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Müssen Staking Rewards doppelt besteuert werden?


Raven

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Kleines Beispiel zum Thema Staking. Die Zahlen sind hypothetisch.

Ich stake 10.000 Coins und bekomme monatlich 100 Coins Rewards. Ich habe jetzt in einem Video aufgeschnappt, dass man die Coins doppelt besteuern muss. 

Daraus ergeben sich folgende Fragen

1. Stimmt es, dass in dem Moment, wenn man die Rewards bekommt schon das erste mal eine Steuer anfällt?

Dann habe ich den Coin aber ja noch nicht in Dollar, Euro oder anderer Fiat. Wenn ich dann auszahlen möchte ergibt sich die nächste Frage:

2. Stimmt es, dass dann durch den folgenden Trade dieser Rewards in z.B. Dollar die nächste Steuer anfällt?

und als letzte Frage:

3. Fallen die zum Staken benutzen 10.000 Coins auch unter die 10-Jahres-Haltefrist, oder betrifft das nur die Rewards?

Würde mich freuen, wenn jemand Antworten hat.  

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vor 14 Minuten schrieb Raven:

1. Stimmt es, dass in dem Moment, wenn man die Rewards bekommt schon das erste mal eine Steuer anfällt?

Ja

vor 14 Minuten schrieb Raven:

2. Stimmt es, dass dann durch den folgenden Trade dieser Rewards in z.B. Dollar die nächste Steuer anfällt?

Ja

vor 14 Minuten schrieb Raven:

3. Fallen die zum Staken benutzen 10.000 Coins auch unter die 10-Jahres-Haltefrist, oder betrifft das nur die Rewards?

Für die Rewards selbst gilt weiterhin die 1 Jahres Haltefrist. Für das initial eingezahlte Kapital könnte sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern. Aktuell steht der Teil noch nicht endgültig fest.

vor 16 Minuten schrieb Raven:

Ich habe jetzt in einem Video aufgeschnappt, dass man die Coins doppelt besteuern muss. 

Nur zur Sicherheit. Du zahlst zweimal Steuern aber du wirst nicht doppelt besteuert. Beim Verkauf zahlst du nur Steuern auf die Differenz zwischen dem Kurs zu dem du die Coins erhalten und bereits versteuert hast und dem Verkaufspreis.

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Das hat der Skunk sauber beantwortet. 

vor 53 Minuten schrieb Raven:

Dann habe ich den Coin aber ja noch nicht in Dollar, Euro oder anderer Fiat.

Das ist egal. Du hast etwas bekommen, das Wert hat. Wenn du von deinem Arbeitgeber mit einer Rolex beglückt wirst, musst du die auch versteuern. Das ist relativ einfach: Was hat die Rolex gekostet. Bei den Rewards ähnlich: Was hätten die Coins an einer Börse zu dem Zeitpunkt gekostet.

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vor 5 Stunden schrieb Raven:

3. Fallen die zum Staken benutzen 10.000 Coins auch unter die 10-Jahres-Haltefrist, oder betrifft das nur die Rewards?

Wenn die Haltefrist (1 Jahr)  abgelaufen war, bevor das Staken angefangen hat: dann keine Verlängerung der Frist auf 10 Jahre.

Wenn die Haltefrist (1 Jahr) nicht abgelaufen war, bevor das Staken angefangen hat: dann Verlängerung der Frist auf 10 Jahre.

 

Erklärung: Eine abgelaufene Frist kann nicht neu aufleben und sich verlängern. Hier gibt es sogar eine Entscheidung des BVerfG. 

 

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vor 32 Minuten schrieb Drayton:

Wenn die Haltefrist (1 Jahr)  abgelaufen war, bevor das Staken angefangen hat: dann keine Verlängerung der Frist auf 10 Jahre.

Wenn die Haltefrist (1 Jahr) nicht abgelaufen war, bevor das Staken angefangen hat: dann Verlängerung der Frist auf 10 Jahre.

 

Erklärung: Eine abgelaufene Frist kann nicht neu aufleben und sich verlängern. Hier gibt es sogar eine Entscheidung des BVerfG. 

 

Echt? Ich kann mich da an heiße Diskussionen zu erinnern. Inkl. verschiedener Auffassungen. Mein Rechtsempfinden sagt auch, dass es egal ist, wann man anfängt.
Dass es eine abschließende Entscheidung gibt, weiß ich nicht. Ich find's auch gerade nicht, hast du einen Link?

