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Bitpanda/PANTOS/BEST


phokos

Empfohlene Beiträge

vor 22 Minuten schrieb Heineken:

Weil die Rewards eine coole Sachen sind 🤣

Tja 🤷🏻‍♀️ Stimmt, sehen aber nicht alle so und ist ja auch nicht schlimm. 
Ich glaube es kommt in den nächsten Monaten eine Plattform zum Staken bei Bitpanda. Hab da so ein Gefühl im Bauch 🤷🏻‍♀️

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Problem bei den Rewards ist ja die Haltefristverlängerung auf 10 Jahre.. Steht so in dem Entwurf der kürzlich an die Finanzämter in Deutschland gegangen ist. Dieser Entwurf dient als Richtlinie für die Finanzämter bis zur endgültigen Aufnahme in das Gesetz. Für Deutsche wird das BEST Reward Programm daher sinnlos, ebenso wie Mining, Staking und Lending.

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Die BEST-Rewards sind doch bewusst so konzipiert worden, dass sie eben kein klassisches staking darstellen. Es muss aktiv ein Trade ausgeführt und der Reward jeden Monat aktiv beansprucht werden. Das macht die Angelegenheit ja so attraktiv...dachte das wäre hier inzwischen allgemein bekannt.

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vor 55 Minuten schrieb lion:

Problem bei den Rewards ist ja die Haltefristverlängerung auf 10 Jahre.. Steht so in dem Entwurf der kürzlich an die Finanzämter in Deutschland gegangen ist. Dieser Entwurf dient als Richtlinie für die Finanzämter bis zur endgültigen Aufnahme in das Gesetz. Für Deutsche wird das BEST Reward Programm daher sinnlos, ebenso wie Mining, Staking und Lending.

Was sinnlos ist und was nicht, entscheidet jeder Investor für sich selbst. 

Der Staat kassiert da ab wo Gewinne generiert werden, Siehe Aktien mit der  Kapitalertragssteuer oder Immobilien wenn man sie nicht selbst bewohnt. Von daher ist wäre ja alles Sinnlos !

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vor einer Stunde schrieb SRV:

Die BEST-Rewards sind doch bewusst so konzipiert worden, dass sie eben kein klassisches staking darstellen. Es muss aktiv ein Trade ausgeführt und der Reward jeden Monat aktiv beansprucht werden. Das macht die Angelegenheit ja so attraktiv...dachte das wäre hier inzwischen allgemein bekannt.

Ja so war es auch bis vor kurzem.. ABER das ist nun nicht mehr so, die Regeln haben sich geändert.. Und zwar ab sofort.. Steuererklärungen für 2020, also Gewinne die du in 2020 realisiert hast, die könnten mit Glück noch anders geregelt werden.. Aber spätestens bei der nächsten Steuererklärung(für 2021) wird das anders gemacht.. Und die "Gewinne" die du dieses Jahr realisierst werden darunter fallen..

 

google mal nach "Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens: Ein­zel­fra­gen zur er­trag­steu­er­recht­li­chen Be­hand­lung von vir­tu­el­len Wäh­run­gen und von To­ken" vom 27.06.2021 

 

Feels bad man!

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vor einer Stunde schrieb Krypto-Patty:

Was sinnlos ist und was nicht, entscheidet jeder Investor für sich selbst. 

Der Staat kassiert da ab wo Gewinne generiert werden, Siehe Aktien mit der  Kapitalertragssteuer oder Immobilien wenn man sie nicht selbst bewohnt. Von daher ist wäre ja alles Sinnlos !

stimmt leider nicht ganz.. BTC halten und nach mehr als 1 Jahr verkaufen, dann sind die Gewinne steuerfrei.

BEST halten, Rewards einsacken und nach weniger als 10 Jahren verkaufen ist nicht mehr steuerfrei. -> persönlicher Einkommensteuersatz bis zu 45% + Soli + Kirchensteuer

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vor 2 Stunden schrieb Krypto-Patty:

Tja 🤷🏻‍♀️ Stimmt, sehen aber nicht alle so und ist ja auch nicht schlimm. 
Ich glaube es kommt in den nächsten Monaten eine Plattform zum Staken bei Bitpanda. Hab da so ein Gefühl im Bauch 🤷🏻‍♀️

Glaube keiner verlängert freiwiliig seine Haltefrist von 1 auf 10 Jahre nur um ein paar % p.a. durchs Staken zu erwirtschaften.. Aber wer weiss, bei Bitpanda sind ja viele Anfänger unterwegs.

Bearbeitet von lion
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vor 16 Minuten schrieb lion:

Ja so war es auch bis vor kurzem.. ABER das ist nun nicht mehr so, die Regeln haben sich geändert.. Und zwar ab sofort.. Steuererklärungen für 2020, also Gewinne die du in 2020 realisiert hast, die könnten mit Glück noch anders geregelt werden.. Aber spätestens bei der nächsten Steuererklärung(für 2021) wird das anders gemacht.. Und die "Gewinne" die du dieses Jahr realisierst werden darunter fallen..

