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Selbstanzeige machen ohne Steuerberater?


coinomat

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Hallo,
Ich habe für 6000 Euro (laut Accointing, alternativ wären es gut 10.000 Euro laut Cointracking :) ) Gewinne in 2020 nicht bei der Steuer angegeben, und das Thema nervt mich innerlich ein wenig.
Ich überlege, eine Selbstanzeige zu machen.
Die ganze Trade-Historie ist fast fertig aufgearbeitet. 
Es ist letztendlich nichts oberkompliziertes - einfache Käufe und Verkäufe von Standard-Coins bei Coinbase, Kraken, und Bitpanda - alles eigentlich mit recht guter Dokumentation noch abrufbar und bei mir vorhanden und fast komplett aufgeabeitet (lediglich die Differenz zwischen Cointracking und Accointing erklärt sich noch nicht ganz).

Steuerberater behaupten natürlich gerne, dass man bei Selbstzanzeigen extrem aufpassen muss, und das nur mit Steuerberater machen sollte.
Ich selbst hab grundsätzlich etwas grundlegende Ahnung von Steuern und vom Umgang mit dem Finanzamt - bin seit bald 20 Jahren Selbständig, und mache auch meine Einkommenstuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Abschreibungen etc selbst.


Frage:
Geht ne Selbstanzeige recht problemlos auch ohne Steuerberater?
Einfach eins der (sind ja alle ähnlich) im Netz vorhandenen Musterbriefe nehmen, Auswertung von Cointracking oder Kryptotax beilegen, und in Ruhe abwarten?
Oder gibt es Gründe, das ganze auf jeden Fall nur mit Steuerberater durchzuziehen?

An diejenigen, die das schon mal gemacht haben: Gibt es irgendwas, was ihr im Nachhinein gerne anders gemacht hättet?


PS: ob man sich selbst anzeigen sollte oder nicht muss hier im Thread ja nicht grundlegend diskutiert werden, bei Selbständigen ist die Wahrscheinlichkeit dass mal wer die Kontoauszüge sehen will halt größer als bei Angestellten...

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vor 22 Minuten schrieb coinomat:

Frage:
Geht ne Selbstanzeige recht problemlos auch ohne Steuerberater?

Such deinen 2020er-Steuerbescheid raus. Telefoniere dich zum Sachbearbeiter beim Finanzamt durch und erkläre ihm die Situation.

Schlage ihm vor die 6.000 einfach in der 2021er-Steuererklärung mit aufzunehmen.

Er wird dir dann erklären wie es richtig geht.

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vor 34 Minuten schrieb coinomat:

Hallo,
Ich habe für 6000 Euro (laut Accointing, alternativ wären es gut 10.000 Euro laut Cointracking :) ) Gewinne in 2020 nicht bei der Steuer angegeben, und das Thema nervt mich innerlich ein wenig.
Ich überlege, eine Selbstanzeige zu machen.
Die ganze Trade-Historie ist fast fertig aufgearbeitet. 
Es ist letztendlich nichts oberkompliziertes - einfache Käufe und Verkäufe von Standard-Coins bei Coinbase, Kraken, und Bitpanda - alles eigentlich mit recht guter Dokumentation noch abrufbar und bei mir vorhanden und fast komplett aufgeabeitet (lediglich die Differenz zwischen Cointracking und Accointing erklärt sich noch nicht ganz).

Steuerberater behaupten natürlich gerne, dass man bei Selbstzanzeigen extrem aufpassen muss, und das nur mit Steuerberater machen sollte.
Ich selbst hab grundsätzlich etwas grundlegende Ahnung von Steuern und vom Umgang mit dem Finanzamt - bin seit bald 20 Jahren Selbständig, und mache auch meine Einkommenstuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Abschreibungen etc selbst.


