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Versteuerung von Bitcoin-Gewinnen von Ehegatten


Sonnenröschen

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Hallo,

ich habe eine steuerrechtliche Frage an die Community:

Der Ehegatte hat Bitcoin im Juni 2020 erworben. Er hält diese auf einer eigenen Wallet, registriert auf seinen Namen. Er möchte sie auf jeden Fall > 1 Jahr halten, damit die Gewinne daraus steuerfrei sind. 

Die Ehefrau hat Bitcoin im Februar 2021 erworben, eigene Wallet, registriert auf ihren Namen. Sie möchte diese in den nächsten Wochen verkaufen. 

Werden beide Ehepartner steuerrechtlich getrennt behandelt, so dass der Ehemann steuerfrei bleibt und nur die Ehefrau ihre Gewinne versteuern muss? Oder werden beide Ehepartner als "eine Person" behandelt und wird nach dem FIFO-Prinzip versteuert? Besteht ein Unterschied zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung bei der Versteuerung der Gewinne?

Vielen Dank. 

Beste Grüße 

Sonnenroeschen 

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Natürlich besteht ein Unterschied zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung.

Bei Einzelveranlagung könnte man sich die entsprechende Menge BTC gegenseitig schenken.

Dann kann die Frau die alten Stücke steuerfrei verkaufen.

Bei Zusammenveranlagung einfach per Depottrennung die alten BTC verkaufen.

FIFO kann niemand verlangen.

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Mir geht es darum, ob die Gewinne des Ehemanns und der Ehefrau getrennt zu bewerten sind oder zusammen und zwar im Hinblick auf den Verkaufszeitpunkt. Mit anderen Worten: Tastet die Ehefrau mit dem Zeitpunkt ihres Verkaufs ihrer Bitcoins den Einjahreszeitraum des Mannes an oder bleibt dieser und damit die Steuerfreiheit erhalten? Wird also FIFO angewandt oder nicht?

Dass die Ehefrau Steuern zahlen muss aufgrund der geringen Haltedauer ist mir klar. 

 

 

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Hey Mädchen,

Ich habe das doch oben genau beschrieben.

Es kommt darauf an wie ihr veranlagt werdet.

Falls gemeinsam werden halt die steuerfreien Stücke von deinem Mann verkauft.

Dann solltest du halt etwas nett zu ihm sein damit er die Steuerfreiheit deiner Stücke abwarten mag.  :)

Ansonsten macht ihr eine Schenkung wie schon gesagt.

Oder geht es um mehr als 500k ?

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Am 15.3.2021 um 23:13 schrieb Sonnenröschen:

Tastet die Ehefrau mit dem Zeitpunkt ihres Verkaufs ihrer Bitcoins den Einjahreszeitraum des Mannes an

Nein. Die jeweilige Haltefrist gehört zu den Coins. Selbst wenn du alleine 2 Wallets hättest, würde der Verkauf der Coins von Wallet 1 auch nicht die Haltefrist von Wallet 2 beeinflussen. 

Am 15.3.2021 um 23:13 schrieb Sonnenröschen:

Wird also FIFO angewandt oder nicht?

Fifo nur innerhalb einer Wallet. 

Ob ihr zusammen veranlagt seid oder nicht, spielt in dem Zusammenhang keine Rolle.

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vor 2 Stunden schrieb Crusader:

Wir wollen dir hier doch helfen.

Ja, nur leider hast du keine Ahnung und solltest dich vielleicht mal bei der Beantwortung von Steuerfragen komplett raushalten. 

Dein Ton gegenüber Userinnen ist übrigens auch widerlich... 

  • Thanks 2
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vor 1 Stunde schrieb Philbert:

Ja, nur leider hast du keine Ahnung und solltest dich vielleicht mal bei der Beantwortung von Steuerfragen komplett raushalten. 

Dein Ton gegenüber Userinnen ist übrigens auch widerlich... 

Dem stimme ich zu 100% zu 👍

Zitat

Und wenn ich eine jüngere Frau "Mädchen" nenne dann ist das für mich ein Kompliment!

...

 LOL

Ach ja? Und woher weißt du wie alt sie ist. Mr. LOL.

...billige Ausrede!

 

Bearbeitet von o0dy
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Am 15.3.2021 um 23:13 schrieb Sonnenröschen:

Mir geht es darum, ob die Gewinne des Ehemanns und der Ehefrau getrennt zu bewerten sind oder zusammen und zwar im Hinblick auf den Verkaufszeitpunkt. Mit anderen Worten: Tastet die Ehefrau mit dem Zeitpunkt ihres Verkaufs ihrer Bitcoins den Einjahreszeitraum des Mannes an oder bleibt dieser und damit die Steuerfreiheit erhalten? Wird also FIFO angewandt oder nicht?

