Zum Inhalt springen

Steuerfreie Gewinne eintragen, Anlage SO


DegenerateGambler

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ich habe in 2020 Krypto Gewinne erzielt, wobei ca. die Hälfte davon aus kurzfristigem Trading, Haltedauer kürzer als 1 Jahr und die andere Hälfte aus dem Verkauf von langfristig gehaltenen (länger 1 Jahr) Coins stammt. Sagen wir mal es ist jeweils 10k€. 

Welchen Betrag würdet ihr in Zeile 49 der Anlage SO eintragen? Ich sehe 3 Möglichkeiten:

A) Den gesamten realisierten Gewinn von 20k€ und in der beigefügten gesonderten Auflistung darstellen welche Gewinne aus welcher Haltefrist hervorgehen. 

B.) Nur die steuerpflichtigen Gewinne von 10k€ und in der beigefügten gesonderten Auflistung erläutern, dass auch weitere Gewinne realisiert wurden, aber resultierend aus einer Haltefrist von über einem Jahr.

C) Nur die steuerpflichtigen Gewinne von 10k€ und die anderen 10k€ gar nicht erst aufführen, weil nicht steuerpflichtig. 

 

Ich denke dass alle 3 Ansätze funktionieren würden, aber wie handhabt ihr das? C fällt für mich weg, es gibt keinen Grund etwas zu verheimlichen, wenn alle Transaktionen dokumentiert sind.

Bearbeitet von DegenerateGambler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb DegenerateGambler:

A) Den gesamten realisierten Gewinn von 20k€ und in der beigefügten gesonderten Auflistung darstellen welche Gewinne aus welcher Haltefrist hervorgehen. 

 

In dem Fall werden die 20k als Einkommen angesetzt, denn du hast das ja als Einkommen erklärt.

Was im Anhang steht, interessiert erstmal niemanden.

vor 13 Stunden schrieb DegenerateGambler:

B.) Nur die steuerpflichtigen Gewinne von 10k€ und in der beigefügten gesonderten Auflistung erläutern, dass auch weitere Gewinne realisiert wurden, aber resultierend aus einer Haltefrist von über einem Jahr.

Kann man machen, aber die gesonderte Auflistung interessiert niemanden.

vor 13 Stunden schrieb DegenerateGambler:

C) Nur die steuerpflichtigen Gewinne von 10k€ und die anderen 10k€ gar nicht erst aufführen, weil nicht steuerpflichtig. 

Das ist die korrekte Vorgehensweise.

vor 13 Stunden schrieb DegenerateGambler:

Ich denke dass alle 3 Ansätze funktionieren würden

Ja, aber im ersten Ansatz haste viel Rennerei weil du erstmal einen Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen wirst.

vor 13 Stunden schrieb DegenerateGambler:

aber wie handhabt ihr das?

"C"

vor 13 Stunden schrieb DegenerateGambler:

C fällt für mich weg, es gibt keinen Grund etwas zu verheimlichen, wenn alle Transaktionen dokumentiert sind.

Es heißt "Einkommensteuererklärung" und nicht "Einkommensezyklopädie".

In die Einkommensteuererklärung kommen nur die Informationen, die zur Ermittlung der Einkommensteuer relevant sind. Den Rest brauchst du für deine Dokumentation falls deine Einkommensteuererklärung "nicht glaubhaft" ist. Im Fall von Nachfragen kannst du dann deine "Einkommensezyklopädie" nachreichen. Vorher braucht das niemand.

 

  • Love it 1
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb DegenerateGambler:

C fällt für mich weg, es gibt keinen Grund etwas zu verheimlichen, wenn alle Transaktionen dokumentiert sind.