Vielmehr steht da ja, dass "zumindest in einem Kalenderjahr" Einkünfte generiert werden müssten. Das wird so interpretiert, dass wenn die Nutzung <1Jahr war, keine Fristverlängerung anfällt. Wie spielt das zusammen, wenn das Stakingbeginn nach einem Jahr unschädlich ist? Dann wird die Haltefrist ebenfalls erst später als ein Jahr nach Kauf auf die 10 Jahre "hochgesetzt". Beispiel:

  • Kauf Jan 2020
  • Staking ab März 2020
  • Steuerfrei veräußerbar im Januar und Februar 2021
  • Ab März 10 Jahre Haltefrist, also erst im Januar 2030 steuerfrei veräußerbar

Das bricht aber auch mit "kann nicht neu aufleben und sich verlängern". Kommen die 10 Jahre also niemals zum Einsatz?

Vgl. Haufe:

Zitat

Haben andere Wirtschaftsgüter für mindestens ein Jahr als Einkunftsquelle gedient, gilt eine Frist von 10 Jahren (Rz. 52a).

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-23-private-veraeusserungsgeschaefte-3-fristen_idesk_PI42323_HI2095001.html

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vor 1 Minute schrieb fox42:

Echt? Ich kann mich da an heiße Diskussionen zu erinnern. Inkl. verschiedener Auffassungen. Mein Rechtsempfinden sagt auch, dass es egal ist, wann man anfängt.
Dass es eine abschließende Entscheidung gibt, weiß ich nicht. Ich find's auch gerade nicht, hast du einen Link?

 

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vor 2 Minuten schrieb fox42:

Vgl. Haufe:

Zitat

Haben andere Wirtschaftsgüter für mindestens ein Jahr als Einkunftsquelle gedient, gilt eine Frist von 10 Jahren (Rz. 52a).

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/frotschergeurts-estg-23-private-veraeusserungsgeschaefte-3-fristen_idesk_PI42323_HI2095001.html

Die Interpretation von Haufe finde ich übrigens merkwürdig. Das Gesetz sagt: "zumindest in einem Kalenderjahr". Meine Interpretation: In irgendeinem Jahr gab es Einkünfte..

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vor 3 Minuten schrieb Drayton:

 

Ohne zu behaupten, dass die Aussage bzgl Fristverlängerung (bzw. eben nicht) nach Ablauf des einen Jahres falsch ist:

In dem Beschluss geht es um Auswirkungen durch eine Gesetzesänderung. Das ist denke ich nicht übertragbar. Was diskutiert wird sind die Bedingungen einer Fristverlängerung, die innerhalb eines bestehenden Gesetzes definiert sind und nicht, welche Auswirkungen eine Gesetzesänderung auf zurückliegende Sachverhalte haben darf. 

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vor 4 Minuten schrieb fox42:

Ohne zu behaupten, dass die Aussage bzgl Fristverlängerung (bzw. eben nicht) nach Ablauf des einen Jahres falsch ist:

In dem Beschluss geht es um Auswirkungen durch eine Gesetzesänderung. Das ist denke ich nicht übertragbar. Was diskutiert wird sind die Bedingungen einer Fristverlängerung, die innerhalb eines bestehenden Gesetzes definiert sind und nicht, welche Auswirkungen eine Gesetzesänderung auf zurückliegende Sachverhalte haben darf. 

Sehe ich anders. Aus meiner Sicht ist die Entscheidung des BVerfG eindeutig und sehr wohl auf die Haltefrist übertragbar. 

§ 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG: "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt."

Ist diese Frist abgelaufen, kann sie sich nicht verlängern. Das ist aus meiner Sicht eindeutig, darauf kann man als Bürger auch vertrauen und das BVerfG hat das auch bestätigt. Da kann die Finanzverwaltung nicht ankommen und nachträglich die Frist auf 10 Jahre verlängern.

Entscheidend ist natürlich, dass innerhalb des ersten Jahres die Coins einfach gehodlt wurden. 

 

Sofern die Haltefrist nicht schon vor Beginn des Staking/Lending abgelaufen war, verlängert sich die Haltefrist auf 10 Jahre. Das sagt die Finanzverwaltung und das BVerfG hat es bestätigt.

