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Frage zu Staking / Haltefrist und Steuerfreigrenze DE


Xenterra

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Hallo Community,

eine ganz einfach Frage zum Staking. Sobald Coins in Staking waren, ist dann automatisch die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert? (Lebe/Wohne in Deutschland)

Meines Wissens werden die Rewards dann nach dem Einkommenssteuersatz versteuert und man muss das zwingend in der Steuer angeben. Gilt hier auch die Verlängerung auf 10 Jahre?

Aber auf welche Coins fällt die Verlängerung genau an? Auf Börse X hatte ich aus Neugier mal Staking aktiv und somit war es wohl schon passiert... Vermutlich betrifft es dann alle Coins. Auf der Börse kann ich sehen, dass Staking aktiv war und die Rewards kann ich nachschauen, mehr aber nicht.

 

Noch etwas. Wenn ich innerhalb von 12 Monaten unter 600€ verkaufe (Steuerfreigrenze in DE), muss ich das in der Steuer angeben? Laut Adam Riese ist es ja steuerfrei.

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vor 2 Stunden schrieb Xenterra:

eine ganz einfach Frage zum Staking. Sobald Coins in Staking waren, ist dann automatisch die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert? (Lebe/Wohne in Deutschland)

Nach der derzeitigen Gesetzesinterpretation: Ja.

vor 2 Stunden schrieb Xenterra:

Meines Wissens werden die Rewards dann nach dem Einkommenssteuersatz versteuert und man muss das zwingend in der Steuer angeben. Gilt hier auch die Verlängerung auf 10 Jahre?

Wenn die Rewards direkt in das Staking gehen: Ja.

Wenn die Rewards vom Staking separiert auf eine andere Adresse ausgezahlt werden: 1 Jahr.

vor 2 Stunden schrieb Xenterra:

Aber auf welche Coins fällt die Verlängerung genau an? Auf Börse X hatte ich aus Neugier mal Staking aktiv und somit war es wohl schon passiert... Vermutlich betrifft es dann alle Coins. Auf der Börse kann ich sehen, dass Staking aktiv war und die Rewards kann ich nachschauen, mehr aber nicht.

Ach herrje. Wenn du das mal kurz ausprobiert hast und da ein paar Cent verdient hast: Das ist dich wirklich den Aufwand nicht wert, da wird dir keiner den Hals für umdrehen.

vor 2 Stunden schrieb Xenterra:

Noch etwas. Wenn ich innerhalb von 12 Monaten unter 600€ verkaufe (Steuerfreigrenze in DE), muss ich das in der Steuer angeben? Laut Adam Riese ist es ja steuerfrei.

Nein, das muss nicht in die Steuererklärung. Dafür ist die Freigrenze ja da.

 

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vor 6 Stunden schrieb Jokin:

Nach der derzeitigen Gesetzesinterpretation: Ja.

Wenn die Rewards direkt in das Staking gehen: Ja.

Wenn die Rewards vom Staking separiert auf eine andere Adresse ausgezahlt werden: 1 Jahr.

Ach herrje. Wenn du das mal kurz ausprobiert hast und da ein paar Cent verdient hast: Das ist dich wirklich den Aufwand nicht wert, da wird dir keiner den Hals für umdrehen.

Nein, das muss nicht in die Steuererklärung. Dafür ist die Freigrenze ja da.

 

So ist es tatsächlich. Wir reden am Ende von paar Cents / Euros. Nur, die Coins waren im Staking. Da könnte doch das Finanzamt sagen, selbst Schuld oder?

Wäre so ärgerlich, wenn sich die Haltedauer wegen den paar Cents dann komplett auf 10 Jahre erhöht.

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bzgl "paar cents/paar euro" da müsste man sich aber schon etwas besser absichern, zb vom Finanzbeamten. Schließlich kann ich ja als Multimilliadär auch nicht einfach sage "nur ein paar läppische tausend Euro, ist es doch nicht wert".