Wie Jokin bereits geschrieben hat, ist C die richtige Vorgehensweise. Mich würde aber dennoch mal interessieren, wieso C für dich wegfällt. 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Gulliver:

Wie Jokin bereits geschrieben hat, ist C die richtige Vorgehensweise. Mich würde aber dennoch mal interessieren, wieso C für dich wegfällt. 

ich würde das so beantworten, dass es Steuerberater gibt, die aufgrund der unklaren Steuerrechtslage und den Interpretationen des BMF dazu raten, unbedingt immer alles was man bzgl Krypto gemacht hat haarklein anzugeben, egal ob steuerbar oder nicht, damit man zukünftig, wenn dann das BMF eben sowas wie die 10 Jahre Haltefrsit raushaut, sich keinen Vorwurf der Steuerhinterziehung stellen muss, weil man selbst davon ausging, dass es nur 1 Jahr ist, und deshalb seine vermeintlich steuerfreien Gewinne nie angegeben hat. Hat man dem Finanzamt aber mitgeteilt "ich habe coins 1 jahr gehalten und auch Lending/Staking gemacht und jetzt steuerfrei verkauft" und das Finanzamt winkt das so durch, dann ist man fein raus.
Ob das nun Panikmache vom Steuerberater, oder wirklich so ist, kann ich nicht beurteilen. Das Risiko wäre es mir aber nicht wert.
-> B ist der sicherste Weg.

edit 20:07Uhr:
in meiner argumentation oben geht es ausschließlich um Vermeidung der versehentlichen Steuerhinterziehung, weil Gesetzeslage so unklar ist. Dh. ich würde nicht angeben, dass ich noch 10k€ steuerfrei einsacke, sondern nur in einem Text schreiben, dass ich noch anderweitige steuerfreie gewinne gemacht habe, die ich zb. 1 jahr gehalten und (kein) Staking betrieben habe.

Bearbeitet von Serpens66
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde auch alles angeben. Dann sieht das FA daß man sich um Transparenz bemüht.

Natürlich keine 100 Seiten mit Trades. In so einem Fall nur ein paar Seiten um zu zeigen wie man das macht und dann eine Zusammenfassung der Zahlen. Wenn das plausibel aussieht gibt es keine Probleme.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Serpens66:

ich würde das so beantworten, dass es Steuerberater gibt, die aufgrund der unklaren Steuerrechtslage und den Interpretationen des BMF dazu raten, unbedingt immer alles was man bzgl Krypto gemacht hat haarklein anzugeben, egal ob steuerbar oder nicht, damit man zukünftig, wenn dann das BMF eben sowas wie die 10 Jahre Haltefrsit raushaut, sich keinen Vorwurf der Steuerhinterziehung stellen muss, weil man selbst davon ausging, dass es nur 1 Jahr ist, und deshalb seine vermeintlich steuerfreien Gewinne nie angegeben hat. Hat man dem Finanzamt aber mitgeteilt "ich habe coins 1 jahr gehalten und auch Lending/Staking gemacht und jetzt steuerfrei verkauft" und das Finanzamt winkt das so durch, dann ist man fein raus.
Ob das nun Panikmache vom Steuerberater, oder wirklich so ist, kann ich nicht beurteilen. Das Risiko wäre es mir aber nicht wert.
-> B ist der sicherste Weg.

Solange ich kein Staking/Lending mache, möchte ich den FA-Beamten nicht unnötig mit nicht erforderlichen Details aufhalten. Reine Trading-Gewinne, sofern unterjährig handele ich mit "C" ab. Ich meine, dass der TO auf diesen Sachverhalt abzielte. Nicht angeben bedeutet ja nicht, dass ich etwas verheimliche (die Vorselektion habe ich ja bereits getroffen), sondern nur die Spreu vom (erforderlichen) Weizen (den das FA interessiert) trenne.

Wobei ich aber solche Gewinne strikt von Lending-Erträgen trenne und die führe ich auch getrennt in der Erklärung auf. Dann findet sich der FA-Beamte gleich wieder und man kann evtl. Klärungen viel einfacher auf den Punkt bringen. Setzt natürlich voraus, dass man sein Zahlenwerk vorab auch entsprechend getrennt und aufbereitet hat.

Es ist wie immer die Vor- /Aufbereitung, die die Arbeit macht ... die Steuererklärung selbst ist dann eigentlich ein Klacks.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielen dank für eure Antworten und Meinungen zu dem Thema. 

Mir geht es vor allem darum spätere Nachforschungen zu vermeiden. Wenn ich mich für C) entscheide und nur die steuerpflichtigen 10k€ angebe, auf meinem Girokonto aber ein deutlich höherer Eingang von Binance zu sehen ist, (woraufhin die Bank sicherlich eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung absendet) dann wird doch das Finanzamt nachfragen woher diese Summen stammen, weil sie nicht aus der Einkommenssteuererklärung hervorgegangen sind. 

