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jkl

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Alle Inhalte von jkl

  1. Ich auch nochmal nachgesehen. 😀 Für alle die die Quelle wissen wollen: KryptowährungsVO: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_455/BGBLA_2022_II_455.html Gleitender Durchschnittspreis § 2. (1)Bei allen auf einer Kryptowährungsadresse befindlichen Einheiten derselben Kryptowährungen ist sowohl für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzuges als auch im Rahmen der Veranlagung bei Erwerb in zeitlicher Aufeinanderfolge der gleitende Durchschnittspreis in Euro als Anschaffungskosten anzusetzen.
  2. @Durchschnittspreis vs. FIFO: Für steueransässige in AT gilt für Neubestand und Veräußerungen ab 01.01.2023 (ja: dreiundzwanzig) sowieso nur noch der durchschnittliche Anschaffungpreis (pro Wallet). Da gibt s kein FIFO mehr. Ob der Durchschnittspreis bei BP richtig ist, ist eine andere Frage...)
  3. Ein Hinweis zu eurer Beschreibung "Krypto und Steuern in Österreich: Der ultimative Ratgeber" unter https://cointracking.freshdesk.com/de/support/solutions/articles/29000042441-krypto-und-steuern-in-österreich-der-ultimative-ratgeber Da steht: Kann ich Verluste mit meinen Krypto-Steuern in Österreich verrechnen? Ja, Du kannst Kryptogewinne mit Verlusten aus anderen Vermögenswerten verrechnen. Zum Beispiel können Kryptogewinne mit Verlusten aus Aktien verrechnet werden. Darüber hinaus können Verluste auf das Folgejahr vorgetragen werden. Der Verlustvortrag ist laut E1kv und Ausfüllhilfe des Bundesministerium Finanzen nicht möglich: Siehe https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2023/E1kv.pdf (danach Klick auf "Formular E1kv öffnen") und dann auf Seite 4 Punkt 19 letzter Absatz: Ist der Gesamtsaldo negativ, erfolgt hinsichtlich des negativen Saldos kein Verlustausgleich mit anderen nicht von Punkt 1.3 erfassten Einkünften (§ 27 Abs. 8 Z 4). Ein Verlustvortrag ist nicht zulässig.
  4. Ok, danke. Es lag daran, dass ich schon mit AVCO herumgespielt habe. Mit FIFO werden die Krypto-Krypto-"Trades" korrekt nicht berücksichtigt. Dann warte ich auf die "AVCO mit Depottrennung" Umsetzung...
  5. Alter Thread, aber weil ich gerade darüber gestolpert bin: Ich habe den Cointracking Thread auch gerade im "Recht und Steuern" Forum gesucht und erst über eine Boardsuche unter "Kursentwicklung" gefunden. M.M. passt er besser unter "Recht und Steuern" so wie der Blockpit Thread. Der ist allerdings nicht gepinnt also ev. ein neues Wespennest... Wie auch immer ich kann mit beidem Leben.
  6. An österreichische Cointracking User oder @Andreas_CoinTracking: In dieser Beschreibung (https://cointracking.freshdesk.com/de/support/solutions/articles/29000042385-krypto-steuern-in-österreich-by-cointracking) unter Punkt 3) ist korrekt beschrieben, dass (seit dem Stichtag) "Krypto zu Krypto keine steuerpflichtige Transaktion in Österreich ist". Im Screenshot werden Beispieltrades (zwischen zwei Coins) als Typ "Trade" eingetragen. Wenn ich das beispielhaft für 2023 eintrage und einen österreichischen Steuerreport generiere führen die Krypto-Krypto-Trades aber trotzdem zu einer ausgewiesenen Steuerlast. Nur wenn ich die Krypto-Krypto-Trades als "Swap (steuerfrei)" eintrage werden sie korrekt mit der jeweiligen Kostenbasis berücksichtigt und führen erst beim FIAT-Trade zur Steuerlast. Frage: Habe ich etwas beim Typ "Trade" übersehen oder ist der Screenshot in der Beschreibung falsch und man muss für die österreichische Berechnung (ab 01.03.2022) Krypto-Krypto-Trades zwingend als "Swap (steuerfrei)" eintragen? Edit: Und noch etwas: Unter https://cointracking.info/de/krypto-steuer-at/ steht: "Des Weiteren gibt es ab 2024 eine Änderung bei der Berechnungsmethode. Anstatt der FIFO-Methode gilt der gleitende Durchschnittspreis als Basis für die Berechnung der Steuerlast." --> Die Umstellung auf den gleitenden Durchschnittspreis gilt m.W. schon für Veräußerungen ab 01.01.2023. Bzw. falls mit dem Satz oben gemeint ist, dass die Neuerung für den Steuerreport gilt den ich 2024 für 2023 erstelle sollte das präzisiert werden.