Und ansonsten gilt laut BMF Entwurf auch FIFO beim Staking, also wenn du 10 coins besitzt und davon mit 1 staking machst, dann ist dein ältester coin gestaked worden.
Allerdings gibt es, wie du schon anmerkst oft probleme im Nachhinein überhaupt rauszufinden, wieviele coins denn gleichzeitig im staking oder Lending waren. Das wird selten irgendwo dokumentiert.
Ich werde es so machen, dass ich bei meiner Steuererklärung dazu angebe, dass cih Lending gemacht habe und reiche dazu zb meine Bitfinex csv Dateien ein, und sage, dass es nicht möglich ist nachzuvollziehen wieviele coins genau zeitgleich im Lending waren, es aber vermutlich so und soviele waren.

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vor 2 Stunden schrieb Serpens66:

bzgl "paar cents/paar euro" da müsste man sich aber schon etwas besser absichern, zb vom Finanzbeamten. Schließlich kann ich ja als Multimilliadär auch nicht einfach sage "nur ein paar läppische tausend Euro, ist es doch nicht wert".

Und ansonsten gilt laut BMF Entwurf auch FIFO beim Staking, also wenn du 10 coins besitzt und davon mit 1 staking machst, dann ist dein ältester coin gestaked worden.
Allerdings gibt es, wie du schon anmerkst oft probleme im Nachhinein überhaupt rauszufinden, wieviele coins denn gleichzeitig im staking oder Lending waren. Das wird selten irgendwo dokumentiert.
Ich werde es so machen, dass ich bei meiner Steuererklärung dazu angebe, dass cih Lending gemacht habe und reiche dazu zb meine Bitfinex csv Dateien ein, und sage, dass es nicht möglich ist nachzuvollziehen wieviele coins genau zeitgleich im Lending waren, es aber vermutlich so und soviele waren.

Guter Ansatz. Ich habe dann vorhin mal beim FA angerufen. Eine vermeintlich besser informierte Kollegin kannte dann nicht mal Staking.

Man kann wohl in der Steuererklärung eine Art Freitext mit Anlagen verfassen und genau schildern was passiert ist. Das schaut man sich dann an und kommt zu einem Ergebnis. Wirklich abenteuerlich muss ich zugeben.

Langsam glaube ich, dass ich mir viel zu viele Gedanken mache und es am Ende gerade mit so „geringen Beträgen“ gar nicht so dramatisch ist.

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vor 9 Stunden schrieb Jokin:

Nach der derzeitigen Gesetzesinterpretation: Ja.

Wenn die Rewards direkt in das Staking gehen: Ja.

Wenn die Rewards vom Staking separiert auf eine andere Adresse ausgezahlt werden: 1 Jahr.

Ach herrje. Wenn du das mal kurz ausprobiert hast und da ein paar Cent verdient hast: Das ist dich wirklich den Aufwand nicht wert, da wird dir keiner den Hals für umdrehen.

Nein, das muss nicht in die Steuererklärung. Dafür ist die Freigrenze ja da.

 

Zum letzen Punkt sagt das FA, dass es „besser wäre“, es anzugeben. Um Nachfragen zu vermeiden. Anders sieht es wohl nach dem Jahr Haltefrist aus. Also alles unter einem Jahr muss man wohl angeben, da es ja auch unter die Freigrenze fällt. Anders bei der Haltefrist.

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vor 6 Minuten schrieb Xenterra:

Langsam glaube ich, dass ich mir viel zu viele Gedanken mache und es am Ende gerade mit so „geringen Beträgen“ gar nicht so dramatisch ist.

So wird es sein.

vor 1 Minute schrieb Xenterra:

Zum letzen Punkt sagt das FA, dass es „besser wäre“, es anzugeben. Um Nachfragen zu vermeiden. Anders sieht es wohl nach dem Jahr Haltefrist aus. Also alles unter einem Jahr muss man wohl angeben, da es ja auch unter die Freigrenze fällt. Anders bei der Haltefrist.

