Zum Inhalt springen

Früheres Trading nicht versteuert - was jetzt?


jschneid155

Empfohlene Beiträge

Hallo,
Ich habe meinen Tradinggewinn von ca. 2000€ aus dem Jahr 2016 nicht versteuert (aus Unwissenheit, Dummheit, weil ich dachte Seteuern werden erst fällig, wenn das Geld aufs Konto ausgezahlt wird). Jaja, ich weiß, dumm von mir, aber jetzt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Die Coins sind nicht Steuerfrei, da ich auch 2017 noch ein bisschen hin und hergetradet habe.
Meine Angst ist nun, dass das FA darauf aufmerksam werden könnte, dass ich 2016 nichts angegeben habe, wenn ich 2017 die Coins aufs Konto auszahle und in der Steuererklärung angebe. Was kann ich da nun tun? Kann ich das irgendwie noch retten?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Rechtslage ist eindeutig:

https://www.welt.de/dossiers/Eine_Frage_des_Geldes/article110897090/Droht-bei-vergessener-Steuer-das-Gefaengnis.html

Ich würde so vorgehen:

1. Dokumentation für 2016 erstellen inkl. Gewinn und Bestand (also was cointracing.info erzeugt)
2. Dokumentation für 2017 erstellen

Anlage SO ausfüllen:
3. Anlage SO des Steuerformular 2016 eintragen
4. Anlage SO des Steuerformular 2017 eintragen (das gibt es noch nicht, also nimmste das 2016er und machst handschriftlich eine 2017 draus)

Finanzamt anrufen und zu Deinem Finanzbeamten durchstellen lassen. Dem erklärst Du die Situation, und bietest ihm an, den Kram rüber zu schicken damit er sich das ansieht und was Du da machen kannst.

... wenn das nur kleine Gewinne sind, wird man Dir wohl sagen: "wurscht, dafür machen wir die 2016 nicht nochmal auf".

 

Glückwunsch: Da Du ja schon die Doku und das Steuerformular fertig hast, schreibst Du handschriftlich eine Gesprächsnotiz drauf mit Namen des Sachbearbeiters, Datum und die Entscheidung. Fertig.

Auch hier gilt: Der Gang zum Steuerberater hat noch nie geschadet ... aber geh nicht hin ohne die Unterlagen fertig zu haben und ohne Vorkenntnisse wie das mit der Steuer läuft.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Jokin:

Die Rechtslage ist eindeutig:

https://www.welt.de/dossiers/Eine_Frage_des_Geldes/article110897090/Droht-bei-vergessener-Steuer-das-Gefaengnis.html

Ich würde so vorgehen:

1. Dokumentation für 2016 erstellen inkl. Gewinn und Bestand (also was cointracing.info erzeugt)
2. Dokumentation für 2017 erstellen

Anlage SO ausfüllen:
3. Anlage SO des Steuerformular 2016 eintragen
4. Anlage SO des Steuerformular 2017 eintragen (das gibt es noch nicht, also nimmste das 2016er und machst handschriftlich eine 2017 draus)

Finanzamt anrufen und zu Deinem Finanzbeamten durchstellen lassen. Dem erklärst Du die Situation, und bietest ihm an, den Kram rüber zu schicken damit er sich das ansieht und was Du da machen kannst.

... wenn das nur kleine Gewinne sind, wird man Dir wohl sagen: "wurscht, dafür machen wir die 2016 nicht nochmal auf".

 

Glückwunsch: Da Du ja schon die Doku und das Steuerformular fertig hast, schreibst Du handschriftlich eine Gesprächsnotiz drauf mit Namen des Sachbearbeiters, Datum und die Entscheidung. Fertig.

Auch hier gilt: Der Gang zum Steuerberater hat noch nie geschadet ... aber geh nicht hin ohne die Unterlagen fertig zu haben und ohne Vorkenntnisse wie das mit der Steuer läuft.

