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Ist das Bezahlung von Waren in Crypto steuerpflichtig?


Bernzog

Empfohlene Beiträge

vor 3 Minuten schrieb Crusader:

Hast du doch oben schon gemacht. 

Aber vielleicht kann ich ja nicht lesen.    LOL

Macht ja nichts, dafür kannst du LOL'en was das Zeug hält. 🙋‍♂️

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vor 12 Minuten schrieb Crusader:

Ja klar, auch noch ohne Gebühren.

Da sage ich mal      ROFL   :)

Da staunst du, was es nicht alles gibt außerhalb der Blase.

Aber dafür kannst du auch ROFL'n, ...du steigerst dich.

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vor 26 Minuten schrieb Bernzog:

Genau wegen solcher Antworten bin ich hier her gekommen! Vielen Danke. Mir war das mit der Beweislast nicht klar. Ehrlich gesagt habe ich aber auch noch nie Rechnungen aufgehoben und könnte dann sowas auch garnicht nachweisen, aber ab Heute weiß ich das besser, danke ;)

Ja im Kryptospace ist es generell ratsam Nachweise zu dokumentieren, solange die gesetzlichen Regeln noch nicht so eindeutig geklärt sind.

Viel lustiger wirds dann aber erst mit so etwas, geschuldet AML5...

https://support.bitpanda.com/hc/de/articles/360010477679-Was-ist-ein-Mittelherkunftsnachweis-welche-Anforderungen-und-Limits-gibt-es-

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Ich weiß eigentlich nicht ob ich es lustig oder eher bedenklich finde wenn junge Leute ständig mit Abkürzungen oder Akronymen um sich werfen.  :(

LOL, ROFL, FTW etc.

In meiner Jugend habe ich eher  ROLD  gesagt.

Was bedeutet das wohl?

Da seid ihr Youngster wohl eher nackt?

Nicht mal Google kennt das.         LOL

 

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vor 1 Stunde schrieb o0dy:

 

Aber der ganze Papierkram lässt sich umgehen wenn man zum "ausgeben", Coins nimmt, die über ein Jahr gehalten wurden (z.m. in DE). Dann brauchst du nur das evtl. vorlegen. Alles andere ergibt sich aus der Hierarchie. Du musst da auch nichts angeben, erst falls sie bei dir nachfragen. 

 

Hab den Eindruck irgendwie ging das jetzt in der ganzen Geschichte unter. Also, wenn du deine Coins seit 3 Jahren hast (Nachweis über die Blockchain möglich), dann kannst sie einfach ausgeben, ohne irgendwas anzugeben, und falls es mal zu einer Nachfrage kommen sollte kannst du die Haltedauer beweisen.

Also kannst weiterhin Einkaufen wie bisher ohne dirn Kopp zu machen über den Überwachungsstaat da die einzelnen Bezahlvorgänge ja aus der Blockchain ersichtlich wären.

 

@Anevay: Kann man das so stehen lassen? Oder mach ichs mir da zu leicht?

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vor 32 Minuten schrieb mahatma:

Hab den Eindruck irgendwie ging das jetzt in der ganzen Geschichte unter. Also, wenn du deine Coins seit 3 Jahren hast (Nachweis über die Blockchain möglich), dann kannst sie einfach ausgeben, ohne irgendwas anzugeben, und falls es mal zu einer Nachfrage kommen sollte kannst du die Haltedauer beweisen.

Also kannst weiterhin Einkaufen wie bisher ohne dirn Kopp zu machen über den Überwachungsstaat da die einzelnen Bezahlvorgänge ja aus der Blockchain ersichtlich wären.

Genau.

Es ist eigentlich ganz einfach. Den "Verkauf" nach der 1 Jährigen Haltefrist, muss man nicht angeben, da es steuerlich nicht relevant ist.

Auf Nachfrage musst man nur die Haltefrist nachweisen, was mit der Blockchain ganz einfach ist.

 

Hat aber nichts mit einer eventuellen Überwachung zu tun, Beispiel https://cryptotax.io/bitcoin-und-andere-kryptowahrungen-warum-steuersunder-erwischt-werden/

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vor 5 Stunden schrieb Anevay:
vor 5 Stunden schrieb Bernzog:

Ob ich nicht jede Rolle Klopapier logischerweise in der Steuererklärung angeben müsste, weil es ja einen "Verkauf" von Crypto darstellt.

Doch, das ist exakt so.

Als jetzt bin ich wieder verwirrt. Entweder man muss jeden einzelnen Kauf in der Steuererklärung angeben oder :

vor 21 Minuten schrieb o0dy:

Es ist eigentlich ganz einfach. Den "Verkauf" nach der 1 Jährigen Haltefrist, muss man nicht angeben, da es steuerlich nicht relevant ist.