Ja, kannste natürlich machen - ich hab's auch im ersten Jahr gemacht weil mir klar war, dass ich im zweiten Jahr "deutlich" mehr Einnahmen drin stehen habe und so Rückfragen zum Vorjahr vermeiden konnte.

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vor 1 Stunde schrieb Xenterra:

Zum letzen Punkt sagt das FA, dass es „besser wäre“, es anzugeben. Um Nachfragen zu vermeiden. Anders sieht es wohl nach dem Jahr Haltefrist aus. Also alles unter einem Jahr muss man wohl angeben, da es ja auch unter die Freigrenze fällt. Anders bei der Haltefrist.

Ich will natürlich kein "Miesmacher" sein, aber ich denke man sollte das ganze schon todernst nehmen und lieber viel zuviele Informationen weitergeben, als zu wenig.
Ganz besonders dadurch dass das BMF nun also die Annahme "Staking -> 10 Jahre Haltefrist" bestätigt hat und damit sehr vielen Steuerberatern widerspricht, wird es bei vielen Nutzern jetzt zb so sein, dass sie in der Vergangenheit nichts angegeben habe, weil ja vermeitnlich nach 1 Jahr steuerfrei. Tatsächlich haben sie aber lending/staking gemacht und gingen davon aus, dass das die Haltefrist nicht berührt, sagen ja genug Steuerberater so.
Nun kann aber genau das schon Steuerhinterziehung sein, AUßER man hat dennoch alles genaustens erklärt, also zb angegeben "ich habe in dem Jahr Lending/Staking mit Coin XY gemacht gemacht und habe ihn nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei verkauft".

Und deine aktuelle Berufung auf "das sind doch Kleinstbeträge" ist auch nicht sinnvoll, wenn es um 10 Jahre geht. Mag sein, dass es jetzt noch Kleinstbeträge sind, aber potentiell in 5 Jahren dann mehrere Millionen Euro, die du eigentlich, weil du ja Staking gemacht hast NICHT steuerfrei verkaufen darfst.

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vor 8 Stunden schrieb Serpens66:

Ich will natürlich kein "Miesmacher" sein, aber ich denke man sollte das ganze schon todernst nehmen und lieber viel zuviele Informationen weitergeben, als zu wenig.
Ganz besonders dadurch dass das BMF nun also die Annahme "Staking -> 10 Jahre Haltefrist" bestätigt hat und damit sehr vielen Steuerberatern widerspricht, wird es bei vielen Nutzern jetzt zb so sein, dass sie in der Vergangenheit nichts angegeben habe, weil ja vermeitnlich nach 1 Jahr steuerfrei. Tatsächlich haben sie aber lending/staking gemacht und gingen davon aus, dass das die Haltefrist nicht berührt, sagen ja genug Steuerberater so.
Nun kann aber genau das schon Steuerhinterziehung sein, AUßER man hat dennoch alles genaustens erklärt, also zb angegeben "ich habe in dem Jahr Lending/Staking mit Coin XY gemacht gemacht und habe ihn nach 1 Jahr Haltefrist steuerfrei verkauft".

Und deine aktuelle Berufung auf "das sind doch Kleinstbeträge" ist auch nicht sinnvoll, wenn es um 10 Jahre geht. Mag sein, dass es jetzt noch Kleinstbeträge sind, aber potentiell in 5 Jahren dann mehrere Millionen Euro, die du eigentlich, weil du ja Staking gemacht hast NICHT steuerfrei verkaufen darfst.

Ich sag es mal einfach. Nachdem ich gemerkt hab, was Staking ist und was es mit der Haltefrist macht, habe ich sofort damit aufgehört und auch diese Rewards (Gewinne) direkt verkauft. Wir sprechen hier aktuell von 3,29€.

Für mich ziehe ich einfach ein paar Lehren draus. 1. Kein Staking mehr und 2. Erst nach 1 Jahr verkaufen, dann interessiert es nämlich kein Mensch :) Aber auch das, jeder muss es für sich selbst gut überlegen und entscheiden.

