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Alte BitCoins von 2013 wiedergefunden, in der Zwischenzeit BaFöG bezogen


Yazouke

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Hallo,

ich habe mir 2013 auf bitcoin.de ein paar Bitcoins gekauft (~0.60 BTC), dann aber das Passwort verloren, alte eMail irgendwann vergessen, umgezogen, ... Und somit keinen Zugang mehr auf mein Konto gehabt. Nach einigen Jahren hatte ich auch keine Ahnung mehr, wie viele BTC genau ich beitze und habe ehrlich auch nicht mehr damit gerechnet jemals wieder an die BTC zu kommen.
Ich habe mittlerweile mein Studium fast abgeschlossen und für diese Zeit BaFöG bezogen. Vor kurzem wollte ich ein neues Konto auf bitcoin.de eröffnen und habe dabei gemerkt, dass meine IBAN bereits genutzt wird. Durch den Support konnte mein alter Account somit wiederhergestellt werden.

Jetzt bestitze ich plötzlich BTC im Wert von ca. 30.000€. Jaay :) Soweit so gut, aber ich habe in der Zwischenzeit BaFöG bezogen und hier ist eine Obergrenze von 8.000€ an Vermögen angesetzt. Somit habe ich unwissentlich gegen die Auflagen verstoßen. Ich frage mich wie ich jetzt weiter vorgehen sollte.

Ich frage mich außerdem, wie das nun aussieht, wenn ich meine BTC auf bitcoin.de auszahlen lassen möchte, wie gebe ich das als Privatperson bei der Steuer an (ich habe noch keine Steuererklärung gemacht)?

 

Vielen Danke schon mal für eure Hilfe!

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Das Leben schreibt ja immer die verquersten Geschichten. Rechtlich kann ich dich nicht beraten. Mir fällt dazu höchstens ein, daß der Besitz von ~0,6BTC die Grenze von 8000€ Wert nur zu ganz bestimmten Zeitpunkten überschritten hat, eben da, wo der BTC-Kurs über 13333€ war. Daß du den Zugriff auf deine BTC verbaselt hast, nützt dir vermutlich nicht als Ausrede. (Auch eine Form des Hodlens...) Bei der zu betrachtenden Kursgrenze bleiben deine sonstigen Vermögensverhältnisse in meinem Beispiel zunächst unberücksichtigt. Die Frage wäre zu welchen Zeiten deines BaFöG-Bezugs deine Vermögensverhältnisse inkl. der Bitcoins die Obergrenze überschritten haben und ob daraus folgt, daß dein BaFöG-Bezug vollständig oder nur zu Teilen unrechtmäßig war. Hui, schwierig zu klären, denke mal, du müsstest einen Anwalt konsultieren.
Mach' aber zuerst deine Hausaufgaben, siehe oben in Abhängigkeit vom Bitcoin-Kursverlauf inkl. sonstigem Vermögens und deinem BaFöG-Bezugszeitraum.

 

Deine Bitcoins liegen ja nun ein paar Jahre auf Halde, das Veräußerungsgeschäft sollte somit komplett steuerfrei sein. Der Vorbehalt wg. des BaFöG-Bezugs bleibt zu klären.

Bearbeitet von Cricktor
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vor 22 Stunden schrieb Yazouke:

Ich frage mich außerdem, wie das nun aussieht, wenn ich meine BTC auf bitcoin.de auszahlen lassen möchte, wie gebe ich das als Privatperson bei der Steuer an (ich habe noch keine Steuererklärung gemacht)?

 

Vielen Danke schon mal für eure Hilfe!

Haltedauer >1 Jahr = Steuerfrei. Viel Spaß mit dem Gewinn :)

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Nach meinem Kenntnisstand zählt auch immer nur der Vermögenswert im Moment der Antragsstellung, also während du den Antrag ausgefüllt und Unterschrieben hast. In dem Fall ließe sich der ggf zu berücksichtigende Kurs auf einige wenige Zeitpunkte eingrenzen.

Da dein Gewinn aber ohnehin mittlerweile steuerfrei ist, musst du soviel ich weiß auch nichts in deiner Steuererklärung angeben. Die Frage wäre dann also woher das Bafög Amt davon überhaupt Erfahren sollte.