 

google mal nach "Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens: Ein­zel­fra­gen zur er­trag­steu­er­recht­li­chen Be­hand­lung von vir­tu­el­len Wäh­run­gen und von To­ken" vom 27.06.2021 

 

Feels bad man!

Und was macht dich da so sicher? Das wird nämlich von vielen Leuten auch nach dem Lesen dieser BMF "Handlungsanweisung" immer noch komplett anders gesehen. Es handelt sich bei den rewards nicht um staking, lending oder dergleichen sondern um eine Belohnung für das Handeln im Rahmen eines Treueprogramms. 

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vor 39 Minuten schrieb lion:

Ja so war es auch bis vor kurzem.. ABER das ist nun nicht mehr so, die Regeln haben sich geändert.. Und zwar ab sofort.. Steuererklärungen für 2020, also Gewinne die du in 2020 realisiert hast, die könnten mit Glück noch anders geregelt werden.. Aber spätestens bei der nächsten Steuererklärung(für 2021) wird das anders gemacht.. Und die "Gewinne" die du dieses Jahr realisierst werden darunter fallen..

 

google mal nach "Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens: Ein­zel­fra­gen zur er­trag­steu­er­recht­li­chen Be­hand­lung von vir­tu­el­len Wäh­run­gen und von To­ken" vom 27.06.2021 

 

Feels bad man!

vielleicht solltest du dich noch mal informieren was Staking ist und wie dieses funktioniert. Weil BEST fällt leider nicht darunter! 

Eventuell könnte dieses Thema noch extra behandelt werden, werden wir aber sehen.

Bearbeitet von Heineken
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vor 3 Stunden schrieb lion:

Problem bei den Rewards ist ja die Haltefristverlängerung auf 10 Jahre.. Steht so in dem Entwurf der kürzlich an die Finanzämter in Deutschland gegangen ist. Dieser Entwurf dient als Richtlinie für die Finanzämter bis zur endgültigen Aufnahme in das Gesetz. Für Deutsche wird das BEST Reward Programm daher sinnlos, ebenso wie Mining, Staking und Lending.

WIeso?

wo findet hier Staking statt?

Es geht um Cryptos die zum Staking eingesetzt sind und wo wird bei BEST ein POS Verfahren genutzt?

Außerdem wird schon angezweifelt dass es überhaupt Bestand haben sollte

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vor 4 Stunden schrieb Krypto-Patty:

Tja 🤷🏻‍♀️ Stimmt, sehen aber nicht alle so und ist ja auch nicht schlimm. 
Ich glaube es kommt in den nächsten Monaten eine Plattform zum Staken bei Bitpanda. Hab da so ein Gefühl im Bauch 🤷🏻‍♀️

ich glaube auch dass du da Recht haben wirst... die Frage wird nur sein wie die rechtliche Situation in den anderen Staaten aussehen wird... vor einer Klärung wird BP das Thema nicht anfassen denke ich

vor einer Stunde schrieb lion:

stimmt leider nicht ganz.. BTC halten und nach mehr als 1 Jahr verkaufen, dann sind die Gewinne steuerfrei.

BEST halten, Rewards einsacken und nach weniger als 10 Jahren verkaufen ist nicht mehr steuerfrei. -> persönlicher Einkommensteuersatz bis zu 45% + Soli + Kirchensteuer

meiner Meinung nach falsch:
der Entwurf bezieht sich auf die Nutzung der eigenen Tokens als Einkunftsquelle... konkret wird vom Lending oder Staking gesprochen... Im Fall von BEST liegt beides nicht vor... es handelt sich nach Argumentation von Blockpit um Airdrops...

Entwurf: Punkt 11 spricht vom Airdrop wo Token unentgeltlich verteilt werden zu Marketing Aktionen, es kann die Auflage verbunden sein ein online Formular auszufüllen (Rewards beanspruchen)

Laut Blockpit sind Best Rewards Airdrops:
https://blog.blockpit.io/de/airdropbob-airdrops-and-taxes

beim Punkt cc der sich mit der Verlängerung dieser Frist beschäftigt kommen Airdrops jedenfalls so nicht vor.

Vor 2 Seiten meintest du noch über einen anderen Forumsteilnehmer dass du weißt dass er nichts kann... nunja, vielleicht können wir einfach alle nichts und müssen erst einmal abwarten wie die Sachen dann tatsächlich umgesetzt werden...
STOPFUD (vor allem wenn es sowas ist...)

