Zum Inhalt springen

Suche jemanden der sich mit Verträgen auskennt


BL4uTz

Empfohlene Beiträge

Suche jemanden der mir mit einem Vertrag hilft, soll ein privater Vereinbarungsvertrag sein.

Für jemanden der sich etwas damit auskennt müsste es wenig Arbeit sein, nach erfolgreichem Abschluss schick ich gerne ein paar Coins rüber, Wert hängt vom Aufwand ab.

Wer Interesse hat pm

 

 

Falls sowas unerwünscht ist hier, kann es gelöscht werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb koiram:

So ernst ist es jetzt nicht um dafür zum Anwalt zu gehen. Ich möchte nur als Sicherheit, einen einfachen Vertrag, der aber auch da man viel beachten muss gültig sein muss. Vielleicht gibt es ja ein Jura Studenten oder ähnliches der sich ein paar Coins verdienen will.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb BL4uTz:

Vielleicht gibt es ja ein Jura Studenten oder ähnliches

Ich habe mich mehrere Jahre mit einer Klage beschäftigt, mit viel Schriftverkehr mit dem Beklagten und dem Gericht, viel Recherche und Lesen und verstehen von Urteilen, Gesetzen, Paragrafen und deren Kommentierungen...

Ein Vertrag muss folgendes enthalten:

1. Beide Vertragspartner
2. die Vereinbarung, deutlich und konkret formuliert, mit genauen Fristen und allen möglichen Fällen die auftreten können
3. Datum, Ort, Unterschriften.

Manchmal macht es Sinn, Zeugen dabei zu haben und zu nennen, z.B. bei einer Patientenverfügung oder Vertretungsvollmacht falls man mal im zeitweise im Koma oder sonstwie entscheidungsunfähig sein sollte.

Beispiel zu 2: Ich habe mal schriftlich festgelegt, was mit meinen minderjährigen Kindern sein soll, falls ich und meine Frau gleichzeitig versterben sollten. Dann viel mir auf, dass man ja z.B. bei einem Unfall meistens nicht ganz gleichzeitig verstirbt, vielleicht einer sofort und der andere später im Krankenhaus, und habe das umformuliert in "... falls ich und meine Frau gleichzeitig oder zeitnah versterben sollten ..."

Bearbeitet von koiram
  • Thanks 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb Jokin:

Ein Vertrag kann ganz einfach sein:

Ich habe am .... x Euro von ... erhalten.
Ich zahle diese x Euro bis .... zurück.

Das muss nur der unterzeichnen, der in der Pflicht ist.

Leserliche Namen mit Adresse und/oder Kontaktdaten wären auch noch gut, und wie das Geld zürück gezahlt wird.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb Jokin:

Ein Vertrag kann ganz einfach sein:

Ich habe am .... x Euro von ... erhalten.

Ich zahle diese x Euro bis .... zurück.

Das muss nur der unterzeichnen, der in der Pflicht ist.

Fertig.

Sicher das sowas vor Gericht wenn nötig gelten würde ?

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/nichtige-und-anfechtbare-vertraege.html

Ich dachte wegen der Form.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf jeden Fall ist das gültig. Es gibt wenige Verträge, die der Schriftform bedürfen. Aber selbst wenn. Aufschreiben, was vereinbart werden soll und darauf achten, dass alles eindeutig ist. Also auch Personen und Sachverhalt. Natürlich können Verträge rechtswidrig und nichtig sein. Sklaverei Verträge zB kann man getrost ignorieren. Wenn man sich unsicher ist, ob der eigene Vertrag evtl. in Einzelheiten nicht gültig sein könnte, hilft ein Anwalt.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 51 Minuten schrieb BL4uTz:

Sicher das sowas vor Gericht wenn nötig gelten würde ?

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/nichtige-und-anfechtbare-vertraege.html

Ich dachte wegen der Form.

 

Ja, das gilt schon.

Es muss halt konkret sein. Und klar, Namen gehören auch dazu.

Auf welche Art zurück gezahlt wird, kann man auch festhalten.

Ich mache das übrigens auch unter engen Freunden wenn ich mir etwas leihe, dann lasse ich mir das überweisen und im Verwendungszweck steht drin "Leihgabe bis 23.12.2020". Damit ist dann auch alles vertraglich klar.

Ich zahle das dann fristgerecht per Überweisung zurück und beide haben dann ganz klare Belege für den Sachverhalt.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb Jokin:

Auf welche Art zurück gezahlt wird, kann man auch festhalten.

Ich mache das übrigens auch unter engen Freunden wenn ich mir etwas leihe, dann lasse ich mir das überweisen und im Verwendungszweck steht drin "Leihgabe bis 23.12.2020". Damit ist dann auch alles vertraglich klar.

