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Steuer für Privat, Handel Beispiel


molnarius

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Servus ich habe schon 4 steuerberater angeschrieben, aber jeder sagt was Anderes oder sagt ganz einfach, muss du nichts machen.

Also ich möchte folgenden Beispiel aufklären, da die Meisten Beispiele im Internet zu pauschal sind. Fangen wir an.

1. Wir haben 2017 angefanen auf Coinbase Euro einzuzahlen und BTC zu kaufen, wir haben keine andere Währungen gekauft oder verkauft.

2. März 2019 haben wir unsere letzen 1 BTC im Wert von 5000.- Euro gekauft und somit haben wir insgesammt 2 BTC im besitz und 10.000Euro insgesammt von 2017 eingezahlt.

- Minus 10.000 Euro von 2017 auf dem Privaten Bankkonto.

3. Juli 2019, haben wir die 2 BTC fürn gesammtwert 15.000 auf Coinbase verkauft, aber nicht aufs Private Bankkonto ausgezahlt.

- Theoretisch haben wir 5000,. Euro Gewinn gemacht, aber

3. Im August 2019 haben wir mit den 15.000 Euro die wir auf Coinbase hatten 1,5 BTC gekauft, jetzt haben wir 0,5 BTC weniger als vorher.

4. März 2020 ist der BTC auf 3333.- Euro abgestürtzt und wir haben die 1,5 BTC Verkauft und jetzt haben wir wieder 10.000.- Euro auf Coinbase, so wie im März 2019.

 

Praktisch haben wir von 2017 bis März 2020 0.- Euro Gewinn gemacht. Theoretisch haben wir in 2019 von März bis Juli 5000.-Euro Gewinn gemacht, den wir aber bis März 2020 Verloren haben.

Frage 1:

Was muss in 2018 Versteuert werden

Frage 2:

Was muss in 2019 Versteuert werden

Frage 3:

Was muss in 2020 Versteuert werden?

 

Wie schon oben gesagt ich habe unterschiedliche Aussagen per E-Mail erhalten. Eine war, das man garnichts versteuern muss, die andere, das man leider die 5000 Euro in 2019 versteuern muss wegen Kalenderjahr und eine Aussage war, das man Privat nur die Differenz von den Eingezahlten und Ausgezahlten Euro Versteuern muss, wenn der Zeitraum zwischen Einzahlung und Auszahlung weniger als 12 Monate sind und nicht pro Kalenderjahr.

Mit freundlichen Grüßen, es würde mich freuen wenn wir eine gemeinsame Lösüng finden.

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ich gehe mal davon aus, dass insgesamt 10k€ auf coinbase eingezahlt wurden, nicht mehr. bei 1. wird das nicht erwähnt, aber aus 2. schließe ich das mal und dass 2017 ebenfalls 1 BTC im wert von 5000€ angeschafft wurde?
Dh. nach März 2019 besitzt ihr 2 BTC dessen Anschaffungskosten jeweils bei 5000€ liegen, korrekt?

Da 2019 der erste Verkauf stattfindet und nur Veräußerungen (egal ob gegen fiat oder crypto oder Kaffee) steuerpflichtig sind, fallen in 2017/2018 keine Steuern an.
In 2019 erwirtschaftet ihr nach Juli einen steuerpflichtigen Gewinn. Der Coin aus 2017 wurde länger als 1 Jahr gehalten, weshalb dies nicht steuerpflichtig ist. Aber der Coin den ihr im März 2019 gekauft habt, muss versteuert werden. Euer Verkauf im Juli war 2 BTC für insg. 15k€, dh. der Verkaufswert für einem BTC war 7500€ -> Anschaffung im März für 5000€ , Verkauf im Juli für 7500€ -> 2500 steuerpflichtiger Gewinn.

August 2019: Hier findet nur ein Kauf statt, dieser löst keinen steuerpflichtigen Vorgang aus, hat also (noch) keine Bedeutung.
-> In 2019 muss 2500€ Gewinn nach persönlichem Einkommensteuersatz versteuert werden.

Im März 2020 findet der Verkauf statt, die coins wurden kürzer als 1 Jahr gehalten, damit steuerlich relevant. Hier gehen deine Zahlen nicht ganz auf, da 3333€*1.5 nicht 10k€ ist. Ist aber auch nicht so wichtig. Wenn der Verkaufspreis pro BTC kleiner war als der Kaufpreis pro BTC, dann entsteht natürlich ein Verlust. Diesen Verlust kannst du für 2020 dann geltend machen und mit Gewinnen verrechnen. Gibt es in 2020 keine anderen Gewinne, kannst du die Verlust vor und rücktragen in andere Jahre.
Da ich das selbst noch nicht gemacht habe, weiß ich grad nicht wieviele Jahre, das müsstest du dann nochmal prüfen. Ich glaube aber es war bis zu 1 Jahr zurück und beliebig weit in die Zukunft.

