Das mit den zehn Jahren bezieht sich auf das VET. Mit meinem jetzigen Wissenstand muss man das Thor, zu dem Zeitpunkt an dem es entsteht mit 25 % steuer berechnen und wenn man dann das Thor steuerfrei verkaufen will noch 1 Jahr warten. Das mit den 10 Jahren trifft nur auf VET zu.
z.B. du hast 2380 VET. Die produzieren genau 1 Thor am Tag. Thor ist zu diesem Zeitpunkt 4 € wert. Heißt der Staat bekommt 1 € davon. Unglaublich umständlich, aber müsste es funktioniern
Das Ding bei VET ist, dass manche Leute denken, dass der Wert von VET selbst nicht extrem steigen wird und stattdessen der hohe Wert von Thor kommen wird. Deshalb denk ich wäre es schlecht das Thor zu ignorieren. Thor wird man ganz normal wie andere Coins in Exchanges handeln können (same wie GAS bei NEO).
Alles was man online zum Thema Steuer finden kann sind leider nur Vermutungen :/
Aus dem Einkommensteuergesetz § 23 Private Veräußerungsgeschäfte:
(1) 1Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind
1.
Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. 2Gebäude und Außenanlagen sind einzubeziehen, soweit sie innerhalb dieses Zeitraums errichtet, ausgebaut oder erweitert werden; dies gilt entsprechend für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. 3Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
2.
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;
Der grüne Teil ist der wichtige. Hier von steuernetz.de
Die Spekulationsfrist steigt von einem Jahr auf 10 Jahre, wenn Sie mit den genannten Gütern zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt haben (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Es handelt sich dabei insbesondere um sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, etwa Einkünfte aus der gelegentlichen Vermietung eines privaten Pkw. Zwar soll nach der Gesetzesbegründung die Fristverlängerung der Vermeidung von Steuersparmodellen dienen, doch fallen nach dem Gesetzeswortlaut auch Verkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs darunter.
Sie verkaufen Ihre Beteiligung an einem geschlossenen Containerfonds, der Schiffscontainer vermietet hat (Steuersparmodell).
Sie verkaufen Ihr Wohnmobil, das Sie zuvor gelegentlich gegen Entgelt vermietet haben.
Bei verzinslich angelegten Fremdwährungsguthaben greift diese Fristverlängerung nicht. In diesen Fällen bleibt es bei der Frist von einem Jahr (LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32).
Der deutsche Staat sieht Cryptowährungen nicht als Fremdwährung (dann wäre es nur 1 Jahr) sondern als Wirtschaftsgut. Ich finde jedoch das man mit einem guten Steuerberater - anwalt da vielleicht was machen kann. Man könnte z.B. argumentieren das Thor keine Einkunft ist sondern einfach das System ist dem der Wert des Coins steigt. Wenn du nen normalen Coin hast, dessen Wert steigt ja auch und ist somit auch eine Einkunft. Oder wenn du z.B. dein Thor erst verkaufts, wenn du dein VET verkauft hast, dann kann man ja argumentieren, dass man keine Einkünfte bekommen hat während VET angelegt war. Kenn mich aber allgemein mit Steuern wenig aus von daher kann das auch alles Mist sein was ich mir persönlich denek. Naja bin halt Optimist. Außerdem soll vor Ostern eh ne Cryptoregulierung von Deutschland und Frankreich kommen. Wer weiß was sich die da in Berlin und Paris so für nen Schmarrn ausdenken. Ich werde mir auf jeden Fall bald Expertenrat von einem Steuerberater - oder anwalt holen.