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Prognose


fjvbit

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Also ich hatte den Text spontan wie dagger verstanden. Wenn ein Anbieter einem Kunden bitcoin schuldet ("owe"), dann muss er diese Menge bitcoins besitzen.

 

Die Lesart von segeln scheint zu sein, dass ein Anbieter, der eine bestimmte Menge bitcoins im Auftrag eines Kunden verwahrt, dieselbe Menge zusätzlich besitzen muss.

 

Letzteres ist für den Kurs besser, aber macht das überhaupt Sinn? Soll das eine Art Haftung für Diebstahl sein?

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Da steht wenn die Coins von anderen verwalten, müssen sie diese Menge Coins auch da haben, können also nicht mit Coins zocken, die ihnen nicht gehören. Wenn ihnen die 100k Btc selbst gehören, können sie damit tun, was sie wollen.  Die Frage ist also: Gehören die Coins ihnen nicht selbst?

Der Fund verkauft Anteilsscheine (Shares) und damit gehört dem Käufer die den Shares entsprechenden bitcoins.

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Der Fund verkauft Anteilsscheine (Shares) und damit gehört dem Käufer die den Shares entsprechenden bitcoins.

Aber dann können die twins doch einfach Shares an den Coins verkaufen, die sie schon haben! Dann müssten sie keine Coins dazukaufen!

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Also ich hatte den Text spontan wie dagger verstanden. Wenn ein Anbieter einem Kunden bitcoin schuldet ("owe"), dann muss er diese Menge bitcoins besitzen.

 

Die Lesart von segeln scheint zu sein, dass ein Anbieter, der eine bestimmte Menge bitcoins im Auftrag eines Kunden verwahrt, dieselbe Menge zusätzlich besitzen muss.

 

Letzteres ist für den Kurs besser, aber macht das überhaupt Sinn? Soll das eine Art Haftung für Diebstahl sein?

Das gehört zur customer -Protection ,die sehr streng reguliert werden soll gemäß dem "Proposal" von B. Lawsky.

Bei Mt.Gox sind ja bitcoins verschwunden. 

Es kommt dann darauf an, wie diese zusätzliche Menge von bitcoin gesichert sind.

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Hmm das scheint mir nicht ganz eindeutig formuliert zu sein :S.

Entweder sie müssen die gleiche Menge halten

oder sie müssen die gleiche Menge ZUSÄTZLICH halten.

Da nichts von zusätzlich dasteht würde ich zu erstem tendieren, kenne mich aber nicht aus. Wird letzteres irgendwo praktiziert?

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Aber dann können die twins doch einfach Shares an den Coins verkaufen, die sie schon haben! Dann müssten sie keine Coins dazukaufen!

wenn ich diese Shares habe gehört mir indirekt auch der dazugehörende coin.

Aber das ist ja nicht unser Problem sondern das vom Fund.

 

Mit einer Aktie gehört mir der entsprechende Anteil am Grundkapital einer AG

Bearbeitet von segeln
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Hmm das scheint mir nicht ganz eindeutig formuliert zu sein :S.

Entweder sie müssen die gleiche Menge halten

oder sie müssen die gleiche Menge ZUSÄTZLICH halten.

Da nichts von zusätzlich dasteht würde ich zu erstem tendieren, kenne mich aber nicht aus. Wird letzteres irgendwo praktiziert?

of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person.

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shall hold Virtual Currency of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person.

 

Ich mag ja müde sein, und ich bin bestimmt kein Anwalt für U.S.-Recht, aber das ist doch eindeutig. Die Kohle muss doppelt vorhanden sein. Und na ja, shall heißt "sollte" ;-)

Bearbeitet von blubblibla
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Ich verstehe das anders... Ein Fond muss genau die Menge vorhalten die er für seine Kunden verwaltet. Heißt m.A.n.: Er darf nichts anderes damit tun als die BTC eben zu verwalten, darf nicht wie etwa eine Bank mit Kundengeldern spekulieren. 

 

Gleichzeitig muss er aber noch Dollar in der gleichen Höhe vorhalten:

 

"Each licensee must also maintain a bond or trust account in United States dollars for the benefit of its customers in such form and amount as is acceptable to DFS for the protection of the licensee’s customers."

