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Steuerzahlung unter Vorbehalt ( Nachprüfung )


Terx

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Hallo zusammen,

Aktuell gab es ja ein negatives Urteil zur Kryptobesteuerung. Man weiß ja nie was evtl. in der Zukunft passiert. Ob es Mal ein Urteil zu LiFo gibt oder bei gewissen Umständen eben keine Steuern anfallen.

 

Würde gern meine Steuern zahlen, ABER dann in der Lage sein um eine Änderung/Rückzahlung zu bitten falls es ein vorteilhaftes Urteil gibt.

Würde man dann einfach die Steuerzahlung unter Vorbehalt machen?

Was passiert wenn das FA von sich aus schreibt, dass das Ganze unter Vorbehalt der Nachprüfung steht? Macht es das Ganze einfacher oder ist es eher negativ zu bewerten.

Vielen Dank für jeden Hinweis!

Liebe Grüße,

Terx

PS:

Weiß jemand wie eine Nachprüfung läuft oder vielleicht gar eine gehabt? Das wäre interessant!

 

Bearbeitet von Terx
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vor 29 Minuten schrieb Terx:

Würde man dann einfach die Steuerzahlung unter Vorbehalt machen?

Dein Ziel sollte dann sein, eine "Aussetzung des Verfahrens" zu erreichen, bis in einem anderen Verfahren eine Entscheidung ergeht. Dieses andere Verfahren muß deiner Situation und Argumentation entsprechen. 

Die Aussetzung ermöglicht § 74 FGO

Dafür gibt es ein Standard-Verfahren:

1. Steuererklärung 

2. Steuerbescheid 

3a Steuern bezahlen und parallel dazu 3b Einspruch mit Begründung gegen Steuerbescheid einlegen  

4. Einspruchsbescheid abwarten

5. Klage vor dem Finanzgericht mit Begründung einreichen und dabei das Ruhigstellen beantragen. 

Und dann sei dir gegönnt, wenn das andere Verfahren in deinem Sinne entschieden wird. 

 

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Hat Aussetzung des Verfahrens nicht auch Nachteile? Wie Zinszahlungen etc.

Finde das Ganze eher Nervenaufreibend und würde persönlich wohl nicht klagen. Würde Mal sagen die Kosten sind da recht hoch und Erfolgsaussichten eher klein. Sagt zumindest mein Bauchgefühl.

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vor 10 Minuten schrieb Terx:

Hat Aussetzung des Verfahrens nicht auch Nachteile? Wie Zinszahlungen etc.

Verstehe deine Frage nicht. Du schriebst doch: 

vor einer Stunde schrieb Terx:

Würde gern meine Steuern zahlen,

Da gibt es keine Nachteile, und wenn du die Steuern vor Fälligkeit bezahlst, gibt es auch keine Zinsen. 😁

 

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Ok stimmt. Allerdings eher in die Richtung:

- den prüfen wir jetzt ganz genau. Ich habe die Erklärung wirklich sehr genau gemacht. ABER so etwas verursacht extrem viel Aufwand wenn Rückfragen erfolgen.

- Natürlich Kosten durch Anwalt und co.

- Hätte gesagt man darf davon ausgehen, dass das FA der Aussetzung widerspricht. Also bleibt am Ende eh nur klagen, was ich nicht machen will. Es sei denn die Erfolgsaussicht ist sehr hoch.

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vor 2 Stunden schrieb Terx:

Hallo zusammen,

Aktuell gab es ja ein negatives Urteil zur Kryptobesteuerung. Man weiß ja nie was evtl. in der Zukunft passiert. Ob es Mal ein Urteil zu LiFo gibt oder bei gewissen Umständen eben keine Steuern anfallen.

 

Würde gern meine Steuern zahlen, ABER dann in der Lage sein um eine Änderung/Rückzahlung zu bitten falls es ein vorteilhaftes Urteil gibt.

Würde man dann einfach die Steuerzahlung unter Vorbehalt machen?

 

Welches negative Urteil? Du hast noch nicht gesagt worum es dir eigentlich geht.

Eine nachträglich freie Wahl zwischen FIFO und LIFO wirst du nicht erhalten. Da wirst du weder mit einem Einspruch noch einer Klage Erfolg haben. Und eine Aussetzung kannst du auch vergessen.

Wenn du LIFO machen willst dann musst du das schon vorher anmelden.

Oder eben selbst dafür sorgen daß deine Bestände in dieser Reihenfolge verwertet werden. Dann kommt diese Diskussion gar nicht erst auf.