Daher wäre es im Prinzip so, dass du 2019 2500€ versteuern musst, du das Geld durch deinen Verlust in 2020 aber zurückbekommen kannst.

Bearbeitet von Serpens66
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Am 1.3.2021 um 10:28 schrieb molnarius:

Wie schon oben gesagt ich habe unterschiedliche Aussagen per E-Mail erhalten. Eine war, das man garnichts versteuern muss, die andere, das man leider die 5000 Euro in 2019 versteuern muss wegen Kalenderjahr und eine Aussage war, das man Privat nur die Differenz von den Eingezahlten und Ausgezahlten Euro Versteuern muss, wenn der Zeitraum zwischen Einzahlung und Auszahlung weniger als 12 Monate sind und nicht pro Kalenderjahr.

Daran sieht man recht deutlich, dass bei Kryptos die "normalen" Steuerberater absolut keine Ahnung haben.
Dabei ist dein Fall völlig unkompliziert.... Serpens66 hat's ja richtig auseinandergenommen....

Letztendlich muss man einfach nur jeden Verkauf einzeln betrachten. Verkaufswert minus Kaufwert gibt den Gewinn. War der Kauf länger her als 1 Jahr ist der Gewinn steuerfrei. Wenn es einen Verkauf, aber mehrere Käufe dazu gibt, muss man die einzeln betrachten. Und dabei noch beachten, dass beim Verkaufen die zuerst gekauften Coins auch zuerst verkauft werden (First-In-First-Out).

Das ist eigentlich alles. Verluste lassen sich mit Gewinnen verrechnen. Wenn du die Verluste ins nächste Jahr übertragen willst, muss man sie im Jahr davor aber steuerlich auch angeben. 

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vor 19 Minuten schrieb FiverrPajeet:

Wie sieht es eigentlich aus, wer trägt die Schuld, wenn der StB für dich eine falsche Versteuerung vornimmt? Ansonsten gib mir halt mal die Nummer von dem Typen, der gar nix versteuern will. 😁

Die Schuldfrage stellt sich gar nicht, weil nicht der Steuerberater entscheidet wie versteuert wird, sondern dein Finanzamt. 

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vor 4 Minuten schrieb Philbert:

Die Schuldfrage stellt sich gar nicht, weil nicht der Steuerberater entscheidet wie versteuert wird, sondern dein Finanzamt. 

Schon klar, ich meinte eher das angeben. Wenn also der StB meint, man müsse seine Cryptogewinne nicht angeben.

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vor 2 Minuten schrieb FiverrPajeet:

Schon klar, ich meinte eher das angeben. Wenn also der StB meint, man müsse seine Cryptogewinne nicht angeben.

Naja, wenn du das schriftlich hast, würde man dir vermutlich keinen Vorsatz unterstellen können, wenn du wegen Steuerhinterziehung angeklagt wirst. 

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vor 5 Stunden schrieb Serpens66:

...Aber der Coin den ihr im März 2019 gekauft habt, muss versteuert werden. Euer Verkauf im Juli war 2 BTC für insg. 15k€, dh. der Verkaufswert für einem BTC war 7500€ -> Anschaffung im März für 5000€ , Verkauf im Juli für 7500€ -> 2500 steuerpflichtiger Gewinn.

@molnarius

Somit wirst du aber in der Regel, eine Selbstanzeige machen müssen, denn du hättest es 2020 angeben müssen.

 

Bearbeitet von o0dy
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vor 5 Stunden schrieb FiverrPajeet:

Wie sieht es eigentlich aus, wer trägt die Schuld, wenn der StB für dich eine falsche Versteuerung vornimmt? Ansonsten gib mir halt mal die Nummer von dem Typen, der gar nix versteuern will. 😁

Ergänzend zu dem was Philbert schreibt liegt die Verantwortung für die Richtigkeit beim Steuerpflichtigen.

Der unterschreibt die Steuererklärung schließlich.

Die Besteuerung von einfachen Käufen und Verkäufen ist nicht schwer. Es gilt Paragraph 23 des EStG und fertig.

Konkret wie Philbert schrieb und das Ergebnis kommt in die Anlage SO.

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vor 3 Stunden schrieb bjew:

trotzdem bleibt auch dir genügend Ärger, weil du seine (dann fehlerhafte Arbeit) akzeptiert und unterschrieben hast

Macht keinen Sinn. Ich gehe zum StB, weil ich "keine Ahnung" habe und einen Profi meine Steuererklärung machen lassen möchte. Und am Ende soll ich verantwortlich dafür sein, den Profi nicht überprüft zu haben?

Was ist der Mehrwert des Steuerberaters, wenn man sich bei fehlerhaften Angaben und unangenehmen Rückfragen nicht mal darauf stützen kann, dass er es verkackt hat und nicht man selbst?

