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Post vom Finanzamt


Megavolt

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Hallo, ich hatte vor einem Jahr 4 BTC verkauft und habe jetzt Post vom Finanzamt bekommen. Ich soll den (für einen Studenten) untypisch hohen Zahlungseingang erklären. Die Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon, dass ich den Kauf und Verkauf nachweisen soll. Den Verkauf der Btc kann ich anhand der Daten von Bitstamp belegen. Nur möchte das FA auch Unterlagen zum Kauf haben. Das ich die Coins schon länger als ein Jahr halte ist anscheinend irrelevant. Leider kann ich den Kauf selbst nicht mehr nachvollziehen, da dieser schon einige Jahre zurückliegt und die Börse nach einem Hack geschlossen wurde, also kann ich auch keine Transaktionsunterlagen mehr beschaffen.

Wie gehe ich am Besten vor, damit das FA die Tatsachen akzeptiert und den Vorgang nicht zu meinen Ungunsten auslegt, nur weil ich nicht alles nachweisen kann?

Beste Grüße

 

Bearbeitet von Megavolt
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Du brauchst einen Kontoauszug von dem besagten Zeitraum. Du muss die BTC ja irgendwann gegen Euro gekauft haben. Dann möglichst lückenlos dokumentieren welchen Weg die BTC durch die Blockchain genommen haben inklusive der geschlossenen Börse. Du kannst ja durchaus die Ein und Auszahlung auf der Blockchain nachvollziehen.

Was dagegen nicht funktionieren wird ist Steuerhinterziehung. Ich will dir nicht unterstellen. Ich kenne nur leider zu viele andere Beispiele die in etwa so ablaufen. Erst wie wild auf diversen Börsen traden und dabei das Kapital immer weiter vermehren. Dann die BTC für ein Jahr ruhen lassen. Am Ende alles auszahlen. Sind ja älter als ein Jahr. So blöd ist das Finanzamt aber nicht. Zwischen dem Kontoauszug in Euro und dem BTC Preis zum vermeintlichen Kaufdatum liegen dann Welten und es wird sehr schwer daraus eine glaubhafte Story zu basteln.

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vor 5 Stunden schrieb Megavolt:

Wie gehe ich am Besten vor, damit das FA die Tatsachen akzeptiert und den Vorgang nicht zu meinen Ungunsten auslegt, nur weil ich nicht alles nachweisen kann?

Im Brief ist doch sicherlich eine Telefonnummer enthalten.

Ruf an und besprich die Situation.

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Schon vor 25 Jahren waren Geldeingänge auf dem Konto ab 10.000 DM oder höher nachweispflichtig, das ging soweit das dir deine Bank den Betrag erst einmal eingefroren hat bis der Nachweis erbracht wurde woher die Summe kommt. Wenn du also vor einem Jahr 4 BTC verkauft haben solltest reden wir her immerhin von ca. 40.000€ ganz klar das so etwas beim FA aufschlägt und Interesse weckt. Wie Jokin schon schrieb sollte der erst Weg sein das direkte Gespräch zu suchen ...am besten Termin vor Ort machen ... und vor Ort dann nett und höflich sein und immer den Eindruck vermitteln den Sachverhalt unbedingt zur Zufriedenheit des FA klären zu wollen.

Das wichtigste ist jetzt erst einmal dir Zeit zu beschaffen falls es schon gesetzte Abgabetermine gibt. Sollte man überhaupt nicht überein- oder vorankommen mit den Herren oder Damen unbedingt fachliche Hilfe hinzuziehen und nicht versuchen als frischer Google-Jurist dem FA die Gesetzte erklären zu wollen. Die werden dafür bezahlt sich notfalls 24/7 mit dir zu beschäftigen du bekommst hingegen keinen Cent und lässt Nerven und zum Schluss mehr Geld als evtl. nötig.

Viel Glück.

Bearbeitet von mawa73
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Ich will ja dem TO nichts unterstellen, aber das hört sich schon sehr merkwürdig an, dass er zum Herkunft der BTC keinerlei Auskunft machen kann. Man kauft etwas und hat keinerlei (nix, nada, null) Unterlagen davon? Das glaubt doch keiner und schon gar nicht das Finanzamt. Klingt ja fast wie das "Pass-wegwerfen-von-in-D-Neuankommenden". Um den Zeitpunkt für das FA etwas einzugrenzen, solltest Du mal schauen, wann Du für den Kauf Fiat gegen BTC getauscht hast; da kann Dir deine Hausbank sicherlich Kontounterlagen liefern.