Auf Nachfrage musst man nur die Haltefrist nachweisen, was mit der Blockchain ganz einfach ist.

Mir wurde gerade vorgeworfen, dass es so unglaublich offensichtlich ist, dass es länger dauert die Frage zu formulieren als selbst auf die Antwort zu kommen.

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vor 5 Minuten schrieb Bernzog:

Als jetzt bin ich wieder verwirrt. Entweder man muss jeden einzelnen Kauf in der Steuererklärung angeben oder :

Es ist ganz einfach: Steuerlich erklären musst du nur, worauf du Steuern bezahlen musst.
Dokumentieren um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass dein Verkauf steuerfrei war musst du ALLES.

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vor 4 Stunden schrieb Bernzog:

Ich verstehe nicht ganz. Weil du davon ausgehst dass es um Bitcoin geht nehme ich?

Also anstatt die Bürger zu befreien führt Crypto echt zum perfekten Überwachungsstaat wo man sich strafbar macht wenn man dem Staat nicht jeden einzelnen Kauf Was, Wann, Wo man konsumiert wurde mitgeteilt wird. Einfach nur erschreckend.

Wenn die Coins über ein Jahr liegen muss man weder was versteuern noch den Verlauf dokumentieren sondern man kann frei darüber verfügen ohne sich Gedanken machen zu müssen. Die Blockchain kann man halt immer verfolgen. Aber auch das kann man aktiv verhindern wenn man die Verfolgbarkeit mit einem Mixer unterbricht, sollte man Wert darauf legen. Wenn nicht: Auch nicht schlimm denn dann ists halt so wie mit einer Kreditkarte. Die kann auch zurückverfolgt werden aber wenn wer alles zurückverfolgen wollte dann wären die Grenzen schnell erreicht. Wer sollte denn das bewältigen? Nie und nimmer. Man ist es meist selbst der sich unnötig Sorgen bereitet und dann auf einen (imaginären?) Überwachungsstaat pulvert. 

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vor 50 Minuten schrieb o0dy:

Genau.

Es ist eigentlich ganz einfach. Den "Verkauf" nach der 1 Jährigen Haltefrist, muss man nicht angeben, da es steuerlich nicht relevant ist.

Auf Nachfrage musst man nur die Haltefrist nachweisen, was mit der Blockchain ganz einfach ist.

 

Hat aber nichts mit einer eventuellen Überwachung zu tun, Beispiel https://cryptotax.io/bitcoin-und-andere-kryptowahrungen-warum-steuersunder-erwischt-werden/

Das mit dem auf die Blockchain verweisen klingt theoretisch ganz gut. In der Praxis ist es dann aber meist komplizierter, weil Wallets mittlerweile das Restgeld auf eine neue Adresse senden. Heißt ich schicke von der Börse 1 BTC auf Wallet A. Dort liegt das jetzt mehr als ein Jahr. Jetzt kaufe ich was für 0,1 BTC. 0,9 BTC kommen auf eine neue Adresse und 0,1 BTC an den Verkäufer. Jetzt 100x Käufe und jedes mal passiert das. Kann man zwar mit meinem pubkey noch vernünftig darstellen, aber so weiß das FA für alle Ewigkeit was auf diesem Wallet passiert.

Noch ekliger in der Dokumentation ist es, wenn du 1 BTC von der Börse auf ein Wallet schickst und sagen wir mal 6 Monate dort lässt. Dann kaufst du was für 0,1 BTC. Alles klar, steuerrelevant. Die 0,9 BTC kommen wieder auf eine neue Adresse usw. Innerhalb des Jahres nach Kauf machst du 50x Einkäufe und nach Ablauf des Jahres machst du 50 Einkäufe. Also hast du 2x 50 Adressen, die zu dokumentieren sind. An einer einzelnen Adresse ist es unmöglich zu erkennen wann der BTC erworben wurde. Erst im Gesamtbild aller Adressen + Einkauf bei der Exchange ergibt sich ein sinnvolles Bild.

Bearbeitet von herrykerry
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vor 3 Stunden schrieb Crusader:

 

Niemand hier käme auf die Idee seine Brötchen oder die Pizza mit Coins zu bezahlen.

Und auch sonst niemand der auch nur die geringste Ahnung von dem Thema hat.   :)

Das ist ja auch Schwachsinn.

Bitcoin taugt als Wertspeicher, vermutlich besser als Gold.

Und als Objekt zur Spekulation.

Ich sehe Bitcoin auch eher als Wertspeicher. Zum Bezahlen von kleinen Gütern sind mir persönlich die Gebühren zu hoch und es geht viel zu langsam. Aber was spricht dagegen Bitcoins gegen andere Coins die besser zum Bezahlen geeignet sind zu tauschen? Bitcoin Cash, Monero und auch andere Coins sind von den Gebühren her weit günstiger und der Zahlungsablauf ist sehr viel schneller. Mit Bitcoin würde ich eher größere Sachen kaufen wie Gold oder halt alles über 1000 Euros aufwärts. Da fallen dann auch die Gebühren nicht sehr ins Gewicht.