 

Bearbeitet von FiverrPajeet
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vor 11 Stunden schrieb Philbert:

Daran sieht man recht deutlich, dass bei Kryptos die "normalen" Steuerberater absolut keine Ahnung haben.
Dabei ist dein Fall völlig unkompliziert.... Serpens66 hat's ja richtig auseinandergenommen....

Letztendlich muss man einfach nur jeden Verkauf einzeln betrachten. Verkaufswert minus Kaufwert gibt den Gewinn. War der Kauf länger her als 1 Jahr ist der Gewinn steuerfrei. Wenn es einen Verkauf, aber mehrere Käufe dazu gibt, muss man die einzeln betrachten. Und dabei noch beachten, dass beim Verkaufen die zuerst gekauften Coins auch zuerst verkauft werden (First-In-First-Out).

Das ist eigentlich alles. Verluste lassen sich mit Gewinnen verrechnen. Wenn du die Verluste ins nächste Jahr übertragen willst, muss man sie im Jahr davor aber steuerlich auch angeben. 

Es kiing einfach. Aber für mich z.b. eine Katastrophe. Warum?

Wenn man z.b. 2014 einfach mal so BTC gekauft hat, dann hat man mal was gekauft. Oder ein wenig an der Börse und an der Börse was auspobiert.

Dann hat man da was angelegt, und dann dort wieder was mit BTC gekauft. Das ist jetzt 7 Jahre her und auf einmal sind aus Kleinbeträgen ein relativ hoher 5 stelliger Betrag herausgemausert, den man aber nicht auszahlen möchte, weil man nicht weiß wie man das alles steuerlich nachweisen kann. Beträge sind mal da oder dahin gewandert.

Wie soll man das anstellen?

Alleine das first in/first Out ist schonnmal ein großes Problem.

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vor einer Stunde schrieb Trooper:

Es kiing einfach. Aber für mich z.b. eine Katastrophe. Warum?

Wenn man z.b. 2014 einfach mal so BTC gekauft hat, dann hat man mal was gekauft. Oder ein wenig an der Börse und an der Börse was auspobiert.

Dann hat man da was angelegt, und dann dort wieder was mit BTC gekauft. Das ist jetzt 7 Jahre her und auf einmal sind aus Kleinbeträgen ein relativ hoher 5 stelliger Betrag herausgemausert, den man aber nicht auszahlen möchte, weil man nicht weiß wie man das alles steuerlich nachweisen kann. Beträge sind mal da oder dahin gewandert.

Wie soll man das anstellen?

Alleine das first in/first Out ist schonnmal ein großes Problem.

Die steuerliche Behandlung ist in dem Fall oben einfach, weil es "nur" normale Trades sind. Kein Staking, Lending, Margintrading, Liqudity-Pools, usw.. Das meinte ich damit.
Selbstverständlich setzt das voraus, dass man die Daten alle hat.
Und das ist bei dir das Problem.

Um das zu lösen, müsste man sich alle deine Bestände einzeln ansehen. Vielleicht kann man bei manchen der Bestände anhand der Adressen über die Blockchain eine Haltefrist von über einem Jahr nachweisen. Dann wäre der Kauf als solches nicht so wichtig, wenn da die Daten fehlen.

Problematisch sind fehlende Verkäufe in der Vergangenheit, die steuerlich relevant waren. Aber irgendwo muss es da auch möglich sein, mal einen Schlussstrich hinter der Vergangenheit zu ziehen, wenn die Daten einfach nicht mehr zu bekommen sind.

Ich glaube, du wärst schon einen guten Schritt weiter, wenn du die momentan im Bestand befindlichen Coins wenigstens bezüglich der Haltefrist einordnen kannst. Dann bleiben noch die, bei denen das nicht möglich ist. Die müsstest du dann solange behalten, bis auch da eine Haltefrist von 1 Jahr nachweisbar wäre.
Weil, wenn du die ohne Kaufdaten jetzt verkaufen wolltest, müsste man eigentlich einen Kaufkurs von 0,- zu Grunde legen. Ich habe aber auch schon davon gehört (ich meine irgendwo bei Winheller auf der Seite oder in dem Video unten) dass man da dem Sachbearbeiter beim Finanzamt durchaus einen Vorschlag unterbreiten kann. ZB einen Kaufkurs anzunehmen zu 30% vom jetzigen Kurs mangels Kaufdaten.

Winheller erledigt genau solche Fälle in für den Kunden möglichst optimaler Weise und zieht das komplett beim Finanzamt durch. Aber die sind nicht ganz billig. Wenn du das in Erwägung ziehst: Man kann sich da telefonisch beraten lassen. Halbe Stunde kostet 200,- €.
https://www.youtube.com/watch?v=v4znJluRTZQ <- irgendwo im hinteren Teil war da die Rede von, wenn ich mich recht erinnere.

 

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