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Was ist mit Bitcoin-24 los


anycool79

Empfohlene Beiträge

Wie wäre es eigentlich mit Antrag auf http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html gemeinsam mit der Strafanzeige?

 

Das hätte den Vorteil das er keine Beweismittel (logs, wallets, etc) mehr verändern / beiseite schaffen kann. Ausserdem wird dann Reisen mit einem Europäischem Haftbefehl etwas schwerer fallen. Und er ist ausserdem vor bösen Buben beschützt - weil in U Haft.

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wenn er sowas vor gehabt hätte oder vor hat, dann ist es bereits zu spät...

 

so wie ich ihn aber kennen gelernt habe, ist er ein sehr aufrichtiger mensch, ich selbst habe das nie verstanden (also nicht das ich jetzt nicht aufrichtig wäre^^), aber dafür bin ich wohl zu profit getrieben....

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Wie wäre es mit einer Sammelklage aller geschädigten?

Auf welchem Weg kann nun jeder (in welchem Land er auch immer beheimatet ist) seine € oder $ oder coins einklagen?

 

was willst du denn einklagen?

geh zum amtsgericht und hol dir einen titel, dagegen kann er 2 wochen einspruch einlegen, was er aber vermutlich nicht tun wird, da deine forderung ja unstrittig belegbar existent ist, danach kannst du sein konto pfänden... naja, wenn du dran kommst, was vermutlich dann ehr ein problem sein könnte....

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was willst du denn einklagen?

geh zum amtsgericht und hol dir einen titel, dagegen kann er 2 wochen einspruch einlegen, was er aber vermutlich nicht tun wird, da deine forderung ja unstrittig belegbar existent ist, danach kannst du sein konto pfänden... naja, wenn du dran kommst, was vermutlich dann ehr ein problem sein könnte....

 

Das scheitert leider an der unbekannten Meldeadresse. Also erst Strafanzeige - dadurch Akteneinsich --> Meldeadresse herausfinden, dann kann man einen Mahnbescheid schicken lassen.

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Das scheitert leider an der unbekannten Meldeadresse. Also erst Strafanzeige - dadurch Akteneinsich --> Meldeadresse herausfinden, dann kann man einen Mahnbescheid schicken lassen.

 

die ltd. steht im handelsregister, die konten sind m. e. auf die ltd überschrieben worden (ggf. ohne die benennung zu ändern) - somit sollte alles bekannt sein.

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Wie wäre es eigentlich mit Antrag auf http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html gemeinsam mit der Strafanzeige?

 

Das hätte den Vorteil das er keine Beweismittel (logs, wallets, etc) mehr verändern / beiseite schaffen kann. Ausserdem wird dann Reisen mit einem Europäischem Haftbefehl etwas schwerer fallen. Und er ist ausserdem vor bösen Buben beschützt - weil in U Haft.

 

Untersuchungshaft ordnet ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft an, das kannst du selbst nicht beantragen.

 

Die Frage ist, was überhaupt passiert ist und wie weit die Behörden in Deutschland dort schon dran sind.

 

1. Ganz unabhängig von der Abschaltung jetzt hat er sich längst strafbar gemacht: § 54 Abs. 1 Kreditwesengesetz - Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis der Bundesanstalt - Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahre. Eventuell ist die BaFin dort schon dran, vielleicht besteht auch ein Haftbefehl deswegen (ohne festen Wohnsitz wird stets Fluchtgefahr unterstellt, Verdunklungsgefahr kommt sehr wahrscheinlich hinzu). Denn falls wirklich sein Konto abgedichtet sein sollte, kann das auch eine Auswirkung davon sein. Es kann also sein, dass er größere Reisen schon nicht mehr unternehmen kann und dass auch Behördentermine unmöglich sind.

 

2. Sollte die BaFin noch völlig ahnungslos sein, so düften inzwischen doch die ersten Strafanzeigen bezüglich Betrug/Untreue vorliegen. Jetzt ist die Frage, wie schnell Polizei und Staatsanwaltschaft mahlen. Da es "irgendwas mit Computern" zu tun hat, was "Experten" braucht, ist - wenn es nicht gerade einen jüngeren und gleichzeitig fähigen Staatsanwalt erwischt, der auch nicht überlastet ist - vermutlich mit einem eher langsamen Fortschritt zu rechnen. Da zusehen zu müssen ist hart, aber man kann selbst absolut nichts machen.