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52 minutes ago, Mick75 said:

Welches negative Urteil? Du hast noch nicht gesagt worum es dir eigentlich geht.

BFH zur Kryptobesteuerung 14.02.2023, Az. IX R 3/22

Würde da wegen Fifo und Lifo keinen Faß aufmachen. Interessanter wäre es wenn jemand doch erfolgreich gegen die eigentliche Besteuerung klagt! Oder sich herausstellt, dass z.B. gewisse Kryptowährungen doch keine Wirtschaftsgüter sind. 

Glaube eben selber nicht wirklich dran, aber wenn ein Gericht so etwas entscheidet. Zb, dass $PEPE kein Wirtschaftsgut ist 🤷‍♂️ Will man natürlich auch die zu viel gezahlten Steuern zurück.

Bearbeitet von Terx
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vor 10 Stunden schrieb Terx:

Finde das Ganze eher Nervenaufreibend und würde persönlich wohl nicht klagen.

Ohne Klage könntest du versuchen, schon mit der Steuererklärung anzuregen, dass das FA einen Vorläufigkeitsvermerk erklärt. 

Aber auch dies bedeutet Aufwand und gute Begründungen. 

Da du die Nachprüfbarkeit des § 164 AO vermeiden möchtest, könntest du dir noch diese Vorläufigkeit anschauen. 

Ist aber nach meiner Einschätzung schwerer zu erreichen als bei einer Klage. 

Ist aber alles nicht so einfach. 

 

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vor 12 Stunden schrieb Terx:

Ok stimmt. Allerdings eher in die Richtung:

- den prüfen wir jetzt ganz genau. Ich habe die Erklärung wirklich sehr genau gemacht. ABER so etwas verursacht extrem viel Aufwand wenn Rückfragen erfolgen.

- Natürlich Kosten durch Anwalt und co.

- Hätte gesagt man darf davon ausgehen, dass das FA der Aussetzung widerspricht. Also bleibt am Ende eh nur klagen, was ich nicht machen will. Es sei denn die Erfolgsaussicht ist sehr hoch.

Bei mir wollte das Finanzamt eine genaue Prüfung durchführen. Ich habe meinem Anwalt / Steuerberater sofort das Mandat dafür entzogen.

Das Problem war in dem Fall nicht der Einspruch an sich. Meiner Erfahrung nach ist das Finanzamt nicht nachtragend. Der Einspruch macht denen zwar Arbeit aber sie werden ihn professionell behandeln. Denen fehlt auch das Personal um dir das Leben künstlich schwer zu machen.

Ich hatte eher das Gefühl hinter der Nachprüfung steckte eher der Wunsch nachzuvollziehen wie der ganze Spaß überhaupt berechnet wird. Ich habe dann dem Finanzamt einen USB Stick mit meinen Rohdaten zugeschickt inklusive allen Sonderfällen die in meinen Buchungen zu finden sind. Ich habe dann viele Monde später einen großen Umschlag bekommen. Rückfragen hatten sie keine. In dem Umschlag enthalten war der Steuerbescheid aus dem Steuertool was ich damals benutzt hatte. Ich weiß nicht ob sie sich die Arbeit gemacht haben meine Rohdaten komplett einmal zu importieren oder ob sie direkt an das Steuertool heran gegangen sind um Einblick in meinen Account zu erhalten. Ist am Ende auch egal. Die Nachprüfung hat mich im Grunde nur einen USB Stick und ein paar Minuten Zeit gekostet.

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3 hours ago, Peer_Gynt said:

Da du die Nachprüfbarkeit des § 164 AO vermeiden möchtest, könntest du dir noch diese Vorläufigkeit anschauen. 

Bei mir steht wohl das Ganze schon unter Vorbehalt der Nachprüfung. Da ist der Paragraph 164 zwar nicht erwähnt, aber würde es so interpretieren.
Wenn ich es richtig verstehe darf in dem Fall das Finanzamt das Ganze anders bewerten, aber auch ich könnte theoretisch einen Änderungsantrag stellen, falls ich bemerke, dass da irgendwo ein Fehler drin ist. Oder evtl. ein anderes Tool verwendet welches mir besser gefällt. 
 

19 minutes ago, skunk said:

Bei mir wollte das Finanzamt eine genaue Prüfung durchführen. Ich habe meinem Anwalt / Steuerberater sofort das Mandat dafür entzogen. Das Problem war in dem Fall nicht der Einspruch an sich. Meiner Erfahrung nach ist das Finanzamt nicht nachtragend. Der Einspruch macht denen zwar Arbeit aber sie werden ihn professionell behandeln. Denen fehlt auch das Personal um dir das Leben künstlich schwer zu machen.