Bearbeitet von Locke
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vor einer Stunde schrieb SRV:

Und was macht dich da so sicher? Das wird nämlich von vielen Leuten auch nach dem Lesen dieser BMF "Handlungsanweisung" immer noch komplett anders gesehen. Es handelt sich bei den rewards nicht um staking, lending oder dergleichen sondern um eine Belohnung für das Handeln im Rahmen eines Treueprogramms. 

Beim Airdrop werden Einheiten einer virtuellen Währung oder Token „unentgeltlich“ verteilt. In der Regel handelt es sich dabei um eine Marketingmaßnahme. Allerdings müssen sich Kunden für die Teilnahme am Airdrop anmelden und Daten von sich preisgeben. Als Belohnung erhalten diese Kunden Einheiten einer virtuellen Währung oder Token zugeteilt. Hängt die Zuteilung der Einheiten einer virtuellen Währung oder Token davon ab, dass der Steuerpflichtige Daten von sich angibt, die über die Informationen hinausgehen, die für die schlichte technische Zuteilung/Bereitstellung erforderlich sind, liegt in der Datenüberlassung eine Leistung des Steuerpflichtigen im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG, für die er als Gegenleistung Einheiten einer virtuellen Währung oder Token erhält. Davon ist im Zusammenhang mit einem Airdrop jedenfalls dann auszugehen, wenn der Steuerpflichtige verpflichtet ist oder sich bereit erklären muss, dem Emittenten als Gegenleistung für die Einheiten einer virtuellen Währung oder Token personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen.

 

vor einer Stunde schrieb Heineken:

vielleicht solltest du dich noch mal informieren was Staking ist und wie dieses funktioniert. Weil BEST fällt leider nicht darunter! 

Eventuell könnte dieses Thema noch extra behandelt werden, werden wir aber sehen.

 

vor 48 Minuten schrieb Locke:

WIeso?

wo findet hier Staking statt?

Es geht um Cryptos die zum Staking eingesetzt sind und wo wird bei BEST ein POS Verfahren genutzt?

Außerdem wird schon angezweifelt dass es überhaupt Bestand haben sollte

 

vor 20 Minuten schrieb Locke:

meiner Meinung nach falsch:
der Entwurf bezieht sich auf die Nutzung der eigenen Tokens als Einkunftsquelle... konkret wird vom Lending oder Staking gesprochen... Im Fall von BEST liegt beides nicht vor... es handelt sich nach Argumentation von Blockpit um Airdrops...

Entwurf: Punkt 11 spricht vom Airdrop wo Token unentgeltlich verteilt werden zu Marketing Aktionen, es kann die Auflage verbunden sein ein online Formular auszufüllen (Rewards beanspruchen)

Laut Blockpit sind Best Rewards Airdrops:
https://blog.blockpit.io/de/airdropbob-airdrops-and-taxes

Vor 2 Seiten meintest du noch über einen anderen Forumsteilnehmer dass du weißt dass er nichts kann... nunja, vielleicht können wir einfach alle nichts und müssen erst einmal abwarten wie die Sachen dann tatsächlich umgesetzt werden...
STOPFUD (vor allem wenn es sowas ist...)

Airdrops:

II 7. b) Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen

hier wird auf den Absatz "Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre" verwiesen.. Das bedeutet, dass Airdrops ebenfalls eine Haltefristverlängerung auf 10 Jahre erfahren, genau wie bei Staking und Lending.

Bearbeitet von lion
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vor 13 Minuten schrieb lion:

Beim Airdrop werden Einheiten einer virtuellen Währung oder Token „unentgeltlich“ verteilt. In der Regel handelt es sich dabei um eine Marketingmaßnahme. Allerdings müssen sich Kunden für die Teilnahme am Airdrop anmelden und Daten von sich preisgeben. Als Belohnung erhalten diese Kunden Einheiten einer virtuellen Währung oder Token zugeteilt. Hängt die Zuteilung der Einheiten einer virtuellen Währung oder Token davon ab, dass der Steuerpflichtige Daten von sich angibt, die über die Informationen hinausgehen, die für die schlichte technische Zuteilung/Bereitstellung erforderlich sind, liegt in der Datenüberlassung eine Leistung des Steuerpflichtigen im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG, für die er als Gegenleistung Einheiten einer virtuellen Währung oder Token erhält. Davon ist im Zusammenhang mit einem Airdrop jedenfalls dann auszugehen, wenn der Steuerpflichtige verpflichtet ist oder sich bereit erklären muss, dem Emittenten als Gegenleistung für die Einheiten einer virtuellen Währung oder Token personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Airdrops:

II 7. b) Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen

hier wird auf den Absatz "Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre" verwiesen.. Das bedeutet, dass Airdrops ebenfalls eine Haltefristverlängerung auf 10 Jahre erfahren, genau wie bei Staking und Lending.

Dann drücke dich das nächste Mal genauer aus und rede nicht  von staking.

Aber sind nun die Rewards 10 Jahre Haltepflichtig oder der BEST bestand?

