Zum Inhalt springen

Binance - Haltedauernachweis -> weitere Wallets


yafli

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich habe die Suche, sowie Google-Suche, verwendet, konnte jedoch keine zufriedenstellende Antwort finden, daher versuche ich mein Glück hier.
Es ist jedem klar, dass nach der Haltedauer von 1 Jahr alles steuerfrei ist. Dazu muss man diverse Nachweise anfertigen, ich nutze persönlich Cointracking. Jedoch, nach angefertigten Screenshoots und Exports aller Daten von Binance und Cointracking ist mir aufgefallen, dass nirgends die Wallet-Adressen enthalten sind. 
Bei der Steuererklärung, sind diese Wallets notwendig? Und wie sieht es aus, wenn man von seinem Wallet auf Binance alles wieder zurückgeschickt hat? Die Adresse, die ich verwendet habe um auf Binance zu senden, ist ein großer Wallet mit tausenden Einträgen. Wie soll ich da nachweisen, dass ich meine Coins auf Binance 1 Jahr gehalten habe?

Vielen Dank!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Willkommen!

Naja die Adressen, auch auf welche du ausgezahlt hast, sind doch ersichtlich - irgendwo bei den Auszahlungen in der History, oder nicht?
Die könntest du ebenfalls dokumentieren.

Ob danach jemals jemand fragt, keine Ahnung - nur im worst case würde ich vermuten, wenn man dir den Rest nicht glaubt.
Bei der Steuererklärung selbst gibst du erstmal "nichts" an außer den Betrag, der zu versteuern ist.

Ja wenn es eine Pool-Adresse ist, dann kannst du es anhand dieser nicht nachweisen - aber du kannst im worst case deine vollständige Tradinghistory herzeigen und auf dieser sieht man ja, ob und wann getradet wurde.

Grundsätzlich hat man dir erstmal zu "glauben" und wenn du alles lückenlos in Cointracking imporiert hast, dann ist das schon mal sehr gut.

  • Like 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Amsi:

Bei der Steuererklärung selbst gibst du erstmal "nichts" an außer den Betrag, der zu versteuern ist.

 

Ach wirklich? War bislang davon ausgegangen, dass man sämtliche Dokumente, was man wie getradet hat, mit einreichen sollte?! Wäre das nicht auch sinnvoll, um zu demonstrieren, dass alles korrekt abgelaufen ist? Ich vermute, die wengisten Mitarbeiter beim Finanzamt haben überhaupt ne Ahnung von Kryptowährung, und wenn die dann eine saubere Liste erhalten, winken sie das bestimmt eher durch als wenn da einfach nur ein Betrag steht, oder liege ich damit falsch?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 53 Minuten schrieb bjew:

Grundsätzlich: in vorauseilendem Gehorsam Belege einreichen ist beim dt FA längst abgeschafft. Die können schlichtweg nichts mehr damit anfangen. Evtl. verärgerst auch noch den Sachbearbeiter 🤗 , weil er zusätzliche Arbeit damit hat.

Wenn der Sachbearbeiter Unterlagen benötigt, wird er sie anfordern.

Was evtl. sinnvoll ist, ist zu bestimmten Punkten eine zusätzliche schriftliche Erläuterung beizufügen. Nach meiner Erfahrung liest die aber keiner 😂

Gut zu wissen, vielen Dank 🙂

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe Binance durchsucht und bin leider nicht auf so eine Möglichkeit des Exportes gestoßen und wenn es tatsächlich irgendwo etwas geben dürfte, dann kann das doch sicherlich leicht manipuliert werden. Es geht um höhere Beträge und deshalb gehe ich davon aus, dass sehr viel genauer geschaut werden wird. Was soll ich machen, wenn die Beweise nicht ausreichend sein sollten? Vielen Dank für die Antworten :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eher andersrum - ich traue dem Finanzamt nicht so ganz :D
Das mit Auskunft von Binance zu erhalten dürfte sich wohl als schwer erweisen, denn das Konto mit dem ich handle ist ohne Namen. Nur Kontoverbindungen höchstens, kein Ausweis oder ähnliches. Oder reicht das schon aus?

Bearbeitet von yafli
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der Anlage SO in Zeile 49 steht "Gewinne / Verluste aus weiteren Veräußerungen von anderen Wirtschaftsgütern(lt. gesonderter Aufstellung)". Dort trägt man für gewöhnlich die Gewinn/Verlustsumme aus privaten Veräußerungsgeschäften ein, richtig? Tja dann brauchts auch eine gesonderte Aufstellung und nicht nur die Summe.

