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vor 55 Minuten schrieb gryptogodmode:

Diesen Leuten jetzt vorzuwerfen "naja, wenn euch Person xy vor 7 jahren mal 5€ in Bitcoin geschenkt hat, und ihr davon keine Bescheinigung/Rechnung gemacht habt, seit ihr halt selbst schuld" finde ich schon arg lächerlich. Denn bei mir war es tatsächlich so. Teilweise habe ich Bitcoin geschenkt bekommen, teilweise als kleine Geste für Nachhilfe von person XY die ich danach nie wieder gesehen hab. Wie soll ich sowas nachweisen?

Wo ist das Problem? Du gibst genau das an und gut ist. Im Idealfall hast Du die Coins nicht allzu sehr von Wallet zu Wallet geschoben und wen doch, dann hast Du hoffentlcih noch die PrivateKeys um den Eigentumsnachweis zu haben.

vor 55 Minuten schrieb gryptogodmode:

Als angehender Jurist sehe ich in dem ganzen aber 2 völlig unterschiedliche Dinge. Einmal die Haltefrist von 1 jahr und einmal der Kaufnachweis. Diese Dinge dürften eigentlich nix miteinander zutun haben.

Es sind 3 Dinge:
1. Haltefrist der veräußerten Coins > 12 Monate
2. Anschaffungskosten der veräußerten Coins im Fall einer kürzeren Haltefrist
3. Mögliche Steuerhinterziehung innerhalb der letzten zehn Jahre durch verheimlichte Tradinggewinne

Bei "3." kann es ja durchaus sein, dass Du zwischen 2013 und 2015 wild getradet hast und aus 1 BTC satte 20 BTC gemacht hast. Dann hattest Du die 20 BTC für ein Jahr liegen lassen und willst den weiteren Gewinn steuerfrei auscashen ... und genau dieser Fall wird sehr häufig vorgekommen sein.
Auch für die Zukunft werden wir das immer wieder erleben - die Leute haben in 2017 wilde Tradinggewinne eingefahren und lassen die Coins nun ein Jahr liegen.

vor 55 Minuten schrieb gryptogodmode:

Unabhängig ob der Kauf nachgewiesen werden kann, oder was mit den Cryptos vor dem 1 Jahr passiert sind, sind die nach 1 Jahr steuerfrei. So sollte es zumindest sein wenn sich an das Gesetz gehalten wird.

Als angehender Jurist solltest Du wissen, dass diese Aussage vollkommen falsch ist!
Edit: nicht "falsch" sondern "missverständlich" ...
Nur die Kursgewinne der letzten Anschaffung, die über ein Jahr zurück liegt sind steuerfrei.
Sollten diese veräußerten Coins die nicht versteuerten Tradinggewinne sein, die bis zu 10 Jahren zurück liegen, dann wird das ganz schnell ganz brenzlig.

vor 55 Minuten schrieb gryptogodmode:

Inwieweit ein nichtnachweisen können vom Erwerb von Cryptos zu Sanktionen führen kann ist mir tatsächlich unklar.

Hat das hier jemand so behauptet?

 

Bearbeitet von Jokin
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vor 3 Minuten schrieb gryptogodmode:

Dein Punkt 2 verstehe ich nicht. Warum hätte ich nun 10 BTC voll versteuern müssen nur weil ich kein Nachweis über den Kauf/Schenkung mehr habe?

Weil das der "worst case" ist.

Oftmals ist der "worst case" immernoch besser als sich mehrere Stunden damit zu beschäftigen wie man den Kauf nachweist.

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vor 4 Minuten schrieb Jokin:

Weil das der "worst case" ist.

Oftmals ist der "worst case" immernoch besser als sich mehrere Stunden damit zu beschäftigen wie man den Kauf nachweist.

Der Worst Case inwiefern? Wenn ich 10 btc Geschenkt bekomme hab und keinen Nachweis darüber habe weil die Coins 2012 1€ Wert waren, dann sind sie 7 Jahre später Steuerfrei, solange ich nicht getradet habe. Das ist ja was ich meine. Ein nichtvorhandensein des Nachweise kann ja laut Gesetz keinen Einfluss darauf haben ob Steuern gezahlt werden müssen oder nicht.