Bearbeitet von Heineken
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Bezüglich Entwurf: wie kann so etwas, was momentan nur ein Entwurf ist, dann Rückwirkend für das ganze Jahr 2021 gelten?

Bezüglich Bitpanda Gründer: zumindest für die rennt es gut, sie gehören jetzt zu den 100 reichsten Österreich*innen: "Neu im trend-Ranking sind erstmals auch heimische Start-up-Gründer. Nämlich jene, die die beiden österreichischen Einhörner, also Start-ups mit Milliardenbewertung, aus der Taufe gehoben haben. Das Vermögen der Gründer der Krypto-Handelsplattform Bitpanda, Eric Demuth, Paul Klanschek und Christian Trummer, schätzt trend auf über 600 Millionen Euro (Rang 67). " Quelle: https://kurier.at/wirtschaft/reich-reicher-milliardaere-die-wohlhabendsten-oesterreicher/401425617

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vor 27 Minuten schrieb lion:

Beim Airdrop werden Einheiten einer virtuellen Währung oder Token „unentgeltlich“ verteilt. In der Regel handelt es sich dabei um eine Marketingmaßnahme. Allerdings müssen sich Kunden für die Teilnahme am Airdrop anmelden und Daten von sich preisgeben. Als Belohnung erhalten diese Kunden Einheiten einer virtuellen Währung oder Token zugeteilt. Hängt die Zuteilung der Einheiten einer virtuellen Währung oder Token davon ab, dass der Steuerpflichtige Daten von sich angibt, die über die Informationen hinausgehen, die für die schlichte technische Zuteilung/Bereitstellung erforderlich sind, liegt in der Datenüberlassung eine Leistung des Steuerpflichtigen im Sinne des § 22 Nummer 3 EStG, für die er als Gegenleistung Einheiten einer virtuellen Währung oder Token erhält. Davon ist im Zusammenhang mit einem Airdrop jedenfalls dann auszugehen, wenn der Steuerpflichtige verpflichtet ist oder sich bereit erklären muss, dem Emittenten als Gegenleistung für die Einheiten einer virtuellen Währung oder Token personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen.

 

"In der Regel" ist genauso wie "Grundsätzlich" heißt also dass es nicht abschließend definiert ist und es immer Ausnahmen geben wird.

vor 27 Minuten schrieb lion:

 

Wegen der Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre wird auf die Ausführungen zu Rz. 47 ff. verwiesen. (Staking, Lending, etc.)

Wegen der Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre wird auf die Ausführungen zu Rz. 47 ff. verwiesen.

 

Ja, den habe ich angesprochen, da geht es konkret um Staking und Lending, beides trifft hier nicht zu 

 

vor 27 Minuten schrieb lion:

 

 

II 7. b) Ertragsteuerrechtliche Behandlung im Privatvermögen

hier wird auf den Absatz "Verlängerung der Veräußerungsfrist auf zehn Jahre" verwiesen.. Das bedeutet, dass Airdrops ebenfalls eine Haltefristverlängerung auf 10 Jahre erfahren, genau wie bei Staking und Lending.

der sich nur mit Staking und Lending beschäftigt.

Hier kommt weder Staking noch Lending zum Einsatz. Bei allem was ich bisher über den deutschen Entwurf gelesen habe und auch im Entwurf komme ich nicht zu dem Schluss dass es eine Verlängerung auf 10 Jahre gibt. Es wird sich aber sicher noch jemand finden der das abschließend beurteilen wird...

Bearbeitet von Locke
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vor 51 Minuten schrieb Heineken:

Dann drücke dich das nächste Mal genauer aus und rede nicht  von staking.

Aber sind nun die Rewards 10 Jahre Haltepflichtig oder der BEST bestand?

so wie ich den Entwurf verstehe:

wenn du 100 Tokens verleihst (Lending) nutzt du diese als Einkommensquelle und die Haltefrist dieser 100 Tokens verlängert sich auf 10 Jahre. Im Entwurf steht dazu dass eine Nutzung als Einkommensquelle auch beim Staking gegeben sein kann oder beim Betrieb eines Masternodes. Müsstest du also zum Beispiel 5000 BEST lenden oder staken für die Rewards, würde die Haltefrist für diese gestakten oder gelendeten Tokens auf 10 Jahre erweitert werden.

Eine Haltefrist von 10 Jahren für die Rewards gibt es nicht, da die Rewards als Erlös zu sehen sind und die Tokens unterliegen der Jahresfrist.
 

Allerdings gibt es hier scheinbar auch eine Abschwächung auch: Eigentlich soll FIFO gelten, scheinbar allerdings dann doch nicht:
Den Satz find ich da sehr spannend: Richtlinie Punkt 50:
"gilt der Teil der Einheiten einer virtuellen Währung als zuerst veräußert, bei dem die Veräußerungsfrist bereits abgelaufen ist."