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Ich hatte ja bereits im Spätsommer 2017 mit Finanzamt und Steuerfahndung gesprochen und herausgefunden wie der Hase läuft.

Bis Ende 2018 lief die Abgabefrist für Einkommensteuererklärungen ab.

Durch den direkten Durchgriff von Behörden auf Bankkonten konnten bereits in 2018 relevante Buchungen zusammengetragen werden.

Und jetzt in 2019 wird abgeglichen zu welchen Kontoinhabern zumindest Einkommensteuererklärungen vorliegen.

Und nun gibt's die Nachfragen an diejenigen, die eben auffällig wurden.

Zuerst als Interview durch das Finanzamt und die entscheiden dann ob der Fall an die Steuerfahndung übergeben wird.

Solch einen Fall wie hier im Thread öffentlich zu sehen finde ich spannend - es  trifft ein, wie ich es schon vermutet hatte.

 

Unterschätzt nicht meinen Tipp den persönlichen Kontakt zum Finanzamt zu suchen - ansonsten kann sowas ganz schnell ganz hässlich werden.

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den Besitz der BTC kannst du doch über die Blockchain ganz einfach nachweisen. Du hast gekauft und keine Unterlagen - ok. Börse pleite - ok. Aber die Coins hast du doch dann vor der Pleite der Börse auf eine eigene BTC Adresse transferiert. Dort nen paar Jahre liegen gelassen. Dann in 2017 vertrommelt. Dazu zu einer Adresse auf einer Börse die BTC verschoben. Muss doch alles in der Blockchain zu sehen sein.

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vor 5 Minuten schrieb HDClock:

den Besitz der BTC kannst du doch über die Blockchain ganz einfach nachweisen. Du hast gekauft und keine Unterlagen - ok. Börse pleite - ok. Aber die Coins hast du doch dann vor der Pleite der Börse auf eine eigene BTC Adresse transferiert. Dort nen paar Jahre liegen gelassen. Dann in 2017 vertrommelt. Dazu zu einer Adresse auf einer Börse die BTC verschoben. Muss doch alles in der Blockchain zu sehen sein.

Das FA will wahrscheinlich wissen ob vor dem Abzug auf die eigene Wallet es ein paar Trades gab die halt versteuert werden müssten, wenn in Summe am Jahresende ein + da steht bzw. nicht genug - dagegengehalten werden kann.

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vor 55 Minuten schrieb mawa73:

Das FA will wahrscheinlich wissen ob vor dem Abzug auf die eigene Wallet es ein paar Trades gab die halt versteuert werden müssten, wenn in Summe am Jahresende ein + da steht bzw. nicht genug - dagegengehalten werden kann.

Mal eine Idee für einen Lösungsansatz:

Die Dokumentation muss am Ende lückenlos und plausibel sein. Ich rate mir mal Zahlen und Fakten zusammen damit was Diskutierbares entsteht.

04.12.2017: 4 BTC zum Preis von 13.000 Euro/BTC auf bitstamp verkauft
-> Nachweis: Kontoauszug mit Zahlungseingang
-> Nachweis: Trade-Historie von Bitstamp

02.12.2017: 4 Bitcoin an Bitstamp gesendet
-> Nachweis: Deposit-Historie von Bitstamp
-> Screenshot der Deposit-Adresse bei Bitstamp
-> Blockchain-Screenshot aus dem die EInzahlung bei Bitstamp hervorgeht und die versendende Adresse

05.03.2015: Bitcoins sind in die eigene Wallet gekommt
-> Auch wieder der Blockchain-Nachweis mit Datum und Adresse

04.03.2015: Bitcoins auf Exchange XY gekauft
-> Online-Berichte, dass Exchange gehackt wurde und geschlossen ist
-> Kontoauszug, dass das Geld an die Exchange überwiesen wurde
-> Histroischer BTC-Kurs aus dem Internet als Screenshot

 

Und dann erfolgt die Berechnung:

... am 04.03.2015 4 BTC zum Kurs von 200 Euro/BTC gekauft
... am 04.12.2017 4 BTC zum Kurs von 13.000 Euro verkauft
=> Gewinn nach über 12 Monate Eigentum: 4 x 12.800 Euro

Auch ohne konkrete Belege lässt sich die Story anhand des Kontoauszuges aus 2015 und den anderen Nachweisen nachvollziehen.

