Oli Posted August 28, 2016 Share Posted August 28, 2016 Hallo zusammen, ich habe mir mal die Lending Funktion in Poloniex angeschaut und finde es eine gute Idee. Meine Frage oder Fragen dabei sind aber. Muss man die Zinsen versteuern? Zählt das als Einkommen wie beim Mining (also Gewerbeanmeldung)? Gibt es einen Freibetrag pro Jahr der Steuerfrei ist? Oder ist es wie wenn man sich Coins kauft also nach einem Jahr steuerfrei? Wenn nicht ist die Steuer beim erhalt der Zinsen fällig oder erst beim Verkauf der Coins? Ich hoffe mal das sich jemand damit auskennt,da es ja ein großer Broker ist. Ich frei mich auf die Antworten. Liebe Grüße Oli Link to comment Share on other sites More sharing options...
luckynuke Posted August 28, 2016 Share Posted August 28, 2016 HIer müsstest du ein paar Antworten finden: https://bitcoin-live.de/unsere-empfehlung-diplom-finanzwirt-steuerberater-ruediger-quermann/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
fjvbit Posted August 28, 2016 Share Posted August 28, 2016 Gehe davon aus, dass man es versteuern muss. Auch sind Zinsen schädlich für die Steuerfreiheit nach einem Jahr, soviel ich weiss. Man kann auch nett beim Finanzamt fragen. Die Antwort ist kostenfrei und verbindlich Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 28, 2016 Share Posted August 28, 2016 (edited) vergessen Edited December 26, 2016 by Guest Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trooper Posted August 28, 2016 Share Posted August 28, 2016 Für mich pers. ist es schwierig nachzuvollziehen, wieviel ich so Umsetze. Soll man z.b. jeden einzelnen Hebel angeben?Jedes einzelne Lending auf polo angeben? Das sind ja soviele unmengen an Daten. Ich habe auch "nur" BTC im kleinen 3 stelleigen Bereich investiert. Ich habe einfach das Problem, wie ich das alles nachweisen soll. Das wäre eine Ellenlange Liste. polo,okcoin,bitcoin.de,bitbank etc..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Oli Posted August 28, 2016 Author Share Posted August 28, 2016 Danke für die vielen schnellen Antworten. Ich glaube das beste ist wenn ich mal direkt beim Finanzamt nachfrage. Liebe Grüße Oli 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Serpens66 Posted August 28, 2016 Share Posted August 28, 2016 (edited) @Tropper:Du musst halt die csv Dateien von den Exchanges auswerten. Zb mit Excel Tabellen oder selbst geschriebenen Scripten. Oder halt mit einer Seite wie cointracking (siehe Signatur). Allerdings weiß ich nicht, ob Cointracking auch Lending unterstützt, vermutlich nicht. Aber du kannst Dario direkt schreiben, zb in seinem Thread hier oder auf bitcointalk. Wenns nicht viel zuviel Arbeit ist, nimmt der das bestimmt mit auf Um den Verlust der Steuerfreiheit nach einem Jahr zu kompensieren, kann man diese Bitcoins zum einkaufen von Waren und Dienstleistungen nutzen. Diese Nutzung ist nicht steuerbar. Seit wann soll das denn so sein ?! Wo wurde das festgelegt?Wurde sich nicht überall (also in Foren von Usern) darüber beschwert, dass wenn man ganz genau sein will, sogar jeden kleinen Kaffee-Kauf gegenrechnen muss, ob man die Bitcoin mit denen mal bezahlt hat günstiger eingekauft hat und somit indirekt Gewinn gemacht hat?Also hast du eine Quelle oderso? Edited August 28, 2016 by Serpens66 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 28, 2016 Share Posted August 28, 2016 (edited) vergessen Edited December 26, 2016 by Guest Link to comment Share on other sites More sharing options...
boardfreak Posted August 28, 2016 Share Posted August 28, 2016 (edited) @steuerberater klan btc sind in deutschland fremdwährung? mal beim fa nachgefragt bzgl deiner sichtweise was die steuerbarkeit der cryptobutzung für zb käufe angeht? @oli knackpunkt ist meines erachtens die auslegung von https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html insbesondere "...Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre..." DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG Edited August 28, 2016 by boardfreak Link to comment Share on other sites More sharing options...
Oli Posted August 29, 2016 Author Share Posted August 29, 2016 Also laut diesem Gesetz muss man es versteuern, wenn ist es richtig verstehe. Man hat ein Einkommen dadurch. Aber was ist wenn die Währung steigt? Ich weiss das es bei Aktien einen Jährlichen Freibetrag von 800€ gibt. Ich bin natürlich kein Steuerberater und für falsche Angaben hafte ich nicht. (Nur zur Sicherheit, sollte was falsch sein) Liebe Grüße Oli Link to comment Share on other sites More sharing options...
boardfreak Posted August 29, 2016 Share Posted August 29, 2016 (edited) ich glaub es war unter 600 euro pro jahr nix und über 600 euro im jahr alles - haltedauer ohne verleihen über 1 jahr auch nix und ünter 1 jahr persönlicher grenzsteuersatz sofern über wie erwähnt 600 euro - beim verleihen oä wird es lustig was die auswirklung auf die haltedauer angeht, die einordnung der polozinsen und gebühren und die daraus resultierende besteuerung - mein tipp: nimm kontakt mit dem finanzamt auf und frag wie sie die sache sehen fast vergessen: DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG Edited August 29, 2016 by boardfreak Link to comment Share on other sites More sharing options...