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vor 29 Minuten schrieb mtintel:

Bezüglich Entwurf: wie kann so etwas, was momentan nur ein Entwurf ist, dann Rückwirkend für das ganze Jahr 2021 gelten?

 

Ich bin selbst Ösi, in Deutschland würde ich aber annehmen, dass es ähnlich ist (bitte um Korrektur wenn es in DE anders sein sollte):
Der Entwurf ist eine Handlungsanweisung an die Finanzämter; in der Vergangenheit war es vom jeweiligen FInanzamt abhängig wie das ausgelegt wurde. Durch diese Handlungsanweisung entscheidet sich nun das Bundesfinanzministerium dafür, der Argumentation der Finanzämter zu folgen, welche die Haltefristverlängerung schon zuvor angewandt haben.

Rückwirkend ist es nicht wirklich, da die hier anzuwendenden zugrundeliegenden Gesetze schon (lange) zuvor Gültigkeit hatten. Es ist nur eine Unklarheit nun entschieden; ob zu Recht oder nicht, darüber müssen dann ggf. Gerichte entscheiden (wenn jemand das beeinspruchen sollte)

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Bis dieser Entwurf als Gesetzestext in einem Gesetz vorkommt, werden noch Jahre vergehen. Ein Entwurf ist als Handlungsanweisung zu verstehen, nachdem sich die Finanzämter richten. Dieser Entwurf gilt ab Herausgabe, d.h. dass Steuererklärung für 2021 definitiv darunter fallen werden. Das bedeutet, wer nicht letztes Jahr alles verkauft hat, der wird davon betroffen sein.

Da es ein Entwurf ist, können noch Änderungen/Ergänzungen vorgenommen werden. Wer aber glaubt, dass hier mögliche Besteuerungen wieder rausgenommen werden, der wird sich täuschen. In der jetzigen Situation wird jede noch so kleine Einnahmequelle für den Staat genutzt werden. Es wird also eher noch was dazukommen, als das was gestrichen wird. Und bis überhaupt eine Änderung/Ergänzung zustande kommt, wird das was in dem Entwurf steht durchgesetzt.

vor 2 Stunden schrieb Locke:

"In der Regel" ist genauso wie "Grundsätzlich" heißt also dass es nicht abschließend definiert ist und es immer Ausnahmen geben wird.

Ja, den habe ich angesprochen, da geht es konkret um Staking und Lending, beides trifft hier nicht zu 

 

der sich nur mit Staking und Lending beschäftigt.

Hier kommt weder Staking noch Lending zum Einsatz. Bei allem was ich bisher über den deutschen Entwurf gelesen habe und auch im Entwurf komme ich nicht zu dem Schluss dass es eine Verlängerung auf 10 Jahre gibt. Es wird sich aber sicher noch jemand finden der das abschließend beurteilen wird...

Es wird nicht direkt auf Lending oder Staking verwiesen, sondern direkt auf eine Fristverlängerung auf 10 Jahre. Das ist der kleine aber feine Unterschied. Airdrops sind kein Staking oder Lending, ABER der Verweis bezieht sich auf die Haltefristverlängerung. Macht auch durchaus Sinn, weil ja ebenfalls wie bei Staking und Lending, Einnahmen generiert werden. 

 

vor 2 Stunden schrieb mtintel:

Bezüglich Entwurf: wie kann so etwas, was momentan nur ein Entwurf ist, dann Rückwirkend für das ganze Jahr 2021 gelten?

 

Der Entwurf gilt so lange kein Gesetzestext ins Gesetz aufgenommen wurde. Er dient als Handlungsanweisung ab dem Zeitpunkt des Zugangs. Wer also nächstes Jahr für 2021 seine Steuererklärung macht, ist davon definitiv betroffen. Das hat nichts mit Rückwirkend zu tun, man betrachtet immer das Gesamtjahr.

vor 2 Stunden schrieb Heineken:

Dann drücke dich das nächste Mal genauer aus und rede nicht  von staking.

Aber sind nun die Rewards 10 Jahre Haltepflichtig oder der BEST bestand?

Dadurch das du die Airdrops durch Gegenleistung (deine Daten) erhältst, verlängert sich Haltefrist des ursprünglichen BEST Bestands. Die Rewards werden zum Wert am Tag des Erhalts bewertet. Die Anschaffungskosten mit dem entsprechenden Preis am Tag des Zugangs berechnet.

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vor 31 Minuten schrieb lion:

Bis dieser Entwurf als Gesetzestext in einem Gesetz vorkommt, werden noch Jahre vergehen. Ein Entwurf ist als Handlungsanweisung zu verstehen, nachdem sich die Finanzämter richten. Dieser Entwurf gilt ab Herausgabe, d.h. dass Steuererklärung für 2021 definitiv darunter fallen werden. Das bedeutet, wer nicht letztes Jahr alles verkauft hat, der wird davon betroffen sein.