 

 

Ich habe nur den subjektiven Eindruck, dass es hier nicht mehr um Kleinbeträge geht... ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und bevor ich das Thema komplett verfehle: An deiner Stelle (wenn denn mein subjektiver Eindruck plus Bauchgefühl stimmt) würde ich 

1. einen Fachanwalt aufsuchen

2. ggf. damit rechnen, dass 1. keinerlei Ahnung vom Thema hat,

3. vielleicht mir Gedanken machen, wie ich am billigsten aus der Nummer rauskomme.

Wenn es aber tatsächlich nur um 2000 EUR Gewinn geht, dann ist es doch kein Problem, das nun mit einem Mal mittels Selbstanzeige und Nachzahlung zu bereinigen, oder? Lies dich diesbezüglich halt einfach mal schlau und berichte dann hier auch mal.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin,

 

Ich klinke mich auch mal ein um keinen neuen Thread zu erstellen, habe ein ähnliches Problem.Nachdem ich erfahren habe das verliehene BTC nicht mehr in die Jahresfrist fallen, werde ich wohl auch einen Schnitt machen um nach einem reine machen mit dem Fiskus dann wieder "korrekt" von vorne zu beginnen.

Auch ich habe 2016 (vierstellig) Geld entnommen das noch nicht versteuert wurde. Dazu kommt das ich gravierende Lücken habe, da ich bei Finex nur die letzten 3 Monate der Transaktionen abrufen kann was ich schlicht und einfach bis neulich noch nicht wusste. Cointracking hilft mir da wohl nur bedingt weiter

Nun ist es so, das ich alle "EUR" Ein und Ausgänge belegen kann und ich übelege vorübergehend all out zu gehen, und für alles dann in voller Summe (auch 2016) die Einkommenssteuer brenne. Eine andere Möglichkeit sehe ich im Momet nicht. Auch wenn schmerzhaft würde noch ein befriedigendes Plus bleiben.

Ich habe mit meinem Steuerberater gesprochen der zu mir meinte, dass wenn ich im vollem Rahmen meine Gewinne versteure dann das Finanzamt in der Regel kein Problem haben wird. Wenn dieses dann auf mich zu kommt um eine Dokumentation im vollem Umfang sehen zu wollen, soll ich das problem schildern und müsse dann mit einem Bußgeld rechnen mit der die Sache dann letztlich erledigt wäre....

Hmm schwierig, wie seht Ihr das ??

Aus meiner Sicht kann ich nicht mehr machen als meine Steuern zu bezahlen :wacko: und zu hoffen das  Sie sich damit einverstanden erklären

 

Bearbeitet von Launisch
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb Launisch:

... Dazu kommt das ich gravierende Lücken habe, da ich bei Finex nur die letzten 3 Monate der Transaktionen abrufen kann was ich schlicht und einfach bis neulich noch nicht wusste. Cointracking hilft mir da wohl nur bedingt weiter ...

Du kannst bei Finex auf jeden Fall deine gesamte History abrufen, musst dazu lediglich unter Reports 'Custom Range' auswählen und kannst dann eine beliebige 3-monatige Zeitspanne auswählen und als CSV downloaden. Deine gesamte Trading-History wird dann wohl aus mehr als einer CSV bestehen, aber die kann man ja zusammenfügen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb Launisch:

Nun ist es so, das ich alle "EUR" Ein und Ausgänge belegen kann und ich übelege vorübergehend all out zu gehen, und für alles dann in voller Summe (auch 2016) die Einkommenssteuer brenne. Eine andere Möglichkeit sehe ich im Momet nicht. Auch wenn schmerzhaft würde noch ein befriedigendes Plus bleiben.

Ich denke, das ist ein sinnvoller Plan. Es würde mich wundern, wenn das FA da noch was zu beanstanden hätte. Der Anlage würde ich aber ein Schreiben beifügen, was genau das darlegt und ab 2018 dann eine saubere Dokumentation beginnen. Das FA wird erst ab bestimmte Summen hellhörig und auch nur dann, wenn man tatsächlich etwas hinterziehen will.