Sofern die Haltefrist schon vor Beginn des Staking/Lending abgelaufen war, verlängert sich die Haltefrist nicht auf 10 Jahre.  Dass sich diese abgelaufene Frist auf 10 Jahre verlängert steht nicht in dem Entwurf und die Entscheidung des BVerfG würde einer Verlängerung widersprechen.

Aus meiner Sicht ist das eindeutig.

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Es wird ja noch komplizierter: 

Die 10 Jahre kommen aus der Immobilienecke.

Dort ist es so, dass man vor Verkauf der vermieten Immobilie diese zwei Jahre lang selbst genutzt haben muss.

Wenn die 10 Jahre Fristverlängerung auf das Kryptogeschäft übernommen werden, muss auch diese 2-Jahresregel übernommen werden.

Bei den Immobilien ist es jedenfalls so, dass eine selbst bewohnte Immobilie nach 4 Jahren steuerfrei verkauft werden darf. Aber wehe man hat im vierten Jahr diese Immobilie vermietet, dann hat sich die Frist auf zehn Jahre verlängert.

Es sei denn man bewohnt diese im 5. und 6. Jahr selber, dann verkürzt sich die Frist wieder.

 

Ich selber übernehme die 10-Jahresregelung auch meine Lendingcoins. Das ist für mich ok.

Aber kann wirklich irgendjemand nachvollziehen ob Coins, die ein Jahr in meiner Wallet liegen irgendwann in den Vorjahren dem Lending dienten?

Hier kommt das "Vollzugsdefizit" ins Spiel: https://www.stern.de/amp/wirtschaft/geld/spekulationssteuer-viele-dumme-und-ein-dreister-3073788.html

Ich zahle nicht nur brav meine Steuern sondern handle im Zweifel "pro Steuergesetzgebung". Das heißt nicht, dass ich zu viel Steuern zahle, sondern dass ich freiwillig darauf achte meine Haltefristen eindeutig zu belegen wenn ich steuerfreie Veräußerungen vornehme.

 

Sich hier an den 10 Jahren aufzureiben bringt doch nix. Wer Klarheit haben will, muss die Urteile abwarten.

Wer nicht abwarten will muss selbst juristisch aktiv werden.

Diskussionen in Foren schaffen da keine Klarheit.

ABER: Wer den BMF-Entwurf zu seinen Gunsten interpretiert, begeht keine Steuerhinterziehung. Es darf nur nichts hinzugedichtet werden was dort nicht drin steht.

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vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Die 10 Jahre kommen aus der Immobilienecke.

Ich verstehe nicht ganz, wieso du den engen Zusammenhang mit Immobilien herstellst. Meinst du, dass historisch die Regelung erst bei den Immobilien zu finden war und später zu den anderen Wirtschaftsgütern hinzugefügt wurde? Im 23 wird ja sehr deutlich zwischen den beiden Arten unterschieden.

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Diskussionen in Foren schaffen da keine Klarheit.

Die einzige Aussage hier, auf die ich mich verlasse XD 

Mal im Ernst: Man sieht, dass die 10 Jahre Thematik nicht so geklärt ist, wie die anderen Fragen des OP. Das kann man jetzt auch hier rauslesen.

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vor 16 Stunden schrieb skunk:

Für die Rewards selbst gilt weiterhin die 1 Jahres Haltefrist. Für das initial eingezahlte Kapital könnte sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern. Aktuell steht der Teil noch nicht endgültig fest.

 

Wirklich? Das ist scheinbar ein Teil, den ich bisher komplett falsch verstanden habe.

In meinem Beispiel: Für die 10.000, die ich gestakt habe, verlängert sich dann wirklich die Haltefrist auf 10 Jahre? Während auf die 100 Rewards dann nur 1 Jahr Haltefrist kommen? Really? Finde ich aus dem Bauch raus komisch, ich dachte es wäre genau andersrum.

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vor 2 Minuten schrieb Raven:

Wirklich? Das ist scheinbar ein Teil, den ich bisher komplett falsch verstanden habe.

In meinem Beispiel: Für die 10.000, die ich gestakt habe, verlängert sich dann wirklich die Haltefrist auf 10 Jahre? Während auf die 100 Rewards dann nur 1 Jahr Haltefrist kommen? Really? Finde ich aus dem Bauch raus komisch, ich dachte es wäre genau andersrum.