Von mir wollte das Finanzamt bisher nichts haben. das heißt gehe davon aus, dass die Nachprüfung noch nicht begonnen hat. Hätte kein Problem an sich alle Daten zu liefern. Habe eigentlich wirklich sehr konservativ gerechnet. Allerdings wenn das FA dann einer anderen Meinung ist bzgl. der Höhe, hätte man wohl einen riesen Aufwand. 
Warum hast du denn das Mandat entzogen? Weißt du wie lange die für eine Nachprüfung Zeit haben ? Ist natürlich ein wenig unbefriedigend, dass da theoretisch noch etwas auf einen zukommen kann.

PS: 
Wenn ich es richtig verstehe sind eh fast alle Steuerbescheide unter "Vorbehalt der Nachprüfung". Zumindest laut dieser Quelle
https://datenbank.nwb.de/Dokument/996356/?wherefrom=LivefeedFachautoren
Dann ist es wiederum ok. 

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vor 21 Minuten schrieb Terx:

Warum hast du denn das Mandat entzogen?

Weil ich jede Nachfrage bezüglich meiner Daten selbst beantworten wollte anstelle meinen Steuerberater dafür zu bezahlen. Ich wollte auch verhindern, dass der Sachbearbeiter beim Finanzamt das als für mich kostspielige Weiterbildung betrachtet. Die Weiterbildung geht für mich klar aber solange die Rechnung des Steuerberaters an mich geht, wähle ich den Dozenten und zahle ganz bestimmt nicht den Stundenlohn für den Dozenten.

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6 minutes ago, skunk said:

Weil ich jede Nachfrage bezüglich meiner Daten selbst beantworten wollte anstelle meinen Steuerberater dafür zu bezahlen. Ich wollte auch verhindern, dass der Sachbearbeiter beim Finanzamt das als für mich kostspielige Weiterbildung betrachtet. Die Weiterbildung geht für mich klar aber solange die Rechnung des Steuerberaters an mich geht, wähle ich den Dozenten und zahle ganz bestimmt nicht den Stundenlohn für den Dozenten.

Ok sehe ich genauso! Macht Sinn, ist auch der Grund weshalb ich den Aufwand so stark wie möglich reduzieren will. Die Steuerberater sind schon sehr teuer.
Aktuell müsste ich wohl trotzdem Hilfe in Anspruch nehmen, aber wenn solche Rückfragen kommen, würde ich evtl. genauso wie Du vorgehen. Danke für den Tipp!
Macht vermutlich eh Sinn einen Steuerberater einzuschalten, wenn es strittig wird. Oder wenn man etwas mehr Zeit braucht, da ja die Fristen dann länger sind...

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3 minutes ago, Cricktor said:

Inwiefern wirkt sich denn die Frage, ob ein Coin/Token ein Wirtschaftsgut ist oder nicht, auf die Besteuerung von Verkäufen als Privatveräußerunggeschäft aus?

Keine Ahnung war nur ein Beispiel. Im Grunde ist die Aussage nur, falls jemand erfolgreich klagt, dass man dann die Möglichkeit noch hat auf den Urteil zu verweisen.
Gehe eigentlich nicht davon aus, dass so etwas passiert. 

Wobei womöglich bei Lifo. Also falls jemand nun einklagt, dass LIFO erlaubt ist und der Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung steht. Versteh ich es so, dass man dann einen Änderungsantrag stellen darf, mit dem Verweis auf LIFO um das Ganze mit LIFO zu berechnen.

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Verboten ist LIFO doch meines Wissens nicht, du musst dich nur *vorher* darauf festlegen, es deinem FA mitteilen und dann dabei auch bleiben, wenn es dein FA akzeptiert hat. Hin und her ist dann aber nicht mehr und war es auch meines Wissens nie.