Wichtig ist, dass das alles plausibel ist.

Solange das plausibel ist, bringt es für das Finanzamt keinerlei Mehrwert die Story anzuzweifeln und die Steuerfahndung rauszuschicken, denn andere Belege werden die auch nicht ermitteln können.

 

 

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wow das schein ja wirklich komplex zu sein mit den gesetzen in DE. Bin ich froh nicht dort zu leben 😂. Alleine die Tatsache dass man jeden Trade dokumentieren muss... als ob ich noch weiss, was für Shitcoins ich alles gekauft habe vor 5 Jahren. Dann kommt noch dazu die Verluste durch die ganzen Börsen. Persönlich weiss ich z.B selber nicht wieviel und welche coins ich alles noch hatte, das einzige was ich weiss ist, dass diese Börse 2016 pleite ging und ich dum damaligen Zeitpunkt 2014/15 um die 500eur (1,5BTC) Wert hatte. Da ich mich jahrelang nicht mehr eingeloggt habe, kann ich entsprechend auch keine Auskunft geben über wieviel ich dort effektiv verloren habe ? In deinem fall würde ich versuchen zu nachvollziehen, wo du die damaligen BTC gekauft hast oder die Überweisung zu finden. 

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Das dürfen die. Cool ne?

Problematisch ist es aus dieser Zeit einen Kontoauszug zu bekommen. Sooo lang hebt man die ja nicht auf, falls man die überhaupt auf Papier bekommt. Ob man die Online soweit zurück noch bekommt? Ich kann mir bei der Sparkasse keine holen seit ich die Online runterlade. Wie weit die zurückreichen...müsst ich selber erst nachgucken.

Aber das ganze ist der Grund wieso ich bei nem Coinhändler kaufe und direkt von dem in meine Wallet schicken lasse. So können keine Lücken entstehen. Und die Kaufbelege sind beim Coinhändler gespeichert. Allerdings nicht downloadbar, nur als Liste einsehbar soweit ich weiss, mache das noch nicht so lang das ich in Bedrängnis bin das selber speichern zu müssen.

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vor 8 Minuten schrieb coinmasterberlin:

das war mir noch gar nicht bekannt 😲

Da sieht man mal wieder wie die Allgemeinheit an der Nase herum geführt wird (höfflich ausgedrückt)

Das Ding ist ja, dass das Finanzamt mit entsprechender Begründung auch schon vor der Änderung die Kontobewegungen abfragen durfte.

Durch die Änderung wurden lediglich einige Hürden abgebaut.

Im Klartext heißt das: Ob Du per Payback bezahlst oder mit ec-Karte ... aus Datenschutz-Sicht vollkommen egal, nur bei Payback gibt's noch Punkte dazu 🙂 

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vor 2 Minuten schrieb Jokin:

Im Klartext heißt das: Ob Du per Payback bezahlst oder mit ec-Karte ... aus Datenschutz-Sicht vollkommen egal, nur bei Payback gibt's noch Punkte dazu 🙂 

Wenn es darum geht etwas vor dem Finanzamt zu verstecken dann hast du Recht. Payback wird deine Daten aber noch für ganz andere Sachen nutzen. Insofern ist es nicht egal womit du bezahlst.

vor 1 Stunde schrieb CostaMarques:

wow das schein ja wirklich komplex zu sein mit den gesetzen in DE. Bin ich froh nicht dort zu leben 😂. Alleine die Tatsache dass man jeden Trade dokumentieren muss... als ob ich noch weiss, was für Shitcoins ich alles gekauft habe vor 5 Jahren. Dann kommt noch dazu die Verluste durch die ganzen Börsen. Persönlich weiss ich z.B selber nicht wieviel und welche coins ich alles noch hatte, das einzige was ich weiss ist, dass diese Börse 2016 pleite ging und ich dum damaligen Zeitpunkt 2014/15 um die 500eur (1,5BTC) Wert hatte. Da ich mich jahrelang nicht mehr eingeloggt habe, kann ich entsprechend auch keine Auskunft geben über wieviel ich dort effektiv verloren habe ? In deinem fall würde ich versuchen zu nachvollziehen, wo du die damaligen BTC gekauft hast oder die Überweisung zu finden. 