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vor 5 Minuten schrieb gryptogodmode:

Der Worst Case inwiefern? Wenn ich 10 btc Geschenkt bekomme hab und keinen Nachweis darüber habe weil die Coins 2012 1€ Wert waren, dann sind sie 7 Jahre später Steuerfrei, solange ich nicht getradet habe. Das ist ja was ich meine. Ein nichtvorhandensein des Nachweise kann ja laut Gesetz keinen Einfluss darauf haben ob Steuern gezahlt werden müssen oder nicht.

Wo ist das Problem einfach zuzugeben, dass du keinen Nachweis mehr hast und bereit bist die 10 BTC voll zu versteuern. Ist der 1€ es Wert sich zu streiten?

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vor 9 Minuten schrieb Jokin:

Wo ist das Problem? Du gibst genau das an und gut ist. Im Idealfall hast Du die Coins nicht allzu sehr von Wallet zu Wallet geschoben und wen doch, dann hast Du hoffentlcih noch die PrivateKeys um den Eigentumsnachweis zu haben.

Es sind 3 Dinge:
1. Haltefrist der veräußerten Coins > 12 Monate
2. Anschaffungskosten der veräußerten Coins im Fall einer kürzeren Haltefrist
3. Mögliche Steuerhinterziehung innerhalb der letzten zehn Jahre durch verheimlichte Tradinggewinne

Bei "3." kann es ja durchaus sein, dass Du zwischen 2013 und 2015 wild getradet hast und aus 1 BTC satte 20 BTC gemacht hast. Dann hattest Du die 20 BTC für ein Jahr liegen lassen und willst den weiteren Gewinn steuerfrei auscashen ... und genau dieser Fall wird sehr häufig vorgekommen sein.
Auch für die Zukunft werden wir das immer wieder erleben - die Leute haben in 2017 wilde Tradinggewinne eingefahren und lassen die Coins nun ein Jahr liegen.

Als angehender Jurist solltest Du wissen, dass diese Aussage vollkommen falsch ist!
Edit: nicht "falsch" sondern "missverständlich" ...
Nur die Kursgewinne der letzten Anschaffung, die über ein Jahr zurück liegt sind steuerfrei.
Sollten diese veräußerten Coins die nicht versteuerten Tradinggewinne sein, die bis zu 10 Jahren zurück liegen, dann wird das ganz schnell ganz brenzlig.

Hat das hier jemand so behauptet?

 

Hmm mal ein praktisches Beispiel:

im Jahr 2012 bekomme ich 1 BTC. Damaliger wert 1€. Ende 2012 tausche ich den BTC in LTC um. Der BTC Wert war zu diesem Zeitpunkt auf 2€ gestiegen. Das heißt ich habe 1€ Steuerpflichtigen Gewinn gemacht (Freigrenze mal weggelassen). Aus irgendwelchen Gründen gebe ich diesen Gewinn nicht bei der Steuer an. Die gekauften LTC lasse ich anschließend für 7 Jahre unberührt auf einer Wallet und cashe sie dann im jahr 2019 aus. Der Wert ist ingesamt auf 10000€ angewachsen. So wie ich das Gesetz interpretiere ist die Wertsteigerung von 2€ auf 10000€ Steuerfrei. Der Steuerpflichtige Gewinn von 2012 von 1€ müsste dann natürlich nachgezahlt werden mit allen Strafzahlungen, Zinsen usw., solange die Finanzbeamten sich die Mühe machen sich den Blockchainverlauf bis in diese jahre anzugucken.

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vor 2 Minuten schrieb skunk:

Wo ist das Problem einfach zuzugeben, dass du keinen Nachweis mehr hast und bereit bist die 10 BTC voll zu versteuern. Ist der 1€ es Wert sich zu streiten?

Warum sollte ich Steuern zahlen die ich nicht Zahlen muss? Dafür sind Gesetze doch da, um festzulegen was jemand darf/muss und was jemand nicht darf/muss.

Natürlich ist es 1€ nicht Wert sich zu streiten. Es geht darum das jemand im Jahr 2012 Bitcoin im Wert von 1€ geschenkt bekommen hat und diese nach 7 jahren unberührt im Wert von 5000€ auscasht ohne einen Nachweis von der 1€ Schenkung zu haben.