Frage:
Geht ne Selbstanzeige recht problemlos auch ohne Steuerberater?
Einfach eins der (sind ja alle ähnlich) im Netz vorhandenen Musterbriefe nehmen, Auswertung von Cointracking oder Kryptotax beilegen, und in Ruhe abwarten?
Oder gibt es Gründe, das ganze auf jeden Fall nur mit Steuerberater durchzuziehen?

An diejenigen, die das schon mal gemacht haben: Gibt es irgendwas, was ihr im Nachhinein gerne anders gemacht hättet?


PS: ob man sich selbst anzeigen sollte oder nicht muss hier im Thread ja nicht grundlegend diskutiert werden, bei Selbständigen ist die Wahrscheinlichkeit dass mal wer die Kontoauszüge sehen will halt größer als bei Angestellten...

Also, zwischen 6 + 10K€ ist rein rechnerisch die Diff. von 4000 €. Was ist denn deines Wissens richtig. Also geh bitte vom ungünstigen Fall aus und erkläre dem FA das. Du wirst doch sicherlich etwas mehr Überblick als das FA.  Die müssten das auch erst ergründen und dann ist,s für dich gelaufen.

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vor 24 Minuten schrieb Jokin:

Schlage ihm vor die 6.000 einfach in der 2021er-Steuererklärung mit aufzunehmen.

Ich habe keine Ahnung, ob das geht. Aber meine Steuerberaterin wehrt sich vehement irgendwelche Beträge anderer Jahre miteinander zu verrechnen.

@coinomat Das Gespräch mit dem Finanzamt suchen ist auf jeden Fall die beste Lösung, da würde ich alles erstmal ohne Rechtsanwalt oder Steuerberater machen (warum sparst du dir den Steuerberater eigentlich, wenn du schon so lange selbständig bist). Hast du die paar Hundert EUR nicht übrig?

Kannst dich ja "dumm" stellen und einen "Rechenfehler" als Grund vorschieben, den du jetzt erst kürzlich entdeckt hast - willst aber natürlich alles sauber abführen und weißt nicht, wie das am besten geht, bla bla... Von dem Wort "Anzeige" würde ich abraten. Wenn es soooo schlimm ist und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, solltest du dann eh einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Passieren tut i.d.R. aber bei "Ersttätern" eh nicht viel - wenn man sich kooperativ zeigt und gewillt ist zu zahlen, sollte das kein großes Problem darstellen.

Vermutlich wird dein Steuerbescheid 2020 dann vom Finanzamt aufgehoben und es wird alles neu berechnet und dir wird ein neuer zugestellt.

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vor 3 Minuten schrieb Fantasy:

Ich habe keine Ahnung, ob das geht. Aber meine Steuerberaterin wehrt sich vehement irgendwelche Beträge anderer Jahre miteinander zu verrechnen.

Natürlich geht das nicht!

Aber das ist ein Weg um zu zeigen, dass man keine Steuern hinterziehen möchte und einen einfachen und pragmatischen Weg gehen möchte.

Ich hab gerade eine Rückfrage des Finanzamts auf dem Tisch. Was hab ich also zuerst gemacht?

 

... nein, nicht angerufen.

 

Ich hab mir das genau durchgelesen und überlegt wie es für beide Seiten am Einfachsten wäre.

Dann hab ich dort angerufen und wir haben die Vorgehensweise gemeinsam(!) abgestimmt.

Das sind auch nur Menschen, die ihren Job möglichst effizient(!) erledigen möchten.

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vor 13 Minuten schrieb Fantasy:

IVon dem Wort "Anzeige" würde ich abraten. Wenn es soooo schlimm ist und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, solltest du dann eh einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen

Danke für Eure Antworten:
Nur kurz zu dem zitierten: Selbstanzeige beim Finanzamt ist meines Wissens eine recht klar definierte Sache, bei der es grundsätzlich Straffreiheit gibt (zumindest, wenn man sich selbst anzeigt, bevor das Finanzamt einen konkreten Verdacht hat).
Das war für mich auch ein Grund, das ganze direkt schriftlich entsprechend der gewünschten Form zu machen, da die Straffreiheit dann sicher ist.