Bearbeitet von Morama
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb bjew:

frag mal dein FA 😎

Binance & Co werden auf so eine Anfrage bereitwillig antworten, sie haben mehr zu verlieren als dich als Kunden .

Denk dran, die Mittel, mit denen du bei binance agierst , fallen nicht vom Himmel, sondern kamen auf irgendeinem, meist nachvollziehbarem Wege dort an.

Naja, die Mittel stammen von einem Kredit, Kontoauszüge und Kreditvertrag ist natürlich alles ready, da ist also kein Problem. Mir gehts wirklich nur um den Beweis der Jahresfrist. Ich nutze auch andere Exchanges als Binance, versteht ihr worauf ich hinaus will? Anders gefragt: Mir wird vorgeworfen, ich hätte es nicht ein Jahr gehalten (oder z.B. gestaked, daher nicht 1 Jahr, sondern 10 oder  sowas halt). Wie kann ich mich wehren? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit Cointracking usw hab ich gearbeitet und auch manuelle Aufschriebe, da Cointracking nicht alles zu 100% korrekt erkennt. Habe mal ne kurze Zeit gestaked, aber das mit den 10 Jahren war mir doch zu gefährlich, deshalb das Staking beendet, alle Coins mit denen gestaked wurden verkauft und direkt wieder gekauft um die 1-Jahre-Haltedauer beginnen zu lassen. Steuerliche Delikte sind derzeit nicht im Raum, alles im grünen Bereich. Mir gings echt nur darum kein Stress mit dem FA zu bekommen, weil evtl nicht alles zu 100% bewiesen werden kann, sondern evtl nur 98%. Aber so wie ich das verstanden habe, wenn es zu Problemen kommen sollte, dann Steuerberater oder Anwalt^^ Vielen Dank an alle!

Bearbeitet von yafli
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Günstig ist immer die 100% Ereigniskette darlegen zu können - also jede Walletbewegung und jeden Trade. Du darfst schließlich auch unterjährig deine Assets bewegen. Schiebst du sie auf deinen Wallets umher, solltest du die Private Keys haben und könntest theretisch eine Nachricht signieren als Beweis - wüsste aber nicht das das schonmal verlangt wurde - vielleicht bei ultragroßen Summen. Auch das wäre theoretisch kein absoluter Beweis, denn es kann ja sein das die Wallet unter Kontrolle bzw. im Eigentum einer anderen Person war. Das ist aber schon recht abwegig, denn man gibt keinen Private Key weiter, denn dann hat der vorherige Besitzer immernoch Zugriff darauf. Das ist unsinnig. Daher würde ich behaupten, wer den Key hat, ist auch der Eigentümer und war es schon immer.

Da man die Keys auf Börsen nicht unbedingt hat, hilft dort Screenshot, Screenshot, Screenshot und Excel/CSV Exporte der Ein- und Auszahlungen sowie Trades. Wenn die Börse mal zumacht, kommt man sonst nicht mehr dran.

Klar kann man nicht immer alles beweisen, denn auch ein Screenshot ist nicht fälschungssicher und damit eher ein schwacher Beweis. Wenn aber im Falle einer tiefgehenderen Prüfung die Bilanz, deine Walletbalances etc. mit deinen Angaben im Cointracking übereinstimmen, dann sieht es doch erstmal garnicht so schlecht aus. Sind da keine Ungereimtheiten drin - wieso sollte man dir da ans Bein pinkeln.

Klar kannst du auf einen Beamten treffen, der dem Ganzen ggü. irgendwie negativ eingestellt ist. Aber da brauchst du einfach Fakten Fakten Fakten. Bei mir stimmt alles bis auf den letzten Satoshi. Das waren aber viele Stunden der Arbeit in Cointracking etc., Fehlersuche, Korrekturen sofern etwas falsch eingelesen wird. Immer mal wieder Zwischenprüfungen. Exporte verschiedener Stände zu Zeitpunkten x etc. bla bla. Und Screenshots von jedem noch so unbedeutendem Mist. Bei mir wurde bisher alles durchgewunken, ich möchte aber vorbereitet sein, wenn es mal Schieflage gibt.

Das ist nur meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung oder Handlungsempfehlung! Du musst selbst entscheiden oder mit Hilfe vom Profi.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.