Bearbeitet von gryptogodmode
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vor 14 Minuten schrieb gryptogodmode:

Hmm mal ein praktisches Beispiel:

im Jahr 2012 bekomme ich 1 BTC. Damaliger wert 1€. Ende 2012 tausche ich den BTC in LTC um. Der BTC Wert war zu diesem Zeitpunkt auf 2€ gestiegen. Das heißt ich habe 1€ Steuerpflichtigen Gewinn gemacht (Freigrenze mal weggelassen). Aus irgendwelchen Gründen gebe ich diesen Gewinn nicht bei der Steuer an. Die gekauften LTC lasse ich anschließend für 7 Jahre unberührt auf einer Wallet und cashe sie dann im jahr 2019 aus. Der Wert ist ingesamt auf 10000€ angewachsen. So wie ich das Gesetz interpretiere ist die Wertsteigerung von 2€ auf 10000€ Steuerfrei. Der Steuerpflichtige Gewinn von 2012 von 1€ müsste dann natürlich nachgezahlt werden mit allen Strafzahlungen, Zinsen usw., solange die Finanzbeamten sich die Mühe machen sich den Blockchainverlauf bis in diese jahre anzugucken.

Du hast 3 Möglichkeiten:
1.) Bevor du die Coins verkaufst, meldest du dem Finanzamt, dass du im Jahre 2012 vergessen hast 1€ Gewinn anzumelden. Es macht einen Unterschied ob sie das raus finden oder ob du es ihnen meldest. Mit etwas Glück ist das Thema damit vom Tisch und du kannst in 2019 deinen steuerfreien Gewinn kassieren ohne weitere Problem.

2.) Hat dich das Finanzamt bereits angeschrieben ist es für Variante 1 zu spät. Du kannst noch weiterhin den 1€ Gewinn melden musst aber eventuell mit einer Strafe rechnen.

3.) Du hast keine Unterlagen mehr von 2012. In dem Fall tritt der Worst Case ein und du musst die vollen 2€ als Gewinn versteuern. Nur wenn du die Trades nachweisen könntest, wären es 1€ Gewinn.

Edit: Nummer 4 habe ich vergessen. Ohne Unterlagen kannst du trotzdem den Fall melden bevor das Finanzamt dich anschreibt und so eventuell einer Strafe entgehen. 2€ Gewinn versteuern und fertig.

Bearbeitet von skunk
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vor 5 Minuten schrieb gryptogodmode:

Warum sollte ich Steuern zahlen die ich nicht Zahlen muss? Dafür sind Gesetze doch da, um festzulegen was jemand darf/muss und was jemand nicht darf/muss.

Natürlich ist es 1€ nicht Wert sich zu streiten. Es geht darum das jemand im Jahr 2012 Bitcoin im Wert von 1€ geschenkt bekommen hat und diese nach 7 jahren unberührt im Wert von 5000€ auscasht ohne einen Nachweis von der 1€ Schenkung zu haben.

Wer ist in der Pflicht diese Unterlagen abzuheften? Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?

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vor 6 Minuten schrieb skunk:

Wer ist in der Pflicht diese Unterlagen abzuheften? Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?

Das ist mir schon klar. Aber da sind wir ja wieder beim ursprünglichen Thema. 

Im Gesetz steht klar "......bei einer Haltefrist von mindestens 1 Jahr steuerfrei". Dort steht nicht "...bei einer Haltefrist von mindestens 1 Jahr steuerfrei........unter der Bedingung das der Kauf/Schenkung nachgewiesen werden kann".

Auch wenn ich den Kauf nicht nachweisen kann erfülle ich zu 100% dieses Gesetz. Ist dann natürlich ein Fall für eine gerichtliche Entscheidung. Aber da hat sich der Gesetzgeber dann eventuell auch keinen Gefallen getan das Gesetz so explizit und interpretationsfrei zu formulieren.

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Gerade eben schrieb gryptogodmode:

Das ist mir schon klar. Aber da sind wir ja wieder beim ursprünglichen Thema. 

Im Gesetz steht klar "......bei einer Haltefrist von mindestens 1 Jahr steuerfrei". Dort steht nicht "...bei einer Haltefrist von mindestens 1 Jahr steuerfrei........unter der Bedingung das der Kauf/Schenkung nachgewiesen werden kann".