Aber vermutlich habt ihr recht, und es ist schlauer, einfach erstmal telefonisch zu klären - die wollen mich ja letztendlich in der Regel auch nicht in Pfanne hauen.

Bearbeitet von coinomat
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vor 5 Minuten schrieb Jokin:

Natürlich geht das nicht!

Aber das ist ein Weg um zu zeigen, dass man keine Steuern hinterziehen möchte und einen einfachen und pragmatischen Weg gehen möchte.

Kein Ding, so hatte ich dein Posting auch verstanden - und deswegen auch gesagt, dass das Gespräch suchen der beste Weg sein wird als direkt über einen Anwalt o.ä.

Ich wollte nur dem Fragesteller die Hoffnung nehmen, dass es über diesen Weg der Verrechnung geklärt wird. Das meinte ich nur :)

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vor 14 Minuten schrieb Fantasy:

Ich habe keine Ahnung, ob das geht. Aber meine Steuerberaterin wehrt sich vehement irgendwelche Beträge anderer Jahre miteinander zu verrechnen.

Haha, wäre sehr praktisch, dann könnte man den kommenden Verlustrücktrag aus 2022 mit in die 21er "Gesamtabrechnung" reintricksen und die Steuerlast auf Null drücken.
 

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vor 8 Minuten schrieb coinomat:

Haha, wäre sehr praktisch, dann könnte man den kommenden Verlustrücktrag aus 2022 mit in die 21er "Gesamtabrechnung" reintricksen und die Steuerlast auf Null drücken.
 

Genau aus solchen Gründen zum Beispiel wird das nicht gemacht.

Und nochmal zur Kontaktaufnahme - ganz ehrlich, bei mir ging es um wesentlich höhere Summen als 6-10 k. Mir hat man Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuerhinterziehung vorgeworfen und man WOLLTE erst dann ein Steuerstrafverfahren eröffnen, wenn ich meine Schulden nicht bezahlt hätte.

Der Tenor: du hast dir bisher nichts zu Schulden kommen lassen also machen wir keine Anzeige wenn du deine Schulden zahlst.

Ich hatte zwar keine Schulden und der Vorwurf war unbegründet (die Sache hatte sich aufgeklärt), aber man hat gesehen, dass es sogar bei dieser "Schwere" nicht zu einer Anzeige gekommen wäre. Ich war aber stets mit der Sachbearbeiterin in Kontakt. Obwohl ich wusste, dass ich unschuldig bin und sie in der Beweispflicht sind, habe ich zur Aufklärung so gut es ging beigetragen.

Das sind natürlich nur persönliche Erfahrungen. Andere Finanzämter / Gemeinden könnten anders handeln. Grundsätzlich denke ich aber auch, dass es alles nur Menschen sind, die ihre Arbeit sauber erledigen wollen und Ärger eher meiden wollen. Ich hatte (geschäftlich) viel mit Beamten zu tun, daher kenne ich auch ein wenig die Gesinnung ;)

Bearbeitet von Fantasy
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vor 20 Minuten schrieb coinomat:

Haha, wäre sehr praktisch, dann könnte man den kommenden Verlustrücktrag aus 2022 mit in die 21er "Gesamtabrechnung" reintricksen und die Steuerlast auf Null drücken.
 

Wenn du selbstständig bist, erstellt im Normalfall  ein Stb. deine Bilanz, oder machst du die auch selber ?

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vor 2 Minuten schrieb Bitlotcoin:

Wenn du selbstständig bist, erstellt im Normalfall  ein Stb. deine Bilanz, oder machst du die auch selber ?

Ich schätze mal das dies unnötig ist, denn:

"Einzelkaufleute. Unternehmer mit Kleingewerbe oder vollhaftende Kaufleute sind zur Bilanzführung verpflichtet, sofern ihr jährlicher Umsatz über 600.000 Euro oder der Gewinn über 60.000 Euro liegt."