Ja wirklich. Die Haltefrist verlängert sich für die Coins auf die die Zinsen gezahlt werden und nicht auf die Zinszahlung. Aus der Ecke kommt das ganze. Du hast die Wahl ob du die Coins einfach nur hälst (1 Jahresfrist) oder ob du die Coins in irgend einer Form arbeiten bzw vermehren lässt. Letzteres wird mit einer 10 Jahresfrist gedankt.

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Danke für die Antworten. Das ist schon alles tricky.

Mal kurz nochmal zu den Steuern auf den Rewards. Nehmen wir mal einfach Zahlen. Sagen wir meine 100 Rewards wären 100 € wert.

Dann zahle ich bei einem Einkommensteuersatz von z.B. 30% in dem Moment wenn ich die Rewards bekomme also 30€, richtig?

Rewards bekommen = 100 - 30% = 70 (fiktiver Gegenwert in dem Moment 70€)

Wenn ich die 70 Coins dann noch in Fiat trade kommen dann nochmal 30% drauf, ja?

Trade in Fiat = 70 -  30% = 49 (also bei unserer Rechnung 49€).

Ist das so richtig? 

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vor 10 Minuten schrieb Raven:

Rewards bekommen = 100 - 30% = 70 (fiktiver Gegenwert in dem Moment 70€)

Wenn ich die 70 Coins dann noch in Fiat trade kommen dann nochmal 30% drauf, ja?

Neee.

Du gibst am Ende des Jahres an, du hast Staling Coins im Wert von 100€ erhalten. Darauf zahlst du dann die Einkommensteuer (je nach persönlichem Steuersatz). Wenn du die jetzt gegen Fiat veräußerst, nimmst du einen Anschaffungspreis von 100€ an und musst nur versteuern, wenn du mehr dafür bekommst. zB Wertsteigerung auf 150€. Dann versteuert du die 50€ als Kursgewinn aus privaten Veräußerungen ebenfalls mit dem persönlichen Steuersatz.

Wenn es bei den 100€ Wert bleibt, zahlst du dann nichts mehr.

Bearbeitet von fox42
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Gerade eben schrieb fox42:

Ich verstehe nicht ganz, wieso du den engen Zusammenhang mit Immobilien herstellst. Meinst du, dass historisch die Regelung erst bei den Immobilien zu finden war und später zu den anderen Wirtschaftsgütern hinzugefügt wurde? Im 23 wird ja sehr deutlich zwischen den beiden Arten unterschieden.

Ja, genau das meine ich.

https://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Veräußerungsgeschäft

.... mit dem "Steuerentlastungsgesetzes 1999" wurde das eingeführt um die wilden Immobilienspekulationen zu reduzieren und als Staat mehr Steuereinnahmen zu generieren um andere Bevölkerungsgruppen steuerlich zu entlasten.

Daher wurde diese generelle Formulierung gewählt: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;" (https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html) Dabei ist natürlich anzumerken, dass sich "Satz 1" ausschließlich auf Immobilien bezieht.

Da diese 10 Jahre nun in den BMF-Entwurf (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-06-17-est-kryptowaehrungen.pdf?__blob=publicationFile&v=3) übernommen wurden ist der Bezug zu den Immobilien sehr "naheliegend".

Insbesondere die Wortgleichheit "zumindest in einem Kalenderjahr" lässt sogar keine anderen Schlüsse darauf zu.

 

Die gesetzlichen Regelungen sind oft sehr einfach.

Kompliziert wird es erst dann wenn sich jeder diese einfachen Texte möglichst kompliziert zurechtbastelt und reininterpretiert was er gern darin lesen würde.

Auch dieses Beispiel ist super einfach:

vor einer Stunde schrieb Raven:

Danke für die Antworten. Das ist schon alles tricky.

Mal kurz nochmal zu den Steuern auf den Rewards. Nehmen wir mal einfach Zahlen. Sagen wir meine 100 Rewards wären 100 € wert.

Dann zahle ich bei einem Einkommensteuersatz von z.B. 30% in dem Moment wenn ich die Rewards bekomme also 30€, richtig?

Rewards bekommen = 100 - 30% = 70 (fiktiver Gegenwert in dem Moment 70€)

Wenn ich die 70 Coins dann noch in Fiat trade kommen dann nochmal 30% drauf, ja?

