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Schenkung (Haltefrist <1Jahr)


NufaN

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Hallo zusammen, 

ich habe versucht mal zu dem Thema zu recherchieren, aber ganz so klar scheint der Sachverhalt nicht zu sein: Wie sieht es denn mit der Steuer und einer Schenkung aus, wenn der Kauf nicht über der bekannten Haltefrist von einem Jahr ist? 

 

Folgendes Szenario (Beispiel): 

Ich habe im Dezember ein paar Cryptos gekauft, u.a. DOGE, sagen wir um 500 € zum Kurs von 0,0036 €, also nicht ganz 140.000 Stück.

DOGE ist ja durchaus überraschend stark angestiegen in den letzten Tagen, mit einem aktuellen Kurs von ca 0,05 €, was nun einen Wert von ca. 7.000 € entspricht. 

 

Ich möchte meine DOGE nun verschenken. Würde ich den Gewinn mitnehmen (dh DOGE in Euro umwandeln, auszahlen), müsste ich Steuern zahlen, da die Haltedauer ja kürzer war als ein Jahr. Wie aber verhält es sich, wenn ich meine DOGE an meine Freundin verschenke - was bedeutet das steuerlich für mich, was bedeutet es steuerlich für sie? 

 

Nach meinem aktuellen Verständnis wäre es so, dass ich natürlich keine Steuern zahle, da ich ja keinen Gewinn gemacht habe - im Endeffekt habe ich 500 € investiert, aber da keine Auszahlung erfolgt ist, gibt es auch keinen Gewinn. Meiner Freundin darf ich ja bis zu 20.000 € schenken (auf 10 Jahre), somit liegen die 7.000 € auch darunter, was auch bei ihr keine Steuerschuld verursachen würde. 

Damit es rechtlich sauber ist, müssten wir aber die Schenkung aufgrund der Höhe dem Finanzamt melden. Relevant für die Meldung ist dann natürlich der Stichtag, also der Wert von DOGE zu dem Zeitpunkt, als meine Freundin diese von mir erhalten hat. 

 

Würde das tatsächlich so funktionieren, oder gibt es einen Fehler in meiner Überlegung? 

 

Bin gespannt auf eure Antworten, schon mal vielen Dank dafür! 

 

Edit: Bin auf etwas namens Fußstapfentheorie gestoßen - scheitert meine Überlegung daran? Also wird der Beschenkte damit steuerpflichtig, wenn die Haltedauer weniger als ein Jahr ausmacht? 

Bearbeitet von NufaN
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vor 2 Stunden schrieb NufaN:

Wie sieht es denn mit der Steuer und einer Schenkung aus, wenn der Kauf nicht über der bekannten Haltefrist von einem Jahr ist? 

Google:

"Möchten Sie ein im Wege einer Schenkung erworbenes Haus nach der Schenkung verkaufen, spielt das Erbrecht keine Rolle. Sie sollten sich lediglich sicher sein, dass der Erwerb der Immobilie durch den Schenker mindestens zehn Jahre zurückliegt. Ist dies nicht der Fall müssen Sie auf den Gewinn Spekulationssteuer zahlen."

Der Erwerb des Schenkers zählt.

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vor 4 Stunden schrieb Anevay:

Google:

"Möchten Sie ein im Wege einer Schenkung erworbenes Haus nach der Schenkung verkaufen, spielt das Erbrecht keine Rolle. Sie sollten sich lediglich sicher sein, dass der Erwerb der Immobilie durch den Schenker mindestens zehn Jahre zurückliegt. Ist dies nicht der Fall müssen Sie auf den Gewinn Spekulationssteuer zahlen."

Der Erwerb des Schenkers zählt.

Danke für den Hinweis, Anevay.

Also kommt im Prinzip die Fußstapfentheorie zur Anwendung, folglich würde der Beschenkte steuerpflichtig werden.

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Mit einer Schenkung aus der Haltefrist rauszukommen wäre auch zu einfach. Dann könnte man sich mit seiner Freundin ja ständig die Coins hin und her schenken.
Nach meinem Verständnis wären Steuern (für dich) fällig, wenn du die Coins transferierst und sich gleichzeitig der Besitzer ändert. Es wäre dann quasi eine Ausgabe, die genauso besteuert wird wie ein Verkauf. Deine Freundin käme dann steuerfrei raus, weil sie vermutlich keinen Gewinn zwischen dem Erwerb des Eigentums und dem Verkauf hätte.... sofern Doge fällt und nicht steigt.

Im Zweifel weiß es (vielleicht) dein Steuerberater.

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Was mir noch dazu einfällt @NufaN:

Du könntest die Coins an deine Freundin zum Einstandskurs verkaufen und ihr die Einstandssumme schenken. Dann hättest du keinen Gewinn und somit keine Steuern zu bezahlen. Für deine Freundin würde allerdings die Haltefrist neu beginnen und sie hätte ungünstigerweise den sehr niedrigen Einstandskurs.

Oder, um es mal ganz einfach zu machen.... Du sagst ihr einfach: "Die Coins gehören jetzt dir und ich verwahre sie für dich". Dann bliebe die Haltefrist ab Dezember und ihr müsstet euch nur noch einigen wer die Steuern bezahlt, wenn du die Coins für sie verkaufst (vor Jahresfrist).

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3 hours ago, NufaN said:

Also kommt im Prinzip die Fußstapfentheorie zur Anwendung, folglich würde der Beschenkte steuerpflichtig werden.

Hat die Freundin so viel eigenes Einkommen, dass die Steuer beim Verkauf der Doge überhaupt relevant wird?

Bearbeitet von PeWi
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vor 23 Stunden schrieb NufaN:

Danke für den Hinweis, Anevay.

Also kommt im Prinzip die Fußstapfentheorie zur Anwendung, folglich würde der Beschenkte steuerpflichtig werden.

Exakt so ist es, es werden bei Zeiträume zusammenaddiert und müssen bei Bitcoin nach § 23 I Nr. 2 EStG in der Summe über 12 Monate betragen.

Auch noch wichtig: Soweit der Beschenkte nicht verwandt mit dem Schenker ist, kommen ab 20.000,- Euro Bitcoinwert ganz erhebliche Schenkungssteuern ins Spiel. Die Progression startet bei 30%!   Bemessungsgrundlage ist der Kurs der Bitcoin am Tag der Erfüllung der Schenkung, da wegen 518 I BGB der Vollzug der Schenkung fast immer mit der Abgabe des Schenkungsversprechens zsuammen fällt. Ich kenne einen Fall, der 140K in Bitcoin verschenkt hat und diesen Punkt nicht beachtet hat, was am Ende schmerzhaft wurde, da die Bank Verdachtsanzeige nach  § 43 GwG gestellt hat.

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Ja. 

Hätte er die 140K nicht in Fiat getauscht, hätte es keiner mitbekommen aber als das Geld in Euro auf dem Konto ankam, gab es eben sofort die 49 GWG Anzeige der Bank.

Nach einigen Jahren des Chaos scheint die Bearbeitung auch besser zu klappen, was einen als ehrlicher Bürger ja freut. 

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  • 6 Monate später...

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