Da es ein Entwurf ist, können noch Änderungen/Ergänzungen vorgenommen werden. Wer aber glaubt, dass hier mögliche Besteuerungen wieder rausgenommen werden, der wird sich täuschen. In der jetzigen Situation wird jede noch so kleine Einnahmequelle für den Staat genutzt werden. Es wird also eher noch was dazukommen, als das was gestrichen wird. Und bis überhaupt eine Änderung/Ergänzung zustande kommt, wird das was in dem Entwurf steht durchgesetzt.

 

falls ich von Gesetz gesprochen habe, habe ich mich vertan, die Gesetze die schon lange gelten werden hier vollzogen...

vor 31 Minuten schrieb lion:

 

Es wird nicht direkt auf Lending oder Staking verwiesen, sondern direkt auf eine Fristverlängerung auf 10 Jahre. Das ist der kleine aber feine Unterschied. Airdrops sind kein Staking oder Lending, ABER der Verweis bezieht sich auf die Haltefristverlängerung. Macht auch durchaus Sinn, weil ja ebenfalls wie bei Staking und Lending, Einnahmen generiert werden. 

direkt oberhalb des von dir zitierten Verweises aus Randziffer 81 auf die Verlängerung wird die Ein Jahres Frist noch einmal erläutert. Hier wird meiner Meinung nach nur noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Verlängerung auch in Betracht kommen könnte und mitbedacht werden sollte.
 

 

vor 31 Minuten schrieb lion:

Dadurch das du die Airdrops durch Gegenleistung (deine Daten) erhältst, verlängert sich Haltefrist des ursprünglichen BEST Bestands. Die Rewards werden zum Wert am Tag des Erhalts versteuert. Die Anschaffungskosten mit 0 berücksichtig.

Randziffer 79 wenn es nun ein Airdrop sein sollte:

"Die Einheiten der virtuellen Währung oder Token sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Erwerbs anzusetzen"
die Haltefristverlängerung bezieht sich auf den Teil den man dafür einsetzt und NICHT auf den Erlös, somit würden sämtliche Bests gelocked sein... WENN es sich aber hier um einen Airdrop handelt ist hier gar nichts verlängert

meins Wissens nach hat Bitpanda auch genau deshalb das System so gemacht (1 Trade und man muss klicken). Damit ist man jedenfalls aus der Schenkung raus (die bei automatischem Airdrop in Betracht käme) und staking oder Lending ist es auch nicht weil ich nicht willentlich meine Tokens übertrage, übergebe oder verwende....

Ich bin aber selbst gespannt wie es dann in der Praxis gesehen wird. 

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vor einer Stunde schrieb Locke:

falls ich von Gesetz gesprochen habe, habe ich mich vertan, die Gesetze die schon lange gelten werden hier vollzogen...

direkt oberhalb des von dir zitierten Verweises aus Randziffer 81 auf die Verlängerung wird die Ein Jahres Frist noch einmal erläutert. Hier wird meiner Meinung nach nur noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Verlängerung auch in Betracht kommen könnte und mitbedacht werden sollte.
 

 

Randziffer 79 wenn es nun ein Airdrop sein sollte:

"Die Einheiten der virtuellen Währung oder Token sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Erwerbs anzusetzen"
die Haltefristverlängerung bezieht sich auf den Teil den man dafür einsetzt und NICHT auf den Erlös, somit würden sämtliche Bests gelocked sein... WENN es sich aber hier um einen Airdrop handelt ist hier gar nichts verlängert

meins Wissens nach hat Bitpanda auch genau deshalb das System so gemacht (1 Trade und man muss klicken). Damit ist man jedenfalls aus der Schenkung raus (die bei automatischem Airdrop in Betracht käme) und staking oder Lending ist es auch nicht weil ich nicht willentlich meine Tokens übertrage, übergebe oder verwende....

Ich bin aber selbst gespannt wie es dann in der Praxis gesehen wird. 

Es gab Unklarheiten der bestehenden Gesetze. Diese Unklarheiten sind nun ausgeräumt durch diesen Entwurf (Handlungsrichtlinie für alle Finanzämter).

zur Haltefristverlängerung:

Korrekt, die Haltefristverlängerung betrifft die Rewards nicht, aber nur so lange diese nicht für den Erhalt neuer Rewards eingesetzt werden. (Achtung: Entfernt man die Rewards nicht, so werden die erhaltenen Rewards genutzt um neue Rewards zu generieren.. Quasi Zinseszinz) Die Rewards werden an dem Tag, an dem man diese bekommt zu dem entsprechenden Tageskurs als Anschaffungskosten bewertet. Beispiel: Man bekommt 1000 BEST als Reward am 01.07.2021. Der Kurs liegt bei 1€. Somit sind 1000€ (1000Best x 1€) am 01.07.2021 als Anschaffungskosten zu bewerten.