Trade in Fiat = 70 -  30% = 49 (also bei unserer Rechnung 49€).

Ist das so richtig? 

Da ist überhaupt nix tricky dran.

Du packst 10.000 COIN zum Gegenwert von 10.000 EURO in das Staking.

=> diese 10.000 COIN sind dann erst nach 10 Jahren steuerfrei veräußerbar.
... wenn diese 10.000 COIN nach zwei Jahren 15.000 Euro wert sind, dann sind die 5.000 Euro Gewinn zum persönlichen Steuersatz zu versteuern.
... wenn diese 10.000 COIN nach zwei Jahren 5.000 Euro wert sind, dann können 5.000 Euro Verlust mit Gewinnen aus "pers. Veräußerungsgeschäften" verrechnet werden.

Du erhältst nun in einem Jahr 100 COIN als Reward.
Im Juni 50 COIN zum Gegenwert von 25 Euro (weil der Kurs gefallen ist) und im Dezember 50 COIN im Gegenwert von 100 Euro (weil der Kurs gestiegen ist.

=> Du hast nun 25+100 Euro als "Einnahmen" zu versteuern. Auch Anlage SO, Abschnitt "Leistungen", aber da das keine "privaten Veräußerungsgeschäfte" sind, kann dort kein Verlust gegengerechnet werden - auch logisch, das sind ja unterschiedliche Töpfe (Leistungen nach §22 EStG und private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG.).

Mit dieser "Einkommensversteuerung" hast du diese "Vermögenswerte" sauber in deinem Bestand eingebucht.

Nun zeigt dein Bestand zwei Anschaffungen:
Juni: 50 COIN zum Anschaffungspreis von 25 Euro
Dezember: 50 COIN zum Anschaffungspreis von 100 Euro

Im August des Folgejahres verkaufst du nun 100 COIN zum Gegenwert von 300 Euro

=> Die 50 COIN aus Juni des Vorjahres kannst du steuerfrei veräußern. Du hast als 1/2 von 300 = 150 minus 25 => 125 Euro steuerfreien Gewinn gemacht.
=> Die 50 COIN aus Dezember des Vorjahres sind nicht steuerfrei, da unterjährig veräußert. Du versteuerst 1/2 von 300 = 150 minus 100 => 50 Euro steuerpflichtiger Gewinn.

Wenn du sonst keine weiteren Veräußerungsgewinne gemacht hast, dann liegen diese 50 Euro unter der Freigrenze von 600 Euro, du zahlst also keine Steuern auf deine Einnahmen aus den "privaten Veräußerungsgeschäften".

 

Steuern spart wer Steuern plant!

Umso größer die Beträge werden desto wichtiger ist, dass man diesen einen §23 EStG verstanden hat. Es ist nur ein einziger Paragraph ... und dann noch §22 EStG, aber der ist noch einfacher.


 

  • Confused 1
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ich hoffe alles simple ist damit für Fragende erklärt, nun noch zu einem Punkt der Staking/Lending steuerlich noch problematischer in Deutschland macht:

Falls die Rewards vom Anbieter/Wallet einfach in denselben Pool geworfen werden, wie verliehenen/gestakeden Coins und somit eine Depottrennung nicht mehr möglich ist:
Dann bekommt man zwar schön den Zinseszins Effekt, weil die Rewards dann auch direkt Zinsen generieren, doch dadurch fallen die Rewards natürlich auch unter die 10 Jahre Haltefrist. Auch hier gilt laut BMF Entwurf FIFO. Hat man also am Anfang 10.000 Coins und bekommt jedes Jahr 1000 Coins Rewards, welche man um die Steuern zahlen zu können jedes Jahr komplett verkauft (nur die Rewards), dann hat man am Ende wegen FIFO eigentlich seine initialen Coins verkauft und die übriggebliebenen 10k Coins sind eigentlich die Rewards. Das heißt die Coins sind trotz Ablauf der 10 Jahre dann NICHT steuerfrei, sondern werden es erst nach dem 11ten, 12ten usw in 1000er Schritten werden. Auch auf die Steuerlast hat FIFO Auswirkungen, denn der Gewinn ist ja Anschaffungswert-Veräußerungswert. Wenn der Anschaffungswert der verliehenden/gestakeden also stark von den der Rewards abweicht, was bei der Volatilität wahrscheinlich ist, dann entstehen nochmal andere Steuersummen, von steigendenen Kursen ausgehen, also Höhere.