Deswegen sehe ich es so wie Serpens66 und gebe gleich alles an, also B.)

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb DegenerateGambler:

Mir geht es vor allem darum spätere Nachforschungen zu vermeiden.

Das wirst du nicht proaktiv können.

Du kannst dich nur darauf vorbereiten.

vor einer Stunde schrieb DegenerateGambler:

auf meinem Girokonto aber ein deutlich höherer Eingang von Binance zu sehen ist, (woraufhin die Bank sicherlich eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung absendet)

Die Bank wird erst in der Regel erst den Kunden kontaktieren und einen Herkunftsnachweis einfordern.

vor einer Stunde schrieb DegenerateGambler:

woraufhin die Bank sicherlich eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung absendet) dann wird doch das Finanzamt nachfragen woher diese Summen stammen

Nein, das Finanzamt hat damit nichts zu tun.

Geldwäscheverdachtsmeldungen gehen zum Zoll.

vor einer Stunde schrieb DegenerateGambler:

weil sie nicht aus der Einkommenssteuererklärung hervorgegangen sind. 

Der Zoll wird auch nicht grundlos drauf los ermitteln weil da mal 20.000 Euro auf dein Konto eingegangen sind.

Echte Geldwäscher machen das nicht mit Einmalbeträgen. Da entstehen Muster in den Buchungen.

 

Locker bleiben.

Wenn du dir Sorgen machst, dann mach es wie ich: Sprich mit Finanzamt, Oberfinanzdirektion, Steuerfahndung, Bafin und Co. um dir einen Überblick zu verschaffen.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb DegenerateGambler:

Deswegen sehe ich es so wie Serpens66 und gebe gleich alles an, also B.)

Dieses Vorgehen ist eines "Degenerate Gamblers" unwürdig. ;)

Ich machs wie Jokin. Ein kleiner Erklärtext dazu, wie ich die eingetragenen Zahlen ermittelt habe, damit später niemand behaupten kann, ich hätte etwas verschwiegen. An Zahlen gebe ich aber nur das an, was tatsächlich unter die Steuerpflicht fällt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meines Erachtens ganz klar Variante A mit der Abwandlung es separiert nach Positionen innerhalb und außerhalb der einjährigen Haltefrist anzugeben. Dies deklariert das gegenüber dem Finanzamt am saubersten.

In der Anlage SO werden Anschaffungsdatum, Veräußerungsdatum, Anschaffungskosten und Veräußerungsbetrag angegeben.

Es bietet doch wahrscheinlich jedes Steuerprogramm (bei Elster ist es jedenfalls so) eine Erweiterung auf mehrere Eingabezeilen an. Da gibt man dann die Trades einzeln an oder ggf. zusammengefasst wenn das sinnvoll und möglich ist. Natürlich alles detailliert in einer Übersicht vorhalten, falls das Finanzamt Details bzw. Nachweise sehen möchte.

Meines Wissens muss man seit einigen Jahren keine Nachweise als Anlage mitliefern, sondern nur auf Nachfrage nachliefern.

Die Positionen mit Anschaffungsdatum größer 1 Jahr zieht das Finanzamt auch nicht zur Besteuerung heran. So schlau sind die schon.

Ohne Gewähr, da ich kein Steuerberater bin. Aber ich habe das so gehandhabt und es ging problemlos ohne Nachweise durch. Lag bei mir aber auch alles außerhalb der einjährigen Haltefrist.

 

Bearbeitet von BTCinvestor
Ergänzung im Text
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kann die Beweggründe verstehen, wenn jemand den Weg A oder B wählt. Unter der Prämisse, dass alles dokumentiert und nachweisbar ist, würde ich dennoch immer C wählen, denn mit A und B gibt man ein großes Stück seiner Privatsphäre unwiderruflich auf. Denn es werden ohne Erfordernis Informationen an das FA weitergegeben, die es weder angefordert hat, noch für die Bearbeitung der Steuererklärung erforderlich sind. 

… bitte jetzt nicht mit dem Argument kommen, die „haben eh schon alles“.  