Gegenbeispiel: Ich habe mir vor 2 Jahren ein Notebook gekauft und möchte das jetzt steuerlich geltend machen. Jetzt ist der Laden aber leider pleite gegangen. Was nun? Woher bekomme ich nach 2 Jahren die Rechnung? Der gesunde Menschenverstand sagt einem sofort was in diesem Beispiel falsch gelaufen ist und wie man das zukünftig vermeiden kann. Exakt die gleiche Schlussfolgerung lässt sich auch auf dein Beispiel anwenden. Warum erst nach 5 Jahren seiner Pflicht nachkommen? Da hätte man auch deutlich früher aktiv werden können. Traden wie die großen aber dann nicht die notwendigen Formalitäten einhalten wollen.

vor 49 Minuten schrieb battlecore:

Problematisch ist es aus dieser Zeit einen Kontoauszug zu bekommen. Sooo lang hebt man die ja nicht auf, falls man die überhaupt auf Papier bekommt. Ob man die Online soweit zurück noch bekommt? Ich kann mir bei der Sparkasse keine holen seit ich die Online runterlade. Wie weit die zurückreichen...müsst ich selber erst nachgucken.

Ich habe meine ersten Bitcoins per Paypal gekauft. Ich habe alles sauber gebucht aber die Kontoauszüge vergessen zu speichern. Auf die Idee kam ich erst 3 Jahre später als es darum ging welchen Gewinn ich jetzt zu versteuern habe. Online komme ich an die Daten problemlos ran.

Als Jugendlicher hatte ich mal ein ähnliches Problem aber zu Zeiten wo es noch kein Online Banking gab. Das war damals sogar Sparkasse. Man kann die Kontoauszüge anfordern. Kostet etwas Geld ist aber möglich.

Und als dritten Punkt möchte ich die Software "jameica" in den Raum werfen. Das ist im Grunde eine Art Haushaltsbuch. Immer pünktlich zur Steuererklärung hole ich damit meine Kontoauszüge ab. Ich habe ein paar Regel hinterlegt, die die einzelnen Transaktionen automatisch Gruppen zuordnet. So kann ich in der Steuererklärung sofort den Jahresbeitrag für diverse Versicherungen angeben ohne selber nachrechnen zu müssen. Der Witz ist, dass die Kontoauszüge dann bei dir auf dem Rechner gespeichert sind. Du kannst also einfach alle Kontoauszüge nach dem Verwendungszweck "Bitcoin" durchsuchen und auch nachträglich noch Regeln definieren damit diese einer Gruppe zugeordnet werden.

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15 hours ago, Jokin said:

Mal eine Idee für einen Lösungsansatz:

Die Dokumentation muss am Ende lückenlos und plausibel sein. Ich rate mir mal Zahlen und Fakten zusammen damit was Diskutierbares entsteht.

04.12.2017: 4 BTC zum Preis von 13.000 Euro/BTC auf bitstamp verkauft
-> Nachweis: Kontoauszug mit Zahlungseingang
-> Nachweis: Trade-Historie von Bitstamp

02.12.2017: 4 Bitcoin an Bitstamp gesendet
-> Nachweis: Deposit-Historie von Bitstamp
-> Screenshot der Deposit-Adresse bei Bitstamp (wenn  hier kein Screenshot der Deposit-Adresse vorliegt? Nur Deposit-Historie von Bitstamp)
-> Blockchain-Screenshot aus dem die EInzahlung bei Bitstamp hervorgeht und die versendende Adresse

05.03.2015: Bitcoins sind in die eigene Wallet gekommt
-> Auch wieder der Blockchain-Nachweis mit Datum und Adresse (es könnte durchaus sein, dass das Wallet schon 2015 geleert wurde mit Transfer zu Bitstamp und heute nicht mehr existiert, neuer PC usw.)

04.03.2015: Bitcoins auf Exchange XY gekauft
-> Online-Berichte, dass Exchange gehackt wurde und geschlossen ist
-> Kontoauszug, dass das Geld an die Exchange überwiesen wurde (dann müsste man aber schätzen, an welchen Tagen die BTC tatsächlich gekauft wurden, oder nicht?)
-> Histroischer BTC-Kurs aus dem Internet als Screenshot

 

Interessantes Beispiel. Fragen mit rot im Quote.