Die Haltefristverlängerung auf 10 Jahre gilt für den eingesetzten Teil, also die BEST die du irgendwann vorher gekauft hast und der Teil der Rewards, den du nutzt um neue Rewards zu erhalten. Verkaufst du nun also Beispielsweise die ursprüngliche Position innerhalb der 10 Jahre, so wird der Gewinn ebenfalls besteuert.

Beispiel: du kaufst am 28.05.2020 100.000 BEST zu je 0,08€ (insg. 8000€), erhältst am 01.07.2021 1000 BEST als Rewards zu je 1€ (insg. 1000€) und verkaufst am 29.07.2021 101.000 BEST zu je 2€ (insg. 202000€), so ist der Gewinn von 193000€ aus dem Verkauft der 101.000 BEST (202000€ - 8000€ -1000€ = 193000€) zu versteuern. Die ursprüngliche Position wurde genutzt um Rewards zu erhalten, hat somit 10 Jahre. Die Rewards wurden nicht genutzt um weitere Rewards zu bekommen, somit 1 Jahr. Da die Veräußerung des Rewards unter 1 Jahr liegt muss dieser auch besteuert werden.

(Wenn nach dem Reward Erhalt die zusätzlichen Rewards wieder genutzt worden wären um neue Rewards zu erhalten, so wären diese eingesetzten Rewards ebenfalls von einer Verlängerung auf 10 Jahre betroffen.)

 

Bitpanda hat diesen Rewards Mechanismus entwickelt, da gab es diesen Entwurf noch nicht. Der Entwurf wurde entwickelt, um solchen "Steuervermeidungen" wie die Rewards zu beenden. Der Entwurf ist glasklar wenn man sich etwas damit beschäftigt.

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vor 6 Stunden schrieb lion:

Es gab Unklarheiten der bestehenden Gesetze. Diese Unklarheiten sind nun ausgeräumt durch diesen Entwurf (Handlungsrichtlinie für alle Finanzämter).

zur Haltefristverlängerung:

Korrekt, die Haltefristverlängerung betrifft die Rewards nicht, aber nur so lange diese nicht für den Erhalt neuer Rewards eingesetzt werden. (Achtung: Entfernt man die Rewards nicht, so werden die erhaltenen Rewards genutzt um neue Rewards zu generieren.. Quasi Zinseszinz) Die Rewards werden an dem Tag, an dem man diese bekommt zu dem entsprechenden Tageskurs als Anschaffungskosten bewertet. Beispiel: Man bekommt 1000 BEST als Reward am 01.07.2021. Der Kurs liegt bei 1€. Somit sind 1000€ (1000Best x 1€) am 01.07.2021 als Anschaffungskosten zu bewerten.

Die Haltefristverlängerung auf 10 Jahre gilt für den eingesetzten Teil, also die BEST die du irgendwann vorher gekauft hast und der Teil der Rewards, den du nutzt um neue Rewards zu erhalten. Verkaufst du nun also Beispielsweise die ursprüngliche Position innerhalb der 10 Jahre, so wird der Gewinn ebenfalls besteuert.

Beispiel: du kaufst am 28.05.2020 100.000 BEST zu je 0,08€ (insg. 8000€), erhältst am 01.07.2021 1000 BEST als Rewards zu je 1€ (insg. 1000€) und verkaufst am 29.07.2021 101.000 BEST zu je 2€ (insg. 202000€), so ist der Gewinn von 193000€ aus dem Verkauft der 101.000 BEST (202000€ - 8000€ -1000€ = 193000€) zu versteuern. Die ursprüngliche Position wurde genutzt um Rewards zu erhalten, hat somit 10 Jahre. Die Rewards wurden nicht genutzt um weitere Rewards zu bekommen, somit 1 Jahr. Da die Veräußerung des Rewards unter 1 Jahr liegt muss dieser auch besteuert werden.

(Wenn nach dem Reward Erhalt die zusätzlichen Rewards wieder genutzt worden wären um neue Rewards zu erhalten, so wären diese eingesetzten Rewards ebenfalls von einer Verlängerung auf 10 Jahre betroffen.)

 

Bitpanda hat diesen Rewards Mechanismus entwickelt, da gab es diesen Entwurf noch nicht. Der Entwurf wurde entwickelt, um solchen "Steuervermeidungen" wie die Rewards zu beenden. Der Entwurf ist glasklar wenn man sich etwas damit beschäftigt.

Ja , das ist recht einleuchtend, so in etwa hab ich mir das auch gedacht das der Weg dorthin geht.

Dann sag mir mal bitte wie es sich dann verhält wenn ich dann wirklich mehr als 10 Jahre warte bevor ich etwas verkaufen will. Sind dann die ursprünglich gekauften Best komplett steuerfrei und wie verhält es sich dann mit den immer wieder neu erhaltenen Rewards der 10 Jahre.