Oli Posted August 29, 2016 Author Share Posted August 29, 2016 Alles klar danke nochmal an alle die sich Zeit für mich genommen haben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 29, 2016 Share Posted August 29, 2016 (edited) vergessen Edited December 26, 2016 by Guest Link to comment Share on other sites More sharing options...
boardfreak Posted August 29, 2016 Share Posted August 29, 2016 @steuerberater klan "...Jede Währung, die nicht EUR ist, ist eine Fremdwährung in Deutschland..." - btc sind also von deutschland als währung anerkannt? gilt das auch für muscheln und gummibärchen? und ich frage erneut: mal beim fa nachgefragt bzgl deiner sichtweise was die steuerbarkeit der cryptobutzung für zb käufe angeht? meines wissens ist bisher iin europa immer nur die rede von zahlungsmittel und in diesem zusammenhang auch nur von umsatzsteuerbefreiung DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG Link to comment Share on other sites More sharing options...
luckynuke Posted August 29, 2016 Share Posted August 29, 2016 @steuerberater klan "...Jede Währung, die nicht EUR ist, ist eine Fremdwährung in Deutschland..." - btc sind also von deutschland als währung anerkannt? gilt das auch für muscheln und gummibärchen? und ich frage erneut: mal beim fa nachgefragt bzgl deiner sichtweise was die steuerbarkeit der cryptobutzung für zb käufe angeht? meines wissens ist bisher iin europa immer nur die rede von zahlungsmittel und in diesem zusammenhang auch nur von umsatzsteuerbefreiung DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG Wieso schreibstn deine Vorbehalte nicht in deine Signatur ? "Dies ist keine Rechtsberatung" - "Ich bin keine Nanny" etc. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 29, 2016 Share Posted August 29, 2016 (edited) vergessen Edited December 26, 2016 by Guest Link to comment Share on other sites More sharing options...
Serpens66 Posted September 7, 2016 Share Posted September 7, 2016 (edited) sry für die später antwort, aber @Klan: Ich bin mir seeeeehr sicher (sagen wir 98% ), dass es schon immer so war(zumindest solange wie feststeht, dass man bitcoins versteuern muss und die 1 jahres frist gilt), dass man auch beim Kauf von Gütern gegen Bitcoins, eventuelle Gewinne versteuern muss. Und habe zufällig vor ein paar Tagen nochmal die Bestätigung gehört: https://media.ccc.de/v/froscon2016-1810-rechtliche_und_steuerliche_fallstricke_im_umgang_mit_kryptowahrungen Der Vortrag enthält leider nicht soo viele Infos, aber immerhin, dass BTc keine Währung ist, und dass Steuern bei jedem Umtausch der Bitcoins fällig werden (sofern einkaufs und verkaufspreis in einem Gewinn resultieren). Auch beim Kauf von Gütern oder Altcoins. Edited September 7, 2016 by Serpens66 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
boardfreak Posted September 7, 2016 Share Posted September 7, 2016 bin gespannt was unser steuerberater klan dazu sagen wird Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 7, 2016 Share Posted September 7, 2016 (edited) vergessen Edited December 26, 2016 by Guest Link to comment Share on other sites More sharing options...
boardfreak Posted September 7, 2016 Share Posted September 7, 2016 (edited) "...Ich behandel Bitcoin weiterhin als Währung und da ist der Bezahlvorgang ein nicht steuerbarer Vorgang. Ich lasse es für mich selbst darauf ankommen..." - hast du das deinem finanzamt auch schon geschrieben herr steuerberater? Edited September 7, 2016 by boardfreak Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 7, 2016 Share Posted September 7, 2016 (edited) vergessen Edited December 26, 2016 by Guest Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 7, 2016 Share Posted September 7, 2016 (edited) vergessen Edited December 26, 2016 by Guest Link to comment Share on other sites More sharing options...
Serpens66 Posted September 7, 2016 Share Posted September 7, 2016 (edited) Da wünsche ich denen viel Vergnügen, die die Zeit haben, Zahlungen von Kaffee und Kuchen aus der Blockchain herauszusuchen und dann noch Klagen gegen die Nutzer anzustrengen.natürlich weiß ich selbst es auch nicht. Ich weiß nur, dass dieser Herr im verlinkten Video, und auch andere Steuerberater, sagen, dass es keine währung ist (weil die definition Währung unter anderem bedeutet, dass es von einem Staat herausgegeben ist), und dass jeder Umtausch ein steuerbarer Vorgang ist, sei es Altcoins oder Güter. Und wenn diese Herren das sagen, kann man denke ich schon davon ausgehen, dass das auch so ist. Aber wie bereits erwähnt, drückt sicher jedes Finanzamt ein Auge zu, wenn man sich beim Bezahlen eines Kaffees mal nicht daraum bemüht. Wichtiger sind da sicherlich größere Anschaffungen, vllt ~ so grob 100€ aufwärts. Denn andernfalls könnte ich ja 1000 BTC die ich noch kein Jahr halte, aber beim Verkauf sehr viel Gewinn abwerfen, einfach umwandeln in Güter und damit die Steuer auf die Gewinne komplett umgehen. Edited September 7, 2016 by Serpens66 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 7, 2016 Share Posted September 7, 2016 (edited) vergessen Edited December 26, 2016 by Guest Link to comment Share on other sites More sharing options...
boardfreak Posted September 7, 2016 Share Posted September 7, 2016 (edited) wo sagt denn der eugh explizit dass bitcoin als offizielle währung anerkannt sein soll? gilt das dann für doge, monero, tether und onecoin auch? Edited September 7, 2016 by boardfreak Link to comment Share on other sites More sharing options...
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