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1.) Deposit Historie sollte auch funktionieren. Notfalls kannst du dir die Daten vom Bitstamp Support bestätigen lassen. Das sollte einem Screenshot recht nahe kommen.

2.) Die Frage verstehe ich nicht. Wenn du die Deposit Historie hast, dann hast du auch automatisch den Link zu deinem Wallet. Gemäß deiner Aussage sollte auf diesem Wallet genau eine Einzahlung und eine Auszahlung sein. Was genau ist da jetzt das Problem?

3.) Der Kauf wird irgendwo zwischen der Banküberweisung und der Auszahlung liegen. Das können durchaus ein paar Tage Tolleranz sein. Wichtig ist eher, dass der Kaufpreis stimmt. Rechne den Spaß doch mal durch. Kommst du auf einen realistischen Kaufpreis, dürfte deine Story passen. Ist der Kaufpreis dagegen zu klein und wird nicht mal ansatzweise in dem Zeitraum erreicht, fällt dein Märchen wie ein Kartenhaus zusammen.

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Ich bestätige skunk mal und ergänze:

1) ob nun Screenshot oder Export - ist doch egal. Es geht darum zu belegen welches Deine Depositadresse bei Bitstamp ist.

2) Es ist vollkommen egal wann das Wallet geleert wurd, Du musst den Weg der Bitcoins belegen können. Wenn in 2015 die Wallet leer war, dann ist das in der Blockchain auch sichtbar und analysierbar.

Zeige den Weg der Coins auf und weise dadurch "tradingfreie" Zeiten nach - in diesen Zeiten hat dann keine Veräußerung stattgefunden. Und wenn der Kurs in den restlichen Zeiten stabil war, nimmste einfach den Durchschnitt und gut is.

3) Es spricht überhaupt nichts gegen Schätzungen, wenn diese nah an der Wahrheit liegen.

Du musst Dir immer überlegen wie das Finanzamt vorgehen würde in Deinem Fall.

Im einfachsten Fall setzen sie die Auszahlungen mit dem Gewinn gleich und wenden darauf den pers. Steuersatz an.

Die Pflicht zum Gegenbeweis, als Nachweis der Anschaffungskosten und Zeitpunkt der Anschaffung liegt beim Steuerpflichtigen.

(Achtung, das hier ist natürlich alles keine Rechtsberatung und ersetzt nicht den Gang zu einem Steuerfachmann! ... gilt für alle meine Beiträge)

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vor 19 Stunden schrieb CostaMarques:

wow das schein ja wirklich komplex zu sein mit den gesetzen in DE. Bin ich froh nicht dort zu leben 😂. Alleine die Tatsache dass man jeden Trade dokumentieren muss

Oh ja, das ist komplex mit unseren Gesetzen....Vor allem mit Steuergesetzen. Da zeigt sich deutsche Gründlichkeit. Es soll das komplizierteste Steuersystem weltweit sein.

Für mich persönlich ist der Zeitraum der Erstellung der Steuererklärung die stressigste Zeit des Jahres. Da fange ich sogar wieder an, wieder zu rauchen.

Gruselig

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vor 2 Stunden schrieb Aktienspekulaant:

Oh ja, das ist komplex mit unseren Gesetzen....Vor allem mit Steuergesetzen. Da zeigt sich deutsche Gründlichkeit. Es soll das komplizierteste Steuersystem weltweit sein.

Für mich persönlich ist der Zeitraum der Erstellung der Steuererklärung die stressigste Zeit des Jahres. Da fange ich sogar wieder an, wieder zu rauchen.

Gruselig

Was ist denn an einem einzigen Paragraphen so schwer zu verstehen?

EStG 23 ... auf einer Seite steht alles, was man in 95% der Krypto-Fälle braucht.

Dass die restlichen 5% komplizierter sind, spielt nur für diejenigen eine Rolle, die maximal steueroptimiert sein wollen - die anderen geben die Einnahmen als Einkommen an und fertig.