Bearbeitet von Cricktor
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Das Finanzamt akzeptiert LIFO aber nicht. Vor dem BMF Schreiben war das noch Glückssache, ob der Beamte es akzeptiert hat oder nicht, aber da im BMF Schreiben LIFO nicht erwähnt wird, akzeptiert das Finanzamt das auch nicht.
Mein Finanzbeamter sagte mir ich solle FIFO einreichen und dann Einspruch gegen den Bescheid einlegen und dann Klagen.
Höchstwahrscheinlich werde ich das auch noch in Zukunft machen müssen. Ich hatte gehofft ich könnte das umgehen, da ich den Aufwand und die Kosten natürlich auch scheue, aber da die CoronaRegeln zur Verlustverrechnung wohl nicht bei Krypto greifen, ist FIFO für mich absolut untragbar (instant insolvent, zwar mit riesigem Verlustvortrag, aber das bringt mir dann auch nichts mehr), sodass es wohl auf die Klage hinauslaufen muss.
Aber ich werde es trotzdem so lange wie möglich vor mir her schieben und vllt findet sich ja doch noch eine bessere Lösung.

Zum Thema "offen halten", auch das ist beamtenabhängig (der eine sagte nö, der andere ja), wobei man in der Regel definitiv ein anhängiges Verfahren braucht, damit das geht. Dadurch dass es bzgl. Vollzugsdefizit nun ein (glaube ich) endgültiges Urteil gab, kann man das also nicht mehr dafür nehmen.

Und meiner Erfahrung nach sollte man froh sein, wenn das Finanzamt keine Rückfragen stellt und alles akzeptiert, was man einreicht.
Denn da darf man durchaus auch eigene Auffassungen einfließen lassen, sofern dem Beamten mit einem Blick, ohne alles nachvollziehen zu müssen, auffallen kann, dass es eventuell der BMF Auffassung widerspricht. Dh. du kannst auch einfach LIFO machen, sofern dies sofort und direkt ersichtlich ist (zb. durch einen Erklärungssatz, dass du LIFO verwendet hast) und der Beamte das dann abnickt und ein gültiger Bescheid draus wird, bist du Safe und es ist auch keine Steuerhinterziehung.
So hätte ich es machen sollen (zb. für 2016 hab ich LIFO gemacht, das wurde ungefragt durchgewunken und ist nun fest), stattdessen ab ich Einspruch und ADV beantragt, wodurch alles haargenau und kleinlich betrachtet wird und nicht mal ein cointracking report als genau genug akzeptiert wird... (aktuell ists noch ausgesetzt, warte aktuell auf Post vom Finanzamt, dass das jetzt wegen dem Urteil wieder aufgenommen wird, bisher zum Glück noch keine Meldung seites des Finanzamtes..)

Zur Verbrauchsreihenfolge/Bewertung wechseln:
Im BMF Schreiben steht, man darf diese wechseln, sobald man die Einheiten der Währung komplett verkauft hat (und man darf es je Währung wählen), das BMF bezieht sich damit auf  FIFO vs Durchschnittsmethode. Sollte LIFO aber iwann erlaubt sein, würde es auch dafür gelten, sodass man also sagen könnte meine BTC sind LIFO und meine ETH FIFO usw.

Bearbeitet von Serpens66
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vor 4 Stunden schrieb Serpens66:

ist FIFO für mich absolut untragbar (instant insolvent, zwar mit riesigem Verlustvortrag, aber das bringt mir dann auch nichts mehr)

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn du einen riesigen Verlustvortrag hast, werden doch Gewinne erst mal mit dem verrechnet, bevor sie sich als freundliche Bitte um eine Nachzahlung im Schreiben des Finanzamts niederschlagen.

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vor 38 Minuten schrieb MKE:

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn du einen riesigen Verlustvortrag hast, werden doch Gewinne erst mal mit dem verrechnet, bevor sie sich als freundliche Bitte um eine Nachzahlung im Schreiben des Finanzamts niederschlagen.

Das gilt nicht bei Termingeschäften.

Da werden nur noch maximal 20k Verluste angerechnet.

Machst du 100k Gewinn und 90k Verlust mit Margin Trading dann darfst du 80k Gewinn versteuern was dann 20k Steuern bedeutet.

 

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vor 46 Minuten schrieb MKE:

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn du einen riesigen Verlustvortrag hast, werden doch Gewinne erst mal mit dem verrechnet, bevor sie sich als freundliche Bitte um eine Nachzahlung im Schreiben des Finanzamts niederschlagen.

Was dir nichts bringt wenn du in vor 2 Jahren saftige Gewinne hast und dieses Jahr Verluste in gleicher Höhe. Dann klingelt plötzlich das Finanzamt und zwingt dich in die Privatinsolvenz. Von dem Verlustvortrag kannst du dir dann erstmal nichts kaufen. Der bringt dir erst wieder was Jahre später nachdem die Privatinsolvenz abgeschlossen ist.

