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bitcoin in altcoin: Steuern?


deltacoin

Empfohlene Beiträge

hallo 

entschuldige wenn diese frage schon oft vorkam ich habe mich durch das netz gesucht- stundenlang threads gelsen . jeder hat irgendwie eine andere meinung richtig werde ich nicht schlau.

ich habe mir bitcoins gekauft vor ein paar wochen diese müssten ja 1 jahr liegen bleiben bevor ich sie wieder in euro umtausche um steuerfrei zu sein.

wie verhält es sich nun mit dem tausch in altcoins

ich wollte nun ein teil in iota stecken und diesen auch mindestens 1 jahr halten und nicht weiter umhertauschen 

gilt das nun schon als gewinnrealisierung. muss ich jetzt ein jahr warten das ich steuerfrei an iota herankomme? 

mfg 

 

edit: falls falsches unterforum bitte verschieben

Bearbeitet von deltacoin
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Es heißt “Veräußerung” und dies meint nicht nur den Tausch gegen Euro sondern auch gegen andere Cryptowährungen.

Daher ist der Gewinn mit den BTC steuerpflichtig.

Wenn dieser in Summe unter 600 Euro pro Kalenderjahr liegt, ist der dennoch steuerfrei.

Ansonsten kannst Du auch einen Kniff anwenden, der auf die Möglichkeit der Verrechnung mit Verlusten basiert:

Du hast einen Gewinn von 800 Euro und kaufst IOTA.

Sollte IOTA im Kurs fallen, verkaufst Du noch in diesem Jahr so viel, dass Du 200 Euro Verlust machst. Einen Tag später kaufst Du die IOTA wieder.

In Summe bist Du für 2017 steuerfrei und hast dies nur mit einem Neubeginn der 12-Monatsfrist für die neu erworbenen IOTAs erkauft.

Selbst 200 Euro Verlust können sinnvoller sein als Steuern auf 800 Euro zu zahlen (pers. Einkommensteuersatz)

... ich rate unbedingt sich mit dem Steuerrecht zu beschäftigen und dies nicht allein dem Steuerberater zu überlassen.

Solche Kniffe müssen in 2017 erledigt werden, nicht in 2018 wenn man dem Steuerberater den Kram vorlegt.

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vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Es heißt “Veräußerung” und dies meint nicht nur den Tausch gegen Euro sondern auch gegen andere Cryptowährungen.

Veräußerung ist klar. Aber wer oder was legt fest zu welchem Kurs in Euro verrechnet wird. Kann hierzu leider im Gesetz nichts finden. Wohl aber, dass man "Werte" zum Einstandskurs in seiner Bilanz führen kann. (Stichwort: stille Reserven).

Heißt Coin A ist für diese Summe X gekauft, dann zum gleichen Wert in Coin B getauscht und dieser zum gleichen Wert C. Den Gewinn/Verlust macht man trotzdem, wenn man dann gegen FIAT verkauft. Dass dies dann sehr unterschiedlich Kurse sein können, zeigt die Realität z.B. bei Bitcoin.de. (Im Unterschied zu irgendwelchen Software, die ein "imaginären Kurs" behauptet. Es zählt immer der TATSÄCHLICHE Kurs, zu dem dann verkauft wird.)

Das ist übrigens die "Masche" wo die Industrie Steuern spart. Alle Produktschritte sind "billig" bis dann im Billigsteuerland durch Aufdruck einer Nummer der maximale Werte entsteht. Gern auch Variantenreicher, über Lizenzkosten etc...

Trotzdem kann beim vielen hin und her tauschen schnell was schief gehen und man nur noch verliert. Ich empfehle also trotzdem das Holden. Klappt bei Bitcoin ganz gut, aber auch z.B. bei Dash etc.

 

 

Axiom

Bearbeitet von Axiom0815
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vor einer Stunde schrieb Axiom0815:

Aber wer oder was legt fest zu welchem Kurs in Euro verrechnet wird. Kann hierzu leider im Gesetz nichts finden.

Dazu kann ich auch nichts finden.

Wenn BTC gekauft werden um davon IOTA zu kaufen würde ich persönlich bei der Veräußerung der BTC den Kaufkurs ansetzen, wenn die zeitliche Nähe und der Gesamtbetrag in plausiblem Zusammenhang steht.

Aber genau dabei können Steuerfachanwälte besser helfen, da dabei viele Faktoren eine Rolle spielen.

Dein Produktionsbeispiel finde ich recht treffend.

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Wenn ich Verlust haben will, muss ich doch einen Teil nur völlig unter Einkaufswert verkaufen. Da gibt es natürlich bei den Plattformen DumpingGrenzen.

 Bei Jokins 800 Euro macht es auf jeden Fall Sinn. Lieber 600 im Sack, als beispielsweise nur 400 nach Steuern. Ab 1200 Euro Gewinn sieht es dann bald wieder anders aus. Ganz Grobe Richtwerte, je nach Steuersatz.

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