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vor 36 Minuten schrieb Bernzog:

Als jetzt bin ich wieder verwirrt. Entweder man muss jeden einzelnen Kauf in der Steuererklärung angeben oder :

Ja musst du auch, wenn unterjährig.

NACH einem Jahr ist es eben NICHT mehr steuerlich relevant, und deswegen musst du auch nichts mehr angeben. Es ist dann steuerfrei.

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vor 5 Stunden schrieb herrykerry:

Das mit dem auf die Blockchain verweisen klingt theoretisch ganz gut. In der Praxis ist es dann aber meist komplizierter, weil Wallets mittlerweile das Restgeld auf eine neue Adresse senden. Heißt ich schicke von der Börse 1 BTC auf Wallet A. Dort liegt das jetzt mehr als ein Jahr. Jetzt kaufe ich was für 0,1 BTC. 0,9 BTC kommen auf eine neue Adresse und 0,1 BTC an den Verkäufer. Jetzt 100x Käufe und jedes mal passiert das. Kann man zwar mit meinem pubkey noch vernünftig darstellen, aber so weiß das FA für alle Ewigkeit was auf diesem Wallet passiert.

Noch ekliger in der Dokumentation ist es, wenn du 1 BTC von der Börse auf ein Wallet schickst und sagen wir mal 6 Monate dort lässt. Dann kaufst du was für 0,1 BTC. Alles klar, steuerrelevant. Die 0,9 BTC kommen wieder auf eine neue Adresse usw. Innerhalb des Jahres nach Kauf machst du 50x Einkäufe und nach Ablauf des Jahres machst du 50 Einkäufe. Also hast du 2x 50 Adressen, die zu dokumentieren sind. An einer einzelnen Adresse ist es unmöglich zu erkennen wann der BTC erworben wurde. Erst im Gesamtbild aller Adressen + Einkauf bei der Exchange ergibt sich ein sinnvolles Bild.

Wer es sich kompliziert machen will, kann das gern tun.

Wer sich auf den komplizierten Weg versteifen will um aufzuzeigen was alles schwer ist, kann sich auch gern daran abarbeiten.

Ich bevorzuge das Aufzeigen einfacher Wege: Wallet auf dem Handy welches nur Coins erhält, die älter als ein Jahr sind. Da ist mir vollkommen egal was die Wallet mit Wechselgeldadressen macht.

vor 5 Stunden schrieb Castiel:

Aber was spricht dagegen Bitcoins gegen andere Coins die besser zum Bezahlen geeignet sind zu tauschen? Bitcoin Cash, Monero und auch andere Coins sind von den Gebühren her weit günstiger und der Zahlungsablauf ist sehr viel schneller.

Da spricht gar nichts dagegen. Bevor diese auf die Handywallet gehen muss der Tausch von Bitcoin in die andere Währung ein Jahr zurück liegen.

 

Wer sich an diesem Jahr stört und sich daran aufreiben möchte, der dokumentiert eben mehr.

Wie gesagt: Es gibt einfache Wege, also sollte man diese bevorzugen zu gehen.

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Rechtlich betrachtet löst die Zahlung auf jeden Fall ein Ede der Haltefrist iSv. § 23 EStG aus, so dass theoretsich eine Steuerpflicht eintritt. Faktscih ist es wohl schwer für das FA, den Verkauf mitzubekommen, wenn Du diesen von einer Cold Wallet tätigst. 

 

Auf eimer Hotwallet, besonders einer in Europa regulierten, sieht das natürlich anders aus. 

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vor 6 Minuten schrieb roemer:

Rechtlich betrachtet löst die Zahlung auf jeden Fall ein Ede der Haltefrist iSv. § 23 EStG aus, so dass theoretsich eine Steuerpflicht eintritt. Faktscih ist es wohl schwer für das FA, den Verkauf mitzubekommen, wenn Du diesen von einer Cold Wallet tätigst. 

Auf eimer Hotwallet, besonders einer in Europa regulierten, sieht das natürlich anders aus. 

Vermutlich meinst du das Richtige und drückst es nur ungeschickt aus.

Es geht ja nicht um das Ende der Haltefrist sondern ob diese beim Verkauf schon erreicht ist.

Dann wäre der Verkauf nicht steuerbar.

Aber es kommt ja auch auf den Betrag an.

Wenn du mit deinem BTC einen Tesla kaufst oder auch ein Kilo Gold dann muß dich der Händler verifizieren und den Vorgang melden. Egal woher du deinen BTC holst.

Woher er stammt und ob er steuerfrei ist kannst du anschließend erklären.

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