 

Vor allem: Selbst wenn man ihn hat, ist längst nicht gesagt, dass es den Gläubigern hier was nützt. Wenn er die Passwörter für die privaten Schlüssel der Wallets nicht rausrückt, dann kommst du da nicht ran, dann bleiben die Bitcoins unter seiner Kontrolle. Dann sind vielleicht mit dem Geld von den Bankkonten Entschädigungen möglich, aber das dürfte bestenfalls einen Teil erlösen (und das auch nur, wenn er es nicht großteils privat in Bitcoins investiert hat).

 

Bitcoin macht es Kriminellen sehr einfach, dir eine lange Nase zu drehen, du stehst dann vielleicht fassungslos daneben, aber was daran ändern kannst du nicht.

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?? Wenn er eim Verbrechen !Betrug! begangen hat werden seine Konten doch für die Entschädigung herangezogen, oder nicht??

 

ein verbrechen? betrug?

 

schreib erstmal einen postalischen brief mit 3 wöchiger frist :) bis dahin hast du formal eine offene forderung, niemand hat dir zugeischert bei problemen, tagtäglich an deine einlagen zu kommen...

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Untersuchungshaft ordnet ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft an, das kannst du selbst nicht beantragen.

 

Die Frage ist, was überhaupt passiert ist und wie weit die Behörden in Deutschland dort schon dran sind.

 

1. Ganz unabhängig von der Abschaltung jetzt hat er sich längst strafbar gemacht: § 54 Abs. 1 Kreditwesengesetz - Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis der Bundesanstalt - Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahre. Eventuell ist die BaFin dort schon dran, vielleicht besteht auch ein Haftbefehl deswegen (ohne festen Wohnsitz wird stets Fluchtgefahr unterstellt, Verdunklungsgefahr kommt sehr wahrscheinlich hinzu). Denn falls wirklich sein Konto abgedichtet sein sollte, kann das auch eine Auswirkung davon sein. Es kann also sein, dass er größere Reisen schon nicht mehr unternehmen kann und dass auch Behördentermine unmöglich sind.

 

2. Sollte die BaFin noch völlig ahnungslos sein, so düften inzwischen doch die ersten Strafanzeigen bezüglich Betrug/Untreue vorliegen. Jetzt ist die Frage, wie schnell Polizei und Staatsanwaltschaft mahlen. Da es "irgendwas mit Computern" zu tun hat, was "Experten" braucht, ist - wenn es nicht gerade einen jüngeren und gleichzeitig fähigen Staatsanwalt erwischt, der auch nicht überlastet ist - vermutlich mit einem eher langsamen Fortschritt zu rechnen. Da zusehen zu müssen ist hart, aber man kann selbst absolut nichts machen.

 

Vor allem: Selbst wenn man ihn hat, ist längst nicht gesagt, dass es den Gläubigern hier was nützt. Wenn er die Passwörter für die privaten Schlüssel der Wallets nicht rausrückt, dann kommst du da nicht ran, dann bleiben die Bitcoins unter seiner Kontrolle. Dann sind vielleicht mit dem Geld von den Bankkonten Entschädigungen möglich, aber das dürfte bestenfalls einen Teil erlösen (und das auch nur, wenn er es nicht großteils privat in Bitcoins investiert hat).

 

Bitcoin macht es Kriminellen sehr einfach, dir eine lange Nase zu drehen, du stehst dann vielleicht fassungslos daneben, aber was daran ändern kannst du nicht.

 

ist das so? brittische firma und polnische konten...?

 

zählt das wirklich unter das KWG? meiner meinung nach ja, da ich simon aber mitte letzten jahres ausführlichst über die Bafin informiert habe, glaube ich nicht, dass er ohne anwaltlichen rat und/oder ohne rücksprache mit der bafin weiter gemacht hat.

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ist das so? brittische firma und polnische konten...?

 

zählt das wirklich unter das KWG? meiner meinung nach ja, da ich simon aber mitte letzten jahres ausführlichst über die Bafin informiert habe, glaube ich nicht, dass er ohne anwaltlichen rat und/oder ohne rücksprache mit der bafin weiter gemacht hat.

