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Haltefrist bei "normalen" zu umgewandelten "pegged" Coins


Gomez

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Hallo zusammen,

wenn man bei Binance z.B. Bitcoin auf sein Wallet übertragen will, dann gibt es die Option, das BEP2 Netzwerk dafür zu wählen (das Wallet muss das auch unterstützen). Wenn man das macht, landen auf dem Wallet "pegged" BTCB (Bitcoin BEP2) statt BTC (also wenn man 1 BTC nehmen würde, würde auf dem Wallet 1 BTCB (minus Transaktionskosten) landen). Wenn man die BTCB dann wieder auf Binance überträgt (mit BEP2 Netzwerk), werden aus den BTCB wieder automatisch "normale" BTC.

Wie sieht es mit der einjährigen Haltefrist aus, also wenn ich die BTCB 1 Jahr auf dem Wallet gehalten habe und sie anschließend auf Binance wieder verkaufe, ist dies dann steuerfrei? Eigentlich habe ich ja nicht die ursprünglich gekauften BTC 1 Jahr gehalten, sondern die "umgewandelten" BTCB.

Beste Grüße

 

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Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Um sicherzugehen, dass mein Punkt richtig angekommen ist, möchte ich es nochmal deutlicher darstellen.

vor 9 Stunden schrieb FiverrPajeet:

Für die gelten genau die gleichen Regeln. Alles was du über ein Jahr hälst ist steuerfrei.

Ja, die BTCB hätte ich über 1 Jahr gehalten (siehe Beispiel 1. Post). Wenn diese anschließend vom Wallet auf Binance übertragen (BEP2 Netzwerk) werden, bekomme ich allerdings wieder "normale" BTC (hier ist das Wichtige: "resettet" sich dann die Haltefrist wieder auf 0 Tage? ), die ich dann verkaufen könnte. Ich würde also nicht die 1 Jahr gehaltenen BTCB verkaufen, sondern wieder andere BTC, die ich nach dem Transfer auf das Wallet bekomme.

Ich hoffe, das ergibt so Sinn, was ich geschrieben habe :D

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vor 8 Stunden schrieb bjew:

ich denke auch, dass das lediglich ein kenntlichmachen des Tranportmediums (Chain) darstellen soll.

So könnte man auch argumentieren wenn man seine 0,001 BTC von Coinbase zu Kraken senden will und über das "Transportmedium" XRP geht um Gebühren zu sparen.

Steuerrechtlich erfolgt jedoch bei Coinbase ein Trade BTC->XRP und bei Kraken XRP->BTC

 

Gleiches gilt für den Tausch von BTC->BTCB und später zurück BTCB->BTC

Ich halte es für ziemlichen Unsinn sich BTCB in die Wallet zu legen und zu denken man würde damit die Kontrolle über seine BTC erhalten. Dem ist natürlich nicht so.

Ich rate um diesen ganzen BEP2-Quatsch einen großen Bogen zu machen wenn man Coins langfristig beiseite legen möchte.

Für kurzfristige Spekulation ist das sicher eine gute Sache.

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vor 1 Minute schrieb Gomez:

Ich würde also nicht die 1 Jahr gehaltenen BTCB verkaufen, sondern wieder andere BTC, die ich nach dem Transfer auf das Wallet bekomme.

Richtig.

Wenn du zeitnah verkaufst, ist das egal, der Kurs dürfte über einen kurzen Zeitraum schon halbwegs gleich bleiben.

Willst du die Coins jedoch bei Binance länger liegen lassen, dann "könnte" das zum Problem werden.

Ich würde das recht einfach halten und in meiner Steuererklärung BTC mit BTCB gleichsetzen falls Cointracking das nicht automatisch anders behandelt.

Das macht das ganze deutlich einfacher und nachvollziehbarer. 

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vor 3 Minuten schrieb Gomez:

Erst einmal vielen Dank für die Antworten.

Um sicherzugehen, dass mein Punkt richtig angekommen ist, möchte ich es nochmal deutlicher darstellen.

Ja, die BTCB hätte ich über 1 Jahr gehalten (siehe Beispiel 1. Post). Wenn diese anschließend vom Wallet auf Binance übertragen (BEP2 Netzwerk) werden, bekomme ich allerdings wieder "normale" BTC (hier ist das Wichtige: "resettet" sich dann die Haltefrist wieder auf 0 Tage? ), die ich dann verkaufen könnte. Ich würde also nicht die 1 Jahr gehaltenen BTCB verkaufen, sondern wieder andere BTC, die ich nach dem Transfer auf das Wallet bekomme.

