Jokin Geschrieben 6. November 2017 Teilen Geschrieben 6. November 2017 (wer keine Steuern bezahlen will, moege sich bitte nicht angesprochen fuehlen und auch nicht antworten - danke) Hallo ehrliche Steuerzahler, ich bin derzeit mit dem fuer mich zustaendigen Finanzamt in Abstimmung wie eine korrekte Einkommensteuererklaerung hinsichtlich der Crypto-Gewinne aussehen muss. Dazu habe ich einen Account bei cointracking.com (Ref-Link in meiner Signatur - wuerde mich freuen, wenn Ihr diesen nutzt). cointracking.com fast saemtliche Trades zu einem Steuerreport zusammen. Ich stehe also derzeit mit meinem Finanzamt in Kontakt und habe folgende Unterlagen eingeraicht: - Eigenkapitalherkunft (wann hab ich welche Euro-Betraege in die Cryptowelt einge- und ausgezahlt) - Gewinnermittlung (Steuerreport von cointracking.com) - Bestandsuebersicht Teil 1 (Bestandsuebersicht aus dem Steuerreport von cointracking.com, jeweils Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungspreis) - Bestandsuebersicht Teil 2 (Bestandsuebersicht, was ich auf Paperwallets und in Electrum habe, jeweils Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungspreis) - Anlage SO mit den entsprechenden Werten ausgefuellt Bereits im September hab ich damit angefangen den Kontakt aufzubauen. Mittlerweile habe ich einen guten Kontakt mit einem Mitarbeiter aus dem fuer mich zustaendigen Finanzamt. Der derzeitige Stauts ist recht kurz: "Unterlagen sehen schonmal gut aus" ... die liegen nun bei der Oberfinanzdirektion und ich stehe 14-taegig mit meinem Ansprechpartner in Kontakt ob es was Neues gibt ... die Crypto-Welt ist komplettes Neuland und keiner weiss derzeit welche unterlagen auf welche Art und Weise eingereicht werden muessen. Daher wissen auch Steuerrechtanwaelte und Steuerberater derzeit ueberhaupt nicht wie es richtig ist. Mal ganz abgesehen davon wie Margin-Trades und Lendings versteuert werden (Lending wird wohl der Kapitalertragssteuer unterliegen) Ich nutze diesen Thread hier um von Zeit zu Zeit meine Neuigkeiten mit Euch zu teilen. Was ich derzeit mit Sicherheit weiss: Die Steuerfahndung wartet schon gespannt auf die Einkommensteuererklaerungen derer, die ein Bankkonto bei der Fidorbank haben uber das "nennenswerte" Umsaetze laufen. Wer daher noch am Zweifeln ist ob ihn das Ganze betrifft, sollte ruhig al ein Blick auf das Strafmass bei Steuerhinterziehung werfen: Google "strafen steuerhinterziehung" 1 1 1 7 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boardfreak Geschrieben 6. November 2017 Teilen Geschrieben 6. November 2017 "... Was ich derzeit mit Sicherheit weiss: Die Steuerfahndung wartet schon gespannt auf die Einkommensteuererklaerungen derer, die ein Bankkonto bei der Fidorbank haben uber das "nennenswerte" Umsaetze laufen ..." - dann ma her mit der quelle und viel spass mitm fa - hatte das gleiche vergnügen 2013 denen das neuland zu erklären 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 6. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 6. November 2017 Schwierig mit Quellenangabe, da die Info aus einem Telefonat mit den Steuerfahndern stammt. .... muss man nicht für bare Münze nehmen, wenn man glaubt, dass das nicht stimmen würde ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 6. November 2017 Teilen Geschrieben 6. November 2017 (bearbeitet) vor 6 Stunden schrieb Jokin: Daher wissen auch Steuerrechtanwaelte [...] derzeit ueberhaupt nicht wie es richtig ist. Ach ist das so? Klar sollte man sich einen kompetenten suchen! Das derzeitige Steuerrecht deckt das ab, da ist nicht wirklich etwas neues dabei für diese Berufsgruppe Bearbeitet 7. November 2017 von c0in 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2017 vor einer Stunde schrieb c0in: Ach ist das so? Klar sollte man sich einen kompetenten suchen! Das derzeitige Steuerrecht deckt das ab, da ist nicht wirklich etwas neues dabei für diese Berufsgruppe Ja, das ist so - denn ein Steuerrechtsanwalt kann nur die Vorgaben der Oberfinanzdirektion umsetzen, die definiert sind - dem ist jedoch derzeit nicht so. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 (bearbeitet) vor 18 Minuten schrieb Jokin: Ja, das ist so - denn ein Steuerrechtsanwalt kann nur die Vorgaben der Oberfinanzdirektion umsetzen, die definiert sind - dem ist jedoch derzeit nicht so. Du meinst die Oberfinanzdirektion macht die Steuergesetze, an die sich ein Steuerrechtsanwalt orientiert? Bearbeitet 7. November 2017 von c0in 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2017 Von Gesetzen war hier keine Rede. Hast Du überhaupt verstanden worum es hier geht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 (bearbeitet) Zitat Hast Du überhaupt verstanden worum es hier geht? Es geht um das was ich von dir zitiert habe, und um sonst nichts. Zu etwas anderem von dir habe ich bis dato noch nichts geschrieben. Also nochmal: Zitat Daher wissen auch Steuerrechtanwaelte [...] derzeit ueberhaupt nicht wie es richtig ist. Das stimmt nicht, die wissen sehr wohl was richtig ist, denn meiner zB. weiß es (warum auch immer), und ich weiß von ihm dass er nicht der einzige ist der das weiß Denn die erklären regelmäßig (laut seien Aussagen) den Behörden wie es zu laufen hat, und das nicht nur im Kryptobereich. Bearbeitet 7. November 2017 von c0in 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 (bearbeitet) Zitat denn ein Steuerrechtsanwalt kann nur die Vorgaben der Oberfinanzdirektion umsetzen Auch das stimmt nicht.Die Vorgaben für die Oberfinanzdirektion sind die Steuergesetze. Ganz sicher gibt eine Oberfinanzdirektion einem Anwalt keine Vorgaben. Die vorgaben für den Steuerrechtsanwalt sind die Steuergesetze. Ein Steuergesetz ist eine Rechtsnorm, die vom Gesetzgeber zur Regelung des Steuerrechts erlassen worden ist. Die Oberfinanzdirektion ist eine Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung in Deutschland. Die Oberfinanzdirektion steuert und unterstützt Finanzämter in ihrem Zuständigkeitsbereich als ihr nachgeordnete Ämter. Bearbeitet 7. November 2017 von c0in 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2017 Ok, da Du nun bescheid weißt, erläutere bitte welche Unterlagen zusammen mit der Anlage SO eingereicht werden sollen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 (bearbeitet) vor 52 Minuten schrieb Jokin: Ok, da Du nun bescheid weißt, erläutere bitte welche Unterlagen zusammen mit der Anlage SO eingereicht werden sollen. Google kennst du? https://www.google.de/search?q=Welche+Unterlagen+müssen+Sie+der+Steuererklärung+beifügen Sag mal hast du noch nie eine Steuererklärung gemacht? Die Vorschriften für die "Unterlagen, Belege usw." haben doch nichts mit "Krypto" zu tun, die sind allgemein gültig. Das sollte man doch wissen wenn man schon Steuererklärungen gemacht hat. Warum machst du dir das Leben eigentlich so schwer, eine Sitzung bei einem Anwalt für Steuerrecht, und du bist entspannt. Bearbeitet 7. November 2017 von c0in 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2017 Nein, ich hab noch nie eine Steuererklärung mit Crypto-Gewinnen erstellt. Bitte werde etwas spezifischer - welche Unterlagen muss ich mit der Anlage SO einreichen? Ich finde es mit Google nicht. 