Man glaubt dann immer, dass diese Information zu mehr Sicherheit führen würde. „Mehr Sicherheit“ ist DAS Argument, weshalb immer mehr gefordert und verlangt wird (e.g. Terrorvermeidung, Geldwäsche etc. … die größten Schlimmfinger sind selbst Beschäftige der Notenbanken und deren angeschlossenen Institutionen). Das ist an sich kaum verhinderbar, aber freiwillig nicht notwendigerweise zu unterstützen. Die schleichende Erosion der Privatsphäre führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern nur dazu, dass es am Ende nur Verdächtige gibt. Warum soll der eEURO wohl eingeführt werden?

Und eins ist auch klar. Daten, die herausgegeben wurden, sind unwiderruflich herausgelegt … 

A, B, oder C sind allesamt möglich, aber jeder sollte sich hinterfragen, ob es wirklich seiner „Sicherheit“ dient (oder nur dem eigene unguten Bauchgefühl entgegenwirkt), wenn er in A und B Details an eine Behörde weitergibt, die dieser weder fordert, noch braucht.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 41 Minuten schrieb Gulliver:

A, B, oder C sind allesamt möglich, aber jeder sollte sich hinterfragen, ob es wirklich seiner „Sicherheit“ dient (oder nur dem eigene unguten Bauchgefühl entgegenwirkt), wenn er in A und B Details an eine Behörde weitergibt, die dieser weder fordert, noch braucht.

 

Das kann man so sehen.

Aber was passiert wenn du dich bei einem Trade im Datum vertan hast und er doch steuerpflichtig ist?

Du denkst er wäre es nicht, meldest ihn nicht und begehst aus Versehen Steuerhinterziehung.

Wenn ich dem FA alles zeige dann sollen die doch entscheiden was steuerbar ist.

Ich finde das gibt eine bessere Sicherheit für mich.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Rikki77:

Wenn ich dem FA alles zeige dann sollen die doch entscheiden was steuerbar ist.

Du gehst davon aus, dass das FA für dich die Gewinnermittlung prüft oder sogar durchführt?

Das werden sie nur in Ausnahmefällen tun, i.d.R. werden sie die in der Anlage SO angegebenen Werte übernehmen.

Daher ist die Variante "A" grundlegend falsch. 

Nochmal: Die Gewinnermittlung muss der Steuerpflichtige erledigen.

Das kann auch der Steuerberater tun. Jedoch wird das schnell ein recht kostspieliges Vorhaben!

Daher eignet euch bitte steuerrechtliches Basiswissen an und wer was tun und wofür zuständig ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Jokin:

Du gehst davon aus, dass das FA für dich die Gewinnermittlung prüft oder sogar durchführt?

Das werden sie nur in Ausnahmefällen tun, i.d.R. werden sie die in der Anlage SO angegebenen Werte übernehmen.

Daher ist die Variante "A" grundlegend falsch.

Ich gehe davon aus daß das FA meine Angaben prüft.

Das ist ihr gutes Recht und dafür stelle ich die Daten bereit damit keine unnötigen Rückfragen kommen.

Ob sie jetzt Stichproben machen oder alles lesen ist deren Sache.

Dein letzter Satz beruht wohl auf einem Missverständnis.

Natürlich gibt man in der Anlage SO nur den Gewinn an den man als steuerpflichtig betrachtet.

Wenn alles einfach läuft werden diese Zahlen ja übernommen.

Aber in meiner Anlage GuV-Rechnung gebe ich eben alles an.

Dann gibt es eine Spalte "Steuerpflichtig" (ja/nein) und bei "nein" kommt in die Spalte "Steuerpflichtiger Gewinn" der Wert 0,00 EUR.

Diese Zeilen werden dann schon mal geprüft und bei höheren Beträgen auch Belege angefordert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb Rikki77:

Ich gehe davon aus daß das FA meine Angaben prüft.

Bitte nicht enttäuscht sein, wenn sich meine Recherche und Erfahrung bewahrheitet und du auf einmal zu viel Steuern zahlst.

vor 23 Minuten schrieb Rikki77:

Natürlich gibt man in der Anlage SO nur den Gewinn an den man als steuerpflichtig betrachtet.

