Coinmas Geschrieben 11. September 2021 Teilen Geschrieben 11. September 2021 (bearbeitet) Hallo zusammen, Muss man einen realisierten Gewinn, der unter dem jährlichen Freibetrag von 600 € liegt, also z.B. 500 € in der Steuererklärung überhaupt angeben? Wenn ja, muss man die entsprechenden Transaktionen nachweisen? Abwandlung I: Wenn man mit einem Coin 700 € Gewinn realisiert hat und mit einem anderen 300 € Verlust realisiert hat und somit mit einem errechneten Gewinn von 400 € unter dem Freibetrag liegt, allerdings also erst durch die Gewinn / Verlust - Verrechnung, muss man in dem Falle das Ganze angeben und eventuell nachweisen? Abwandlung II Wenn man mit einem Coin 700 € Gewinn realisiert hat und mit einem anderen 800 € Verlust und somit am Ende sogar einen errechneten Verlust von 100 € „erwirtschaftet“ hat, muss man das angeben und eventuell nachweisen? Wie sieht es eigentlich mit den realisierten Gewinnen / Verlusten aus Swaps? Ermittelt das Finanzamt dann selber den tagesaktuellen Kurs der beiden Coins oder muss man sich selber damit beschäftigen? Wenn das zweite, schafft es eine Software wie Cointracking bzw. Cointracker? Übrigens: weiß jemand, ob es eine Trackingssoftware gibt, die auch Phantom Wallet unterstützt? Danke Bearbeitet 11. September 2021 von Coinmas Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 11. September 2021 Teilen Geschrieben 11. September 2021 Soweit ich weiß musst du die Gewinne nicht angeben, wenn sie nach Verrechnung mit den Verlusten kleiner als die Freigrenze sind. Allerdings empfiehlt es sich aufgrund der zahlreichen Ungeklärtheiten besser immer alles anzugeben, selbst wenn das Finanzamt das offiziell eigentlich garnicht wissen will. Denn nur so kannst du verhindern, dass irgendwann mal das Thema Steuerhinterziehung auf dich zu kommt. Denn bei den ganzen Ungeklärtheiten, wäre es zb denkbar, dass du deinen Gewinn nach LIFO ermittelt hast, aber eben FIFO verpflichtend ist (und nach FIFO der Gewinn deutlich höher ausfällt). Nur wenn du dem Finanzamt alles genau mitgeteilt hast, also auch wie du den Gewinn ermittelt hast und am besten noch Trade Historie, und das Finanzamt das so akzeptiert, nur dann bist du save. Das kann auch bei solchen "kleinen" Gewinnen wichtig werden, denn je nach Unklarheit kann da einiges passieren (bei mir ergibt FIFO zb. einen 10 mal höheren Gewinn als LIFO je nach Jahr). Was sind eigentlich Sapws? Hab versucht zu googeln, aber das klang so als wären das ganz normale Trades (bzw. den Begriff gibt es auch noch im Zusammenhang mit Migration eines Coins zu einer anderen Blockchain, aber das wird hier wohl nicht gemeint sein). Also warum der Begriff "swap" ?! 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gulliver Geschrieben 11. September 2021 Teilen Geschrieben 11. September 2021 (bearbeitet) vor 4 Stunden schrieb Coinmas: Wie sieht es eigentlich mit den realisierten Gewinnen / Verlusten aus Swaps? Ermittelt das Finanzamt dann selber den tagesaktuellen Kurs der beiden Coins oder muss man sich selber damit beschäftigen? Die ganze Veranstaltung nennt sich EinkommenssteuerERKLÄRUNG. … und da bist DU der, der erklären muss. Bearbeitet 11. September 2021 von Gulliver 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coinmas Geschrieben 11. September 2021 Autor Teilen Geschrieben 11. September 2021 vor 18 Minuten schrieb Serpens66: Was sind eigentlich Sapws? Hab versucht zu googeln, aber das klang so als wären das ganz normale Trades (bzw. den Begriff gibt es auch noch im Zusammenhang mit Migration eines Coins zu einer anderen Blockchain, aber das wird hier wohl nicht gemeint sein). Also warum der Begriff "swap" ?! Wenn man ein Coin nicht mit Fiat bzw. Euro kauft, sondern gegen einen anderen Coin austauscht, also wenn man z.B. Bitcoin erwirbt indem man Etherium aufgibt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 11. September 2021 Teilen Geschrieben 11. September 2021 vor 38 Minuten schrieb Coinmas: Wie sieht es eigentlich mit den realisierten Gewinnen / Verlusten aus Swaps? Auch Swaps sind stets die "Veräußerung" des einen Coin und die "Anschaffung" eines anderen Coins. Daher muss auch dort der Wert in Euro zum Zeitpunkt der Aktion ermittelt und dokumentiert werden. Bei der Veräußerung muss zudem die Anschaffung des veräußerten Coins betrachtet werden (Kurs/Zeitpunkt) um daraus die Steuerrelevanz zu ermitteln. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 11. September 2021 Teilen Geschrieben 11. September 2021 vor 56 Minuten schrieb Coinmas: Wenn man ein Coin nicht mit Fiat bzw. Euro kauft, sondern gegen einen anderen Coin austauscht, also wenn man z.B. Bitcoin erwirbt indem man Etherium aufgibt. ok danke. Also einfach nur ein fancy wort für einen stinknormalen Trade Coin gegen Coin. Und ja, steuerlich betrachtet hast du dann die BTC zum aktueleln Kurs in Euro verkauft (dadurch entsteht ein Gewinn/Verlust) und mit denselben Euros die daraus theoretisch frei werden, direkt die ETH gekauft (daraus ergibt sich dein Anschaffungskurs in Euro deiner ETH). Du brauchst also tatsächlich mindestens einen der Euro Kurse der Coins zum Zeitpunkt der Transaktion. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coiner1337 Geschrieben 11. September 2021 Teilen Geschrieben 11. September 2021 Mein Steuerberater hingegen empfiehlt es nicht anzugeben, wenn man sicher unter der Freigrenze ist. Er vertritt die Meinung, dass man gegenüber dem FA nur das angeben sollte, dass was auch relevant ist. Nachweisen dass man Coin X am Y gekauft hat, kann man mit einer sauberen Dokumentation auch so. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Micha80 Geschrieben 11. September 2021 Teilen Geschrieben 11. September 2021 Hallo Asis2013. Du wirst wohl überall die gleichen Antworten erhalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Paramahamsah Geschrieben 12. September 2021 Teilen Geschrieben 12. September 2021 Falls du in Summe mit einem rechnerischen Verlust durch den handel von noch nicht steuerfreien coins in einem Jahr da stehst, gib das auf jeden Fall an. Denn dann kannst du den verlust zur verrechnung mit etwaigen gewinnen in den Folgejahren nutzen (Verlustvortrag). 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fioravanti Geschrieben 12. September 2021 Teilen Geschrieben 12. September 2021 (bearbeitet) das ist kein FREIBETRAG! das ist eine Freigrenze! das ist was ganz was anderes... wenn du über der freigrenze bist, bist du auf alle gewinne steuerpflichtig Bearbeitet 12. September 2021 von Fioravanti Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 12. September 2021 Teilen Geschrieben 12. September 2021 vor 19 Stunden schrieb Coiner1337: Mein Steuerberater hingegen empfiehlt es nicht anzugeben, wenn man sicher unter der Freigrenze ist. Er vertritt die Meinung, dass man gegenüber dem FA nur das angeben sollte, dass was auch relevant ist. Nachweisen dass man Coin X am Y gekauft hat, kann man mit einer sauberen Dokumentation auch so. und was sagt dein Steuerberater zum BMF Schreiben und die daraus resultierenden "rückwirkenden" "Veränderungen" ? Der Artikel hier zeigt auf was ich und Winheller schon sagten, bietet aber leider auch keine Lösung, da muss das BMF mit dem Schreiben aufjedenfall noch Anweisungen veröffentlichen, sonst gibts tatsächlich Chaos: https://www.btc-echo.de/news/crypto-crime-steuerchaos-im-krypto-space-125818/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coiner1337 Geschrieben 12. September 2021 Teilen Geschrieben 12. September 2021 vor 3 Stunden schrieb Serpens66: und was sagt dein Steuerberater zum BMF Schreiben und die daraus resultierenden "rückwirkenden" "Veränderungen" ? Der letzte Kontakt ist schon eine Weile her und damals gab es das BMF Schreiben noch nicht. Aber auch er hat beispielsweise Hard Forks als Anschaffung (sicherheitshalber) gewertet. Ich verstehe das Update bzgl. BMF von Winheller aber auch so, dass man die erhaltenen Coins aus einem Hard Fork steuerfrei nach einem Jahr veräußern kann. Solange man sie einfach gehodlt hat, hat man meiner laienhaften Auffassung nach "Glück" gehabt. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-hardforks-ledger-splits.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 13. September 2021 Teilen Geschrieben 13. September 2021 vor 19 Stunden schrieb Coiner1337: Der letzte Kontakt ist schon eine Weile her und damals gab es das BMF Schreiben noch nicht. Aber auch er hat beispielsweise Hard Forks als Anschaffung (sicherheitshalber) gewertet. Ich verstehe das Update bzgl. BMF von Winheller aber auch so, dass man die erhaltenen Coins aus einem Hard Fork steuerfrei nach einem Jahr veräußern kann. Solange man sie einfach gehodlt hat, hat man meiner laienhaften Auffassung nach "Glück" gehabt. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-hardforks-ledger-splits.html ja, wenn man kein Lending/Staking gemacht hat und immer alles 1 Jahr hält, dann ist man bei fast allem fein raus und bleibt bei steuerfrei. Deswegen die Auswirkungen des BMF Entwurfs kleinzureden, halte ich aber nicht für sinnvoll. Exkurs zu Forks, weil du es angesprochen hast: Beim Fork ist die "neue" Besonderheit im BMF Entwurf, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten sich aufteilen (Anschaffungszeiptunkt bleibt identisch). Also wenn deine BTC sich in BCH aufspalten, ist der Anschaffungszeitpunkt der BCH derselbe wie der von deinen BTC. Und wenn du die BTC für 10k€ gekauft hattest und die BCH zum Forkzeitpunkt nun 1000€ wert sind, dann wird dadurch dein Anschaffungspreis deiner BTC gesenkt, so als hättest du damals BTC und BCH für insg. 10k€ gekauft. Sofern man nun also nicht steuerfrei wegen Haltefrist ist/war, ergibt sich dadurch auch eine völlig neue Berechnung nicht nur der BCH Gewinne, sondern auch der BTC Gewinne, da sich plötzlich die Anschaffungskosten geändert haben. Siehe Punkt 55-57 des BMF Entwurfs. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Coiner1337 Geschrieben 13. September 2021 Teilen Geschrieben 13. September 2021 vor 5 Stunden schrieb Serpens66: Deswegen die Auswirkungen des BMF Entwurfs kleinzureden, halte ich aber nicht für sinnvoll. Ich rede es nicht klein, ich habe es nur wiedergeben, wie ich es verstanden habe. Ich finde es auch nicht toll. Danke für deine Ausführungen zu den Forks, das wusste ich nicht und kann mitunter echt die ganze Steuerberechnung durcheinander bringen. Aber mal abwarten wie sich das ganze noch entwickelt, alles andere wäre Spekulation. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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