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Axiom0815 Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 (bearbeitet) vor 14 Stunden schrieb Jokin: ... Ich stehe also derzeit mit meinem Finanzamt in Kontakt und habe folgende Unterlagen eingeraicht: - Eigenkapitalherkunft (wann hab ich welche Euro-Betraege in die Cryptowelt einge- und ausgezahlt) - Gewinnermittlung (Steuerreport von cointracking.com) - Bestandsuebersicht Teil 1 (Bestandsuebersicht aus dem Steuerreport von cointracking.com, jeweils Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungspreis) - Bestandsuebersicht Teil 2 (Bestandsuebersicht, was ich auf Paperwallets und in Electrum habe, jeweils Anschaffungszeitpunkt und Anschaffungspreis) - Anlage SO mit den entsprechenden Werten ausgefuellt Also als Holder fallen für mich ja keine Gewinnsteuer an. Trotzdem spricht man im Freundeskreis darüber. Meiner Meinung nach, reicht eine einfach Aufstellung, zur Gewinnermittlung. Gekauft, Verkauft, Gewinn/Verlust.-> Gesamtsumme. Aber nur von den unter §23 fallenden Transaktionen. Eine Bestandsübersicht, was ich sonst noch so habe, sehe ich nicht. Nach welcher Rechtsgrundlage sollte man dies tun? Axiom Tipp: Bei diesen Gewinnsprüngen in diesen Jahr empfehle ich jedem, seine Coins mindestens 1 Jahr + 1 Tag zu halten !!! Bearbeitet 7. November 2017 von Axiom0815 Tipp 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2017 vor 42 Minuten schrieb Axiom0815: Eine Bestandsübersicht, was ich sonst noch so habe, sehe ich nicht. Nach welcher Rechtsgrundlage sollte man dies tun? Es geht erstmal nicht um Recht und Gesetz sondern um die Form. Vielleicht reicht ja schon der cointracking-Steuerreport aus. Es weiß aber noch niemand. Das ist komplettes Neuland für die Finanzämter und ich hab wirklich keine Lust darauf, dass ich zig Runden drehen muss und dann zwei Jahre später irgenwelche alten Daten erzeugen muss, weil es Nachfragen zu meiner Steuererklärung gibt. Und ich bin mir sicher, dass hier so manch einer ähnlich nervös ist oder es im nächsten Jahr wird. Klar ist hodlen eine gute Idee, aber dann würde ich immernoch bei einem sehr kleinen Bestand rummuckeln ohne Aussicht auf eine Bestandsvergrößerung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Axiom0815 Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 okay Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Bergmann Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 Ich habe auch vor rund zwei Monaten meine Steuererklärung für 2015 eingereicht. Da ich aber kaum trade, dürften sich die Komplikationen in Grenzen halten. Ich habe damit angefangen, das Ergebnis zu nennen, und bin bereit, auf Anfrage weitere Unterlagen einzureichen. Bisher kam noch keine Antwort. 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 (bearbeitet) vor 10 Stunden schrieb Jokin: Bitte werde etwas spezifischer - welche Unterlagen muss ich mit der Anlage SO einreichen? Ich finde es mit Google nicht. Was soll das? Du kannst aber schon den Link anklicken und lesen?https://www.google.de/search?q=Welche+Unterlagen+müssen+Sie+der+Steuererklärung+beifügen Auf der 1 Seite findet man alles was man braucht. Wenn man es dann ganz genau wissen will findet man die Rechtstexte auch mit der nötigen Eigeninitiative. Oder man macht es so wie ich, ich nerve halt immer den Anwalt, wenn es ihm zuviel wird verrechnet er es halt hin und wieder. Bearbeitet 7. November 2017 von c0in 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2017 vor 31 Minuten schrieb c0in: Was soll das? Du kannst aber schon den Link anklicken und lesen?https://www.google.de/search?q=Welche+Unterlagen+müssen+Sie+der+Steuererklärung+beifügen Auf der 1 Seite findet man alles was man braucht. Wenn man es dann ganz genau wissen will findet man die Rechtstexte auch mit der nötigen Eigeninitiative. Oder man macht es so wie ich, ich nerve halt immer den Anwalt, wenn es ihm zuviel wird verrechnet er es halt hin und wieder. Auf der Seite 1 finde ich nichts bezgl. einzureichender Unterlagen bei priv. Veraeusserungsgeschaeften mit Crypto-Waehrungen. Bitte hilf mir und verlinke direkt die Seite, die Du meinst. Bitte verlinke auch die "Rechtstexte", die besagen welche Unterlagen ich einreichen muss oder zumindest zu Dokumentationszwecken