 

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@Jokin

Da hast Du mich möglicherweise falsch verstanden. Es geht nicht um einen einzigen Paragrafen. Es geht mir um alle Dinge, die ich im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen muß: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitszimmer, Anschaffung eines neuen PCs, Absetzen von handwerksnahen Dienstleistungen, Nebengewerbseinkünfte, Einnahmen und Verluste aus diesem und Jenem usw usw usw.....

Das ist schon einiges, was man da sammeln muß und dann berücksichtigen muß.

 

Rainer

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Auch ich stehe wenn ich irgendwann mal auscashen will vor dem selben Problem. Kam 2012 mit Bitcoin in Berührung. Da war das noch absolut "Spielzeug" im wenigen Euro bereich. Diesen Leuten jetzt vorzuwerfen "naja, wenn euch Person xy vor 7 jahren mal 5€ in Bitcoin geschenkt hat, und ihr davon keine Bescheinigung/Rechnung gemacht habt, seit ihr halt selbst schuld" finde ich schon arg lächerlich. Denn bei mir war es tatsächlich so. Teilweise habe ich Bitcoin geschenkt bekommen, teilweise als kleine Geste für Nachhilfe von person XY die ich danach nie wieder gesehen hab. Wie soll ich sowas nachweisen? Ich habe keine Bitcoins gekauft, sondern die waren dann halt im Jahr 2012 einfach bei mir.

Als angehender Jurist sehe ich in dem ganzen aber 2 völlig unterschiedliche Dinge. Einmal die Haltefrist von 1 jahr und einmal der Kaufnachweis. Diese Dinge dürften eigentlich nix miteinander zutun haben.

Das Gesetz ist hier glücklicherweise recht eindeutig. Und es gibt auch kaum Interpretationsspielraum. Cryptos die mindestens 1 Jahr gehalten werden sind Steuerfrei....Punkt. Im gesetz steht nicht "......sie sind steuerfrei....wenn..................." oder es steht noch irgendeine Bedingung im Kleingedruckten. Unabhängig ob der Kauf nachgewiesen werden kann, oder was mit den Cryptos vor dem 1 Jahr passiert sind, sind die nach 1 Jahr steuerfrei. So sollte es zumindest sein wenn sich an das Gesetz gehalten wird.

Inwieweit ein nichtnachweisen können vom Erwerb von Cryptos zu Sanktionen führen kann ist mir tatsächlich unklar. Tatsache ist aber nunmal das das ganze Thema ziemlich "neu" ist und es mehr als genug Gründe geben kann warum eine Person das bekommen von Cryptos nicht nachweisen kann. Insbesondere wenn jemand zu den Early Adoptern gehörte die sich Coins im wenigen Euro Bereich geschenkt, getauscht haben. 

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vor 42 Minuten schrieb gryptogodmode:

Auch ich stehe wenn ich irgendwann mal auscashen will vor dem selben Problem. Kam 2012 mit Bitcoin in Berührung. Da war das noch absolut "Spielzeug" im wenigen Euro bereich. Diesen Leuten jetzt vorzuwerfen "naja, wenn euch Person xy vor 7 jahren mal 5€ in Bitcoin geschenkt hat, und ihr davon keine Bescheinigung/Rechnung gemacht habt, seit ihr halt selbst schuld" finde ich schon arg lächerlich. Denn bei mir war es tatsächlich so. Teilweise habe ich Bitcoin geschenkt bekommen, teilweise als kleine Geste für Nachhilfe von person XY die ich danach nie wieder gesehen hab. Wie soll ich sowas nachweisen? Ich habe keine Bitcoins gekauft, sondern die waren dann halt im Jahr 2012 einfach bei mir.

Als angehender Jurist sehe ich in dem ganzen aber 2 völlig unterschiedliche Dinge. Einmal die Haltefrist von 1 jahr und einmal der Kaufnachweis. Diese Dinge dürften eigentlich nix miteinander zutun haben.

Das Gesetz ist hier glücklicherweise recht eindeutig. Und es gibt auch kaum Interpretationsspielraum. Cryptos die mindestens 1 Jahr gehalten werden sind Steuerfrei....Punkt. Im gesetz steht nicht "......sie sind steuerfrei....wenn..................." oder es steht noch irgendeine Bedingung im Kleingedruckten. Unabhängig ob der Kauf nachgewiesen werden kann, oder was mit den Cryptos vor dem 1 Jahr passiert sind, sind die nach 1 Jahr steuerfrei. So sollte es zumindest sein wenn sich an das Gesetz gehalten wird.

