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Kauf von Bitcoin(s) in der Steuererklärung angeben


Ole

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Moin zusammen,

da der Verkauf und Kursgewinn von Bitcoins nach einem Jahr (halten) steuerfrei ist, benötigt das Finanzamt einige Infortmationen, wie z.B.: Zeitpunkt des Kaufes, Kurs zum Kaufzeitpunkt, etc.

Wie und vorallem wo gebt ihr diese Informationen in der Steuererklärung an ?

Danke schon mal im vorraus :-)

 

Gruß, Ole

 

 

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Du musst grundsätzlich unterscheiden zwischen den Angaben in der Steuererklaerung und den Angaben Deiner eigenen Dokumentation.

Einfacher Vergleich:

Wenn Du Fahrtkosten absetzt, dann gibst Du nur die Summe der Kosten an.

Du selber bist jedoch verpflichtet alle Belege, deren Beträge Du aufsummiert hast aufzubewahren und auf Verlangen auszuhaendigen.

 

Soll heißen:

Die dokumentierst alle Deine Trades zum Beispiel mit cointracking.info (Ref-Link in meiner Signatur) und erstellst dort Deinen Steuerreport. Der weist Dir alle notwendigen Angaben aus - Summe Anschaffungskosten, Summe Veräußerungspreise und Gewinn. Mehr brauchste nicht anzugeben.

Titel ist "Bitcoin" und Datum ist 1.1.2017 bis 31.12.2017 ... falls Du es eingrenzen willst, kannste auch Deinen echten Tradingzeitraum angeben .. ist aber egal.

Unterschätze Deine Dokumentationspflicht nicht - viele Bitcoin-Hodler muessen nun aufwendig Unterlagen der Vorjahre zusammensuchen weil sie wahrscheinlich bald erklären dürfen wo denn die Millionen auf ihrem Konto hergekommen sind mit denen sie sich ihren Alterswohnsitz gekauft haben.

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3 minutes ago, rudis said:

Was gelten denn als Belege? Ein Export aus einer bitcoin Börse ist ja nicht sehr handfest? 

Gute Frage, das habe ich mich auch schon gefragt. Eine richtige Rechnung oder ein Kassenzettel gibt es ja leider nicht :D

Zumal der Export ja immer als csv Datei oder ähnliches rauskommt. Die könnte ich ja theoretisch ändern wie ich möchte, von daher bin ich da auch überfragt.

Notfalls kann man ja irgendwie über die Blockchain zumindest bei Bitcoin herausfinden wie lange die Coins auf einer Adresse lagen. Ob das dem Finanzamt wohl ausreicht? Setzt natürlich auch voraus, dass du die auf einer eigenen Wallet hast und nicht auf der Börse.

Bearbeitet von rooks
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vor 16 Minuten schrieb rudis:

Was gelten denn als Belege? Ein Export aus einer bitcoin Börse ist ja nicht sehr handfest? 

Alles, was im Gesamtbild plausibel erscheint.

Das koennen auch Deine eigenen handschriftlichen Aufzeichnungen sein wie es bei einem Fahrtenbuch ausreichend ist - das kann man ja auch manipulieren wie man lustig ist.

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also ich habe den erlös/gewinn als kapitalertrag immer jedes jahr versteuert, seit 2010. gegen ende des jahres bin ich mit einem gewissen teil an cryptos ausgestiegen und hab diese versteuert und bin später wieder eingestiegen.

ehrlich gesagt wusste ich jetzt nicht das es nach 1 jahr haltung der coins ich nichts versteuern muss Oo? klingt doch auch etwas unlogisch, finde ich.

ich kaufe mit meinem geld cryptowährung mit der absicht das ich daraus gewinn erzielen werde und den gewinn muss ich dann versteuern, egal ob das jetzt 1tag oder 10 jahre sind?

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Wenn Dein Finanzamt das so akzeptiert, dann aendere daran nichts :-)

Einfach so weitermachen und ueber einen geringen Steuersatz freuen ... nebenbei wuerde ich jedoch schon noch ein Polster aufbauen um eventuelle Nachforderungen begleichen zu koennen.

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14 hours ago, SEELE^^01 said:

also ich habe den erlös/gewinn als kapitalertrag immer jedes jahr versteuert, seit 2010. gegen ende des jahres bin ich mit einem gewissen teil an cryptos ausgestiegen und hab diese versteuert und bin später wieder eingestiegen.

ehrlich gesagt wusste ich jetzt nicht das es nach 1 jahr haltung der coins ich nichts versteuern muss Oo? klingt doch auch etwas unlogisch, finde ich.

ich kaufe mit meinem geld cryptowährung mit der absicht das ich daraus gewinn erzielen werde und den gewinn muss ich dann versteuern, egal ob das jetzt 1tag oder 10 jahre sind?

" Steuerfrei hingegen ist die Veräußerung, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf mindestens ein Jahr vergangen ist (365 Tage zwischen Anschaffung und Veräußerung). Das heißt, dass hier also die eigenen Aufzeichnungen eine große Rolle spielen. Gegenüber dem Finanzamt ist man hier in der Nachweis und Mitwirkungspflicht. Daher sollten die wichtigsten Belege immer aufbewahrt und vorgehalten werden. "

 

 

 

-> https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article117487737/Bitcoin-Geschaefte-nach-einem-Jahr-steuerbefreit.html

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Eine (doofe) Frage dazu habe ich jetzt auch noch, habe mich zwar schon grob eingelesen aber wenn man davon keine Ahnung hat:

Ich kaufe ETH,IOTA,XRP, tausche jeweils von Euro -> ETH und dann in die anderen Währungen. Jeweilige Kursgewinne muss ich ja versteuern, soweit klar. Die Freigrenze von 600 Euro greift hier aber und gilt auch nur für "private Veräußerungsgeschäfte", also kann ich quasi bis zu einem Gewinn von 600€ steuerfrei traden? Oder gibt es irgendwelche Posten die ich als normaler Arbeitnehmer beachten muss, weil diese auch unter diesen Posten fallen?

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  • 1 Monat später...
vor 1 Stunde schrieb Tim1984:

Nicht immer greift die Jahresfrist und der individuelle Steuersatz. Die Besteuerungsregeln für Kryptowährungen sind vielschichtiger. Ggf (etwa bei Bitcoin-CFDs) kann auch der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent greifen: https://klardenker.kpmg.de/live/steuern/tax/bitcoin-investoren-so-optimieren-sie-ihre-steuerklaerung/

 

Du weißt schon was ein CFD ist, ja?

Dann weißt du ebenfalls das die Steuer automatisch von deinem in .de ansässigen Broker einbehalten und abgeführt wird. (Je nach Tradingerfolg)

Gibt ja ein paar nette Zetifikate zum Handeln. BTC ETH etc...

 

 

 

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@ Isch : Ja, ich weiss genau, was ein CFD ist und dass die Steuer in der Praxis eben nicht vom Broker abgeführt wird, steht auch klar in dem Artikel drin, weil der Broker in der Praxis eben nicht in DE ansässig ist, sonden zB auf Zypern: https://klardenker.kpmg.de/live/steuern/tax/bitcoin-investoren-so-optimieren-sie-ihre-steuerklaerung/

Bei Zertifikaten gilt übrigens auch die Abgeltungsteuer und die kann ich auch bei meiner deutschen Bank halten, um die spätere Abgabe der Anlage KAP zu vermeiden.

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