Bearbeitet von skunk
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vor 59 Minuten schrieb MKE:

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn du einen riesigen Verlustvortrag hast, werden doch Gewinne erst mal mit dem verrechnet, bevor sie sich als freundliche Bitte um eine Nachzahlung im Schreiben des Finanzamts niederschlagen.

sind private Veräußerungsgeschäfte (also keine Termingeschäfte wie Mick75 vermutet).
Wie Skunk schreibt, wenn man erst hohen Gewinn hat und im Jahr darauf oder schlimmer im zweiten Jahr darauf alles wieder durch Verlust verliert (hier liefert FIFO halt völlig unsinnige Ergebnisse bei meiner Handelsstrategie), dann kann man die Verluste garnicht oder nur begrenzt rücktragen. Daher bleibt nur der Verlustvortrag und die Zahlung der Steuerlast. Und da man den Verlustvortrag nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnen kann, ich aber Kapital brauche um durch Kauf/Verkauf von Coins weitere Gewinne zu machen, ich aber kein Kapital nach Steuerzahlung habe, bringt mir dieser Verlustvortrag absolut garnichts.

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vor 1 Stunde schrieb Serpens66:

sind private Veräußerungsgeschäfte (also keine Termingeschäfte wie Mick75 vermutet).
Wie Skunk schreibt, wenn man erst hohen Gewinn hat und im Jahr darauf oder schlimmer im zweiten Jahr darauf alles wieder durch Verlust verliert (hier liefert FIFO halt völlig unsinnige Ergebnisse bei meiner Handelsstrategie), dann kann man die Verluste garnicht oder nur begrenzt rücktragen. Daher bleibt nur der Verlustvortrag und die Zahlung der Steuerlast. Und da man den Verlustvortrag nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnen kann, ich aber Kapital brauche um durch Kauf/Verkauf von Coins weitere Gewinne zu machen, ich aber kein Kapital nach Steuerzahlung habe, bringt mir dieser Verlustvortrag absolut garnichts.

Du solltest deine Strategie vielleicht mal überdenken und an die Rechtslage anpassen.

Man kann doch Gewinn-Positionen abtrennen und versuchen diese ein Jahr zu halten. Und wenn das nicht geht weil PEPE oder wie das Zeug heißt abstürzt dann muß man eben den restlichen Gewinn realisieren und das Geld für die fälligen Steuern zurück legen.

Dann werden alle Verluste vor Ablauf eines Jahres stets realisiert und mit Gewinnen verrechnet. Das gibt dann Rückstellungen für die Steuern teilweise wieder frei.

Und wenn man in einem Jahr eben mal mehr Verluste hat dann ist das eben so und der Verlust wird vorgetragen.

Aber wenn man vernünftig mit dem Thema Steuer umgeht und sich auf die Regeln einstellt dann verstehe ich nicht wie man sich da in erhebliche Probleme bringen kann. Das ist einfach nur Leichtsinn Gewinne weiter voll zu investieren ohne Rückstellungen zu bilden.

Ganz egal welche Einkommensart und ob FIFO oder nicht.

Bearbeitet von Mick75
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vor einer Stunde schrieb Mick75:

Das ist einfach nur Leichtsinn Gewinne weiter voll zu investieren ohne Rückstellungen zu bilden.

Das geht schneller als man denkt. Denk mal an deine eigene Steuererklärung. Du wirst dir vermutlich nicht die Arbeit machen jeden Monat fein säuberlich abzuschließen so wie ein Unternehmen das machen würde. Du wirst wie bei privaten Steuererklärungen üblich einmal im Jahr einen Steuerreport ziehen. Ich weiß nicht wie es dir so geht aber ich brauche dafür ein Steuertool weil ich nur schwer abschätzen kann welche Summe da am Ende drin steht. Das was du als Leichtsinn bezeichnest ist einfach nur der Nebeneffekt davon, dass der ganze Sachverhalt alles andere als übersichtlich ist.

Dazu kommt noch, dass längst nicht alle Steuertools auch eine Übersicht anbieten, die man vor dem Verkauf konsultieren könnte. Einige Steuertools haben eine solche Übersicht schlicht nicht. Und schon hat man die nächste Falle mit der man den Gewinn schnell in ungeahnte Höhen treiben kann.

Es gibt auch ein paar Konstellationen bei denen eine Privatinsolvenz auch dann droht wenn man Monatsabschlüsse macht wo eigentlich keine notwendig wäre, vor jedem Trade einen Steuerreport zieht um die Auswirkungen auf die Steuern zu erfahren und auch sonst alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen ergreift. Das ist schon ein merkwürdiges Steuersystem, das solche Fallen bereit hält und davon dann gleich mehr als eine.