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vor 7 Stunden schrieb lion:

Es gab Unklarheiten der bestehenden Gesetze. Diese Unklarheiten sind nun ausgeräumt durch diesen Entwurf (Handlungsrichtlinie für alle Finanzämter).

zur Haltefristverlängerung:

Korrekt, die Haltefristverlängerung betrifft die Rewards nicht, aber nur so lange diese nicht für den Erhalt neuer Rewards eingesetzt werden. (Achtung: Entfernt man die Rewards nicht, so werden die erhaltenen Rewards genutzt um neue Rewards zu generieren.. Quasi Zinseszinz) Die Rewards werden an dem Tag, an dem man diese bekommt zu dem entsprechenden Tageskurs als Anschaffungskosten bewertet. Beispiel: Man bekommt 1000 BEST als Reward am 01.07.2021. Der Kurs liegt bei 1€. Somit sind 1000€ (1000Best x 1€) am 01.07.2021 als Anschaffungskosten zu bewerten.

Die Haltefristverlängerung auf 10 Jahre gilt für den eingesetzten Teil, also die BEST die du irgendwann vorher gekauft hast und der Teil der Rewards, den du nutzt um neue Rewards zu erhalten. Verkaufst du nun also Beispielsweise die ursprüngliche Position innerhalb der 10 Jahre, so wird der Gewinn ebenfalls besteuert.

Beispiel: du kaufst am 28.05.2020 100.000 BEST zu je 0,08€ (insg. 8000€), erhältst am 01.07.2021 1000 BEST als Rewards zu je 1€ (insg. 1000€) und verkaufst am 29.07.2021 101.000 BEST zu je 2€ (insg. 202000€), so ist der Gewinn von 193000€ aus dem Verkauft der 101.000 BEST (202000€ - 8000€ -1000€ = 193000€) zu versteuern. Die ursprüngliche Position wurde genutzt um Rewards zu erhalten, hat somit 10 Jahre. Die Rewards wurden nicht genutzt um weitere Rewards zu bekommen, somit 1 Jahr. Da die Veräußerung des Rewards unter 1 Jahr liegt muss dieser auch besteuert werden.

(Wenn nach dem Reward Erhalt die zusätzlichen Rewards wieder genutzt worden wären um neue Rewards zu erhalten, so wären diese eingesetzten Rewards ebenfalls von einer Verlängerung auf 10 Jahre betroffen.)

 

Bitpanda hat diesen Rewards Mechanismus entwickelt, da gab es diesen Entwurf noch nicht. Der Entwurf wurde entwickelt, um solchen "Steuervermeidungen" wie die Rewards zu beenden. Der Entwurf ist glasklar wenn man sich etwas damit beschäftigt.

Das wäre richtig wenn im Entwurf nicht Staking und Lending definiert werden würde unter den Punkten RZ 18-21… bei beiden Varianten werden Tokens genutzt und stehen dann für die Zeit der Einkommensgenerierung nicht zur Verfügung… bei Best nicht der Fall => bleibt für mich der Airdrop

die Verlängerung der Haltefrist unter den RZ 47-50 bezieht sich nunmal auf Lending und Staking und nicht auf Airdrops (sonst müssten diese angeführt sein)

ich weiss, es steht unter Rz47 zum Beispiel Lending im Entwurf, jedoch unter der Annahme dass die Rewards ein Airdrop sind, dann dürften die FÄ diese 10 Jahres Regelung nicht auf Tokens eines Airdrops anwenden denn falls doch, dann müssten plötzlich alle Airdrops genau betrachtet werden (zumal dann Airdrops auch in diesen Passagen aufgeführt sein müssten)… was wiederum einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand für die FÄ bedeuten würde und damit wohl noch viel mehr unterschiedliche Auslegungen…

Rewards unter einem Jahr waren sowieso schon immer steuerpflichtig was das ganze ja auch kompliziert macht für die Betrachtung…

Sollte es sich somit beim Rewards System tatsächlich um Airdrops handeln, so sind die Regelungen zur Haltefristverlängerung aus meiner Sicht für das Rewards Programm nicht anzuwenden und bp hat tatsächlich noch eine Lücke gefunden; ich würde hierbei jedenfalls streiten gehen und falls es zu einer solchen Auslegung kommen würde, denke ich dass die Frage von Gerichten zu klären sein müsste…

Und BP hat das rewards Programm schon mit den zugrunde liegenden Gesetzen aus Deutschland und Österreich konzipiert… Gesetze an denen sich nichts geändert hat.

du hattest unlängst gefragt was Best so besonders macht… es wäre für best hodler doch das beste was passieren könnte wenn bp hier tatsächlich noch einen dementsprechenden Weg gefunden hat…

Bearbeitet von Locke
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