Mitunter ist es sogar notwendig, dass der jährliche Umsatz zwei Jahre hintereinander über 600.000 Euro betragen muss.

Darum ist es ja so wichtig "keinen" Gewinn zu erwirtschaften, sondern zu reinvestieren. ;o))

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vor 10 Minuten schrieb Bitlotcoin:

Wenn du selbstständig bist, erstellt im Normalfall  ein Stb. deine Bilanz, oder machst du die auch selber ?

Keiner muss einen Stb. beauftragen. 

Der Vorteil ist u.a. dass ein Stb. die Fristen hinausschieben kann.

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vor 2 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Ich schätze mal das dies unnötig ist, denn:

"Einzelkaufleute. Unternehmer mit Kleingewerbe oder vollhaftende Kaufleute sind zur Bilanzführung verpflichtet, sofern ihr jährlicher Umsatz über 600.000 Euro oder der Gewinn über 60.000 Euro liegt."

Mitunter ist es sogar notwendig, dass der jährliche Umsatz zwei Jahre hintereinander über 600.000 Euro betragen muss.

Darum ist es ja so wichtig "keinen" Gewinn zu erwirtschaften, sondern zu reinvestieren. ;o))

Kenne jemand, der alles superrichtig bzgl. seines Geschäftes machte und fast jedes Jahr eine Prüfung hatte. Irgendwie habe ich das verstanden, denn mein Stb. fragt mich immer bei unklaren Sachen. Er muß ja auch mit seinem Namen etwas gerade stehen.

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vor 24 Minuten schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Der Hauptvorteil ist tatsächlich, das dann _nur_ der Steuerberater dafür haftbar ist. ;o))

Nein, ist er nicht, wenn er zum Beispiel falsche Daten hatte. Er bleibt ein mitverantwortlicher Berater, dem das FA mehr glaubt, als dem Mandanten.

Ähnlich des Lotsen, der hat gar keine Verantwortung, wenn es zur Haverie kommen würde. Die bleibt beim Captain.

Bearbeitet von Bitlotcoin
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vor 2 Stunden schrieb coinomat:

Hallo,
Ich habe für 6000 Euro (laut Accointing, alternativ wären es gut 10.000 Euro laut Cointracking :) ) Gewinne in 2020 nicht bei der Steuer angegeben

vor 2 Stunden schrieb coinomat:

lediglich die Differenz zwischen Cointracking und Accointing erklärt sich noch nicht ganz

vor 2 Stunden schrieb coinomat:

Ich selbst hab grundsätzlich etwas grundlegende Ahnung von Steuern

Ganz ehrlich an deiner Stelle würde ich vielleicht doch lieber den Steuerberater zwischen schalten. Der Steuerbericht von Cointracking könnte dir eventuell das Genick brechen. Hast du Wallet Trennung aktiviert? Wenn nein warum nicht? Ein Steuerberater würde derartige Fehlerquellen ausschließen. Ohne Steuerberater musst du selbst aufpassen wir ein Schießhund.

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vor 1 Stunde schrieb ..::. o.Z.o.n.e .::..:

Der Hauptvorteil ist tatsächlich, das dann _nur_ der Steuerberater dafür haftbar ist. ;o))

Kein seriöser Stb wird dich aktiv bei einer Straftat unterstützen. 

https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/themen/berufsrecht-steuerberater/haftung-bei-steuerhinterziehung-des-mandanten/

 

Bearbeitet von alica
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vor einer Stunde schrieb skunk:

Hast du Wallet Trennung aktiviert? Wenn nein warum nicht? 

Ja, habe ich gemacht.
Ich musste bei beiden Diensten einiges manuell Zuordnen, es gab Problemchen durch Doppelimporte bei Coinbase und Coinbase Pro...