In Summe komme ich einfach zu dem Schluss, dass es steuerlich viel zu gefährlich ist in Deutschland Staking/Lending mit Kryptos zu betreiben. Ich halte mich da lieber an Fiat Lending oder Stablecoins (da hat man zumindest kein Kursrisiko und die Haltefrist ist wegen des stabilen Kurses auch egal. Doch auf Stablecoin-Zinsen zahlt man mehr Steuern (Einkommenstsuer) als auf Fiat Zinsen (25% Kapitalertragssteuer)).
In Österreich gibt es für 2022 ein paar gute Ansätze für die Besteuerung von Staking (Eingang 0€, bei Verkauf voll versteuern), doch aus unerklärlichen Gründen gilt das nur für das halbe Angebot des Stakings und garnicht für Lending, ziemlich merkwürdig.

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vor 11 Stunden schrieb Jokin:

Sich hier an den 10 Jahren aufzureiben bringt doch nix. Wer Klarheit haben will, muss die Urteile abwarten.

Wer nicht abwarten will muss selbst juristisch aktiv werden.

Diskussionen in Foren schaffen da keine Klarheit.

ABER: Wer den BMF-Entwurf zu seinen Gunsten interpretiert, begeht keine Steuerhinterziehung. Es darf nur nichts hinzugedichtet werden was dort nicht drin steht.

Die Diskussion existiert eigentlich nur in Foren. Tatsächlich ist die Frage mit der Frist gar nicht neu. Es ist seit Jahren geregelt, dass sich die Frist auf 10 Jahre verlängert. Aber eben VERLÄNGERT! Ist ein Frist abgelaufen, kann sie sich nicht mehr verlängern. Das ist im Gesetz klar geregelt, von der Rechtsprechung bestätigt und der Entwurf erwähnt an keiner Stelle, dass eine abgelaufene Frist neu aufleben würde. Es geht immer nur um die VERLÄNGERUNG. 

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vor 3 Minuten schrieb Drayton:

Die Diskussion existiert eigentlich nur in Foren. Tatsächlich ist die Frage mit der Frist gar nicht neu. Es ist seit Jahren geregelt, dass sich die Frist auf 10 Jahre verlängert. Aber eben VERLÄNGERT! Ist ein Frist abgelaufen, kann sie sich nicht mehr verlängern. Das ist im Gesetz klar geregelt, von der Rechtsprechung bestätigt und der Entwurf erwähnt an keiner Stelle, dass eine abgelaufene Frist neu aufleben würde. Es geht immer nur um die VERLÄNGERUNG. 

wurde ja schon von crawler verlinkt. Sofern die Quelle seriös ist, also wirklich das BMF, ists egal ob 1 jahr bereits rum ist oder nicht, es geht auf 10 Jahre.
Natürlich kann man dagegen klagen, aber Finanzämter werden sich erstmal da nach richten und jeder kämpft bei so einer Klage (leider) alleine nur für sich.

Zitat

Eine Unklarheit wurde aus dem Weg geräumt, allerdings zuungunsten der Krypto-Holder: Wer Staking mit bereits steuerfreien Coins betreibt, unterliegt zukünftig ebenfalls der Zehnjahresfrist.

Das fertige BMF Schreiben kommt ja irgendwann noch, ich gehe davon aus, dass dies dann auch darin Erwähnung findet.

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vor 15 Minuten schrieb Serpens66:

wurde ja schon von crawler verlinkt. Sofern die Quelle seriös ist, also wirklich das BMF, ists egal ob 1 jahr bereits rum ist oder nicht, es geht auf 10 Jahre.

Also die Aussage in dem Text ist: "Wer Staking mit bereits steuerfreien Coins betreibt, unterliegt zukünftig ebenfalls der Zehnjahresfrist." D.h. steuerfreie Coins werden plötzlich wieder steuerpflichtig. Genau das hat das BVerfG ausgeschlossen. Nicht mal der BFH kann das ändern. Für mich ist die Sache absolut eindeutig.

EDIT: Im Entwurf war davon gar nicht die Rede, dass eine bereits abgelaufene Frist neu auflebt. Es ging immer nur um die Verlängerung. Und selbst wenn es hierzu eine Gesetzesänderung geben würden, dann würde die Regelung erst nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten. Auch hierzu ist die Entscheidung des BVerfG eindeutig. 

