt bestätigte Steuererklärungen geben Rechtssicherheit durch den bestandskräftigen Steuerbescheid. Sobald das Finanzamt deinen Steuerbericht abgesegnet hat, können sie dich für die angegebenen Einkünfte auch in Zukunft auf keine Art mehr belangen. Das schützt vor zukünftigen Entwicklungen, wie Gesetzesänderung und -auslegungen, die sich sonst negativ auf den Steuerzahler auswirken könnten.
  • Wenn man bereits heute alle Einkünfte freiwillig angibt, schützt man sich zu einem gewissen Grad vor „versehentlicher“ Steuerhinterziehung. Denn sollte man selbst Fehler gemacht haben, dann gibt es im Nachhinein nur noch die Möglichkeit der Nacherklärung oder Selbstanzeige. Momentan sind Finanzämter noch sehr dankbar, wenn man seine Kryptoaktivitäten offenlegt und sie sind auch deutlich kulanter bezüglich Erläuterungen von Einzelfällen (wenn z.B. nicht alle Daten belegt werden können). Sonst führen Fehler bei der Berechnung der Haltefrist/Einkünfte bei Nichtangabe durchaus zum Tatbestand der Steuerverkürzung. Des Weiteren sind realisierte Verluste auch insgesamt geltend zu machen für einen Verlustvortrag oder Verlustrücktrag.
  • Bei hinreichenden Summen will das Finanzamt regelmäßig Nachweise sehen. Diese im Nachhinein zu beschaffen, ist eine sehr mühsame Arbeit und kann z.B. aufgrund des Verlustes von Adressen in manchen Fällen unmöglich sein. Sollte man in Zukunft verpflichtet sein Einkünfte aus Kryptowährungen anzugeben, werden schnell Fragen zu bereits vorhandenen Assets und Trades aufkommen, wenn diese nicht vorher erklärt wurden. In der Regel werden dann Transaktionen aus den Vorjahren mit offengelegt, die dann zu einer tiefergreifenden Prüfung führen. Der Steuerpflichtige unterliegt hierbei gem. §90 AO erhöhten Dokumentations- und Mitwirkungspflichten, die er auch ohne eine Prüfung des Finanzamts schon vorher unterliegt. Regelmäßiges Offenlegen der Einkünfte bewahrt einen vor diesen Kopfschmerzen.
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