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Airdrop wie in Steuererklärung angeben


stttnnn

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Hallo allesamt,

eine Frage zu Steuern und Airdrops (bspw. von Uniswap).

 

Wie gibt man den Erhalt von Airdrops, die steuerfrei sind (da keine aktive Gegenleistung, etc... soll nicht Thema hier werden) in der Steuererklärung an? Mir geht es darum, dass im Nachhinein keine Verheimlichung der Einnahmen vorgeworfen werden kann.

 

Vielen Dank und viele Grüße 

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Am 28.3.2021 um 11:44 schrieb stttnnn:

Hallo allesamt,

eine Frage zu Steuern und Airdrops (bspw. von Uniswap).

 

Wie gibt man den Erhalt von Airdrops, die steuerfrei sind (da keine aktive Gegenleistung, etc... soll nicht Thema hier werden) in der Steuererklärung an? Mir geht es darum, dass im Nachhinein keine Verheimlichung der Einnahmen vorgeworfen werden kann.

 

Vielen Dank und viele Grüße 

Schenkung

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vor 20 Minuten schrieb Nordschwabe:

Schenkung

Würde dem widersprechen, da Schenkungen "Zuwendungen unter Lebenden" sind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkungsteuer

Aber es existiert die Position:

Zitat

Die Kryptowährungen werden nicht aus dem Rechtskreis eines Dritten auf den Nutzer übertragen. Vielmehr beginnen sie ihre „Existenz“ überhaupt erst in dessen Vermögen. Die Kryptowährung entsteht direkt in den Wallets der Nutzer, wobei die Wallets bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Airdrops ähneln insofern einem Lottogewinn oder einem Zufallsfund (sog. Windfall Profits).

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html

Am Ende muss wieder der Einzellfall betrachtet werden, aber bei UNI würde ich nicht von Schenkung reden. Schenkung wäre für mich, wenn eine Person bewusst einer anderen Person 1 ETH aufs Wallet schickt.

 

 

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Gerade eben schrieb FiverrPajeet:

Würde dem widersprechen, da Schenkungen "Zuwendungen unter Lebenden" sind.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkungsteuer

Das steht Dir natürlich frei. Ich gebe hier nur die, sicherlich profiskalische, Sicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Thema Airdrop bei Kryptowährungen wieder. 

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Gerade eben schrieb Nordschwabe:

Das steht Dir natürlich frei. Ich gebe hier nur die, sicherlich profiskalische, Sicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Thema Airdrop bei Kryptowährungen wieder. 

Das steht dir natürlich frei.  Ich gebe nur die Sicht einer auf Krypto spezialisierten Anwaltskanzlei wieder, die sich anders als der Dienst des Bundestages mit dem Thema beschäftigt hat.

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Die Frage ist doch ob man dafür eine Leistung erbracht hat.

Also wenn ich z.B. vorher irgendwo handeln musste um das Geschenk zu erhalten.

Dann ist das eine andere Einkommensart.

Ich würde so etwas einfach mit Anschaffung zu 0 EUR buchen und dann ein Jahr liegen lassen.

 

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einzige Lösung:
es so machen, wie es für dich am vorteilhaftesten ist und dies auch schriftlich so angeben, dass du es so gemacht hast (die meistne lassen zweiteres weg und kommen dennoch in 99.9% der Fälle damit durch, ist aber unfair, siehe meinen thread im steuerbereich). Wenn du angegeben hast, wie genau du es behandelt hast und das ungeprüft so durchgewunken wird, kannste jedenfalls nicht mehr belangt werden, wenns doch falsch war.

wennde das finanzamt fragst (gibt positive ausnahmen), wie du was versteuern sollst, dann sagen sie dir, du sollst wie jeder andere nen Steuerberater bezahlen. Nur da erzählt ja auch jeder was anders. Daher die oben genannte Lösung.

Bearbeitet von Serpens66
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vor 2 Minuten schrieb Serpens66:



wennde das finanzamt fragst (gibt positive ausnahmen), wie du was versteuern sollst, dann sagen sie dir, du sollst wie jeder andere nen Steuerberater bezahlen. Nur da erzählt ja auch jeder was anders. Daher die oben genannte Lösung.

Mir hat's geholfen festzustellen, dass das Neuland für meine Sachbearbeiter ist und sie eine genaue und selbsterklärende Dokumentation sehr zu schätzen wissen. Insofern kann ich den ersten Teil deiner Antwort nur unterstützen. 

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vor einer Stunde schrieb Serpens66:

wennde das finanzamt fragst (gibt positive ausnahmen), wie du was versteuern sollst, dann sagen sie dir, du sollst wie jeder andere nen Steuerberater bezahlen.

Soweit ich weiß sind sie verpflichtet dir bei Steuerfragen Auskunft zu erteilen. 

Wenn du aber eine bindende Aussage haben willst kostet es glaube ich Gebühren. 

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Am 29.3.2021 um 19:47 schrieb Serpens66:

einzige Lösung:
es so machen, wie es für dich am vorteilhaftesten ist und dies auch schriftlich so angeben, dass du es so gemacht hast (die meistne lassen zweiteres weg und kommen dennoch in 99.9% der Fälle damit durch, ist aber unfair, siehe meinen thread im steuerbereich). Wenn du angegeben hast, wie genau du es behandelt hast und das ungeprüft so durchgewunken wird, kannste jedenfalls nicht mehr belangt werden, wenns doch falsch war.

wennde das finanzamt fragst (gibt positive ausnahmen), wie du was versteuern sollst, dann sagen sie dir, du sollst wie jeder andere nen Steuerberater bezahlen. Nur da erzählt ja auch jeder was anders. Daher die oben genannte Lösung.

Danke. Und wie gibst du diese Dokumentation/Anmerkungen an? 
Also wie das praktisch umgesetzt wird.

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Am 29.3.2021 um 19:51 schrieb Nordschwabe:

Mir hat's geholfen festzustellen, dass das Neuland für meine Sachbearbeiter ist und sie eine genaue und selbsterklärende Dokumentation sehr zu schätzen wissen. Insofern kann ich den ersten Teil deiner Antwort nur unterstützen. 

Wie hast du die Dokumentation angegeben?

Bearbeitet von stttnnn
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