Auch wenn ich den Kauf nicht nachweisen kann erfülle ich zu 100% dieses Gesetz. Ist dann natürlich ein Fall für eine Gerichtliche Entscheidung. Aber da hat sich der Gesetzgeber dann eventuell auch keinen Gefallen getan das Gesetzt so explizit und interpretationsfrei zu formulieren.

Ja passt. Siehe die Antwort davor. Die 2€ Gewinn versteuern und fertig. Ich sehe weiterhin das Problem nicht. Ich sehe den Widerspruch zum Gesetz nicht. Du musst die 2€ versteuern kannst den zweiten Gewinn aber steuerfrei behalten weil länger als 1 Jahr gehalten.

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Gerade eben schrieb skunk:

Ja passt. Siehe die Antwort davor. Die 2€ Gewinn versteuern und fertig. Ich sehe weiterhin das Problem nicht. Ich sehe den Widerspruch zum Gesetz nicht. Du musst die 2€ versteuern kannst den zweiten Gewinn aber steuerfrei behalten weil länger als 1 Jahr gehalten.

ok dann sind wir und ja halbwegs einig haha :)

Wobei ich noch nicht so ganz weiß warum neben dem 1€ Tradinggewinn auch die 1€ Schenkung/Aufwandentschädung oder was auch immer versteuert werden muss.

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Gerade eben schrieb gryptogodmode:

Wobei ich noch nicht so ganz weiß warum neben dem 1€ Tradinggewinn auch die 1€ Schenkung/Aufwandentschädung oder was auch immer versteuert werden muss.

Weil dir da der Nachweis mit der 1 Jahres Haltefrist fehlt. Logisch oder?

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vor 46 Minuten schrieb gryptogodmode:

Auch wenn ich den Kauf nicht nachweisen kann erfülle ich zu 100% dieses Gesetz. Ist dann natürlich ein Fall für eine gerichtliche Entscheidung. Aber da hat sich der Gesetzgeber dann eventuell auch keinen Gefallen getan das Gesetz so explizit und interpretationsfrei zu formulieren.

Was genau ist nicht "interpretationsfrei"?!?

Ist doch vollkommen eindeutig beschrieben, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig sind. Wenn das Finanzamt Zweifel daran hat ob in den Vorjahren alles ordentlich versteuert wurde, dann fragen die nach.

Die Nachfrage bezieht sich doch auch nicht auf 2010 sondern auf die Veräußerung in 2017. Die haben wohl den Gedanken, dass im Januar 2017 für 1.000 Euro/BTC gekauft wurde und im Dezember für 10.000 Euro/BTC verkauft wurde - dementsprechend winken da mal eben 4-stellige Steuereinnahmen.

Mit dem Nachweis, dass diese Coins länger als ein Jahr gehalten worden sind, wird es keine Nachzahlung für die 2017er-Gewinne geben.

Aber auch in dem anderen Fall, dass die Coins im Januar 2016 für 200 Euro gekauft wurden und im November 2016 für 700 verkauft wurden, winken Steuereinnahmen, da der Gewinn oberhalb der Freigrenze liegt. Auch diesen Fall möchte das Finanzamt geklärt haben.

Ein Nachweis, dass die Coins bereits seit drei oder vier Jahren in der Wallet liegen belegt dann endgültig, dass durch Kauf/Verkauf dieser 4 BTC ein Gewinn oberhalb der Freigrenze generiert wurde.

... natürlcih kann es immernoch sein, dass mit den Coins in 2013 Millionen von Euros an Gewinn gescheffelt und nicht versteuert wurden - aber die Wahrscheinlichkeit ist immens gering, da wird kaum jemand weiter nachhaken.

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vor 2 Minuten schrieb Jokin:

natürlcih kann es immernoch sein, dass mit den Coins in 2013 Millionen von Euros an Gewinn gescheffelt und nicht versteuert wurden - aber die Wahrscheinlichkeit ist immens gering, da wird kaum jemand weiter nachhaken.