Inwieweit ein nichtnachweisen können vom Erwerb von Cryptos zu Sanktionen führen kann ist mir tatsächlich unklar. Tatsache ist aber nunmal das das ganze Thema ziemlich "neu" ist und es mehr als genug Gründe geben kann warum eine Person das bekommen von Cryptos nicht nachweisen kann. Insbesondere wenn jemand zu den Early Adoptern gehörte die sich Coins im wenigen Euro Bereich geschenkt, getauscht haben. 

Ich sehe dein Problem nicht. In dem Fall machst du einfach folgendes:
1.) 2012 habe ich Bitcoins gekauft. Dann lagen sie für 7 Jahre auf dieser Adresse. Nachweis beifügen.
2.) Vom Kauf der Bitcoins habe ich keine Dokumente mehr. Gehen wir also davon aus ich hätte die 10 BTC damals voll versteuern müssen. Ein Gewinn von 5€.

Problem gelöst. Mach die Sache doch nicht komplizierter als sie ist.

Was nicht funktionieren wird und das betone ich hier nochmal. Entgegen deiner Empfehlung als Jurist ist es keine gute Idee hier zur Steuerhinterziehung aufzurufen. Erst traden (A) und dabei mehrere Tausend Euro Gewinn zu erwirtschaften und dann die Coins für einen Jahr liegen lassen (B). Ja B ist Steuerfrei aber A ist es eben nicht und wird es durch die Aktion auch nicht. Das muss dir als Jurist klar sein.

Bearbeitet von skunk
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vor 5 Stunden schrieb Aktienspekulaant:

Oh ja, das ist komplex mit unseren Gesetzen....Vor allem mit Steuergesetzen. Da zeigt sich deutsche Gründlichkeit. Es soll das komplizierteste Steuersystem weltweit sein.

Für mich persönlich ist der Zeitraum der Erstellung der Steuererklärung die stressigste Zeit des Jahres. Da fange ich sogar wieder an, wieder zu rauchen.

Gruselig

USA soll noch schlimmer sein. Das berichten zumindest meine Kollegen.

Aber mal ernsthaft. Du hast den 50/50 Joken gewählt. Möchtest du A in einem Land leben was ein komplexes Steuergesetzt hat dir aber ermöglicht bei richtiger Anwendung einen netten steuerfreien Gewinn zu erwirtschaften oder B ein einfaches Steuergesetzt und jeder Verkauf wird pauschal mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert egal wie du es machst. Ehrliche Antwort bitte :D 

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vor 16 Minuten schrieb skunk:

Ich sehe dein Problem nicht. In dem Fall machst du einfach folgendes:
1.) 2012 habe ich Bitcoins gekauft. Dann lagen sie für 7 Jahre auf dieser Adresse. Nachweis beifügen.
2.) Vom Kauf der Bitcoins habe ich keine Dokumente mehr. Gehen wir also davon aus ich hätte die 10 BTC damals voll versteuern müssen. Ein Gewinn von 5€.

Problem gelöst. Mach die Sache doch nicht komplizierter als sie ist.

Was nicht funktionieren wird und das betone ich hier nochmal. Entgegen deiner Empfehlung als Jurist ist es keine gute Idee hier zur Steuerhinterziehung aufzurufen. Erst traden (A) und dabei mehrere Tausend Euro Gewinn zu erwirtschaften und dann die Coins für einen Jahr liegen lassen (B). Ja B ist Steuerfrei aber A ist es eben nicht und wird es durch die Aktion auch nicht. Das muss dir als Jurist klar sein.

Wo habe ich behauptet das A dann steuerfrei wird? Ich habe nur gesagt das alles was VOR dem 1 Jahr passiert ist nix mit der Steuerberechnung des aktuellen Jahrs zutun hat. Auch wenn du vor 1 Jahr Haltefrist wild rumgetradet hast, wird nicht einfach die 1 Jahr Haltefrist ignoriert. Die bleibt bestehen. Das du dann im Zweifel Steuern nachzahlen musst für die Trades vor dem 1 Jahr ist auch klar.

 

Dein Punkt 2 verstehe ich nicht. Warum hätte ich nun 10 BTC voll versteuern müssen nur weil ich kein Nachweis über den Kauf/Schenkung mehr habe?

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