Hier gibt es aus meiner Sicht nur ein Missverständnis bei der Berechnung und Formulierung (das aber nur in Medien und Foren, nicht in dem Entwurf, Gesetz oder Rechtsprechung):

Coins gekauft und innerhalb von 12 Monaten nach Kauf ins Lending/Staking, während des Lending/Staking laufen die 12 Monate ab, diese Coins werden steuerfrei, aber weil sie im Staking/Lending sind, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre. Das ist richtig, so steht es im Gesetz, im Entwurf und BVerfG hat es bestätigt. Insofern könnte ein juristischer Laie sagen, dass auch steuerfreie Coins der 10 Jahresfrist unterliegen. ABER: Tatsächlich waren diese vor dem Staking/Lendig gar nicht steuerfrei, weil die 1-Jahr-Frist erst während des Lending/Staking abgelaufen ist. D.h. steuerrechtlich ist diese Frist gar nicht abgelaufen, es sind lediglich 12 Monate vergangenen. Davon ist die Rede in den Medien und Foren.

Bei Coins, die aber länger als 12 Monate gehalten wurden, ist die 1-Jahr-Frist steuerrechtlich tatsächlich abgelaufen. Diese Frist verlängert sich also nicht mehr. Über ein neues Aufleben einer Frist steht nix im Entwurf, im Gesetz ist es klar geregelt und auch durch BVerfG bestätigt.   

 

 

Bearbeitet von Drayton
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vor 11 Stunden schrieb crawler:

Im 4. Absatz findet sich ein Hinweis zur Steuerfreiheit und zum Wiederaufleben von eigentlich schon steuerfreien Coins:

https://www.btc-echo.de/news/bmf-zeigt-sich-beim-krypto-steuerentwurf-uneinsichtig-124415/ 

Da lebt nix auf.

vor 21 Minuten schrieb Drayton:

Ist ein Frist abgelaufen, kann sie sich nicht mehr verlängern. Das ist im Gesetz klar geregelt, von der Rechtsprechung bestätigt und der Entwurf erwähnt an keiner Stelle, dass eine abgelaufene Frist neu aufleben würde.

Da lebt wirklich nix auf.

Die Begründung ist total einfach:

Erst zum Zeitpunkt der Veräußerung wird festgestellt ob die Veräußerung steuerrelevant ist oder nicht.

Wird ein Coin nach fünf Jahren veräußert, stellt sich die Frage ob er zu irgendeinem Zeitpunkt genutzt wurde um Einkünfte daraus zu erwirtschaften.

Wenn ja, dann ist der Zeitpunkt völlig egal wann die Einkünfte daraus erzielt wurden.

Da hat man den Coin schon neun Jahre und packt ihn dann einen Tag ins Lending und zack wird die Veräußerung steuerrelevant.

Gerade für Shitcointrader ist das mehr Segen als Fluch, denn wenn ein Coin nach drei Jahren aus seinem tiefroten Bereich nicht mehr herauskommt: Zack, ab ins Lending damit - und wenn man ihn nur seinem Kumpel mal ausleiht und 'nen Kaugummi als Dankeschön erhält: Das Finanzamt wird durch diesen ganz legalen(!!) Steuertrick am Kursverlust beteiligt.

 

Überhaupt verstehe ich die Aufregung nicht. Wer steuerfreie Coins ins Lending stecken will, tütet vorher durch eine Veräußerung die Gewinne ein und kauft dann neue Coins um diese ins Lending zu stecken.

 

Es wäre ganz wunderbar wenn mehr Menschen nach Lösungen suchen würden - nicht nach Problemen.

Oder einfach die geltenden Gesetze zu seinen Gunsten nutzen.

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vor 4 Minuten schrieb Jokin:

Da lebt wirklich nix auf.

Die Begründung ist total einfach:

Erst zum Zeitpunkt der Veräußerung wird festgestellt ob die Veräußerung steuerrelevant ist oder nicht.

Nein. Das ist juristisch in diesem Zusammenhang falsch. Denn wenn ein Coin heute steuerfrei ist und steuerfrei veräußert werden kann, dann kann er auch später steuerfrei veräußert werden. Eine im nahhinein geänderte steuerrechtliche Behandlung hat das BVerfG gerade ausgeschlossen. Das ist der Vertrauensschutz! 