Wenn du dir unsicher bist, ist es aber sicher nicht verkehrt ein paar Hundert Euro für einen Anwalt in die Hand zu nehmen und dich beraten zu lassen. Das sollte finanziell ja jetzt auch drinne sein :lol:

 

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Ich bin eher ein Fan davon, den Staat nicht zu prellen und auch davon, Dinge korrekt abzuwickeln.

In diesem speziellen Fall, wenn ich bedenke wie aufwendig das womöglich wird wüsste ich aber auch nicht spontan, was ich tun würde. Sich von einem Anwalt beraten zu lassen der sich in dem Bereich auskennt (vermutlich eher Bafög als Krypto?) ist aber sicher ein erster guter Schritt damit du mehr über die jeweiligen Konsequenzen weißt.

Da du noch Student bist und Bafög beziehst solltest du jedenfalls auf gar keinen Fall dir die Kohle jetzt aufs Konto auszahlen lassen, denn da würde deine Bank auf dich zukommen bzw. dem Finanzamt Bescheid geben und dann bist du schnell unverschuldet in der Scheiße.

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Vielen Dank für eure Antworten!!
 

vor 10 Stunden schrieb Cftral:

Da dein Gewinn aber ohnehin mittlerweile steuerfrei ist, musst du soviel ich weiß auch nichts in deiner Steuererklärung angeben. Die Frage wäre dann also woher das Bafög Amt davon überhaupt Erfahren sollte.

Naja, soweit ich das verstanden habe, werden hohe Überweisungen von der Bank ans Finanzamt gemeldet. Ob das steuerfrei ist oder nicht, angeben muss ich es ja trotzdem oder? Wenn ich nun irgendwann in der Steuer angebe, dass ich 2013 BTC gekauft und 202X die wieder verkauft habe (steuerfrei), kommen die bestimmt ganz von alleine drauf, dass ich mal BaFöG hatte.

vor 9 Stunden schrieb LaCa:

Wenn du es nicht brauchst, lass es liegen, nicht dass du dir in weiteren 8 Jahren denkst, "oh Mann hätte ich es nur liegen gelassen" 🤑

Klar, ich will jetzt auch nicht durch ne Panikreaktion so nen Fehler machen :D

vor 10 Stunden schrieb Cftral:

Nach meinem Kenntnisstand zählt auch immer nur der Vermögenswert im Moment der Antragsstellung, also während du den Antrag ausgefüllt und Unterschrieben hast.

Stimmt! Hab mal ein paar Plots erstellt und somit ist erst eine Bafögzahlung nicht berechtigt gewesen. Sollte ich nur den Master anhängen, sind halt die nächsten 2 Jahre unberechtigt (-> ca. 20.000€ für die 4 Semester).

vor 1 Stunde schrieb Arther:

Sich von einem Anwalt beraten zu lassen der sich in dem Bereich auskennt (vermutlich eher Bafög als Krypto?) ist aber sicher ein erster guter Schritt damit du mehr über die jeweiligen Konsequenzen weißt.

Das klingt wohl am sinnvollsten. Dann werd ich mich wohl mal auf Anwaltssuche begeben.

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vor 2 Minuten schrieb Yazouke:

Naja, soweit ich das verstanden habe, werden hohe Überweisungen von der Bank ans Finanzamt gemeldet. Ob das steuerfrei ist oder nicht, angeben muss ich es ja trotzdem oder?

Nein, Steuerfreie Gewinne müssen nicht angegebene werden. (Quelle: das zuständige Finanzamt in meinem Landkreis)

Bei eventuellen Rückfragen musst du dann natürlich reagieren. (Haltedauernachweise usw)

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vor 1 Stunde schrieb BitcoinNow:

Nein, Steuerfreie Gewinne müssen nicht angegebene werden. (Quelle: das zuständige Finanzamt in meinem Landkreis)

Der erste Teil seiner Aussage ist aber jedenfalls korrekt. Die Bank ist verpflichtet, hohe Geldeingänge zu melden. Anekdotisch varriert das wohl, wann eine Bank zuerst den Kunden anruft und nachfragt und/oder den Vorgang (zusätzlich) ans Finanzamt meldet.

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