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Btc zu wbtc. Steuer?


jefferson

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Erstmal ein paar Definitionen:

"Besitz": Du verfügst über den PrivateKey.

"Eigentum": Dir wurden Deine BTC z.B. auf einem Exchange-Account gutgeschrieben.

"Veräußerung": Das Übertragen des Eigentums einer Sache, daher ist das Ein- und Auszahlen an und von Exchanges nicht steuerrelevant.

 

Nun muss man wissen was beim "Wrapping" passiert.

Das Bitcoinprotokoll kennt kein Wrapping.

WBTC ist ein Ethereum-Token mit einem nicht fixierten Wechselkurs zu BTC: https://coinmarketcap.com/de/currencies/wrapped-bitcoin/

Das heißt, dass Du heute 1,1 BTC "wrappst" und morgen nur noch 1 BTC "entwrappst". Das ist vollkommen normal für Währungen, die gegeneinander "gehandelt" werden.

Wäre es tatsächlich ein "Wrapping" könntest Du grundsätzlich dieselbe Anzahl Deiner gewrappten BTC wieder auspacken und sogar exakt dieselben BTC, die Du auch eingewickelt hast.

Also prüfe mal: Wrappe einen BTC und entwrappe diesen BTC wieder.

Ist die Transaktion auf der BTC-Blockchain schlüssig? Also exakt dieselben gewrappten Bitcoin landen wieder in Deiner Wallet? (abzüglich der Transaktionskosten, logisch) oder sind Deine Bitcoin mit vielen anderen gewrappten Bitcoin vermischt worden?

 

Generell rate ich davon ab sich von seinem "Besitz" zu trennen wenn nicht klar ist ob man das "Eigentumrecht" an seinen BTC behält.

Und es ist doch vollkommen logisch, dass ein Eigentumsrecht an "WBTC" nicht zwangsläufig auch ein Eigentumsrecht an "BTC" bedeutet.

 

Augen auf!!!

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  • 1 Jahr später...
Am 26.10.2020 um 07:40 schrieb Jokin:

"Besitz": Du verfügst über den PrivateKey.

"Eigentum": Dir wurden Deine BTC z.B. auf einem Exchange-Account gutgeschrieben.

"Veräußerung": Das Übertragen des Eigentums einer Sache, daher ist das Ein- und Auszahlen an und von Exchanges nicht steuerrelevant.

Ich verstehe das nicht ganz. Wie ist denn das eigentlich bei side-chain Lösungen?

Wenn ich ein Asset über eine Bridge auf eine side-chain transferiere, dann bekomme ich die gleiche Anzahl an Tokens des Assets auf der anderen Seite.

Auch ist die Adresse und der Private key auf der sidechain derselbe, oder?

Der Name des Tokens ist meist identisch, ebenso gibt es keinen Markt für die root-chain Variante des Assets vs. der side-chain Variante des Assets.

Der Besitz hat sich daher nie geändert? Ist das ein Transfer oder ein Trade?

Bearbeitet von psybrain
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vor 24 Minuten schrieb psybrain:

Ich verstehe das nicht ganz. Wie ist denn das eigentlich bei side-chain Lösungen?

Wenn ich ein Asset über eine Bridge auf eine side-chain transferiere, dann bekomme ich die gleiche Anzahl an Tokens des Assets auf der anderen Seite.

Ich auch nicht.  :(

Was soll "side-chain" sein?

Wo hast du einen Private Key für irgend was?

Doch nirgendwo.

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hm? na parade-beispiel transaktion von ethereum chain zu binance chain.

quell adresse und ziel adresse gleich. private keys beider wallets gleich.

eine bridge nimmt auf einer seite eth tokens entgegen, auf der anderen seite kommen eth token derselben anzahl raus und werden auf dein wallet verschoben.

wieso soll das ein trade sein?

  • Down 1
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vor 18 Minuten schrieb psybrain:

eine bridge nimmt auf einer seite eth tokens entgegen, auf der anderen seite kommen eth token derselben anzahl raus und werden auf dein wallet verschoben.

Auf der einen Blockchain werden Token veräußert. Auf der anderen Blockchain werden Token angeschafft.

vor 19 Minuten schrieb psybrain:

wieso soll das ein trade sein?

Kein Trade, jedoch ist dies die Definition für einen steuerrelevanten Vorgang.

vor 21 Minuten schrieb psybrain:

quell adresse und ziel adresse gleich. private keys beider wallets gleich.

Deine Wallet versendet daher auf der einen Blockchain die Token und erhält andere Token auf der anderen Blockchain.

Damit dies klappt muss es einen Liquidity Provider geben. Aber das ist ein anderes Thema was nur zeigen soll, dass die Wallet selber nicht die Bridge ist.

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vor 5 Minuten schrieb Jokin:

Kein Trade, jedoch ist dies die Definition für einen steuerrelevanten Vorgang.

danke für die antwort!

sorry, aber ich kriegs noch immer nicht ganz zusammen. :)

im vergleich zu wBTC<->BTC hab ich hier oft den gleiche asset namen ohne dass es überhaupt ein trading paar für die root-chain side-chain variante gibt.

und was mir dann noch einfällt, ich glaube beim lending stellt man seine assets ja auch einem pool zur verfügung ohne dass es ein steuerrelevanter vorgang ist?

ist dieser side chain fall wirklich immer 100% steuerrelevant, weil ich habe ja nichtmal die möglichkeit irgendwelche gewinne zu erzielen, noch derartige absichten.

wenn man div. coin tracker verwendet dann erkennen die diese bridge transaktionen überhaupt nicht als veräußerung weil der asset name gleich ist.

heißt das es machen sich unzählige user ohne es zu wissen strafbar?