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vor 3 Stunden schrieb Mick75:

Du solltest deine Strategie vielleicht mal überdenken und an die Rechtslage anpassen.

Man kann doch Gewinn-Positionen abtrennen und versuchen diese ein Jahr zu halten. Und wenn das nicht geht weil PEPE oder wie das Zeug heißt abstürzt dann muß man eben den restlichen Gewinn realisieren und das Geld für die fälligen Steuern zurück legen.

Dann werden alle Verluste vor Ablauf eines Jahres stets realisiert und mit Gewinnen verrechnet. Das gibt dann Rückstellungen für die Steuern teilweise wieder frei.

Und wenn man in einem Jahr eben mal mehr Verluste hat dann ist das eben so und der Verlust wird vorgetragen.

Aber wenn man vernünftig mit dem Thema Steuer umgeht und sich auf die Regeln einstellt dann verstehe ich nicht wie man sich da in erhebliche Probleme bringen kann. Das ist einfach nur Leichtsinn Gewinne weiter voll zu investieren ohne Rückstellungen zu bilden.

Ganz egal welche Einkommensart und ob FIFO oder nicht.

allgemein ist das natürlich vollkommen richtig, trifft auf mich aber in keinsterweise zu.

Ich trade seit 2013 und selbst heute ist es nicht eindeutig geklärt, ob LIFO erlaubt ist oder nicht und erst seit dem BMF Schreiben gibt es vom Finanzamt die Vorschrift, dass es nicht erlaubt sein könnte. Meine Handelsstrategie funktioniert leider nur nach LIFO mit sinnvollen Ergebnissen, nach FIFO ist sie einfach nicht durchführbar, bzw. führt einfach zu Fantasiegewinnen und Verlusten. Deswegen habe ich von Anfang an alles auf LIFO aufgebaut.
Ich habe noch nie echte hohe Trading Verluste gemacht, nur die Fake Gewinne/Verluste von FIFO (und Verluste durch verschwinden von Börsen, die machen das ganze schwieriger, aber sind nicht der Grund für die potentielle Insolvenz).
Dh. nur weil jetzt das BMF leider kein LIFO zulässt, ist quasi im Nachhinein mein gesamtes Konstrukt in sich zusammengebrochen und es fallen plötzlich Steuern auf Gewinne an, die ich (nach LIFO und auch logisch) eigentlich niemals realisiert habe.

Natürlich habe ich mittlerweile sogut es geht umgestellt und achte darauf, dass auch nach FIFO nicht noch mehr Bullshit bei rauskommt, unter anderem hab ich das sehr lukrative Trading komplett eingestellt. Aber das hilft mir bei der Vergangenheit ja leider nicht.

Und ja, das Thema Steuern ist unfassbar wichtig. Man muss darauf gefasst sein, welche gefährlichen unerhörten Fallen die Steuergesetze bereit halten, die einen trotz sehr lukrativem Trading, ohne dass man wirklich Verluste macht, in die Insolvenz treiben können. Und wenn man sogar noch Geld durch ein Börsenverschwinden verliert, ist man richtig am Arsch, weil man das wohl garnicht als Verlust geltend machen kann.
Außerdem wird man durch das Steuersystem genötigt unnötige Risiken einzugehen, zb. volatile Kryptos ein Jahr zu halten, oder auch bei der Verlustrealisierung innerhalb eines Jahres, dass man den Coin nicht sofort zumgleichen Kurs zurückkaufen darf, weil es sonst Gestaltungsmissbrauch ist (es wird wirklich vorgeschrieben, dass man einem Kursrisiko ausgesetzt sein muss, damit es kein Gestaltungsmissbrauch ist)

Ach und Steuertools kann man im meinem Fall total vergessen, es gibt noch immer kein einziges was mit meinen Daten umgehen kann, ohne dass ich sie in hunderten Stunden Arbeit extra aufbereite. Und selbst dann kann keines Depottrennung wie ich sie jetzt gerne anwenden würde (alle Börsen ein einziges Depot, Hardwarewallet ein zweites Depot... aber ob das erlaubt ist, ist ebenfalls nicht geklärt, alles Mist..)

Hier gibts evlt noch ein paar Steuerfallen zum Krypto Trading:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=5437021.msg61664958#msg61664958

Bearbeitet von Serpens66
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