Da wäre ich vorsichtig. Nehmen wir doch mal folgendes Beispiel:

In 2017 saftige Gewinne erwirtschaftet aber nicht ausgezahlt. In 2018 die Coins dann zum Tiefpreis einmal verkauft und gekauft. In 2019 dann alles auszahlen und dem Finanzamt melden, dass der Verkauf in 2019 steuerfrei sei und die Coins in 2018 angeschafft wurden aber die Belege nicht mehr vorhanden sind. Ist die Wahrscheinlichkeit für Trades vor 2018 wirklich so gering? Also besser bei der Wahrheit bleiben. Ich denke das Finanzamt wird auch diesen Trick irgendwann durchschauen.

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vor 12 Minuten schrieb Jokin:

Was genau ist nicht "interpretationsfrei"?!?

Ist doch vollkommen eindeutig beschrieben, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig sind. Wenn das Finanzamt Zweifel daran hat ob in den Vorjahren alles ordentlich versteuert wurde, dann fragen die nach.

Die Nachfrage bezieht sich doch auch nicht auf 2010 sondern auf die Veräußerung in 2017. Die haben wohl den Gedanken, dass im Januar 2017 für 1.000 Euro/BTC gekauft wurde und im Dezember für 10.000 Euro/BTC verkauft wurde - dementsprechend winken da mal eben 4-stellige Steuereinnahmen.

Mit dem Nachweis, dass diese Coins länger als ein Jahr gehalten worden sind, wird es keine Nachzahlung für die 2017er-Gewinne geben.

Aber auch in dem anderen Fall, dass die Coins im Januar 2016 für 200 Euro gekauft wurden und im November 2016 für 700 verkauft wurden, winken Steuereinnahmen, da der Gewinn oberhalb der Freigrenze liegt. Auch diesen Fall möchte das Finanzamt geklärt haben.

Ein Nachweis, dass die Coins bereits seit drei oder vier Jahren in der Wallet liegen belegt dann endgültig, dass durch Kauf/Verkauf dieser 4 BTC ein Gewinn oberhalb der Freigrenze generiert wurde.

... natürlcih kann es immernoch sein, dass mit den Coins in 2013 Millionen von Euros an Gewinn gescheffelt und nicht versteuert wurden - aber die Wahrscheinlichkeit ist immens gering, da wird kaum jemand weiter nachhaken.

Es geht mir auch nicht um vergangene Jahre. Sondern nur um das aktuelle bzw. alle jahre nach der 1 Jahr Haltefrist.

Und mit Interpretationsfrei meine ich, das die Blockchain ja sicher und fälschungssicher zeigt wenn coins schon länger als 1 Jahre liegen. Das heißt habe ich am 1. Januar 2017 100€ Bitcoins auf der Wallet und am 2. Januar 2019 sind diese 100€ dann auf einmal 100000€ Wert, und ich verkaufe diese ohne das ich in der zwischenzeit was damit gemacht habe, dann ist dieser Wertanstieg auch Steuerfrei, völlig unerheblich ob ich nachweisen kann woher am 1. januar 2017 die 100€ Bitcoin kamen. Das wäre dann halt wieder eventuell eine eigene Prüfungsgeschichte. Aber Steuertechnisch (zumindest auf den Wertanstieg bezogen) irrelevant.

Bearbeitet von gryptogodmode
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vor 16 Minuten schrieb skunk:

Da wäre ich vorsichtig. Nehmen wir doch mal folgendes Beispiel:

In 2017 saftige Gewinne erwirtschaftet aber nicht ausgezahlt. In 2018 die Coins dann zum Tiefpreis einmal verkauft und gekauft. In 2019 dann alles auszahlen und dem Finanzamt melden, dass der Verkauf in 2019 steuerfrei sei und die Coins in 2018 angeschafft wurden aber die Belege nicht mehr vorhanden sind. Ist die Wahrscheinlichkeit für Trades vor 2018 wirklich so gering? Also besser bei der Wahrheit bleiben. Ich denke das Finanzamt wird auch diesen Trick irgendwann durchschauen.

Ich hatte mich auf die viel früheren Jahre bezogen als 4 BTC noch keine 10 Euro wert waren.

Natürlich sieht das in 2018 anders aus als die 4 BTC 5-stellige Werte hatten.