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vor 6 Minuten schrieb Drayton:

Nein. Das ist juristisch in diesem Zusammenhang falsch. Denn wenn ein Coin heute steuerfrei ist und steuerfrei veräußert werden kann, dann kann er auch später steuerfrei veräußert werden. Eine im nahhinein geänderte steuerrechtliche Behandlung hat das BVerfG gerade ausgeschlossen. Das ist der Vertrauensschutz! 

Das Urteil bezieht sich auf die Friständerung im Zuge einer Gesetzesänderung?

Ja, da hast du natürlich recht.

Es geht jedoch um die Ermittlung der Steuerfreiheit zum Zeitpunkt der Veräußerung OHNE Gesetzesänderung.

Und sorry, da hast du unrecht.

Siehe auch hier wieder in der Immobilienbranche. Wenn du deine Eigentumswohnung drei Jahre selbst bewohnst, kannst du deine Immobilie steuerfrei verkaufen. Entscheidest du dich jedoch anstatt des Verkaufs für die Vermietung ist die Steuerfreiheit hinfällig, denn wenn du nun nach 5 Jahren verkaufst, dann ist die Vermietung ausschlaggebend und deshalb ist eine Veräußerung erst nach zehn Jahren steuerfrei.

Oder du bewohnst die Wohnung im Jahr 6 und sieben wieder selber, dann kannste vorzeitig steuerfrei verkaufen.

 

Wie gesagt: Die Steuerfreiheit wird zum Zeitpunkt der Veräußerung festgestellt.

Und wie du schon richtig angemerkt hast gilt zur Feststellung der Steuerfreiheit der Gesetzestext, der zum Zeitpunkt der Anschaffung galt. Das ist der "Bestandsschutz", der erst nach xx Jahren aufgehoben werden kann.

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vor 28 Minuten schrieb Jokin:

Das Urteil bezieht sich auf die Friständerung im Zuge einer Gesetzesänderung?

Ja, da hast du natürlich recht.

Es geht jedoch um die Ermittlung der Steuerfreiheit zum Zeitpunkt der Veräußerung OHNE Gesetzesänderung.

Und sorry, da hast du unrecht.

Siehe auch hier wieder in der Immobilienbranche. Wenn du deine Eigentumswohnung drei Jahre selbst bewohnst, kannst du deine Immobilie steuerfrei verkaufen. Entscheidest du dich jedoch anstatt des Verkaufs für die Vermietung ist die Steuerfreiheit hinfällig, denn wenn du nun nach 5 Jahren verkaufst, dann ist die Vermietung ausschlaggebend und deshalb ist eine Veräußerung erst nach zehn Jahren steuerfrei.

Oder du bewohnst die Wohnung im Jahr 6 und sieben wieder selber, dann kannste vorzeitig steuerfrei verkaufen.

 

Wie gesagt: Die Steuerfreiheit wird zum Zeitpunkt der Veräußerung festgestellt.

Und wie du schon richtig angemerkt hast gilt zur Feststellung der Steuerfreiheit der Gesetzestext, der zum Zeitpunkt der Anschaffung galt. Das ist der "Bestandsschutz", der erst nach xx Jahren aufgehoben werden kann.

Ne, absolut nicht.

Bei Immobilien beträgt die Frist 10 Jahre. Ist diese Frist - wie die 1-Jahres-Frist bei Krypto - abgelaufen, ist die Immobilie steuerfrei und ich kann die Immobilie dann vermieten und dennoch jederzeit steuerfrei verkaufen. 

Dein Beispiel bezieht sich auf einen Spezialfall der Eigennutzung. Wodurch die 10 Jahres-Frist !!VERKÜRZT!! werden kann unter bestimmten Voraussetzungen.

Diese beiden Fälle sind juristisch was völlig anderes! 

Im Übrigen sind deine Ausführungen zur "Friständerung mit/ohne Gesetzesänderung" und "Bestandschutz" nicht korrekt. Lies dir die Entscheidung des BVerfG durch und schau auch, was Entscheidungen des BVerfG überhaupt sind. 

Und auch deine Aussage, "Die Steuerfreiheit wird zum Zeitpunkt der Veräußerung festgestellt." ist in diesem Zusammenhang "falsch". 

Bearbeitet von Drayton
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