Zum Inhalt springen

Peer_Gynt

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    1.659
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Peer_Gynt

  1. Das mit der lückenlosen Doku verstehe ich ja. Ob es bei einer späteren Steuerprüfung wirklich hilft, naja... Du hattest deine Aussage allerdings als absolut dargestellt. Und das stimmt nicht. Ich möchte nicht etwas stehenlassen, was sachlich falsch ist. Nachher fangen wir noch alle an, solche Beträge einzutragen, na, dann wird's lustig... 😁
  2. Du kannst das ja gern so machen, wenn du magst. Aber falls du meinen solltest, dies sei so Vorschrift, dann irrst du. Steuerfreie Sachverhalte sind grundsätzlich*) n i c h t anzugeben, schon gar nicht im Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte. *) Es gibt Ausnahmen; diese gelten aber nicht für die hier besprochene ESt.
  3. Ledger hat diese Art von NFT-Scam eliminiert mit Update auf 2.77.1. Sie filtern und entfernen NFT-Spams nun automatisch. Aktueller SW-Stand ist 2.77.2. Also eigentlich recht fix; gefällt mir. 👌
  4. Da gab es mindestens 1 Update, welches deinen Nano X zurückgesetzt hat und wo LedgerLive de- und dann neu installiert werden mußte. Das heißt, dass die Eingabe der 24 Wörter nicht genügt, du musst zusätzlich die Konten neu anlegen. https://support.ledger.com/hc/de/articles/4413620680721-Ich-kann-meine-Konten-in-Ledger-Live-nicht-finden?support=true https://support.ledger.com/hc/de/articles/8458939792669-So-führen-Sie-ein-vollständiges-Update-für-Ihr-Ledger-Gerät-durch?docs=true
  5. Was ist eigentlich aus dem guten alten Aktienthread geworden?
  6. Sorry nein, nicht die Vip-Anzahl steigt, sondern "Anzahl der VIPs die BEST Rewards geclaimed haben."
  7. Danke für dein Mitgefühl 🫠
  8. Meine Sushis haben zu einem großen Verlust geführt. Dabei hatte ich sie erst gestern gekauft, quasi ganz frisch. Es waren sehr viele Sushis gewesen, doch schon heute morgen waren sie alle weg. Hatten unseren Gästen offensichtlich gut geschmeckt. 😅 😂 😂
  9. Da wird d'ran gearbeitet. Die Berliner Swarm Capital GmbH schreibt: "Mit Swarm kann jeder Vermögenswert tokenisiert und in einem regulierten Umfeld gehandelt werden, einschließlich Immobilien, Emissionsgutschriften, Privatbesitz, Aktien und Anleihen." https://swarm.com/ Die gesetzliche Grundlage gibt es in D mit dem e-Wertpapiergesetz (eWpG) seit 2021. Ich glaube Siemens war es, die sich letztes Jahr bei der Ausgabe einer neuen Anleihe für die Blockchain, also die tokenisierte Form, entschieden haben. Bisher gibt es allerdings nur ein Wahlrecht, entweder klassisch als (Inhaber-)Wertpapier oder digital/tokenisiert. Die reine Umwandlung, also Tokenisierung bestehender klassischer Aktien und Immobilien gibt es m.W.n. nicht und wird es wohl auch nicht geben. Das scheitert schon an der dann notwendigen Anpassung von Inhaberverzeichnissen und Grundbuchämtern. Es begann in diesem Thread mit einem Traum: Schon wenige Monate später wurde das eWpG beschlossen. Man könnte fast meinen, dass sich die damalige Bundesregierung Ideen und Anregungen aus diesem Forum holte und sodann in Gesetzesform goß. 😃
  10. Ja, mir auch. Glücklicherweise sind einige angekündigte Pantosprojekte wieder eingeschlafen (denke da an die Zusammenarbeit mit Iota und an die Nutzung der Pantosbridge zur Tokenisierung von Aktien). Wäre da was d'raus geworden, würde sich hier wirklich zu viel bewegen. 😁
  11. War bei mir genauso, mit 2 Zusätzen Zum einen hatte ich bei einer Verlosung Pantos im Wert von 300 Euro gewonnen. Zum anderen hatte ich meine letzten Pantos im Juli 2022 für 0,0767 abgegeben. Dürfte heute bei dir ein ähnlicher Kurs gewesen sein. Meine Empfehlung: Hole dir dafür Bitcoin. Bei mir hat es sich gelohnt. 😊
  12. Ganz einfach, du rufst den Coin auf, z.B. über 'Entdecken' - 'Assets suchen', dann gibt es immer noch den Punkt für 'Zugehörige Transaktionen anzeigen'.