 

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  • 2 Jahre später...
On 2/28/2019 at 3:11 PM, skunk said:

Da wäre ich vorsichtig. Nehmen wir doch mal folgendes Beispiel:

In 2017 saftige Gewinne erwirtschaftet aber nicht ausgezahlt. In 2018 die Coins dann zum Tiefpreis einmal verkauft und gekauft. In 2019 dann alles auszahlen und dem Finanzamt melden, dass der Verkauf in 2019 steuerfrei sei und die Coins in 2018 angeschafft wurden aber die Belege nicht mehr vorhanden sind. Ist die Wahrscheinlichkeit für Trades vor 2018 wirklich so gering? Also besser bei der Wahrheit bleiben. Ich denke das Finanzamt wird auch diesen Trick irgendwann durchschauen.

Was ist wenn die Coins wirklich in 2018 angeschafft wurden, es also die Warheit ist, aber die Belege nicht mehr vorhanden sind, und man deswegen einfach den Zufluss am Kaufzeitpunkt versteuert? Wäre das so in Ordnung oder knallt es dann, weil allein die Möglichkeit besteht, dass vor dem Zeitpunkt des Zuflusses getradet wurde?

Ist es bei irgeneiner der gängigen Kryptosteuertools möglich, die Haltefrist bei als Einkommen zugeflossenen Kryptowährungen zu "reseten" für den Fall, dass man zu seinen Ungunsten versteuern muss? Accointing bietet eine solche Funktion leider nicht an.

Sorry, dass ich den Thread aus der Versenkung hole.

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vor 21 Minuten schrieb Lichtblick:

Was ist wenn die Coins wirklich in 2018 angeschafft wurden, es also die Warheit ist, aber die Belege nicht mehr vorhanden sind, und man deswegen einfach den Zufluss am Kaufzeitpunkt versteuert?

In dem Fall würde ich wie gesagt die Lücken bestmöglich schließen und Dokumentieren. Wenn es die Wahrheit ist, habe ich auch nichts vor dem Finanzamt zu befürchten und kann offen legen was passiert ist. Riskant wird es nur wenn ich getradet habe und jetzt hoffe das Finanzamt merkt es nicht. Ganz dünnes Eis.

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vor 10 Stunden schrieb Lichtblick:

Was ist wenn die Coins wirklich in 2018 angeschafft wurden, es also die Warheit ist, aber die Belege nicht mehr vorhanden sind, und man deswegen einfach den Zufluss am Kaufzeitpunkt versteuert? Wäre das so in Ordnung oder knallt es dann, weil allein die Möglichkeit besteht, dass vor dem Zeitpunkt des Zuflusses getradet wurde?

Wenn es sich nur um ein paar hundert Euro handelt, die beim Kauf aufgewendet wurden, dann ist das wohl eher eine Bagatelle.

Hast du in der Größenordnung deines Jahreseinkommens Coins gekauft, dann solltest du mit einer Nachfrage des Finanzamts rechnen um die "Mittelherkunft" zu erklären.

Ich bin ganz froh, dass ich für meine Einkünfte eine saubere Steuererklärung gemacht habe. Die Banken schauen anscheinend derzeit genauer hin was da so an Geld bewegt wird. Ich hab nun schon mehrere Anfragen zur "Mittelherkunft" mit meinen Einkommensteuerunterlagen beantworten dürfen.

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hallo,

ich habe letztens auch einen anruf von meinem bankberater bekommen, weil ich über banxa geld zu binance überwiesen habe, per sepa.

angeblich wäre  banxa schon öfter wegen betrug aufgefallen..... was nicht stimmt, bei mir hat immer alles reibungslos geklappt.

anscheinend kontrollieren die banken im moment wirklich genau, wo unser geld hinfliesst, aber solange ich auf dem konto im plus bin, können die mir ja nix wollen. oder? mein geld kommt regelmässig vom arbeitgeber, also wissen sie ja auch die herkunft.

also kann ich überweisen wohin ich will.....

demnach ist alles im grünen bereich, denke ich doch......

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vor 17 Minuten schrieb kazzumoto:

angeblich wäre  banxa schon öfter wegen betrug aufgefallen..... was nicht stimmt, bei mir hat immer alles reibungslos geklappt.

Nur weil "bei dir" alles reibungslos klappt, kann banxa dennoch mit Betrügereien in Verbindung gebracht werden - eben bei anderen Konten.