 

Wenn das Geschäft von Deutschland aus erbracht wird (und davon ist beim Betreiber auszugehen), fühlt sich die BaFin immer zuständig. Da nützt dir auch eine Briefkastenadresse im Ausland nichts. Die Frage ist nur, ob die BaFin das durchschaut hat.

 

Mit der BaFin hat er definitiv keine Rücksprache genommen - und wenn, dann hat er ihre Anweisungen ignoriert. Das von ihm betriebene Geschäft ist in Deutschland nicht genehmigungsfähig. Diese ganze Börse war durchgehend illegal. Gesetzeskonform wäre da schon längst der Stecker gezogen worden. Nur entweder waren sie nicht dran oder sie haben ihn schlicht und einfach noch nicht gekriegt.

 

Selbst wenn man wohlwollend davon ausgehen würde, dass der Briefkasten die Zuständigkeit der Behörden bestimmt: Dieses Geschäft ist in der gesamten EU genehmigungspflichtig und unterliegt der jeweiligen Bankenaufsicht. Das hätte auch im Vereinigten Königreich der Zulassung der FSA bedurft, die er sicher auch nicht hatte.

Bearbeitet von megro
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ist das so? brittische firma und polnische konten...?

 

zählt das wirklich unter das KWG? meiner meinung nach ja....

 

Meiner Meinung nach auch. Ob Britische Firma oder Polnisches Konto ist eigentlich irrelevant.

Server stehen in DE, er ist in DE und damit findet die Geschäftstätigkeit und Willensbildung der Gesellschaft in DE statt.

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Mediales aufsehen wäre kein Fehler, dann ist die Hetzjagd eröffnet - aber mal ehrlich, entweder er ist ein guter Schauspieler und spielt nur den naiven oder es ist der größte scam in der jungen bc Geschichte, ich tendiere zu dem naivling

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Wenn das Geschäft von Deutschland aus erbracht wird (und davon ist beim Betreiber auszugehen), fühlt sich die BaFin immer zuständig. Da nützt dir auch eine Briefkastenadresse im Ausland nichts. Die Frage ist nur, ob die BaFin das durchschaut hat.

 

Mit der BaFin hat er definitiv keine Rücksprache genommen - und wenn, dann hat er ihre Anweisungen ignoriert. Das von ihm betriebene Geschäft ist in Deutschland nicht genehmigungsfähig. Diese ganze Börse war durchgehend illegal. Gesetzeskonform wäre da schon längst der Stecker gezogen worden. Nur entweder waren sie nicht dran oder sie haben ihn schlicht und einfach noch nicht gekriegt.

 

Selbst wenn man wohlwollend davon ausgehen würde, dass der Briefkasten die Zuständigkeit der Behörden bestimmt: Dieses Geschäft ist in der gesamten EU genehmigungspflichtig und unterliegt der jeweiligen Bankenaufsicht. Das hätte auch im Vereinigten Königreich der Zulassung der FSA bedurft, die er sicher auch nicht hatte.

 

 

so schnell geht das auch wieder nicht, ich weiss das er im juli 2012 der polizei genaustens erklärt hat was er macht (hatte mit seinen kontensperrungen zu tun, damals hat die ing-diba gegen ihn strafanzeige gestellt und m. e. auch die bafin informiert) - warum wurde es dann damals nicht schon unterbunden? wäre ein leichtes gewesen...

 

ich könnte mir aber vorstellen, dass die sich erst, seit dem es die DHL auszahlungen gibt, wirklich dafür interessieren...

 

der bafin war das ganze treiben durchaus bekannt, alels andere wäre naiv...

 

wo ist denn nun genau die abgrenzung ab wann eine zulassung notwendig ist und wann nicht? andere menschen verwahren auch einlagen von mir, weil ich denen einen kredit gegeben hab, das heisst noch lange nicht, dass diese verpflichtet sind eine zulassung zu beantragen...