Dass die Ehefrau Steuern zahlen muss aufgrund der geringen Haltedauer ist mir klar. 

 

 

Vorab: Dies ist keine Rechtsberatung und stellt nur meine persönliche Meinung als Laie basierend auf meinem Wissensstand und meinen Erfahrungen dar:

Also..Meiner Meinung nach sind Coins "Sachen". Damit kann man unterschiedliche Wallets separat behandeln. Das hat erstmal nichts mit der Art der steuerlichen Veranlagung zu tun. Innerhalb eines Wallets gilt dann FiFo (oder LiFo, wenn man das verargumentiert bekommt). So git es Leute, die ein HoDL-Wallet und ein TraderWallet haben. Wenn die Ehegattencoins in einem anderen Wallet liegen als die Ehefrauencoins, dann sind die Haltefristen separat zu betrachten.

Generell rate ich sehr dazu, ab einem bestimmten Betrag einen Steuerberater mit ins Boot zu holen, denn ein Forum kann und darf nie als Rechtsberatung verstanden werden.

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Auch bei gemeinsamer Veranlagung hat man eigenes Eigentum. Jeder wird für sich selbst betrachtet und dann gemeinsam veranlagt - heißt aber nicht, dass sich damit die Accounts vermischen lassen. Ich kann nicht einfach die Coins meiner Frau verkaufen, die sie über ihren Account gekauft hat und die auf ihrer Wallet liegen. Egal wie man das auslegen und drehen möchte ... Meine Coins sind meine Coins auf meinen Wallets und ihre Coins sind ihre Coins auf ihren Wallets, egal bei welcher Veranlagung.

Disclaimer: Keine Rechts- oder Steuerberatung. Nur meine Laienmeinung.

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Vielen Dank für die letzten Einschätzungen, die mir sowohl fachlich als auch aufgrund der Neutralität persönlich zugesagt haben.

Abwertende Kommentare (Mädchen, "nett zum Ehemann sein") sind meiner Überzeugung nach jenseits von radikalem Feminismus übrigens nichts akzeptabel. Hier empfehle ich eine persönliche Reflexion der Einstellung zu Frauen im Allgemeinen und ihrer Rolle in einer Beziehung. Für persönlichen Wachstum ist es nie zu spät. 

Beste Grüße 

 

 

 

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vor 30 Minuten schrieb Sonnenröschen:

Vielen Dank für die letzten Einschätzungen, die mir sowohl fachlich als auch aufgrund der Neutralität persönlich zugesagt haben.

Vielleicht nochmal die nachfolgende Anmerkung, da das hier ein wenig so klingt, als ob du die für dich passende Einschätzung auswählst - oder ich verstehe dich falsch. 😉

Du musst trotz der Erfahrungen der Community alles hier mit Vorsicht genießen. Wie ich, sind auch andere nur Laien. Wirklich zuverlässige Informationen gibt (in den meisten Fällen) der Steuerberater. Es ist zwar ein nerviger Hinweis, aber dennoch muss man den leider immer wieder bringen. Denn am Ende kann man schlecht sagen "User 283421 aus dem Coinforum hat das aber so gesagt". Die Einschätzungen hier können maximal einen Denkanstoß liefern was zu beachten sein könnte. Eine 100%ige Sicherheit ist es leider nicht. Als Hinweissammlung ist unser Austausch aber dennoch sinnvoll.

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vor 1 Stunde schrieb Morama:

Wirklich zuverlässige Informationen gibt (in den meisten Fällen) der Steuerberater.

Das ist grundsätzlich richtig. Aber dann muss es auch der "richtige" Steuerberater sein.
Die allermeisten Steuerberater kennen von der Krypto-Steuerproblematik so gut wie nichts. Und wenn, dann meistens deutlich weniger, als viele versierte User hier.
Und im Übrigen haftet der Steuerberater auch nicht dafür, ob er die richtige Einschätzung getroffen hat. Die wird nämlich erst durch das Finanzamt festgelegt.
Was wirklich Klarheit schafft ist also nur eine verbindliche Aussage vom Finanzamt. Die bindet beide Seiten. Aber auch nur diese beiden.

https://www.finanztip.de/verbindliche-auskunft-finanzamt/

Bearbeitet von Philbert
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