N26 hatte ein sehr großes Problem mit Onlinekonten, die zwar per PostIdent verifiziert wurden jedoch war der zertifizierende Kioskaushilfsvertreter möglicherweise ein Komplize und zack, geht die ganze Verifizierung in die Dutten ...

vor 19 Minuten schrieb kazzumoto:

anscheinend kontrollieren die banken im moment wirklich genau, wo unser geld hinfliesst,

Das müssen sie auch um ihre Risiken zu senken. Das gehört zu deren Risikomanagement.

vor 19 Minuten schrieb kazzumoto:

aber solange ich auf dem konto im plus bin, können die mir ja nix wollen. oder? mein geld kommt regelmässig vom arbeitgeber, also wissen sie ja auch die herkunft.

Um diese "Herkunft" geht es nicht. Es geht um die Herkunft der "eingehenden" Überweisungen. Bei denen können sie durchaus kritisch nachfragen.

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Ok,  aber binance bietet ja sepa mit banxa an. Und ich habe vorher nachgeschaut. Ist wohl eine bank in england spezialisiert auf kryptos. Evtl hab ich auch nur glück gehabt, dass alles geklappt hat..... und geldeingänge hatte ich bisher noch keine, die ich nachweisen müsste. Kommt aber bestimmt noch, sollte ich mal gewinne auszahlen lassen... meine käufe kann ich dann aber alle nachweisen, sind ja auf den börsen gespeichert.....

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Am 27.2.2019 um 11:33 schrieb CostaMarques:

wow das schein ja wirklich komplex zu sein mit den gesetzen in DE. Bin ich froh nicht dort zu leben 😂. Alleine die Tatsache dass man jeden Trade dokumentieren muss... als ob ich noch weiss, was für Shitcoins ich alles gekauft habe vor 5 Jahren. Dann kommt noch dazu die Verluste durch die ganzen Börsen. Persönlich weiss ich z.B selber nicht wieviel und welche coins ich alles noch hatte, das einzige was ich weiss ist, dass diese Börse 2016 pleite ging und ich dum damaligen Zeitpunkt 2014/15 um die 500eur (1,5BTC) Wert hatte. Da ich mich jahrelang nicht mehr eingeloggt habe, kann ich entsprechend auch keine Auskunft geben über wieviel ich dort effektiv verloren habe ? In deinem fall würde ich versuchen zu nachvollziehen, wo du die damaligen BTC gekauft hast oder die Überweisung zu finden. 

in welchem Land wohnst Du denn und wie handhabt man das dort mit den Steuern und Nachweisen?

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Am 17.10.2021 um 13:55 schrieb Humpty:

in welchem Land wohnst Du denn und wie handhabt man das dort mit den Steuern und Nachweisen?

Schweiz, alles steuerfrei egal wie lange man es hält, Crypto wird als Vermögen deklariert, man zahlt zwischen 0.05 und 0.3%  an Vermögenssteuer und das ist alles. Es Sei den man ist ein aktiver Trader und macht dies Hauptberuflich dann sieht die ganze Story etwas anders aus und man zahlt normal Einkommssteuern drauf.

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  • 4 Wochen später...

Hallo Jungs und Mädels,

ich bin neu hier im Forum und auch relativ neu in der Kryptowelt.

Ich habe in den vergangenen Monaten bei Bisonapp einige Gewinne erzielen können.
Meine Frage ist nun, nachdem ich die Diskussion hier verfolgt habe, wie denn das Finanzamt überhaupt mitbekommt, dass solche angefallen sind. Gibt es eine Meldung der Bank oder ist man da selbst verantwortlich?
Soweit ich weiß, melden die Kryptobörsen die Gewinne ja nicht ans Finanzamt.
Rein theoretisch könnte ich die Kryptos ja auch von der Bisonapp auf einen Ledger ziehen und die Kryptos auf einer ausländischen Börse wie Kraken oder Binance verkaufen. Dann kriegt in Deutschland ja keiner mit, dass Gewinne angefallen sind. 
Sorry, falls das Thema schon mal behandelt wurde und falls meine Frage blöd ist. Aber ich habe das Forum durchforscht und nichts dazu gefunden.
Allerdings habe ich auch nach dem gefühlt zehntausendsten Posting das Lesen aufgegeben 😉
Herzlichen Dank für Antworten hierzu

Lisa-Marie

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