 

liegts an der begrenzten haftung einer kapitalgesellschaft?

liegts am volumen?

liegts daran, ob man mit den einlagen arbeitet oder sie nur treuhänderisch verwahrt? ich glaube darauf will simon hinaus, und das wäre dann wiederum ohne zulassung der BaFin möglich.... er bietet auch kein geschäft an, er bietet nur eine plattform an, wo andere subjekte geschäfte tätigen können...

 

schau dir bitcoin.de an... die trauen sich an EUR einlagen nicht ran, an BTC einlagen aber sehr wohl... wo ist der unterschied? der Bafin ist egal ob die Einlagen als Wärhung/Grundstücke oder Autos erbracht wird...

Ich denke wirklich, dass man es so drehen kann, das wir keine Einlage getätigt haben, wir haben das Geld (EUR/BTC) lediglich treuhändisch verwahren lassen - somit ist das eigentum nicht auf Simon übergegangen und somit ist auch keien Forderung von uns gegen Simon entstanden -> ergo -> keine BaFin...

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so schnell geht das auch wieder nicht, ich weiss das er im juli 2012 der polizei genaustens erklärt hat was er macht (hatte mit seinen kontensperrungen zu tun, damals hat die ing-diba gegen ihn strafanzeige gestellt und m. e. auch die bafin informiert) - warum wurde es dann damals nicht schon unterbunden? wäre ein leichtes gewesen...

 

Der durchschnittliche Polizeibeamte ist mit Wirtschaftsstrafsachen völlig überfordert. Dort wird die Dimension überhaupt nicht klar gewesen sein. Zumal ja auch keiner weiß, was dort überhaupt gefragt war und was er erzählt hat.

 

der bafin war das ganze treiben durchaus bekannt, alels andere wäre naiv...

 

Wäre ich mir nicht so sicher. Woher denn? Wenn sich niemand beschwert hat, dann wissen die von nichts. Ich glaube nicht, dass die Bitcoin von sich aus auf dem Radar haben. Selbst wenn: Sie sehen, falls sie das Impressum überhaupt gefunden haben - die Seite ist ja auf Englisch - eine britische Limited und denken, dass damit UK zuständig ist. Die werden da nicht recherchieren, dass der Betreiber vor ihrer Haustür residiert.

 

wo ist denn nun genau die abgrenzung ab wann eine zulassung notwendig ist und wann nicht? andere menschen verwahren auch einlagen von mir, weil ich denen einen kredit gegeben hab, das heisst noch lange nicht, dass diese verpflichtet sind eine zulassung zu beantragen...

 

§ 1 Abs. 1 KWG:

  • Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind
    1. die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft),

Weder an der Gewerbsmäßigkeit, noch am Umfang besteht hier auch nur der Hauch eines Zweifels.

 

liegts daran, ob man mit den einlagen arbeitet oder sie nur treuhänderisch verwahrt? ich glaube darauf will simon hinaus, und das wäre dann wiederum ohne zulassung der BaFin möglich.... er bietet auch kein geschäft an, er bietet nur eine plattform an, wo andere subjekte geschäfte tätigen können...

 

Die Einlagenverwahrung, egal in welcher Form, erfordert eine entsprechende Genehmigung.

 

schau dir bitcoin.de an... die trauen sich an EUR einlagen nicht ran, an BTC einlagen aber sehr wohl... wo ist der unterschied? der Bafin ist egal ob die Einlagen als Wärhung/Grundstücke oder Autos erbracht wird...

 

Geld und E-Geld. Da Bitcoins zumindest in der Vergangenheit noch nicht als E-Geld betrachtet wurden, war die Verwahrung dort noch unproblematisch. Aber das ist im Falle von Bitcoin-24 auch egal, weil er ja auch normale Währungen verwahrt hat und da besteht überhaupt kein Zweifel, dass es sich um ein Einlagengeschäft gehandelt hat.

 

Ich denke wirklich, dass man es so drehen kann, das wir keine Einlage getätigt haben, wir haben das Geld (EUR/BTC) lediglich treuhändisch verwahren lassen - somit ist das eigentum nicht auf Simon übergegangen und somit ist auch keien Forderung von uns gegen Simon entstanden -> ergo -> keine BaFin...

 

Da ist nichts zu drehen. Dafür hätte er eine Genehmigung gebraucht. Schau dir doch die Diskussion um Bitcoin.de an. Wenn es einen einfachen Weg gegeben hätte, bräuchten die doch ihr ganzes Theater nicht aufführen.