Ich hoffe, das ergibt so Sinn, was ich geschrieben habe :D

Es ist eine einfache Frage: Ist das Wrappen eines Coins ein Verkauf oder ein Transfer?

Für mich ist es ein Transfer, da man vor dem Wrappen und nach dem Auspacken wieder exakt den selben Coin in exakt der gleichen Anzahl hat. 

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vor 5 Minuten schrieb bjew:

ob das wrappen ist? Ich denke nicht, dass das mit wbtc gleichzusetzen ist

Ich denke schon. Wie bereits gesagt: wenn ich vorher wie hinterher exakt das Gleiche habe ist das für mich das ausschlaggebende Argument es als Transfer anzusehen. Kann natürlich jeder für sich anders entscheiden. Auch das FA kann das anders sehen; würde mich aber wundern...
https://academy.binance.com/de/articles/an-introduction-to-binance-bridge:

Was ist das Binance Bridge Project?

Das Binance Bridge Project ist ein Cross-Chain-Bridgin-Service, der darauf abzielt, die Interoperabilität zwischen verschiedenen Blockchains zu erhöhen. Im Wesentlichen kann jeder ausgewählte Coins in Wrapped Tokens (oder “Pegged Tokens”) konvertieren, um diese auf der Binance Chain und der Binance Smart Chain zu verwenden. Dadurch werden digitale Assets wie BTC, ETH, USDT, LTC, XRP, LINK, ATOM, DOT, XTZ, ONT und andere in das Ökosystem der Binance Chain eingebracht.

usw...

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vor 2 Stunden schrieb Philbert:

Es ist eine einfache Frage: Ist das Wrappen eines Coins ein Verkauf oder ein Transfer?

Das sehe ich genauso.

vor 2 Stunden schrieb Philbert:

Für mich ist es ein Transfer, da man vor dem Wrappen und nach dem Auspacken wieder exakt den selben Coin in exakt der gleichen Anzahl hat. 

Hier gibt es nun mehrere Sichtweisen:

1. Das Wrappen/Peggen bezieht sich auf den gekauften Coin. Der Coins wird nicht "veräußert" indem er gewrappt wird. Er wird lediglich in Geschenkpapier eingepackt und auf einer anderen Blockchain versendet.
Das Versenden von Bitcoin über das LN-Network ist ja auch nichts anderes. Die eigenen Bitcoins werden eingefroren und dafür wird im LN-Network ein Bitcoin erschaffen, der dann transferiert wird.

2. Ein gewrappter Bitcoin ist nach dem unwrappen nicht derselbe Bitcoin. Wer einen Gemälde kauft und dieses in Geschenkpapier einpackt und mit nach Hause nimmt, der hat weiterhin dasselbe Gemälde. Das ist aber beim Wrapping anders. Dort verbleibt das Gemälde bei der Exchange und man erhält lediglich einen Gutschein um sich sein Gemälde später zurück zu holen. Allerdings erhält man später nicht dasselbe Gemälde zurück sondern ein anderes gleich aussehendes Gemälde. Es findet somit ein Tausch statt. Das eine Gemälde wurde "veräußert" um einen Gutschein zu erhalten. 
Beim "unwrappen" erhält man für seinen Gutschein ein "anderes" Gemälde zurück. Es ist nicht "dasselbe".

3. Eine dritte Sichtweise zielt auf Zertifikate ab. Man behält auf der Exchange nicht "seinen" Bitcoin sondern "einen" Bitcoin. Dafür erhält man nun ein "Zertifikat", also wie ein Gutschein. Diesen Gutschein kann man dann auch gegen andere Coins oder Zertifikate von anderen Coins eintauschen und damit handeln.
Nun befindet man sich im Bereich der Abgeltungssteuer, wie sie auch für Gold-Zertifikate greift.

Welche Sichtweise das Finanzamt am Ende anerkennt, lässt sich derzeit gar nicht sagen.

Man kann das also beliebig kompliziert sehen.

 

  • Thanks 1
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vor 2 Stunden schrieb Philbert:

exakt den selben Coin in exakt der gleichen Anzahl hat.

Das ist für mich einer der wesentlichen Punkte, die bei der Frage nach steuerlicher Behandlung zu betrachten sind.

Ich würde das noch etwas ergänzen. Solange die vollständige Verfügungsmacht über die selben Coins in exakt der gleichen Anzahl zu jeder Zeit uneingeschränkt besteht, würde ich argumentieren, dass kein steuerbarer Vorgang vorherrscht (unterjährige Veräußerung sind hier außen vorgelassen: es geht um die Spezialfälle).

Bearbeitet von Gulliver
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