 

In diesem Sinne, Danke für eure Antworten

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Am 9.9.2021 um 05:16 schrieb Jokin:

Nach der derzeitigen Gesetzesinterpretation: Ja.

Wenn die Rewards direkt in das Staking gehen: Ja.

Wenn die Rewards vom Staking separiert auf eine andere Adresse ausgezahlt werden: 1 Jahr.

 

 

Das bringt mich gerade zum Nachdenken...

angenommen ich bin ETH 2.0 Validator, bekomme dort also ständig meine Rewards. Der tägliche Wert dieser Rewards liegt beim derzeitigen Kurs bei etwa 10€. 

Den genauen täglichen Wert Zufluss kann ich sogar bei beaconcha.in downloaden.

Dachte bisher ich müsste dann diesen "umrealisierten"(da nicht umgetauschten) Gewinn in der Steuererklärung angeben.

Aber wenn ich diese auf eine andere Adresse schicke und sie dort 1 Jahr liegen lasse bevor ich sie verkaufe brauche ich doch theoretisch gar keine Staking Rewards angeben (da Steuerfrei wenn ich sie verkaufe) oder liege ich falsch?

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vor 42 Minuten schrieb Freeze101:

Aber wenn ich diese auf eine andere Adresse schicke und sie dort 1 Jahr liegen lasse bevor ich sie verkaufe brauche ich doch theoretisch gar keine Staking Rewards angeben (da Steuerfrei wenn ich sie verkaufe) oder liege ich falsch?

Du hast Staking Rewards erhalten, daher sind das steuerrelevante Einkünfte.

Das Transferieren ändert daran natürlich nix.

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vor 29 Minuten schrieb Jokin:

Du hast Staking Rewards erhalten, daher sind das steuerrelevante Einkünfte.

Das Transferieren ändert daran natürlich nix.

Ok das heißt also, dass es angegeben werden muss, dass es existiert, aber es fallen keine Steuern an wenn ich sie erst nach einem Jahr verkaufe

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Am 10.9.2021 um 01:02 schrieb Xenterra:

Ich sag es mal einfach. Nachdem ich gemerkt hab, was Staking ist und was es mit der Haltefrist macht, habe ich sofort damit aufgehört und auch diese Rewards (Gewinne) direkt verkauft. Wir sprechen hier aktuell von 3,29€.

Für mich ziehe ich einfach ein paar Lehren draus. 1. Kein Staking mehr und 2. Erst nach 1 Jahr verkaufen, dann interessiert es nämlich kein Mensch :) Aber auch das, jeder muss es für sich selbst gut überlegen und entscheiden.

 

In diesem Sinne, Danke für eure Antworten

Wenn du es verschweigst und dann nach paar Jahren (unter 10) deine Coins mit fettem Gewinn verkaufst wäre es natürlich  Steuerhinterziehung.

Wenn du noch nicht allzu viel Kursgewinne, nicht Staking, mit den Coins gemacht hast, könntest du sie auch verkaufen und am nächsten Tag wieder zurück kaufen. Dann wären sie steuerlich betrachtet wieder sauber für die 1-Jahres Frist. Allerdings beginnt die Jahresfrist dann ab dem Rückkauf neu. 

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verlängert sich die haltezeit auch, wenn man nur ganz kurz gestaked hat?

wollte meine vechain auf ne hardware wallet packen um sie sicher aufzubewahren. aber ich wusste nicht, das die vechain automatisch gestaked werden, nachdem sie auf die wallet drauf gehen.

habe sie dann wenige tage nachher wieder rausgeholt und vethor tokens im wert von 40 cent wurden gestaked. wurde jetzt die haltefrist meiner vechain auf 10 jahre verlängert?
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vor 9 Minuten schrieb bleenk:

verlängert sich die haltezeit auch, wenn man nur ganz kurz gestaked hat?

Ja.

vor 9 Minuten schrieb bleenk:

habe sie dann wenige tage nachher wieder rausgeholt und vethor tokens im wert von 40 cent wurden gestaked. wurde jetzt die haltefrist meiner vechain auf 10 jahre verlängert?

Ja, genau.

Um sicher zu gehen, verkauf einfach diese Coins und kaufe sie neu.

In der Praxis wird es vermutlich kaum jemand so genau nehmen.

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vor 15 Stunden schrieb Freeze101:

Ok das heißt also, dass es angegeben werden muss, dass es existiert, aber es fallen keine Steuern an wenn ich sie erst nach einem Jahr verkaufe

da hast du glaube ich was missverstanden. Sofern ich selbst jetzt nichts missverstanden habe (der BMF Teil zum Staking ist etwas kompliziert zu verstehen, ich nutze deshalb immer die Erklärungen zum Lending 1:1) ist es so, dass deine Staking Rewards sofort bei Zufluss steuerpflichtig sind.
Also wenn du jeden Tag 1 ETH durch Staking bekommst und angenommen der Kurs bleibt in diesem Jahr jeden Tag konstant bei 3000€/ETH, dann musst du am Jahresende für jeden Tag 3000€ versteuern, egal ob du die ETH dann noch 1 Jahr hälst oder ob der Kurs im neuen Jahr nur noch bei 100€/ETH liegt.

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vor 2 Stunden schrieb Serpens66:

da hast du glaube ich was missverstanden. Sofern ich selbst jetzt nichts missverstanden habe (der BMF Teil zum Staking ist etwas kompliziert zu verstehen, ich nutze deshalb immer die Erklärungen zum Lending 1:1) ist es so, dass deine Staking Rewards sofort bei Zufluss steuerpflichtig sind.
Also wenn du jeden Tag 1 ETH durch Staking bekommst und angenommen der Kurs bleibt in diesem Jahr jeden Tag konstant bei 3000€/ETH, dann musst du am Jahresende für jeden Tag 3000€ versteuern, egal ob du die ETH dann noch 1 Jahr hälst oder ob der Kurs im neuen Jahr nur noch bei 100€/ETH liegt.

Ok danke für die Klarstellung, das habe ich dann tatsächlich missverstanden. 🤭

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Ich habe noch eine allerletzte Nachfrage. Bekomme Bluthochdruck bei folgendem Gedanken.

Ich hatte bei Börse X den Haken bei Staking gesetzt. Vermutlich sind dann auch alle Coins im Staking. Wären bei mir extrem viele. D.h. Haltefristverlängerung auf 10 Jahre?! Tut mir leid aber sollte das wirklich so sein, werde ich dagegen vorgehen. Wäre einfach nur vollkommen unverhältnismäßig und gibt es da eigentlich mittlerweile ein Gesetz?

Darf gar nicht dran denken, wie viele da betroffen wären. Noch dazu wenn Staking automatisch aktiviert wird. Niemals kann es da eine Verlängerung der Haltefrist geben.

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vor 51 Minuten schrieb Xenterra:

Ich habe noch eine allerletzte Nachfrage. Bekomme Bluthochdruck bei folgendem Gedanken.

Ich hatte bei Börse X den Haken bei Staking gesetzt. Vermutlich sind dann auch alle Coins im Staking. Wären bei mir extrem viele. D.h. Haltefristverlängerung auf 10 Jahre?! Tut mir leid aber sollte das wirklich so sein, werde ich dagegen vorgehen. Wäre einfach nur vollkommen unverhältnismäßig und gibt es da eigentlich mittlerweile ein Gesetz?

Darf gar nicht dran denken, wie viele da betroffen wären. Noch dazu wenn Staking automatisch aktiviert wird. Niemals kann es da eine Verlängerung der Haltefrist geben.

Wenn du es selbst aktiv bestätigst, dann wirst du nicht weit kommen. 

Wenn es ohne deiner aktiven und expliziten Zustimmung erfolgt, dann würde ich Chancen sehen, mit sehr sehr guten und teuren Rechtsanwälten, dagegen vorzugehen. Aber nicht gegen die Finanz ansich, sondern gegen den Betreiber, den man dann in Haftung nehmen könnte.

Die Frage ist, die Summe um was es geht? 

Bearbeitet von QQQ
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Die Summe sind ein paar Euro.

Aber entscheidend wird doch am Ende sein, wie viele Coins waren im Staking. Evtl. kann mir da die Börse weiterhelfen.

Meine Befürchtung ist, dass es auf alle Coins im Staking Zeitraum ausgelegt wird, die ich in dem Zeitraum in Besitz hatte. Und das wäre natürlich unschön.

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vor 8 Stunden schrieb Xenterra:

Ich habe noch eine allerletzte Nachfrage. Bekomme Bluthochdruck bei folgendem Gedanken.

Ich hatte bei Börse X den Haken bei Staking gesetzt. Vermutlich sind dann auch alle Coins im Staking. Wären bei mir extrem viele. D.h. Haltefristverlängerung auf 10 Jahre?! Tut mir leid aber sollte das wirklich so sein, werde ich dagegen vorgehen. Wäre einfach nur vollkommen unverhältnismäßig und gibt es da eigentlich mittlerweile ein Gesetz?

Darf gar nicht dran denken, wie viele da betroffen wären. Noch dazu wenn Staking automatisch aktiviert wird. Niemals kann es da eine Verlängerung der Haltefrist geben.

Dann werden stacking Coins, die ich direkt wieder ins stacking lege, doppelt besteuert, wenn ich die dann vor der 10 Jahres Frist verkaufe?

Zuerst als Zinseinnahmen und später beim Verkauf nochmal als Kursgewinne (falls im Kurs gestiegen bis zum Verkauf)?

Bearbeitet von ratzfatz
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vor einer Stunde schrieb ratzfatz:

Dann werden stacking Coins, die ich direkt wieder ins stacking lege, doppelt besteuert, wenn ich die dann vor der 10 Jahres Frist verkaufe?

Zuerst als Zinseinnahmen und später beim Verkauf nochmal als Kursgewinne (falls im Kurs gestiegen bis zum Verkauf)?

sind ja auch 2 unterschiedliche Ereignisse und Steuerkategorien, wobei  kein Betrag "doppelt" besteuert wird, ist also alles vernünftig. Das einzige was daran schwierig ist, dass das 2 unterschiedliche Arten von Einnahmen sein sollen, die nicht miteinander verrechnet werden dürfen, das kann problematisch sein, wenn der Kurs stark gefallen ist und du diesen Kursverlust bei Verkauf dann nicht mit den Staking Einnahmen verrechnen darfst.

Xenterra:
Ja ist leider so. Deine einzige Chance wäre jetzt noch, dass du das ganze abgebrochen hast, bevor dir irgendwelche Staking Einnahmen gutgeschrieben wurden. Dann würden die 10 Jahre es nicht greifen. Bei allem anderen, auch wenns nur wenige cent staking Einnahmen sind, wird es schwierig.
Wenngleich davon natürlich sehr viele Leute betroffen sein werden. Manche hier im Forum haben schon geschrieben, dass sie das nicht angegeben und so potentiell Steuerhinterziehung begehen werden. Man kann natürlich auch versuchen das irgendwie gerichtlich auszufechten, bzw. davor versuchen an das Wohlwollen des Finanzbeamten zu appellieren.
Ich selbst werde versuchen ob die Argumentation zieht "vor Bekanntwerden des BMF Entwurf ging die Mehrheit der Steuerberater davon aus, dass es keine 10 Jahr Verlängerung gibt. Sobald ich vom BMF Entwurf erfuhr, habe ich jegliches Staking/Lending unterlassen. -> Das wäre dann meine Begründung, warum alles vor Juni 2021 (oder später bei Veröffentlichung des offiziellen BMF Schreibens) nicht zählt. Ob man damit durchkommt, wird sich zeigen. Ich werde damit aber eher nicht vor Gericht gehen, da es bei mir nur um Lending geht und keine sonderlich hohen Beträge (das meiste Lending war USD, da kann mir das egal sein)

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