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Stonie

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  1. Na logisch wartet der Support ab, Screenshots malen, um Trades zu stornieren kann jeder. Der Fall ist mitnichten so eindeutig, wie Du ihn darstellst bzw. von bitcoin.de nicht so leicht zu prüfen, wie Du glaubst. Dass Du hier einfach Kontodaten eines potentiell unbeteiligten veröffentlichst, gehört sich übrigens nicht. Gruß Stonie
  2. Nö, passt schon und die self fulfilling prophecy gibt es unzweifelhaft. Insoweit ist die Chart-Analyse geeignet, als dass sie die gleichen Mustern folgenden irrationalen menschlichen Handlungen antizipieren kann. Da in einem engen Markt wie bei Bitcoins niemand korrigiert, nehme ich meine harschen Werte in Teilen zurück, auch wenn ich an der prinzipiellen Aussage festhalte. Gruß Stonie
  3. Och, man kann Bitcoins und Börse insoweit vergleichen, alsdass Trend- und Chartanalysen die gleiche sinnlose Kaffeesatzleserei sind, die noch keiner empirischen Prüfung standgehalten hat. Ich setze da lieber auf den Voodoopriester meiner Wahl. Gleiches Ergebnis, aber mehr Show. Es bleibt die alte Weisheit für den seriösen Investor: Alles, was man aus dem Kurs ablesen kann, ist bereits eingepreist. Gruß Stonie
  4. Hallo, sorry, aber JEDE Bank in Deutschland bietet seit November 2010 und damit auch aktuell SEPA an bzw. JEDE Bank in Deutschland muss Dir die Transaktion zu den Kosten einer inländischen Überweisung ermöglichen, Ausnahmen gibt es nicht. ggf. hast Du etwas falsch verstanden, weil Du SEPA z.B. nicht mit dem genutzten Sicherheitsverfahren ins Ausland verwenden kannst. Zu Deinem "Ich hab aber geklickt" verweise ich auf meine Antwort auf Dein Doppelposting (was übrigens nicht die feine Art ist). Was nun den Verbleib des Geldes angeht, so kann Dir da niemand hier weiterhelfen. Ich würde vermuten, dass der redliche Verkäufer es Dir zurücküberweist, aber da Du ja direkt an den Verkäufer gezahlt hast und Bitcoin.de hier nur vermittelte, hängt das von ihm ab. Wenn der Support hier vermittelt, wirst Du wohl keinen Anwalt benötigen, einfach mal abwarten. Ansonsten hast Du Recht, es ist kein Verkauf zustande gekommen und der Empfänger des Geldes ist nun ungerechtfertigt bereichert. Gruß Stonie
  5. Es gibt keinen Bestätigungslink in der Mail, nur einen zu den Angebotsdetails. die kann man aufrufen, so lange man lustig ist. Wenn man in den Details nicht den gelben Button für Zahlung bestätigen drückt, wird storniert, sonst nicht. Über die Bestätigung der Zahlung bekommen beide Partner eine Mail, bleibt diese aus, sollte man sich an den Support wenden. Spätestens bei der Erinnerungsmail nach 12 Stunden sollte man stutzig werden. Gruß Stonie
  6. Moment, Moment, hier geht einiges durcheinander. Da ich in einem früheren Leben mal in der Betrugsabteilung einer Bank gearbeitet habe, erlaube ich mir durchaus qualifizierte Aussagen. Die 15.000 Euro gelten für bestimmte Geldwäsche-relevante Geschäftsfälle AUSSERHALB einer bestehenden Geschäftsbeziehung, insb. Bareinzahlungen. Wenn ich z.B. in eine Bank gehe und 15.000 Euro bar mit Zahlschein überweisen will, dann muss die Bank mich identifizieren (vermutlich hat sie intern sicherheitshalber eine geringere Grenze festgesetzt, sofern sie solche Geschäfte überhaupt noch macht). Mit dem UNBAREN Zahlungsverkehr auf einem bestehenden Konto (Geschäftsbeziehung) hat das nichts zu tun. Bei der Begründung dieses Kontos bist Du jedoch zu identifizieren, das gebietet neben den - übrigens europaweit weitgehend einheitlichen - Geldwäscheregeln auch die deutsche Abgabenordnung, um prinzipiell Ermittlungen in Steuersachen zu ermöglichen. Die zum Konto gehörenden Buchungsunterlagen sind nach Vorgaben der Abgabenordnung und den Buchführungspflichten des HGB zehn Jahre durch die Bank aufzubewahren. Du kannst grundsätzlich auf einem Konto so viel Millionen hin und her bewegen, wie Du lustig bist, das ist vom Gesetzgeber nicht reglementiert. Allerdings bist Du vertraglich bei den hier genannten Banken sicher auf eine private und keinesfalls gewerbliche Nutzung des Kontos festgelegt. Das wollen die Banken auch relativ strikt befolgt wissen, da bei gewerblichen Transaktionen schärfere Kontrollpflichten gelten, die insb. Direktbanken nicht leisten können oder wollen, da der Personaleinsatz von Geldwäschespezialisten zu teuer ist. Ganz unabhängig von der gewerblichen Nutzung kündigen diese Banken in der Regel beim ersten Vorfall, denn auch ein Fortsetzen der Geschäftsbeziehung würde unter Umständen ein gesondertes Monitoring nach sich ziehen, die Bank ist nach dem Vorfall bösgläubig. Da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, kann die Bank eine Kontobeziehung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen fristgemäß kündigen. Die werden den Teufel tun, Begründungen oder Kriterien bekannt zu geben oder zu diskutieren. Nur am Rande sei erwähnt, dass ein gebuchter Geldeingang aus einer Überweisung nicht rückgängig gemacht werden kann, die Bank verstößt anderenfalls gegen den abgeschlossenen Girovertrag. Das diese Gutschrift auf Grundlage eines Zahlungsvertrages zwischen Banken geschah, bei dem die Absenderbank irrigerweise davon ausging, einen - mangels Willenserklärung des tatsächlichen Kunden - nicht bestehenden Überweisungsvertrag zu erfüllen, ist für die Wirksamkeit der Gutschrift unbeachtlich. Zugegeben, die Erkenntnis hilft in einem ersten Schritt wenig, wenn die Empfängerbank aus vorauseilendem Gehorsam bzw. zur Pflege der gegenseitigen Beziehung erst einmal durch Buchung/Sperrung materielle Fakten schafft. Eine rechtliche Auseinandersetzung dürfte für die Bank aber kaum zu gewinnen sein. Wenn ich in einem Geschäft per Vorauskasse zahle und die Vorauskasse durch eine gefälschte Überweisung von einem mir bekannten Konto erreiche, so wird der Händler auch eine Rückzahlung des Geldes zu Recht verweigern, wenn er die Ware schon herausgegeben hat. Ist doch Sache der Bank für die Sicherheit ihrer abgehenden Zahlungen zu sorgen. Wenig anders ist es hier. Der reinen Lehre nach muss die Absenderbank sehen, wo sie Ihr Geld herbekommt, denn die ist die Geschädigte (nicht etwa der vermeintlich überweisende Kontoinhaber). Und bankfachlich noch am Rande: Leider ist die Verifikation der Konten nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss, da im Fall der erfolgreichen Übernahme des Onlinezugangs ja auch die Zahlungseingänge für einen Angreifer sichtbar sind. Gruß Stonie
  7. Außerdem werden die meisten Bitcoins weltweit wohl noch in Dollar gehandelt, weshalb ich Dollar -> Bitcoin mal frech als Referenzkurs bezeichnen würde. Wenn dann der Euro schwächer wird, dürfte das ceteris paribus den Euro-Wert der Bitcoins heben. In dieser Woche hat die Bewegung z.B. rund 2,5% ausgemacht (von 1.34 auf 1,31), d.h. beim Niveau von 24 Euro pro Bitcoin würde ein halber bis 3/4 Euro auf die Verteuerung des Dollars entfallen, sofern genug Leute am Markt sind, die sofort Arbitrage betreiben, wenn Sie ein Ungleichgewicht erkennen. Gruß Stonie
  8. Steuerrechtlich ist das noch nicht abschließend geklärt, man kann aber davon ausgehen, dass Bitcoins trotz ihrer digitalen Natur als Wirtschaftsgut gelten, nicht jedoch als Wertpapier. Ich gehe aktuell davon aus, dass Gewinne durch Bitcoins bei einer Haltefrist von unter einem Jahr (First In First out Betrachtung) beim Überschreiten der Freigrenze von 600,- Euro als sonstige Einnahme steuerpflichtig sind. Natürlich könnte hier jemand einwenden, dass gerade ob der Natur von Bitcoins nicht unbedingt alles nachvollzogen werden kann, aber wer hie runter Verwendung von Bankkonten handelt, sollte sich darüber Gedanken machen. Eine steuerliche Beratung kann und darf hier aber nicht geleistet werden. Es gibt keinen "aktiven" oder "aktiveren" Client. Durch Deine Wallet-Datei kennt Dein Client "Deine" Adressen. Der offizielle Client zieht sich immer die Blockchain und aktualisiert diese. Dabei schaut er die neuen Transaktionen auf "seine" Adressen durch und aktualisiert so den Kontostand nach oben oder unten. Das können auch mehrere Clients parallel tun. Wenn Dir jemand Geld an Deine Adresse überweist, so erfährt das schließlich die ganze Welt. Aber bevor ich hier der Welt Flöhe ins Ohr setze: Ich gehe hier in Gedanken lediglich das parallele Beobachten von Zahlungseingängen durch. Wenn Du mal Signaturen/Zahlungen auf dem einen und mal auf dem anderen Rechner durchführst, so besteht die Gefahr, dass eine Instanz neue Schlüssel erzeugt, die die andere nicht kennt. hier solltest Du mit gut durchdachten Scripten zum Zugriff oder für das Kopieren der Wallet.dat arbeiten oder einen Client wie Electrum verwenden. Hm, das hat jetzt wahrscheinlich mehr verwirrt als geholfen, sorry. Gruß Stonie
  9. Auf dem Mac solltest Du unter /Users/DEINNAME/Library/Application Support/Bitcoin/wallet.dat fündig werden. Ich nutze die gleiche Wallet.dat ohne Probleme unter Linux und Windows. Gruß Stonie
  10. Was den Handel mit Bitcoins angeht, absolut korrekt. Behalte im Hinterkopf, dass es sich um steuerpflichtige Spekulationsgewinne handeln kann. Die Wallet.dat kannst Du beliebig oft kopieren und auch auf mehreren Rechnern gleichzeitig online haben, mache ich auch. Da aber alle Clients die Blockchain überwachen, wird eine Verfügung auf einem Rechner auf den anderen sofort "nachgetragen", ein paralleles Verfügen scheitert, weil dann die zweite Verfügung nicht mehr durch Peers bestätigt wird. Gruß Stonie
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