 

Da gibt es noch einen Stolperstein beim Verleihen. Ich leihe niemanden mehr etwas. Einem ehemaligen Arbeitskollegen habe ich vor Jahren fast 3k geliehen. Nachdem danach rauskam das er Geld in der Fa. unterschlägt wurde er fristlos gekündigt. Mein Geld sehe ich nie wieder weil er danach Privatinsolvenz angemeldet hat, seine Schulden bei mir dabei nicht mal angegeben hat. Deshalb habe ich noch versucht seine Restschuldbefreiung zu verhindern, gutes Geld noch dem schlechten hinterhergeworfen....... 🥴

 

Gruß Pauli

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb pauli:

Da gibt es noch einen Stolperstein beim Verleihen.

Klar, es gibt noch viel mehr Stolpersteine.

Willst Du all diese Stolpersteine in einen Vertrag reinkippen nur weil man sich mal 10.000 Euro leiht? Todesfallabsicherung? Restschuldversicherungspolice? Erbfolge? Gläubigervorrecht? Was auch immer es da gibt.

Grundsätzlich gilt: Not your Brieftasche, not your Euros. Da helfen "Eigentumsrechte" am Ende auch nix.

  • Haha 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb koiram:

Ich habe mich mehrere Jahre mit einer Klage beschäftigt, mit viel Schriftverkehr mit dem Beklagten und dem Gericht, viel Recherche und Lesen und verstehen von Urteilen, Gesetzen, Paragrafen und deren Kommentierungen...

Ein Vertrag muss folgendes enthalten:

1. Beide Vertragspartner
2. die Vereinbarung, deutlich und konkret formuliert, mit genauen Fristen und allen möglichen Fällen die auftreten können
3. Datum, Ort, Unterschriften.

Manchmal macht es Sinn, Zeugen dabei zu haben und zu nennen, z.B. bei einer Patientenverfügung oder Vertretungsvollmacht falls man mal im zeitweise im Koma oder sonstwie entscheidungsunfähig sein sollte.

Beispiel zu 2: Ich habe mal schriftlich festgelegt, was mit meinen minderjährigen Kindern sein soll, falls ich und meine Frau gleichzeitig versterben sollten. Dann viel mir auf, dass man ja z.B. bei einem Unfall meistens nicht ganz gleichzeitig verstirbt, vielleicht einer sofort und der andere später im Krankenhaus, und habe das umformuliert in "... falls ich und meine Frau gleichzeitig oder zeitnah versterben sollten ..."

1 - 3 sind schon richtig.

Es sollte noch rein ab wann bis wann der Vertrag gilt.

Kündigung, unter welchen Voraussetzungen. 

Eventuelle Saktionen, wenn sich eine Partei nicht an den Vertrag hält. Das sind z.B. Zinsen von xyz über den aktuelle Zinssatz der Bundesbank. (Würde ich heute nicht mehr so machen, bei Negativzinsen. Eher festlegen einer genauen Zahl.)

Eventuell auch eine Verzichtserklärung auf allgemeines geltendes Recht. (Vertragsfreiheit)

Man sollte Verträge so eindeutig formulieren,  dass später keine Missverständnise (Deutungen) gibt. 

Axiom

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Jokin:

Grundsätzlich gilt: Not your Brieftasche, not your Euros.

Wahre Worte, You made my day! 👍 :D🤣

Und zum Thema: es kommt auch auf den Vertragspartner an.

Als ich mein Haus kaufte, war der Handschlag der Vertragsabschluss, wir blickten uns in die Augen, wussten dass der Vertrag damit besiegelt war und tranken darauf noch zusammen ein Bier. Da war der notarielle Vertrag eher Formsache.

Als ich mal ein angemeldetes Auto verkauft habe, musste ich mit dem schriftlichen Vertrag auf einem kleinen Notizzettel zur Polizei und zum Amt rennen, um den Wagen zwangsweise abmelden zu lassen...

Bearbeitet von koiram
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb bjew:

bi grösseren Beträgen auch die sofortige Vollstreckbarkeit, damit nicht erst den Titel erstreiten musst. Was ein "grösserer" Betrag ist, hängt von den Beteiligten ab.

Wie soll das denn rechtswirksam funktionieren in einem Vertrag ohne Beteiligung von Rechtsanwalt oder Notar?

 

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb bjew:

frag den Rechtsanwalt oder Notar deinesVertrauens. Ich habe nicht geschrieben, dass man den ggf. nicht benötigt.
Nur wegen 500 € spar ich mir das Geld, die Durchsetzung kostet mehr und bis 5000 € steh ich beim Amtsgericht ggf. dumm da, da es dort keine weiteren Rechtsmittel gibt.