Meine subjektive Meinung. Aber in diesem Beispiel zeigst du ja den Willen mindestens die Summe zu versteuern, wie du sie nach einer ordentlichen Doku hättest versteuern müssen, wenn nicht sogar mehr. Dieser Bereitschaft wird wohl kaum jemand im Wege stehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe irgendwo gelesen das die Finanzämter mit dem Bitcoin Hyp zusätzliches Personal einstellen, die speziell auf Kryptowährungen geschult sind. Sie sollen auch den Handel von 2016 untersuchen.

Also großartig unter den Tisch fallen lassen könnte gefährlich werden.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb HighLife:

Du kannst bei Finex auf jeden Fall deine gesamte History abrufen, musst dazu lediglich unter Reports 'Custom Range' auswählen und kannst dann eine beliebige 3-monatige Zeitspanne auswählen und als CSV downloaden. Deine gesamte Trading-History wird dann wohl aus mehr als einer CSV bestehen, aber die kann man ja zusammenfügen.

Das wäre türlich klasse und würde zumindest ändern, dass ich z.b meine ltc´s bis zum Ende der jahresfristz weiterhalten kann wenn ich den kauf belegen kann

vor 6 Stunden schrieb Targaryens:

Ich denke, das ist ein sinnvoller Plan. Es würde mich wundern, wenn das FA da noch was zu beanstanden hätte. Der Anlage würde ich aber ein Schreiben beifügen, was genau das darlegt und ab 2018 dann eine saubere Dokumentation beginnen. Das FA wird erst ab bestimmte Summen hellhörig und auch nur dann, wenn man tatsächlich etwas hinterziehen will.

Meine subjektive Meinung. Aber in diesem Beispiel zeigst du ja den Willen mindestens die Summe zu versteuern, wie du sie nach einer ordentlichen Doku hättest versteuern müssen, wenn nicht sogar mehr. Dieser Bereitschaft wird wohl kaum jemand im Wege stehen.

ja, ich hoffe auch das dies so anerkannt wird, Danke !

vielen Dank für eure Antworten, ich werde mal sehen das ich alles komplett kriege und damit Cointracking füttern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb Solomo:

Ich habe irgendwo gelesen das die Finanzämter mit dem Bitcoin Hyp zusätzliches Personal einstellen, die speziell auf Kryptowährungen geschult sind. Sie sollen auch den Handel von 2016 untersuchen.

Also großartig unter den Tisch fallen lassen könnte gefährlich werden.

 

Das kann sein aber ich glaub nicht dass das FA auch mit neuen Mitarbeitern irgendwie zugriff auf meine bitstamp oder bitfinex history hat, deswegen dachte ich auch man muss es erst angeben, wenn es auf das deutsche Konto ausgezahlt wird

ich werde mir aber mal einen steuerberater zu hilfe holen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

so dachte ich wirklich auch, wieder was dazu gelernt....

Hab jetzt soviel verkauft das ich die Steuerschulden für 2016 und 2017 tilgen kann, n Auto wird wohl auch noch raus springen ^_^

der wenige Rest wird erst mal behalten, wenn wir nächstes Jahr um die Zeit bei 100k stehen bin ich wenigstens noch im Boot :wub:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Launisch:

der wenige Rest wird erst mal behalten, wenn wir nächstes Jahr um die Zeit bei 100k stehen bin ich wenigstens noch im Boot :wub:

Könntest ja auch erst verkaufen wenn du die rechnung bekommst , so kannst du noch kursgewinnen mitnehmen und evtl jahresfristen einhalten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Stunden schrieb Launisch:

Ich bin lieber auf der sichern Seite, und leg es mir voher weg und n paar schätzchen bleiben mir ja noch

Ich hatte die gleichen Bedenken wie Du, habe mir aber inzwischen von mehreren Steuerberatern sagen lassen, dass man auch noch im Folgejahr Verluste mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen kann. Wie das genau geht kann ich dir nicht sagen, und die Angabe ist natürlich ohne Gewähr. Sofern das aber so stimmt, könntest Du mit dem Verkauf jedenfalls auch noch bis nächstes Jahr, bzw. bis zum Zeitpunkt an dem du die Steuern zahlen musst, warten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.