Dann ist alles gut.

Ich bezog mich darauf:

Am 20.10.2021 um 23:09 schrieb DegenerateGambler:

A) Den gesamten realisierten Gewinn von 20k€ und in der beigefügten gesonderten Auflistung darstellen welche Gewinne aus welcher Haltefrist hervorgehen.

Hier geht es um verschiedene Haltefristen und die Gewinne daraus.

vor 25 Minuten schrieb Rikki77:

Dann gibt es eine Spalte "Steuerpflichtig" (ja/nein) und bei "nein" kommt in die Spalte "Steuerpflichtiger Gewinn" der Wert 0,00 EUR.

Das kann man natürlich machen und ist zumindest für die eigene Dokumentation wichtig.

Das mache ich bei meinem Mio.-Spiel genauso.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Rikki77:

Aber was passiert wenn du dich bei einem Trade im Datum vertan hast und er doch steuerpflichtig ist?

Du denkst er wäre es nicht, meldest ihn nicht und begehst aus Versehen Steuerhinterziehung.

Das FA wird dich dann erstmal anrufen und eine Klärung des Sachverhalts zusammen mit dir machen … so habe ich es mehrfach erfahren. Nicht weil Angaben sich als falsch herausgestellt haben, sondern das Verständnis des FA nochmal bestätigt werden sollte.

vor 2 Stunden schrieb Rikki77:

Wenn ich dem FA alles zeige dann sollen die doch entscheiden was steuerbar ist.

Diese Annahme setzt voraus, dass das FA jedes Detail prüft. Mitnichten ist das aber so … aber ausnutzen sollte das niemand (weder bewusst noch unbewusst).

Man erklärt seine Steuerdetails, ggfs. bittet das FA noch um Erläuterung …

vor 2 Stunden schrieb Rikki77:

Ich finde das gibt eine bessere Sicherheit für mich.

Was verständlich ist …

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe XRP Coins wo die haltefrist über ein Jahr ist. Diese dann nicht in die Steuererklärung selbst eintragen sondern gesondert an das Finanzamt schicken mit der Erklärung, das die Coins steuerfrei sind weil über ein Jahr gehalten?

 

würdet ihr noch vorher mit dem Finanzamt über die Steuerfreiheit sprechen oder einfach gesondert bei denen in briefkasten schmeißen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb bleenk:

Ich habe XRP Coins wo die haltefrist über ein Jahr ist. Diese dann nicht in die Steuererklärung selbst eintragen sondern gesondert an das Finanzamt schicken mit der Erklärung, das die Coins steuerfrei sind weil über ein Jahr gehalten?

 

würdet ihr noch vorher mit dem Finanzamt über die Steuerfreiheit sprechen oder einfach gesondert bei denen in briefkasten schmeißen?

Anlage SO anschauen und so ausfüllen wies vorgesehen ist (siehe mein Beitrag oben).

Dann steht ganz offiziell in deiner Steuererklärung dein Gewinn, und in deinem Steuerbescheid der Hinweis, dass er aufgrund der Haltefrist >1J nicht zur Steuerberechnung herangezogen wird.

Fertig aus. Keine zusätzliche Arbeit für dich und das Finanzamt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden schrieb bleenk:

Ich habe XRP Coins wo die haltefrist über ein Jahr ist. Diese dann nicht in die Steuererklärung selbst eintragen

Richtig.

vor 16 Stunden schrieb bleenk:

sondern gesondert an das Finanzamt schicken mit der Erklärung, das die Coins steuerfrei sind weil über ein Jahr gehalten?

Nein, denn das ist kein steuerrelevantes Einkommen.

vor 16 Stunden schrieb bleenk:

würdet ihr noch vorher mit dem Finanzamt über die Steuerfreiheit sprechen

Wozu? Das ist doch vollkommen eindeutig gesetzlich geregelt.

vor 16 Stunden schrieb bleenk:

oder einfach gesondert bei denen in briefkasten schmeißen?

Und was sollen die damit?

Es ist für die Einkommensteuerermittlung ohne jeglichen Belang.

Für deine persönliche Dokumentation ist das wichtig. Für das Finanzamt nur unnötige Arbeit.

  • Like 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.