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wenn ich diese Shares habe gehört mir indirekt auch der dazugehörende coin.

Aber das ist ja nicht unser Problem sondern das vom Fund.

 

Exakt... aber dann ist es wie drjazz sagt. Es soll einfach nur sichergestellt werden, das hinter jedem Share auch ein Coin existiert. Heißt, das weder Shares ausgegeben werden dürfen hinter denen (noch) kein Bitcoin steht, noch dürfen existierende Bitcoins anders eingesetzt werden. 

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shall hold Virtual Currency of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person.

 

Ich mag ja müde sein, und ich bin bestimmt kein Anwalt für U.S.-Recht, aber das ist doch eindeutig. Die Kohle muss doppelt vorhanden sein. Und na ja, shall heißt "sollte" ;-)

Öhm, should heißt sollte, shall heißt soll...

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shall hold Virtual Currency of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person.

 

Ich mag ja müde sein, und ich bin bestimmt kein Anwalt für U.S.-Recht, aber das ist doch eindeutig. Die Kohle muss doppelt vorhanden sein. Und na ja, shall heißt "sollte" ;-)

Und woher sollte die doppelte Kohle kommen? Und wie soll der Zweitbestand an Coins gegen Kursverlust abgesichert werden?

 

Ich weiß, da gibt es Möglichkeiten, aber die sind nicht ganz billig! Würde sich das ganze dann überhaupt noch lohnen?

Bearbeitet von drjazz
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Ich verstehe das anders... Ein Fond muss genau die Menge vorhalten die er für seine Kunden verwaltet. Heißt m.A.n.: Er darf nichts anderes damit tun als die BTC eben zu verwalten, darf nicht wie etwa eine Bank mit Kundengeldern spekulieren. 

 

Gleichzeitig muss er aber noch Dollar in der gleichen Höhe vorhalten:

 

"Each licensee must also maintain a bond or trust account in United States dollars for the benefit of its customers in such form and amount as is acceptable to DFS for the protection of the licensee’s customers."

 

Ja, habs nochmal dreimal gelesen, das heißt wohl wirklich bloß, das sie mit den Kunden-Coins nicht zocken dürfen. Die Rücklagen in USD sind trotzdem geftig.

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Diese Vorschriften haben es in sich:

209 b

To the extent a Licensee secures, stores, holds, or maintains custody or control of Virtual Currency on behalf of another Person, such Licensee shall hold Virtual Currency of the same type and amount as that which is owed or obligated to such other Person.

 

 

 

208 b

Each Licensee shall be permitted to invest its retained earnings and profits in only the following high-quality, investment-grade permissible investments with maturities of up to one year and denominated in United States dollars:
(1) certificates of deposit issued by financial institutions that are regulated by a United States federal or state regulatory agency;
(2) money market funds;
(3) state or municipal bonds;

(4) United States government securities; or
(5) United States government agency securities.

 

Sie werden während [ sic ! ] der nächsten etwa 2-6 Monaten den Kurs antreiben.

 

Eine Exchange muss die Menge der Coins  und der Dollar der einzelnen accounts vorhalten.

Gewinne (fees) dürfen nur in den "Rentenpapieren" der Vorschrift 208 B) angelegt werden und nicht wiederum in bitcoins(nicht in den "Vorhalt" an bitcoins).

D.h. beim Start einer Börse muss etwa der durchschnittliche Jahreswert der bitcoin und Fiat-accounts bereits vorhanden sein.

 

Das müssen die exchanges,die sich in NY ansässig machen wollen, bis dahin erwirtschaftet und investiert (für den bitcoin-"Vorhalt") haben.

Also selber bitcoins kaufen.

 

Bei Mt.Gox waren ja wohl etwa 750.000-850.000 bitcoins im cold storage(angeblich) und im hot wallet.

 

Wenn z.B. eine Börse von der Größe bitstamps in NY sein will,werden dies etwa 150.000 bitcoins sein.[eine Schätzung der Größe von Bitstamp von mir]

 

any thoughts from smarter people than me?

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