deltacoin Geschrieben 22. November 2017 Teilen Geschrieben 22. November 2017 (bearbeitet) hallo entschuldige wenn diese frage schon oft vorkam ich habe mich durch das netz gesucht- stundenlang threads gelsen . jeder hat irgendwie eine andere meinung richtig werde ich nicht schlau. ich habe mir bitcoins gekauft vor ein paar wochen diese müssten ja 1 jahr liegen bleiben bevor ich sie wieder in euro umtausche um steuerfrei zu sein. wie verhält es sich nun mit dem tausch in altcoins ich wollte nun ein teil in iota stecken und diesen auch mindestens 1 jahr halten und nicht weiter umhertauschen gilt das nun schon als gewinnrealisierung. muss ich jetzt ein jahr warten das ich steuerfrei an iota herankomme? mfg edit: falls falsches unterforum bitte verschieben Bearbeitet 22. November 2017 von deltacoin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 23. November 2017 Teilen Geschrieben 23. November 2017 Es heißt “Veräußerung” und dies meint nicht nur den Tausch gegen Euro sondern auch gegen andere Cryptowährungen. Daher ist der Gewinn mit den BTC steuerpflichtig. Wenn dieser in Summe unter 600 Euro pro Kalenderjahr liegt, ist der dennoch steuerfrei. Ansonsten kannst Du auch einen Kniff anwenden, der auf die Möglichkeit der Verrechnung mit Verlusten basiert: Du hast einen Gewinn von 800 Euro und kaufst IOTA. Sollte IOTA im Kurs fallen, verkaufst Du noch in diesem Jahr so viel, dass Du 200 Euro Verlust machst. Einen Tag später kaufst Du die IOTA wieder. In Summe bist Du für 2017 steuerfrei und hast dies nur mit einem Neubeginn der 12-Monatsfrist für die neu erworbenen IOTAs erkauft. Selbst 200 Euro Verlust können sinnvoller sein als Steuern auf 800 Euro zu zahlen (pers. Einkommensteuersatz) ... ich rate unbedingt sich mit dem Steuerrecht zu beschäftigen und dies nicht allein dem Steuerberater zu überlassen. Solche Kniffe müssen in 2017 erledigt werden, nicht in 2018 wenn man dem Steuerberater den Kram vorlegt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Axiom0815 Geschrieben 23. November 2017 Teilen Geschrieben 23. November 2017 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Jokin: Es heißt “Veräußerung” und dies meint nicht nur den Tausch gegen Euro sondern auch gegen andere Cryptowährungen. Veräußerung ist klar. Aber wer oder was legt fest zu welchem Kurs in Euro verrechnet wird. Kann hierzu leider im Gesetz nichts finden. Wohl aber, dass man "Werte" zum Einstandskurs in seiner Bilanz führen kann. (Stichwort: stille Reserven). Heißt Coin A ist für diese Summe X gekauft, dann zum gleichen Wert in Coin B getauscht und dieser zum gleichen Wert C. Den Gewinn/Verlust macht man trotzdem, wenn man dann gegen FIAT verkauft. Dass dies dann sehr unterschiedlich Kurse sein können, zeigt die Realität z.B. bei Bitcoin.de. (Im Unterschied zu irgendwelchen Software, die ein "imaginären Kurs" behauptet. Es zählt immer der TATSÄCHLICHE Kurs, zu dem dann verkauft wird.) Das ist übrigens die "Masche" wo die Industrie Steuern spart. Alle Produktschritte sind "billig" bis dann im Billigsteuerland durch Aufdruck einer Nummer der maximale Werte entsteht. Gern auch Variantenreicher, über Lizenzkosten etc... Trotzdem kann beim vielen hin und her tauschen schnell was schief gehen und man nur noch verliert. Ich empfehle also trotzdem das Holden. Klappt bei Bitcoin ganz gut, aber auch z.B. bei Dash etc. Axiom Bearbeitet 23. November 2017 von Axiom0815 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 23. November 2017 Teilen Geschrieben 23. November 2017 vor einer Stunde schrieb Axiom0815: Aber wer oder was legt fest zu welchem Kurs in Euro verrechnet wird. Kann hierzu leider im Gesetz nichts finden. Dazu kann ich auch nichts finden. Wenn BTC gekauft werden um davon IOTA zu kaufen würde ich persönlich bei der Veräußerung der BTC den Kaufkurs ansetzen, wenn die zeitliche Nähe und der Gesamtbetrag in plausiblem Zusammenhang steht. Aber genau dabei können Steuerfachanwälte besser helfen, da dabei viele Faktoren eine Rolle spielen. Dein Produktionsbeispiel finde ich recht treffend. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
deltacoin Geschrieben 23. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 23. November 2017 das problem ist ich befinde mich derzeit in asien und wollte eine steuererklärung erstmal umgehen ich werde die bitcoins denke ich halten. also alle coins die ich direkt mit euro kaufen kann und halte 1 jahr sind steuerfrei? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boardfreak Geschrieben 23. November 2017 Teilen Geschrieben 23. November 2017 ja solange du sie nicht zb gegen zinsen verleihst DIES IST KEINE STEUERBERATUNG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BitMat Geschrieben 25. November 2017 Teilen Geschrieben 25. November 2017 Wenn ich Verlust haben will, muss ich doch einen Teil nur völlig unter Einkaufswert verkaufen. Da gibt es natürlich bei den Plattformen DumpingGrenzen. Bei Jokins 800 Euro macht es auf jeden Fall Sinn. Lieber 600 im Sack, als beispielsweise nur 400 nach Steuern. Ab 1200 Euro Gewinn sieht es dann bald wieder anders aus. Ganz Grobe Richtwerte, je nach Steuersatz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nussinho Geschrieben 25. November 2017 Teilen Geschrieben 25. November 2017 Natürlich zählt das für Steuern. Dazu musst du den Preis beim Umtausch in den Altcoin ansetzen. Aber zum Glück - wenn du einigermaßen sofort eintauschst - bleibst du unter den 600 Euro Gewinn und somit steuerfrei. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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