  7. Guter Tipp. Es war tatsächlich ein Swap in einen anderen Altcoin. Der wurde kurz darauf verkauft aber dafür braucht Bitpanda natürlich die Kostenbasis also ist das die Erklärung und richtig von Bitpanda.
  8. Ich habe zum Glück nur bei 6 Eingängen etwas nachzuerfassen aber ich verstehe auch nicht warum Bitpanda den Einkaufspreis meiner 2021 vollständig veräußerten BAT wissen will. Die stammen aus 2017 und damit eh nicht relevant aber trotzdem eine Fleißaufgabe weil sogar im Infomail zu dem Thema steht: Als steuerpflichtig und steuereinfach gelten ab 1. Januar 2024 Erträge aus Verkaufstransaktionen von Kryptoassets, die nach dem 1. März 2021 erworben wurden. Also nur Erträge ab 2024, für die Steuer bis dahin ist man ja selbst verantwortlich.
  9. Wie soll das denn gehen wenn Bitpanda bei Eingängen von externen Wallets den Einkaufspreis nicht kennt. Diese Situationen gibt es bei 'herkömmlichen' Aktienbrokern halt nicht. Bitpanda musste das Gesetz umsetzen und hat es jetzt mal in einer Erstversion getan. Es wird sich in den nächsten Monaten sicher noch einiges klären (Gegenrechnen von Verlusten z.B.)
  10. Nein, wird natürlich auch abgezogen. Zitat von Bitpanda: Zudem steuerlich relevant sind das Tauschen von Krypto- zu Nicht-Kryptoassets
  11. Korrekt. Deswegen wurde auch nochmal das Wohnsitzland abgefragt bzw. musste man es bestätigen (genaugenommen ist es für einen Deutschen/Schweizer/etc. auch relevant wenn er in AT den Lebensmittelpunkt hat und damit hier steuerpflichtig ist.
  12. Sowas erinnert mich immer an den Childs Hill in dieser Illustration von waitbutwhy:
  13. Wie kommst du darauf? Das hört sich eher nach irgendwelchen neuen AI Coins/Token an die gelistet werden. Nicht zuviel reininterpretieren um dann wieder enttäuscht zu sein.
  14. Neue Gesellschaftsstruktur: https://www.derstandard.at/story/2000143352079/fuer-kapitalmarkt-zugang-bitpanda-bekam-eine-schweizer-mutter
  15. fyi, Interview mit Eric Demuth im österreichischen 'Standard': https://www.derstandard.at/story/2000136227184/bitpanda-gruender-multimillionaer-bin-ich-nur-auf-dem-papier Inhaltlich vom Interview allerdings nichts Neues erwarten.
  16. Link anklicken, runter scrollen, Beschreibung lesen Beide Varianten werden beschrieben (mit/ohne bereits bestehendem Blockpit Konto)
  17. Ok, vorher stand hier (die Börse) Coinbase die du danach auf Coinsbit geändert hast. Glaubst du wirklich der Kommentar hätte etwas mit der/einer Börse zu tun? Hmmm
  18. Hier in einem der größten Einkaufszentren Europas (SCS, südlich von Wien, je nach Messkriterium unter den Top 3 bis 5): https://ibb.co/rc2HqVM
  19. Wie @Opodeldog gerade geschrieben hat gibt es natürlich anteilig die Dividende für jeden "Bitpanda Stocks" Betrag den man hält. Ich habe z.B. für die 5 EUR Gratis BP-Stocks (Adidas) kurze Zeit später 0,04 EUR Dividende gutgeschrieben bekommen. Sieht man in der Historie im Fiat-Bereich "Received -> EUR" und nicht im Stocks Bereich.