Guck' dir an, wonach der TO fragt! Er hat zudem klargestellt, dass er gerade nicht zum RA will.

Du aber schreibst was von "sofortiger Vollstreckung, um keinen Titel erstreiten zu müssen". Ohne RA /Notar u n m ö g l i c h. 

Gib' doch einfach zu, dass du ihm Unsinn geraten hast - ist doch nicht so schlimm.🙂

By the way: Eine Berufung auch gegen Urteile des AG ist bereits möglich, wenn die Summe des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt - 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. 

Abgesehen davon hat der TO auch nirgendwo erwähnt, dass es bei ihm nur um 500 EUR gehe...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb bjew:

ich habe nichts geraten, ich habs zur Diskussion gestellt - daraus kann man ableiten, das ggf. eine Beratung sinnvoll ist. Er hat auch keinen Betrag genannt, ich im letzten Post schon - um die Sinnhaftigkeit darzustellen.

Und schön, dass im Internet ein paar Textstellen gefunden hast. Das Internet weiß ja schließlich alles - ganz genau.

Wortverdrehen, diese Kunst überlass denen, die etwas davon verstehen.

Tittst jetzt vollständig in die Fußstapfen von des exoden?

Ach Gottchen - so in deiner Eitelkeit gekränkt, wenn man offenlegt, dass du Quatsch geschrieben hast?

Um dieses kleine 1x1 des Berufungsrechts der ZPO klarzustellen, brauche ich kein Internet.

Aber schreib' mir gerne, was daran nicht stimmt - bin schon gespannt.🙂

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Jokin:

Grundsätzlich gilt: Not your Brieftasche, not your Euros.

Ich muss immer noch über diese Wahren Worte lachen... :D🤣
Dieses Zitat werde ich mir merken!

Dazu noch ein anderes Beispiel: Da gibt es eine dubiose Firma, die versucht seit 2013 (also seit ca. 7 Jahren) meiner Meinung nach unberechtigterweise Geld von mir zu bekommen, mittlerweile sind das insgesamt 1657,96 Euro. Bis heute haben die trotz von denen in 1. Instanz gewonnenen Gerichtsverfahren von mir noch keinen Cent gesehen, und auch wenn der Gerichtsvollzieher sich meldet ist immer noch nicht sicher ob ich das Geld dann rausrücke!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 41 Minuten schrieb bjew:

belege doch, daß ich Quatsch geschrieben habe, zeige die Fundstellen auf. Damit hilfst nicht mir, mir ist das wurscht, aber vllt hilts dem TE

Den Beleg zur erforderlichen Summe des Beschwerdegegenstandes für eine Berufung hast du oben schon bekommen. Mit deinen 5000 EUR lagst du gaaaaaanz knapp daneben.😀

Es wäre an sich zunächst an dir, zu belegen, dass private Verträge ohne Notarbeteiligung für "sofort vollstreckbar" erklärt werden können. Aber ok: Schau dir mal in Ruhe 794 I Nr 5 ZPO an. Dann suche eine Norm, die solches für unter Privaten (ohne Notar) geschlossene Verträge normiert. Viel Spaß beim Suchen. Unter uns Experten: Die gibt es nicht...😋

Zu deinem letzten Posting: Ich verspreche dir, deine Beiträge komplett zu ignorieren, sobald du das in Bezug auf meine ebenso handhaben wirst.😷🤜🤛

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb bjew:

Ich muss gar nichts belegen.  Hast außerdem recht lange gebraucht, herauszufinden, dass es da nur gaaaaanz wenige Textstellen gibt, die darauf eingehen.

Ich muss dich lediglich darauf hinweisen, daß du mit Unterstellungen wie "Beratung" sehr vorsichtig sein solltest - aber ich such die die Textstelle jetzt nicht raus.

Ich mache natürlich nichts Anderes, als mit dir hier zu "flirten". 

Huch, jetzt machst du mir aber echt Angst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb bjew:

davon abgesehen, schließt der von dir genannte Punkt nichts aus, sondern bestätigt lediglich dass aus bestimmten Urkunden zwangsvollstreckt werden kann. Für den Rest bedarf es möglicherweise wieder eine gerichtliche Bestätigung .

Gerichtliche Titulierung nennt man das - deren Notwendigkeit du für private Verträge verneintest.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb bjew:

siehe dazu auch Rz 3 bei "Jansen, SGB X § 60 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung"

aber wollen wir jetzt ein RA-Büro im Forum aufmachen ;)

Hast du keinen ZPO-Kommentar, dass du das SGB X bemühen musst für zivilprozessuale Fragen.😁

Schönen Abend!

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.