  13. Das ist ja clever. Und je länger du sie hältst, umso niedriger wird deine Steuerlast. 😁
  14. Ja ok, du bist ja auch schon etwas länger dabei. Was mich am Projekt unter anderem stört ist, dass sie Kundengelder sammeln, um es überhaupt erst zu realisieren und um auch ein erstes CEX Listing zu ermöglichen. Bei herkömmlichen Start-Ups ist das ja ok, aber im Kryptobereich entpuppen sich die gleichen Ankündigungen hinterher sehr oft als Scam.
  15. Ich dachte mir gleich, dass du das nur promoten willst. Danke, aber ohne mich.
  16. Ja, was denn nun? Bereust du es, nicht investiert zu haben, oder bereust du es nicht, investiert zu haben? 🤪
  17. ... oder Zarah Leander, die kenne ich noch, da würde niemand einen Seed vermuten, höchstens ein wenig Bargeld (in Reichsmark) 😁
  18. Mir ist da noch ein Gedanke gekommen, und ich frage mich, ob es im österreichischen Steuerrecht eine Regelungslücke oder ein Vollzugsdefizit gibt. Was, wenn du einem Freund in D ein paar Kryptos auf seine Wallet schickst, quasi als Test oder Leihe oder ähnlich. Zwar wäre dies in A steuerpflichtig, weil alles, was in A zur Steuervermeidung führt, steuerpflichtig wäre*). Denn solche Kryptoübertragungen sind doch nie und nimmer kontrollierbar. "Steuereinfach" und Steuersofortabzug wären nicht möglich. Gerne würde ich in D eine Wallet bereitstellen, um Kryptos aus A ein einjähriges Asyl zu gewähren. Könnte dies in A zu einem Vollzugsdefizit führen? Aber nein, aber nein**). Mein ganzes Steuerleben lang war mein Lieblingsbegriff "die Nutzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten". Aber uns Privatanlegern machen die Finanzämter alles kaputt. Abgeltungssteuer, kein Abzug von Anschaffungskosten und Depotgebühren mehr, dafür ETF-Vorababzug auf gar nicht realisierte Gewinne... Um auf meinen Ausgangsgedanken zurückzukommen: Zur Verhinderung länderübergreifender Steuervermeidung werden die Börsen beim Auszahlen von Coins vermehrt nach dem Grund und den Daten des Empfängers fragen. Und bei Übertragung auf die eigene Wallet wird deren Verifizierung verlangt. Schade. *) Die österreichische Finanzverwaltung macht mittlerweile ALLES STEUERPFLICHTIG, was zum VERLUST DER STEUERPFLICHT führt. Zitat: "Als Veräußerung gelten auch Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes Österreichs hinsichtlich der Veräußerungsgewinne führen...". Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/steuerliche-behandlung-von-kryptowaehrungen.html **) In unserem Finanzamt, da lebte einst ein Amtmann, der war so stur. Das war das geldgeilste Kind, das man in Ämtern find't, aber nein, aber nein sprach er, ich will noch mehr. Frei nach "In einem Polenstädtchen", Verfasser unbekannt, https://www.volksliederarchiv.de/in-einem-polenstaedtchen/ Es gibt noch eine Variante, die ihren Anfang in einer Gletscherspalte fand... 🥳
  19. Ganz dünnes Eis. Dies dürfte nach meiner Kenntnis bei keiner Börse und bei keinet Bank zulässig sein. Steuertechnisch dürfte es sich um einen Verkauf handeln, eventuell um eine Schenkung. Schließlich sendest du deine(!) Coins an jemand anderes. Somit besteht Steuerpflicht in A. Hinzu käme für eine deutsche Steuerpflicht ein mehrjähriger deutscher Wohnsitz. Also alles nicht so einfach. Aber insgesamt scheitern dürften deine Überlegungen am Außensteuergesetz. Dies gibt es in D schon lang; in A ist es noch recht neu. Das AStG soll gerade diese Steuerflucht-/Schlupflöcher schließen. Näheres zum Beispiel hier https://viehbacher.com/at/beratung-in-fragen-des-aussensteuerrechts#:~:text=3.-,Das Außensteuergesetz,nicht der Besteuerung unterliegen würden. Ich kann nur abraten, es rechnet sich nicht.
  20. Ich hatte das als Scam eingestuft. Es gibt Abzockerprogramme, für die die Opfer nicht nur Geld einzahlen müssen, sondern auch Aufgaben (Tasks) erfüllen müssen, um noch mehr Erträge gutgeschrieben zu bekommen. Es gibt hier schon einige Berichte dazu, z. B. @elmausoz, war es bei dir so oder so ähnlich?