erstellen muss. Und bitte teile die Kontaktdaten Deines Anwalts, er scheint sich sehr gut auszukennen zu Themen, die selbst bei der Oberfinanzdirektion noch nicht festgelegt wurden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2017 vor 3 Stunden schrieb Christoph Bergmann: Ich habe auch vor rund zwei Monaten meine Steuererklärung für 2015 eingereicht. Da ich aber kaum trade, dürften sich die Komplikationen in Grenzen halten. Ich habe damit angefangen, das Ergebnis zu nennen, und bin bereit, auf Anfrage weitere Unterlagen einzureichen. Bisher kam noch keine Antwort. Prima - ich faend's super, wenn Du Deine Erfahrungen dazu in Deinem Blog teilst ... wobei das sicher schwierig ist ohne persoenliche Details preis zu geben, ich versuche ja auch gerade diese Gratwanderung. Fuer 2016 hab ich meinem Steuerberater den cointracking-Report in die Hand gedrueckt ... soll er damit machen, was er meint machen zu muessen ... mal schauen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 (bearbeitet) vor 35 Minuten schrieb Jokin: Auf der Seite 1 finde ich nichts bezgl. einzureichender Unterlagen bei priv. Veraeusserungsgeschaeften mit Crypto-Waehrungen. Bitte hilf mir und verlinke direkt die Seite, die Du meinst. Bitte verlinke auch die "Rechtstexte", die besagen welche Unterlagen ich einreichen muss oder zumindest zu Dokumentationszwecken erstellen muss. Und bitte teile die Kontaktdaten Deines Anwalts, er scheint sich sehr gut auszukennen zu Themen, die selbst bei der Oberfinanzdirektion noch nicht festgelegt wurden. Netter versuch, es ist alles zu finden. Kleiner Tip:"bezgl. einzureichender Unterlagen bei priv. Veraeusserungsgeschaeften mit Crypto-Waehrungen" Es gibt keine Unterschiede bzgl. "Unterlagen" ...Unterlagen sind Unterlagen, ob sie aus "Crypto-Waehrungen" Geschäfte kommen, oder ob du Gummibärli verkaufst. Sollte dir die Oberfinanzdirektion aber schon gesagt haben, denn die wissen das Die übrigen Fragen erfährst du bei Kubicki & Schöler Rechtsanwälte, kostenpflichtig so wie ich Bearbeitet 7. November 2017 von c0in 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2017 www.ks-recht.com ... funktioniert nicht. Super Empfehlung ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 (bearbeitet) vor 9 Minuten schrieb Jokin: www.ks-recht.com ... funktioniert nicht. Super Empfehlung ... Dann mögen die dich vllt. nicht Joo funktioniert wirklich nicht die Startseite, klick mal einen Link mit Unterseite an. Bearbeitet 7. November 2017 von c0in 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 7. November 2017 Autor Teilen Geschrieben 7. November 2017 (bearbeitet) vor 22 Minuten schrieb c0in: Es gibt keine Unterschiede bzgl. "Unterlagen" ...Unterlagen sind Unterlagen, ob sie aus "Crypto-Waehrungen" Geschäfte kommen, oder ob du Gummibärli verkaufst. Der Verkauf von Gummibärli ist umsatzsteuerpflichtig. Der Handel mit Bitcoins ist es nicht. Die einzureichenden Unterlagen sind komplett unterschiedlich. Bearbeitet 7. November 2017 von Jokin 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 (bearbeitet) vor 26 Minuten schrieb Jokin: Der Verkauf von Gummibärli ist umsatzsteuerpflichtig. Der Handel mit Bitcoins ist es nicht. Irrelevant hier geht es um die Einkommenssteuer. Zitat Die einzureichenden Unterlagen sind komplett unterschiedlich. Ja das haben Unterlagen so ansich, dass sie unterschiedlich sind. Aber es bleiben trotzdem Unterlagen die etwas BELEGEN! Die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte gab es schon vor Kryptowährungen, und hat auch nichts mit Krypto zu tun. Bearbeitet 7. November 2017 von c0in 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
boardfreak Geschrieben 7. November 2017 Teilen Geschrieben 7. November 2017 do NOT feed the troll 2 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden