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Bitcoin und Altcoins versteuern: So viel muss man künftig zahlen


TeRRy

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Hallo zusammen, heute habe ich follgenden Beitrag gelesen:

 

Die Steuerreform bringt grundlegende Änderungen beim Thema Kryptowährungen. Nicht alles ist für Anleger zum Vorteil

Bei der Besteuerung von Kryptovermögen fallen Österreich wie auch Deutschland weltweit aus der Reihe. Nach einer einjährigen Haltefrist sind Gewinne, die mit Bitcoin und Altcoins wie Ethereum erzielt werden, bei einer Veräußerung nämlich komplett steuerfrei. Ungünstig fällt die Regelung jedoch für diejenigen aus, die aktiv mit Krypto handeln. Tätigt man unter der besagten Jahresfrist einen Gewinn – dazu zählt auch der Tausch in eine andere Kryptowährung –, wird dies als Einkommen gerechnet. Der progressive Steuersatz beläuft sich dabei auf bis zu 55 Prozent.

Bitcoin wird zum Kapitalvermögen

Die geplante Steuerreform macht mit dieser Sonderbehandlung nun Schluss. Aus einem Ministerratsbeschluss vom 6. Oktober (PDF) ist herauszulesen, dass Bitcoin und andere Kryptowährungen künftig wie Kapitalvermögen beziehungsweise Aktien und Fonds behandelt werden sollen. Die Formulierung bleibt diesbezüglich allerdings vage: "Kryptowährungen haben eine faktische Nähe zu Kapitalvermögen entwickelt. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, soll im nationalen Recht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen erfolgen. Die Bestimmung soll in die bestehende Besteuerungssystematik eingebettet werden."

Steuerrechtsexperten gehen davon aus, dass bei der Veräußerung von Krypto damit derselbe Sondersteuersatz von 27,5 Prozent zur Anwendung kommt, wie man es von Wertpapieren kennt. "Da es auch bei Aktien keine Haltefrist gibt, nach deren Ablauf Gewinne komplett steuerfrei sind, würde dies auch bei Kryptowährungen künftig wegfallen", erklärt Florian Wimmer, Gründer des auf Kryptosteuern spezialisierten Start-ups Blockpit, im STANDARD-Interview.

Klare Regeln für Finanzämter

"Für aktive Trader, aber eigentlich den ganzen Markt, wäre diese Regelung, die etwa bereits in Frankreich zur Anwendung kommt, natürlich begrüßenswert", sagt Wimmer. Wichtiger als Haltefrist und Krypto-zu-Krypto-Regelung sei aber ohnehin, dass mit der Reform endlich Klarheit bei der Besteuerung geschaffen werde. "Bisher gab es viel Interpretationsspielraum und bis zu sieben verschiedene Steuerregeln, die bei Krypto-Assets zur Anwendung kamen. Eine Vereinfachung war längst fällig", ist der Blockpit-Gründer überzeugt.

 

Noch nicht kommuniziert wurde aus dem Finanzministerium, wie bereits bestehende Investitionen in Bitcoin und andere Kryptowährungen von den geplanten Änderungen betroffen sind. "Es ist davon auszugehen, dass Altvermögen von der neuen Regelung ausgenommen wird – da wird es auf den Anschaffungstermin ankommen beziehungsweise darauf, welchen Stichtag die Regierung festlegt", erklärt Wimmer.

Spekulation über Stichtag

Denkbar sind auch hier mehrere Szenarien: Tritt das Gesetz mit 1. Jänner 2022 in Kraft, was angesichts des nahen Datums derzeit unrealistisch scheint, würden alle Kryptoinvestitionen, die bis Jahresende getätigt werden, noch in die alte Regelung fallen. Rein rechtlich ist laut Wimmer auch der 6. Oktober 2021, also der Tag, an dem die Absicht im Ministerrat kommuniziert wurde, zulässig. Politisch erscheint dies jedoch als unwahrscheinlich. 

##############################

 

Jetzt habe ich da mal eine Frage zu:

In den Absatz:Tätigt man unter der besagten Jahresfrist einen Gewinn – dazu zählt auch der Tausch in eine andere Kryptowährung –, wird dies als Einkommen gerechnet. Der progressive Steuersatz beläuft sich dabei auf bis zu 55 Prozent.

Sagen wir mal ich kaufe in einem Jahr für 601€ Crypto als Bsp. Bitcoin, zählt das dann als Einkommen und heisst ich müsste das schon versteuern?

Es ist ja so gesehen Einkommen in einer Crypto Währung. 

 

Gruß TeRRy 

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vor 5 Minuten schrieb TeRRy:

Sagen wir mal ich kaufe in einem Jahr für 601€ Crypto als Bsp. Bitcoin, zählt das dann als Einkommen und heisst ich müsste das schon versteuern?

Wenn du die Bitcoin in irgendwelche Altcoins tradest dann hast du unter Umständen einen Gewinn zwischen Kauf und Verkauf der BTC. Genau das stand dort. Der Kauf ist nicht steuerpflichtig aber der Verkauf ist es. Als Verkauf zählt auch der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung.

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vor 8 Minuten schrieb TeRRy:

Hallo zusammen, heute habe ich follgenden Beitrag gelesen:

 

Die Steuerreform bringt grundlegende Änderungen beim Thema Kryptowährungen. Nicht alles ist für Anleger zum Vorteil

Bei der Besteuerung von Kryptovermögen fallen Österreich wie auch Deutschland weltweit aus der Reihe. Nach einer einjährigen Haltefrist sind Gewinne, die mit Bitcoin und Altcoins wie Ethereum erzielt werden, bei einer Veräußerung nämlich komplett steuerfrei. Ungünstig fällt die Regelung jedoch für diejenigen aus, die aktiv mit Krypto handeln. Tätigt man unter der besagten Jahresfrist einen Gewinn – dazu zählt auch der Tausch in eine andere Kryptowährung –, wird dies als Einkommen gerechnet. Der progressive Steuersatz beläuft sich dabei auf bis zu 55 Prozent.

Bitcoin wird zum Kapitalvermögen

Die geplante Steuerreform macht mit dieser Sonderbehandlung nun Schluss. Aus einem Ministerratsbeschluss vom 6. Oktober (PDF) ist herauszulesen, dass Bitcoin und andere Kryptowährungen künftig wie Kapitalvermögen beziehungsweise Aktien und Fonds behandelt werden sollen. Die Formulierung bleibt diesbezüglich allerdings vage: "Kryptowährungen haben eine faktische Nähe zu Kapitalvermögen entwickelt. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, soll im nationalen Recht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen erfolgen. Die Bestimmung soll in die bestehende Besteuerungssystematik eingebettet werden."

Steuerrechtsexperten gehen davon aus, dass bei der Veräußerung von Krypto damit derselbe Sondersteuersatz von 27,5 Prozent zur Anwendung kommt, wie man es von Wertpapieren kennt. "Da es auch bei Aktien keine Haltefrist gibt, nach deren Ablauf Gewinne komplett steuerfrei sind, würde dies auch bei Kryptowährungen künftig wegfallen", erklärt Florian Wimmer, Gründer des auf Kryptosteuern spezialisierten Start-ups Blockpit, im STANDARD-Interview.

Klare Regeln für Finanzämter

"Für aktive Trader, aber eigentlich den ganzen Markt, wäre diese Regelung, die etwa bereits in Frankreich zur Anwendung kommt, natürlich begrüßenswert", sagt Wimmer. Wichtiger als Haltefrist und Krypto-zu-Krypto-Regelung sei aber ohnehin, dass mit der Reform endlich Klarheit bei der Besteuerung geschaffen werde. "Bisher gab es viel Interpretationsspielraum und bis zu sieben verschiedene Steuerregeln, die bei Krypto-Assets zur Anwendung kamen. Eine Vereinfachung war längst fällig", ist der Blockpit-Gründer überzeugt.

 

Noch nicht kommuniziert wurde aus dem Finanzministerium, wie bereits bestehende Investitionen in Bitcoin und andere Kryptowährungen von den geplanten Änderungen betroffen sind. "Es ist davon auszugehen, dass Altvermögen von der neuen Regelung ausgenommen wird – da wird es auf den Anschaffungstermin ankommen beziehungsweise darauf, welchen Stichtag die Regierung festlegt", erklärt Wimmer.

Spekulation über Stichtag

Denkbar sind auch hier mehrere Szenarien: Tritt das Gesetz mit 1. Jänner 2022 in Kraft, was angesichts des nahen Datums derzeit unrealistisch scheint, würden alle Kryptoinvestitionen, die bis Jahresende getätigt werden, noch in die alte Regelung fallen. Rein rechtlich ist laut Wimmer auch der 6. Oktober 2021, also der Tag, an dem die Absicht im Ministerrat kommuniziert wurde, zulässig. Politisch erscheint dies jedoch als unwahrscheinlich. 

##############################

 

Jetzt habe ich da mal eine Frage zu:

In den Absatz:Tätigt man unter der besagten Jahresfrist einen Gewinn – dazu zählt auch der Tausch in eine andere Kryptowährung –, wird dies als Einkommen gerechnet. Der progressive Steuersatz beläuft sich dabei auf bis zu 55 Prozent.

Sagen wir mal ich kaufe in einem Jahr für 601€ Crypto als Bsp. Bitcoin, zählt das dann als Einkommen und heisst ich müsste das schon versteuern?

Es ist ja so gesehen Einkommen in einer Crypto Währung. 

 

Gruß TeRRy 

Wenn ich richtig rechne, galt 599€ als Steuerfrei. Falls dann die 2€ die Einkommensteuer auslösen sollte, wäre mir befremdlich.

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Beispiel:
Ich kaufe Bitcoin für 600€
 - verkaufe es für 800€ -> 200€ Gewinn, bezahle ich keine Steuern
 - verkaufe ich für 1300€ -> 700€ gewinn, bezahle ich Steuern
 

Also zählt nur der reine Gewinn? 

 

 

Bearbeitet von TeRRy
Korrektur
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vor einer Stunde schrieb TeRRy:

Sagen wir mal ich kaufe in einem Jahr für 601€ Crypto als Bsp. Bitcoin, zählt das dann als Einkommen und heisst ich müsste das schon versteuern?

Es ist ja so gesehen Einkommen in einer Crypto Währung. 

Es heißt "private Veräußerungsgeschäfte" - darunter fallen die "Erträge" aus den Veräußerungen.

Anschaffungen waren noch nie steuerpflichtig.

Eine Anschaffung von Kryptowährungen ist auch kein "Einkommen", denn mit der Anschaffung hast du Euros gegeben und Bitcoin bekommen - die gegebenen Euros hattest du bereits als Einkommen versteuert.

vor einer Stunde schrieb Bitlotcoin:

Wenn ich richtig rechne, galt 599€ als Steuerfrei. Falls dann die 2€ die Einkommensteuer auslösen sollte, wäre mir befremdlich.

Da die Freigrenze bei 600 Euro liegt, führt jeglicher Ertrag oberhalb der Grenze (summiert über das Kalenderjahr) zu einer Steuerpflicht des gesamten Ertrags.

vor einer Stunde schrieb TeRRy:

Beispiel:
Ich kaufe Bitcoin für 600€
 - verkaufe es für 800€ -> 200€ Gewinn, bezahle ich keine Steuern
 - verkaufe ich für 1300€ -> 700€ gewinn, bezahle ich Steuern
 

Also zählt nur der reine Gewinn? 

Korrekt.

vor 57 Minuten schrieb TeRRy:

Ich habe bei Accointing derzeit mein Portfolio. Da kann ich mir den Gewinn unter Leistung anzeigen lassen ist das der Wert an dem ich mich orientieren muss? Also wenn ich da die 601€ erzielt habe muss ich es angeben?

Ja, solange dein Gewinn unter 600 Euro liegt musst du es nicht angeben.

Ich rate dennoch diesen Gewinn anzugeben. Denn falls du im Folgejahr einen höheren Gewinn hast könnte das Finanzamt im Zuge eines Plausi-Checks nachfragen was denn 2021 war. Wenn du dafür die Dokumentation einreichen kannst: Prima. Kannst du es nicht würdest du dir wünschen für 2021 den geringeren Gewinn angegeben zu haben.

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vor 3 Stunden schrieb TeRRy:

Die geplante Steuerreform macht mit dieser Sonderbehandlung nun Schluss. Aus einem Ministerratsbeschluss vom 6. Oktober (PDF) ist herauszulesen, dass Bitcoin und andere Kryptowährungen künftig wie Kapitalvermögen beziehungsweise Aktien und Fonds behandelt werden sollen.

Da und in diesem Thema geht's aber um Österreich, und nicht um Deutschland, wenn ich das richtig verstehe...!?

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Am 7.11.2021 um 17:25 schrieb TeRRy:

Ich habe bei Accointing derzeit mein Portfolio. Da kann ich mir den Gewinn unter Leistung anzeigen lassen ist das der Wert an dem ich mich orientieren muss? Also wenn ich da die 601€ erzielt habe muss ich es angeben? 

@TeRRy Du nutzt den kostenlosen Account bei Accointing? Wenn ja, dann wäre ich sehr vorsichtig, weil:

Die Angabe der Performace / Leistung ist nicht genau (das steht ja auch: "Geschätzte realisierte Gewinne"). Die Angabe ist niedriger als die wirklich realisierten Gewinne!! Das heißt, wenn dort als Beispiel 580,- Euro steht und man sich freut, dass es dann keine Zahlung an den Fiskus geben muss, dann wird man sich wundern, weil der reale Gewinn höher ist, wenn man ein entsprechendes Paket zahlt und den Steuerreport anschaut.