  20. Sehr vereinfacht gerechnet heißt das doch einfach, dass der Kurs sich gegenüber dem Einkaufspreis min. verzehnfacht hat. Wenn heute der Kurs bei 0,72 EUR steht bekommt jeder pro Jahr mehr BEST (in EUR! umgerechnet) wenn der Einkaufspreis kleiner ~0,07 EUR war (und man noch alles hält). Eben (sehr) grob gerechnet mit 10% pro Jahr. Also z.B.: damals BEST-Einkauf um 7 Cent mit 10.000 EUR ergibt heute bei Kurs ~ 0,70 EUR einen Jahres-BEST-Bonus von umgerechnet 10.000 EUR pro Jahr. Was meinst du denn mit "sagt einiges über den Kurs aus"? EDIT: Ok, schon beantwortet. Hat sich überschnitten.
  21. Es ist nur manchmal echt schwer die Begründungen ernst zu nehmen. Ich meine, bestes Beispiel wieder mal Dr. Jekyll und Mr. Hyde: Zwischen den beiden Zitaten liegen gerade mal 4 Stunden: Auch wenn es davor um spezifische Themen ging (Mitarbeiteranzahl bzw. BEST-Preis) sind diese völlig gegensätzlichen BP Bewertungen irgendwie seltsam...
  22. Bez. Kartenzahlung von der EUR Wallet unbedingt auch AGB Punkt 11.9 beachten (nur damit es nicht hinterher heißt, dass Bitpanda jemandem ganz intransparent die Karte deaktiviert):
  23. Es läuft aber genau wie angekündigt: Mit den Annehmen der neuen AGB ändert sich erstmal nur die prozentuelle Ausschüttung (steht auch in den AGB) und erst im Laufe des ersten Quartals folgt die Umstellung von monatlich auf wöchentlich. Also solange keine Info kommt, dass auf wöchentlich umgestellt wurde, bleibt es bei monatlich. Ich sehe kein Problem oder Intransparenz... Edit: Da waren wohl einige schneller 😀
  24. Warum eigentlich ein eigenes neues Thema wenn das Gleiche parallel gerade diskutiert wird und mit etwas Aufmerksamkeit gesehen werden könnte: Wie dem auch sei, ich halte es ebenso mit der "Kirche im Dorf": Wenn klar definiert ist zu welchem sekundengenauen Zeitpunkt eine Transaktion stattfand ist eine "Ein-Jahresfrist" nach einem Jahr plus einer Sekunde abgelaufen. Wenn ich einen schriftlichen Vertrag habe bei dem wie üblich nur ein Tagesdatum definiert ist, ist der Eindeutigkeit halber eine Ein-Jahresfrist nach einem Jahr plus einem Tag abgelaufen. Vorsichtig und zweimal überlegen wäre/würde ich allerdings bei einem Kauf an einem 29. Februar Edit: Blödsinn, nach dem zweiten mal Überlegen: Gerade beim 29.02. eines Schaltjahres sollte es ja eindeutig sein, dass der 28.02. des Folgejahres nicht reicht, der 01.03. aber schon.
  25. Wenn man 20kg Gold verwahren will, könnte man darauf schon achten... Wobei... Es gibt auch Menschen die sich ihr Gold am Anwesen ihres Schlosses von Mitarbeitern verstecken lassen und dann (oh Wunder) feststellen müssen, dass es ihnen gestohlen wurde: https://www.derstandard.at/story/2000132518363/bluemels-neuer-arbeitgebersuperfund-gruender-christian-baha
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