  21. Ja, da hast du recht. Der Focus-Experte wirft hier unzulässig Erbschafts- und Schenkungssteuer in einen Topf, während der Gesetzgeber bei Eltern und Großeltern als Empfänger zwischen Erbschaft und Schenkung unterscheidet. Wer nachlesen möchte: § 15 ErbStG stuft Eltern und Großeltern in Klasse 1 ein, aber nur im Erbfall. Das bedeutet einen Freibetrag von € 100.000,- gem. § 16 Abs. 1 Ziff. 4 ErbStG. Im Schenkungsfall sind Eltern und Großeltern als Empfänger in Klasse 2 eingestuft, somit € 20.000,- (§ 16 Abs. 1 Ziff. 5 ErbStG). Was soll nur aus dieser inflationären Vermehrung von Experten noch werden; da hätte ich mir schon einen gestandenen Volljuristen und/oder Steuerberater gewünscht. Zitat: "Christoph Sackmann, geboren 1983 in Dortmund, studierte Geschichte und Soziologie und absolvierte von 2010 bis 2012 ein Volontariat bei Hubert Burda Media an der Journalistenschule in München. Davor, währenddessen und danach schrieb er unter anderem für die "WAZ", die "Neue Westfälische", "Chip", den "FOCUS" und "FOCUS Online". Zudem entwickelte er das Lifestyle-Magazin "treat" und leitete ein Jahr lang das Portal "Finanzen100.de"." Quelle: https://www.focus.de/intern/impressum/autoren/christoph-sackmann_id_4030258.html Auf dem Foto schaut er d'rein, als hätte er gerade einen Joint geraucht... 😇
  22. Hier gibt es eine Übersicht von Erbschafts- und Schenkungssteuer. https://focus.de/259662401 Finde ich recht gut gelungen, mit Fallbeispielen für verschiedene Situationen.
  23. Und ich dachte schon, das Ende ist nah. 😬
  24. Ein wenig zum schmunzeln: Eine ihrer größten Sorgen scheint die Angst gewesen zu sein, dass die Steuerfahndung ihren PC beschlagnahmt: "Na toll. Dann verkaufe ich meine Coins besser nicht. Bevor die mir dann meinen PC wegnehmen. Ich muss doch nur 10 Jahre aufheben,..." Auch scheint sie wohl erst jetzt auscashen zu wollen, weil sie meint, Finanzbelege nur 10 Jahre bereithalten zu müssen. Würde sie jetzt geprüft werden, könnte sie antworten: Sorry, nichts mehr da. Damals war das ja noch der Stand der Dinge. Heute gibt es aber vermehrt KYC, Prüfungen zu MHN und GWG sowie Mica-Regeln mit Wallet-Verifizierung. Dabei gab es damals schon Empfehlungen, u.a. von @Jokin, sich zu wappnen: "Aber es schadet nicht, das ganze nachweisen zu können, falls eine Steuerfahndung mal nachschaut, ob die 100.000€ Überweisung wirklich komplett steuerfrei waren." Zum Nachlesen, auch dass sie spätestens im April 2018 wußte, dass sie und wie sie ihre Börsen-Daten auslesen sollte:
  25. Möglicherweise erinnert sie sich nicht mehr so richtig. Die Unbedarftheit, die selbst noch 2018 bestand, erinnert mich stärker an die jugendliche Losgelöstheit der Flower-Power-Zeit als an eigenverantwortliches Handeln. Da hat sich wohl jemand wichtigen Themen seit >5 Jahren verweigert. Und das holt sie jetzt, wo es ans Auscashen geht, wieder ein. Zum Glück gibt es ja dieses Forum. Da finden sich Sätze wie dieser hier: "Man kann doch Bitcoins verschenken, z.B. 1 BTC ohne einen Privatekey zu verschenken. Dann hat der Beschenkte halt keine Kontrolle, jedoch auf dem Papier gehört der Bitcoin ihm. " Oder auch: "Ich habe damals bei bitstamp Bitcoin gekauft & in einer Wallet(Trezor) gelagert. Dann habe ich BTH in der Wallet erhalten. Da gabs so´n Tool. Dass die BTC noch kein Jahr alt sind, ist ja steuerlich dann Wurst, oder? Die habe ich ja nie verkauft oder umgewandelt nur die BTH." KYC und Verbot von Handeln für Dritte war auch schon bekannt: "Bei bitstamp musste ich noch Ausweiskopie hinschicken & begründen, was ich mit dem Geld machen möchte.". In einen anderen Licht: "Jetzt ist es so, dass ich einen Teil des Geldes womit ich BTC bei bitstamp gekauft habe von einer Freundin habe. Die hat 0 Ahnung von der Materie, ich sollte das halt für die managen." Und an anderer Stelle: "Sie möchte die Bitcoins jedoch behalten. Geht das nicht?" Wer nachlesen möchte, was seit damals überwiegend vergessen wurde, wird hier fündig: https://coinforum.de/topic/8898-steuern-beim-verschenken-von-bitcoin/#comment-150601
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.