stttnnn Geschrieben 28. März 2021 Teilen Geschrieben 28. März 2021 Hallo allesamt, eine Frage zu Steuern und Airdrops (bspw. von Uniswap). Wie gibt man den Erhalt von Airdrops, die steuerfrei sind (da keine aktive Gegenleistung, etc... soll nicht Thema hier werden) in der Steuererklärung an? Mir geht es darum, dass im Nachhinein keine Verheimlichung der Einnahmen vorgeworfen werden kann. Vielen Dank und viele Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FiverrPajeet Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 Verheimlichung von Einnahmen? Du schuldest denen keine Offenlegung von steuerfreien Einnahmen. Genauso wie du eine über 1 Jahr lang gehaltene Coins nicht angeben musst. Wie du das in deine Gesamtdokumentation einflechtest kommt auf deine Steuersoftware an. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nordschwabe Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 Am 28.3.2021 um 11:44 schrieb stttnnn: Hallo allesamt, eine Frage zu Steuern und Airdrops (bspw. von Uniswap). Wie gibt man den Erhalt von Airdrops, die steuerfrei sind (da keine aktive Gegenleistung, etc... soll nicht Thema hier werden) in der Steuererklärung an? Mir geht es darum, dass im Nachhinein keine Verheimlichung der Einnahmen vorgeworfen werden kann. Vielen Dank und viele Grüße Schenkung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FiverrPajeet Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 vor 20 Minuten schrieb Nordschwabe: Schenkung Würde dem widersprechen, da Schenkungen "Zuwendungen unter Lebenden" sind. https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkungsteuer Aber es existiert die Position: Zitat Die Kryptowährungen werden nicht aus dem Rechtskreis eines Dritten auf den Nutzer übertragen. Vielmehr beginnen sie ihre „Existenz“ überhaupt erst in dessen Vermögen. Die Kryptowährung entsteht direkt in den Wallets der Nutzer, wobei die Wallets bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Airdrops ähneln insofern einem Lottogewinn oder einem Zufallsfund (sog. Windfall Profits). https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html Am Ende muss wieder der Einzellfall betrachtet werden, aber bei UNI würde ich nicht von Schenkung reden. Schenkung wäre für mich, wenn eine Person bewusst einer anderen Person 1 ETH aufs Wallet schickt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nordschwabe Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 Gerade eben schrieb FiverrPajeet: Würde dem widersprechen, da Schenkungen "Zuwendungen unter Lebenden" sind. https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkungsteuer Das steht Dir natürlich frei. Ich gebe hier nur die, sicherlich profiskalische, Sicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Thema Airdrop bei Kryptowährungen wieder. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FiverrPajeet Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 Gerade eben schrieb Nordschwabe: Das steht Dir natürlich frei. Ich gebe hier nur die, sicherlich profiskalische, Sicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Thema Airdrop bei Kryptowährungen wieder. Das steht dir natürlich frei. Ich gebe nur die Sicht einer auf Krypto spezialisierten Anwaltskanzlei wieder, die sich anders als der Dienst des Bundestages mit dem Thema beschäftigt hat. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nordschwabe Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 Gerade eben schrieb FiverrPajeet: Das steht dir natürlich frei. Ich gebe nur die Sicht einer auf Krypto spezialisierten Anwaltskanzlei wieder, die sich anders als der Dienst des Bundestages mit dem Thema beschäftigt hat. Nach was sich wohl das Finanzamt richtet? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Philbert Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 vor 1 Stunde schrieb Nordschwabe: Nach was sich wohl das Finanzamt richtet? Mal so, mal so. Leider.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Crusader Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 Die Frage ist doch ob man dafür eine Leistung erbracht hat. Also wenn ich z.B. vorher irgendwo handeln musste um das Geschenk zu erhalten. Dann ist das eine andere Einkommensart. Ich würde so etwas einfach mit Anschaffung zu 0 EUR buchen und dann ein Jahr liegen lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ratzfatz Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 vor 3 Stunden schrieb Nordschwabe: Schenkung Schenkung müsste doch dann auch steuerfrei sein, da 400 Uni zum Zeitpunkt der Sch. weniger als 20k Euro wert waren. Und bei Schenkung sofort steuerfrei und nicht erst nach einem Jahr?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nordschwabe Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 vor 2 Stunden schrieb Philbert: Mal so, mal so. Leider.... Ich weiß schon. Ich habs mir da ganz einfach gemacht. Hab bei meinem Sachbearbeiter angerufen und, oh Wunder, er hat mich nicht gefressen und ich weiß woran ich bin. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 (bearbeitet) einzige Lösung: es so machen, wie es für dich am vorteilhaftesten ist und dies auch schriftlich so angeben, dass du es so gemacht hast (die meistne lassen zweiteres weg und kommen dennoch in 99.9% der Fälle damit durch, ist aber unfair, siehe meinen thread im steuerbereich). Wenn du angegeben hast, wie genau du es behandelt hast und das ungeprüft so durchgewunken wird, kannste jedenfalls nicht mehr belangt werden, wenns doch falsch war. wennde das finanzamt fragst (gibt positive ausnahmen), wie du was versteuern sollst, dann sagen sie dir, du sollst wie jeder andere nen Steuerberater bezahlen. Nur da erzählt ja auch jeder was anders. Daher die oben genannte Lösung. Bearbeitet 29. März 2021 von Serpens66 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nordschwabe Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 vor 2 Minuten schrieb Serpens66: wennde das finanzamt fragst (gibt positive ausnahmen), wie du was versteuern sollst, dann sagen sie dir, du sollst wie jeder andere nen Steuerberater bezahlen. Nur da erzählt ja auch jeder was anders. Daher die oben genannte Lösung. Mir hat's geholfen festzustellen, dass das Neuland für meine Sachbearbeiter ist und sie eine genaue und selbsterklärende Dokumentation sehr zu schätzen wissen. Insofern kann ich den ersten Teil deiner Antwort nur unterstützen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ratzfatz Geschrieben 29. März 2021 Teilen Geschrieben 29. März 2021 vor einer Stunde schrieb Serpens66: wennde das finanzamt fragst (gibt positive ausnahmen), wie du was versteuern sollst, dann sagen sie dir, du sollst wie jeder andere nen Steuerberater bezahlen. Soweit ich weiß sind sie verpflichtet dir bei Steuerfragen Auskunft zu erteilen. Wenn du aber eine bindende Aussage haben willst kostet es glaube ich Gebühren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stttnnn Geschrieben 4. April 2021 Autor Teilen Geschrieben 4. April 2021 Am 29.3.2021 um 19:47 schrieb Serpens66: einzige Lösung: es so machen, wie es für dich am vorteilhaftesten ist und dies auch schriftlich so angeben, dass du es so gemacht hast (die meistne lassen zweiteres weg und kommen dennoch in 99.9% der Fälle damit durch, ist aber unfair, siehe meinen thread im steuerbereich). Wenn du angegeben hast, wie genau du es behandelt hast und das ungeprüft so durchgewunken wird, kannste jedenfalls nicht mehr belangt werden, wenns doch falsch war. wennde das finanzamt fragst (gibt positive ausnahmen), wie du was versteuern sollst, dann sagen sie dir, du sollst wie jeder andere nen Steuerberater bezahlen. Nur da erzählt ja auch jeder was anders. Daher die oben genannte Lösung. Danke. Und wie gibst du diese Dokumentation/Anmerkungen an? Also wie das praktisch umgesetzt wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stttnnn Geschrieben 4. April 2021 Autor Teilen Geschrieben 4. April 2021 (bearbeitet) Am 29.3.2021 um 19:51 schrieb Nordschwabe: Mir hat's geholfen festzustellen, dass das Neuland für meine Sachbearbeiter ist und sie eine genaue und selbsterklärende Dokumentation sehr zu schätzen wissen. Insofern kann ich den ersten Teil deiner Antwort nur unterstützen. Wie hast du die Dokumentation angegeben? Bearbeitet 4. April 2021 von stttnnn Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nordschwabe Geschrieben 5. April 2021 Teilen Geschrieben 5. April 2021 vor 14 Stunden schrieb stttnnn: Wie hast du die Dokumentation angegeben? Nix besonderes, ne Tabelle mit den relevanten Daten. Datum, Coin, Kurs, etc. Sollte halt alles mit den Tatsachen übereinstimmen, falls du Screenshots nachreichen musst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 5. April 2021 Teilen Geschrieben 5. April 2021 vor 22 Stunden schrieb stttnnn: Danke. Und wie gibst du diese Dokumentation/Anmerkungen an? Also wie das praktisch umgesetzt wird. zurzeit so: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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