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vor 5 Minuten schrieb psybrain:

im vergleich zu wBTC<->BTC hab ich hier oft den gleiche asset namen ohne dass es überhaupt ein trading paar für die root-chain side-chain variante gibt.

Du schreibst es selber: Es sind unterschiedliche Blockchains.

 

vor 6 Minuten schrieb psybrain:

ist dieser side chain fall wirklich immer 100% steuerrelevant, weil ich habe ja nichtmal die möglichkeit irgendwelche gewinne zu erzielen, noch derartige absichten.

Nein, nicht immer.

Bei Bitcoin <-> LightningNetwork ist das kein steuerrelevanter Vorgang, da deine Bitcoin auf deiner eigenen Adresse in deinem Channel liegen.

Das Eröffnen und Funden eines Channels ist nicht steuerrelevant.

vor 9 Minuten schrieb psybrain:

wenn man div. coin tracker verwendet dann erkennen die diese bridge transaktionen überhaupt nicht als veräußerung weil der asset name gleich ist.

Ein "gleicher Name" macht noch lange keinen "gleichen Token".

vor 10 Minuten schrieb psybrain:

heißt das es machen sich unzählige user ohne es zu wissen strafbar?

Wenn sie einen angeschafften Token vor Ablauf der 12 Monate veräußern ohne dadurch entstehende Gewinne als Einkommen anzugeben dann kann das schon vorkommen, ja.

 

Um das nochmal zu verdeutlichen: https://bitcoinblog.de/2019/02/06/wbtc-macht-ethereum-zur-sidechain-von-bitcoin/?amp=1

BitGo ist ein Treuhänder.

Wenn der einen Exit-Scam macht und hast vorher deine ganzen 0,6 BTC dort hingeschickt, dann hast du nun nur noch 0,6 wBTC.

Ohne diesen Treuhänder sind deine 0,6 wBTC keine 0,6 BTC mehr wert - wird schwer die zurück zu tauschen.

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vor 50 Minuten schrieb Jokin:

Bei Bitcoin <-> LightningNetwork ist das kein steuerrelevanter Vorgang, da deine Bitcoin auf deiner eigenen Adresse in deinem Channel liegen.

und was passiert wenn:

kauf von ASSET auf binance exchange
1) transfer ASSET binance exchange -> eth wallet
2) transfer ASSET eth wallet -> ASSET* binance chain wallet
3) transfer ASSET* binance chain wallet -> ASSET binance exchange

der erste schritt ist nicht steuerrelevant

der dritte schritt auch nicht, dennoch handelt es sich angeblich nicht um das gleiche ASSET

kann ich so beweisen dass ASSET und ASSET* dasselbe ist?

Bearbeitet von psybrain
fehler
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Laut BMF Schreiben ist es relevant, ob es unterschiedliche Coins bzw. Token sind. Das wars soweit ich weiß schon als Defintiion steuerrelevanter Vorgänge zwischen 2 unterschiedlichen Coins/Tokens.
Nun liegt es mal wieder an Rechtsverdrehern und Gerichten zu definieren, wann ein Coin/Token nicht "der gleiche" ist.

Ich denke aber, dass eine untersch. Blockchain schon ein guter Hinweis auf einen Unterschied ist.
In deinem binance Beisplel ist es ein Tausch eines Tokens auf Basis der Ethereum-Chain gegen ein Token auf Basis der Binance Chain, also 2 untersch. Blockchains.
-> vermutlich steuerbarer Vorgang.
Aber natürlich ist nicht 100% sicher, dass das Finanzamt das genauso sieht, aber denke schon sehr wahrscheinlich. Zusätzlich kann man natürlich vor Gericht klagen und das Gericht kann es auch anders sehen, besonders wenn es um Spezialfälle geht.
Es ist und bleibt halt immernoch sehr sehr viel ungeklärt und jeder kann nur einzeln und für sich selbst gegen seinen eigenen Steuerbescheid klagen. Das ist absoluter Mruks, dass das so dumm geregelt ist, aber so ist es nunmal =(

Ansonsten kann man es natürlich auch zum eigenen Vorteil nutzen, dass ein Wechsel der Chain ein steuerbarer Vorgang sein könnte:
https://coinforum.de/topic/28130-verluste-realisieren-möglichst-günstig-einfach-und-rechtssicher

 

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vor 13 Stunden schrieb Serpens66:

Es ist und bleibt halt immernoch sehr sehr viel ungeklärt und jeder kann nur einzeln und für sich selbst gegen seinen eigenen Steuerbescheid klagen. Das ist absoluter Mruks, dass das so dumm geregelt ist, aber so ist es nunmal =(

So sehe ich das auch 🙂

 

vor 15 Stunden schrieb psybrain:

kauf von ASSET auf binance exchange
1) transfer ASSET binance exchange -> eth wallet
2) transfer ASSET eth wallet -> ASSET* binance chain wallet
3) transfer ASSET* binance chain wallet -> ASSET binance exchange

der erste schritt ist nicht steuerrelevant

der dritte schritt auch nicht, dennoch handelt es sich angeblich nicht um das gleiche ASSET

Sehr schönes Beispiel, denn ASSET und ASSET* wird demselben Coin auf Binance gutgeschrieben.

 

Ich persönlich würde es in meiner Einkommensteuer als "denselben Coin" behandeln, das macht das Handling deutlich einfacher.

Bei ganz genauer Betrachtung wird es steuerrechtlich falsch sein.

Wer das als Privatmensch tut, dem wird da wohl niemand 'n Strick draus drehen.

 

Wenn es zudem nicht gerade um Millionenbeträge geht sondern eher um Tausender: Soooowas von egal.

 

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