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Steuerberater zum Thema Cryptowährungen in Deutschland


Hephaistos

Empfohlene Beiträge

  • 3 Wochen später...
Am 12.12.2017 um 20:37 schrieb rquermann:

@Amsi: Danke.

Ich bin im Forum und derzeit schwer im Jahresendspurt

Hallo Herr Quermann,

nur wenn es Ihre Zeit erlaubt ...

Bin relativ neu hier im Forum, beschaeftige mich aktuell mit der Steuerberechnung infolge privater Veraeusserungsgeschaefte und habe

hier schon unwahrscheinlich gute Hilfe erhalten (danke Jokin, Topsy, Amsi, ... ).

Die Basics (privates Veraeusseungsgeschaeft, Haltedauer >/< 1a, Lohnsteuer als eine Sparte der Einkommenssteuer) sind mittlerweile ;O)

bekannt und vielfach im www via Text oder YouTube Videos erklaert. Alle Erklaerungen hoeren mysteriöserweise immer da auf, wo es heisst

"die steuerpflichtigen Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert". Ich habe wirklich 2 Abende versucht

ein konkretes Rechenbeispiel im www zu finden. Ein Rechenbeispiel anhand eines Ottonormalverbrauchers mit einem schlichten

Kryptowaehrungsgewinn (was vmtl. auf 90% der Kryptotaetigen zutreffen wuerde) waere offensichtlich revolutionaer. ...

Kann man anhand folgender Daten als Rechenbeispiel aufzeigen wieviel Steuern schlussletztendlich anfallen?:

gegeben:

Arbeitnehmer; Lohnsteuerklasse 1; steuerpflichtiger Bruttolohn 50T Eur; Lohnsteuer 10T Eur; Bitcoingewinn (steuerpflichtig) 15T Eur

gesucht:

Rechengang Einkommenssteuer [Lohn+Bitcoingewinn]

...

Das ganze notfalls auch anders gefragt: Im www gibt es unter öffentlicher-dienst.info einen Gehaltsrechner der "zu versteuerndes Einkommen

und Lohnsteuer" ausweist. Wenn ich fiktiv das "zu versteuernde Einkommen" von 50T Eur auf 65T Eur (infolge des Bitcoingewinns) hochsetze,

entspricht dann die ausgewiesene "Lohnsteuer" der "Einkommenssteuer aus Lohn und Bitcoingewinn"?

 

Danke & Ahoi toco

 

 

 

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Hi Toco,

ich bin zwar weder Steuerberater noch Finanzbeamter, aber lass dir von mir folgenden Tip geben:

Bei einem Bruttoverdienst von 50K bist du natürlich Lohn- und Einkommensteuerpflichtig.

Und sämtliche Gewinne, die du durch den Kauf und Verkauf im Jahre 2017 durch Kryptos erwirtschaftet hast, müssen in der Steuererklärung als "Einnahmen aus privaten Veräusserungsgeschäften" angegeben werden, und unterliegen deinem persönlichen Einkommenssteuersatz. Diese Gewinne müssen also voll nach dem Einkommensteuersatz versteuert werden.

Wie hoch dein Einkommenssteuersatz überhaupt ist, kannst nur du aus deinem letzten Steuerbescheid entnehmen.

Suche aber im Zweifel nen richtigen Steuerberater auf.

50K Jährlich sind schon eine ziemlich gute Entlohnung wie ich finde. Und da sollte man im Zweifel auch nicht zu geizig sein, mal 200-300EUR an nen Steuerberater zu verplempern, wenn man sowas selber nicht kann.

Ich selber verdiene gerade mal die Hälfte von deinem Jahreseinkommen, und lasse trotzdem alles von nem Steuerberater machen, was ich selber nicht zu 100% weiss.

Also denk mal bitte drüber nach, ob man nicht auch mal ein paar EUR an jemanden zahlen möchte, der sich wirklich damit auskennt und einem die ganze Arbeit abnimmt, oder ob man sich durch Foren schnorren möchte, um rechtssichere Antworten von Leuten zu erhalten, die gerade mal die Hälfte von dem verdienen wie du.

Denk einfach mal darüber nach.

 

 

 

  • Thanks 1
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vor 5 Stunden schrieb toco:

Wenn ich fiktiv das "zu versteuernde Einkommen" von 50T Eur auf 65T Eur (infolge des Bitcoingewinns) hochsetze,

entspricht dann die ausgewiesene "Lohnsteuer" der "Einkommenssteuer aus Lohn und Bitcoingewinn"?

 

ja, siehe wikipedia “einkommensteuer”

 

  • Thanks 1
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vor 16 Stunden schrieb Timbo Jones:

Hi Toco,

ich bin zwar weder Steuerberater noch Finanzbeamter, aber lass dir von mir folgenden Tip geben:

 

 

 

Hi TimboJones,

danke für deine Antwort. Die Zahlen sind ja streng genommen exemplarisch.

Bzgl. der Steuererklaerung ist es so, dass meine bis dato maximal einfach war und jedes Jahr das gleiche ist.

D.h. es ist echt nur der Kryptogewinn der eine Besonderheit darstellt, und ich denke mir dass die Mehrheit der

Steuerberater keine Füchse sind auf dem noch recht neuen Gebiet. Wie ich die Dinge anzugeben habe und

wie ich es dokumentiere, da bin ich mir soweit bewusst drueber. Ich wollte im Prinzip eine relativ verbindliche

Erwartungshaltung bei mir schaffen, bzgl. der Steuernachzahlung wuerde ich dann dem Fachwissen des

Finanzamtes vertrauen (insbesondere wenn sich das Ergebnis mit meiner Erwartungshaltung deckt). Also

so wollte ich an die Sache rangehen. Wenn sich steuermaessig bei mir viel Kompliziertes ergeben wuerde,

wuerde ich auf einen Steuerberater zurueckgreifen (aber auch nur 1x und in den Folgejahren das wieder

selbst machen..). Durchschnorren wollte ich mich nicht wirklich, versuche meine Fragen einfach und

allgemeingueltig zu formulieren und normalerweise auch vorab im www zu recherchieren. Bis dann und

viel Erfolg uns noch beim Halten der letzten (?!) coins.

LG Toco

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vor 9 Minuten schrieb Jokin:

Exakt deshalb ist es wirklich wichtig nicht nur zu streuen sondern auch Steuern zu planen :-)

Jokin, wegen dem streuen, ich hab da so meine Meinung.. 10 verschiedenen Kryptowaehrungen sind immer noch "nur" Kryptowaehrungen.

Wenn irgendwann mal insgesamt beim Thema Krypto die Lust Luft raus ist, dann nützt es auch nicht 10 verschiedene Kryptowaehrungen zu

halten..

Aehnlich wie bei den Waehrungspaaren (forex) wo viele zB an den USD gekoppelt sind. Mit der Streuung ist es da auch so eine Sache..

Bearbeitet von toco
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Ich hätte da auch mal eine Steuerfrage.

Ich habe schon länger Bitcoin (seit 2013). Dieses Jahr habe ich so viele verkauft (leider viel zu niedrig ;-) ), dass ich mein "Invest" raus habe. Meine Daten habe ich mal be CoinTracking eingegeben, mit dem Ergebnis, dass ich keine Steuern für die Gewinne zahlen muss. Ich vemute, das liegt an FIFO, da einige Coins schon länger als 1 Jahr gehalten werden. Muss diese Einnahme dennoch in der Steuer angeben?

 

Danke für die Hilfe.

 

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  • 2 Monate später...

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