Bei mir (ich habe für Accointing bezahlt), ist der Performance Wert / Leistung 25% unter den tatsächliche realisierten Gewinnen!

Also Achtung!

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  • 2 Wochen später...
Am 9.11.2021 um 10:30 schrieb loglux:

@TeRRy Du nutzt den kostenlosen Account bei Accointing? Wenn ja, dann wäre ich sehr vorsichtig, weil:

Die Angabe der Performace / Leistung ist nicht genau (das steht ja auch: "Geschätzte realisierte Gewinne"). Die Angabe ist niedriger als die wirklich realisierten Gewinne!! Das heißt, wenn dort als Beispiel 580,- Euro steht und man sich freut, dass es dann keine Zahlung an den Fiskus geben muss, dann wird man sich wundern, weil der reale Gewinn höher ist, wenn man ein entsprechendes Paket zahlt und den Steuerreport anschaut.

Bei mir (ich habe für Accointing bezahlt), ist der Performance Wert / Leistung 25% unter den tatsächliche realisierten Gewinnen!

Also Achtung!

Gibt es denn ne Alternative, und wie machst du /ihr das denn? 

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vor 6 Stunden schrieb AGisAbetterCoin:

Wenn du was bei Ebay für 50€ vertickst und 599€ Kryptogewinne machst bist du glaube ich Steuerpflichtig oder?

Wenn das alles Gewinne aus privaten Veräußerungen sind, ja. Nun ist es selten so, dass die alte Schultasche, die man auf eBay verkloppt, einen Gewinn abwirft und man die kürzer als ein Jahr hatte. Wenn man aber eine Briefmarke fur 0,80ct gekauft und dann als Sammlerobjekt nach 2 Monaten für 50€ los wird, jo.

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Noch etwas was mich interessieren würde. Gilt bei dem Kauf-> Verkauf von BTCs  „First In – First Out“ .

Sagen wir mal ich habe einen Altbestand mit höherem Gewinn. Kaufe zusätzlich eine "Trading Position" für ein paar Tage und mache damit 599€ Gewinn.

Muss ich da jetzt den höheren Gewinn des Altbestandes versteuern wenn der unter einem Jahr ist?

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vor 2 Minuten schrieb AGisAbetterCoin:

Noch etwas was mich interessieren würde. Gilt bei dem Kauf-> Verkauf von BTCs  „First In – First Out“ .

Sagen wir mal ich habe einen Altbestand mit höherem Gewinn. Kaufe zusätzlich eine "Trading Position" für ein paar Tage und mache damit 599€ Gewinn.

Muss ich da jetzt den höheren Gewinn des Altbestandes versteuern wenn der unter einem Jahr ist?

Wenn du keine Depot-Trennung (oder Wallet-Trennung) machst, würde ich sagen "Ja".

Du hast 1 BTC seit 2019 auf deiner Hardwarewallet, kaufst gestern im Dip einen weiteren BTC auf Kraken und verkaufst diesen BTC auf Kraken heute wieder mit 500€ Gewinn -> steuerfrei

Du hast 1 BTC seit 2019 auf deiner Hardwarewallet, kaufst gestern im Dip einen weiteren BTC auf Kraken und verkaufst diesen BTC auf Kraken heute wieder mit 800€ Gewinn -> 800€ versteuern

Du hast 1 BTC seit 2019 auf Kraken, kaufst gestern im Dip einen weiteren BTC auf Kraken und verkaufst einen BTC auf Kraken heute wieder -> der BTC von 2019 wird verkauft, Gewinne sind steuerfrei, neue Haltefrist für den BTC den du gestern gekauft hast

Du hast 1 BTC seit Januar 2021 auf Kraken, kaufst gestern im Dip einen weiteren BTC auf Kraken und verkaufst einen BTC auf Kraken heute wieder -> der BTC aus Januar wird verkauft, 20000€ Gewinn muss versteuert werden, neue Haltefrist für den BTC den du gestern gekauft hast

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vor 9 Minuten schrieb AGisAbetterCoin:

Noch etwas was mich interessieren würde. Gilt bei dem Kauf-> Verkauf von BTCs  „First In – First Out“ .

Sagen wir mal ich habe einen Altbestand mit höherem Gewinn. Kaufe zusätzlich eine "Trading Position" für ein paar Tage und mache damit 599€ Gewinn.

Muss ich da jetzt den höheren Gewinn des Altbestandes versteuern wenn der unter einem Jahr ist?

Fall 1:
Dein Altbestand und dein Tradingbestand liegt auf derselben Exchange: -> Ja, denn es gilt FIFO

Fall 2:
Dein Altbestand liegt auf einer separaten Wallet oder einer anderenWallet -> Nein, es gilt Depottrennung 

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