 

Diese Genehmigung ist in der gesamten EU für diese Art von Geschäft nötig. Das ist gleich der erste Punkt selbst auf der FSA-Liste der regulierten Geschäfte: "accepting deposits".

Bearbeitet von megro
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Eine Spur führt zu folgender Adresse: Nicolaistraße 25, 12247 Berlin. Als Alias wird oft bei Foren/Social-Network accounts der Name "Tais46" verwendet. Detektei ist an dem Fall dran.

 

*gähn* Und nun sag nicht, dass du auch schon seinen Namen herausgefunden hättest... :D

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Nun ist mal von mir ein Email mit den Fakten und den relevanten LInks zum nachlesen (auch dieses Forum) an ein paar Zeitungen rausgegangen. Wenn ich bis Morgen keine Reaktion habe, rufe ich noch mal in den verantwortlichen Redaktionen an. Habt Ihr noch Vorschläge wen das noch interessieren kann?

 

Die haben es schon bekommen:

 

- Süddeutsche

- Stern

- Focus

- Die Welt

- FAZ

- Bild

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@bitcoin_24_victim: Wenn, dann würde ich es am ehesten bei technikaffinen Websites, wie heise.de oder golem.de, probieren. Da dürfte am ehesten eine Schnittmenge vorhanden sein. Die verkaufen ihre Artikel dann teils an andere Redaktionen weiter.

 

Nur: Was soll ein Journalist mehr herausfinden, als wir hier wissen? Und dabei sind wir einigermaßen in der Materie drin und müssen uns nicht erst einarbeiten. Und selbst wir wissen eigentlich gar nichts, wenn wir ehrlich sind. Reine Spekulationsartikel, wo ein Mob im Internet tobt, während man vom Betreiber kein Statement bekommen kann, sind nun nichts, um was sich die Medien reißen. Zumal hier für den durchschnittlich unbedarften Journalisten zu viel Rechercheaufwand existiert, bzw. er auch völlig überfordert damit wäre.

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Geld und E-Geld. Da Bitcoins zumindest in der Vergangenheit noch nicht als E-Geld betrachtet wurden, war die Verwahrung dort noch unproblematisch. Aber das ist im Falle von Bitcoin-24 auch egal, weil er ja auch normale Währungen verwahrt hat und da besteht überhaupt kein Zweifel, dass es sich um ein Einlagengeschäft gehandelt hat.

 

 

 

Da ist nichts zu drehen. Dafür hätte er eine Genehmigung gebraucht. Schau dir doch die Diskussion um Bitcoin.de an. Wenn es einen einfachen Weg gegeben hätte, bräuchten die doch ihr ganzes Theater nicht aufführen.

 

Diese Genehmigung ist in der gesamten EU für diese Art von Geschäft nötig. Das ist gleich der erste Punkt selbst auf der FSA-Liste der regulierten Geschäfte: "accepting deposits".

 

also die ECB hat 2012 klar gestellt, dass es sich bei BTC definitiv nicht um E-Geld handelt, denn das Kriterium für E-Geld sei, dass es eine Verbriefte Forderung gegenüber einem Unternehmen darstellt (Vgl. Facebook Taler usw...)

ebenso hat die ECB klar gestellt (war ein, ich glaub 40 seitiges statement) dass es sich bei BTC um ein Währung ähnlichen Charakters wie Euro handele, lediglich ohne Land, in dem diese als offizielle Währung anerkannt ist.

 

Somit macht es für bitcoin.de per se keinen Unterschied ob EUR oder BTC auf den "Konten" liegen.

 

Die Bafin haben den Bitcoin sehr wohl auf dem Schirm, ich will nicht wissen, wieviele Personen sich mit dem Thema tagtäglich auseinandersetzen und die Lage beobachten. Beim deutschen Behördentum bestimmt mehr als eine Person Vollzeit.

 

Und so sehr hinken die Beamten auch nicht hinterher, auch damals ging es schon um 6-stellige Beträge, zumal da direkt die entsprechenden Beamten (leider sehr zart in Deutschland gesät) mit entsprechendem Knowhow zum Einsatz kommen.

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