WIe gestern schon diskutiert, habe ich eigentlich den Eindruck, dass Accointing richtig liegt, weil dort die Software genauer nachgefragt hat.
Es kann allerdings auch sein, dass Accointing die Cointrennung aus irgendeinem Grund nicht ganz sauber gemacht hat, weil Wallets nur teilweise vermischt wurden. 
So oder so werde ich eh erst agieren, wenn ich beide Rechnungen komplett nachvollziehen kann und weiss, wie es richtig gehört.

Bearbeitet von coinomat
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Wenn Unterschiede beim Gewinn vorliegen und auch die Veräußerungsmethode (FIFO/LIFO/..) identisch ist und alle Daten importiert sind dann würde ich nach der sogenannten "Cost Basis" schauen (Einkaufspreis).

Der Gewinn errechnet sich ja aus Verkaufspreis-Einkaufspreis. Für deinen Fall: Wenn der Fehler innerhalb von ACCOINTING wäre dann würde es bedeuten, dass im Verkaufspreis irgendwo ein zu hoher Wert eingetragen ist. Wenn der Fehler in CT liegt, dann würde es dort bedeuten dass irgendwo mit einem zu niedrigen Einkaufspreis gerechnet wurde.

In der Regel ist es eher so, dass ein falscher Herkunftspreis angesetzt wird. Denn dieser setzt sich möglicherweise aus "internen Transfers" zusammen, sprich ein Asset wird über Wallet/Exchange-grenzen hinweg überwiesen. Hinzu kommt dass evt Bitcoins verkauft werden die unterschiedliche Einkaufspreise haben. Der Verkaufspreis hingegen wird rein auf der eigentlichen der Exchange ermittelt wird (sprich somit wesentlich einfacher zu berechenen ist: Quantity * Preis)

Ich kenne deine Daten nicht, wenn wirklich nichts an Daten fehlt etc, dann könnte das darauf deuten das in CT irgendwo 4.000 € Einkaufspreis fehlen und dementsprechend der Gewinn höher ist.
Viel Erfolg!

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Nur kurz noch mal zu den unterschiedlichen Ergebnissen zwischen Cointracking und Accointing.
Das für mich deutlich bessere Ergebnis von Accointing ist wohl richtig - bei Cointracking ist ein Fehler aufgetreten, ich hatte beim Support nachgafragt.

Und zwar war es so, dass bei Transfers zwischen Wallets und Börsen (Konkret zwischen Electrum und Ledger sowie Coibase und LEdger) teils unterschiedliche Zeitspempel haben.
Support: "Manchmal importieren die verschiedenen Wallets und Börsen die erste Confirmation auf der Blockchain als Zeitstempel und manchmal die letzte"

Das hat dazu geführt, dass die Transfers erst als Eingegangen auf dem Wallet galten, und erst danach als Auszahlung an z.B. der Börse.
Daher fehlte die Kostenbasis beim Eingang im Ledger, und wurde neu gesetzt.
Der Zeitspempel muss dann manuell geändert werden.

In meinen Augen ein ganz dummes Problem mit großen Folgen, was man erstmal überhaupt nicht bemerkt.

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vor 24 Minuten schrieb coinomat:

Und zwar war es so, dass bei Transfers zwischen Wallets und Börsen (Konkret zwischen Electrum und Ledger sowie Coibase und LEdger) teils unterschiedliche Zeitspempel haben.

Das Problem habe ich mit Accointing zwar auch aber da schlägt die Fehlerprüfung wenigstens an und ich kann es korrigieren. Ich kann es garnicht oft genug betonen. Cointracking ist nur was für hartgesonnene. Ich habe in meinen Daten deutlich zu viel Varianz drin sodass da praktisch jedes Jahr immer irgend ein Buchungsfehler auftritt. Cointracking stört sich daran kein Stück und berechnet einen fiktiven Steuerbericht, der weit entfernt von der Realität ist. Schon scheiße....

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