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ap7fxm

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Alle Inhalte von ap7fxm

  1. Danke für eure Hinweise/Kommentare, sehe ich letztlich alles ähnlich. Hier noch der Link zum Ministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-05-24-Gesetz-4-EU-Geldwaescherichtlinie/0-Gesetz.html, dort findet man auch den Entwurf. Jain. Referentenentwurf ist ein wesentlicher Meilenstein und zeigt, dass da was kommt. Und "Die Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates1) (im Folgenden: Änderungsrichtlinie) ist von den Mitgliedstaaten bis zum 10. Januar 2020 umzusetzen.", das kann sich natürlich verzögern. Solange man auch weiterhin ausländische Börsen nutzen darf und nicht auf die "Zwangsnutzung" regulierter (nationaler) Anbieter angewiesen ist. Was die Besteuerung angeht, da müsste sicherlich auch das Einkommenssteuergesetz geändert bzw. um Kryptos erweitert werden, dazu habe ich bislang aber nix gesehen/gehört/gelesen.
  2. Es gibt einen Referenten-Entwurf, dass Kryptos zukünftig als Finanzinstrumente behandelt werden (https://www.coinkurier.de/eilmeldung-gesetzesentwurf-bundesregierung-will-bafin-anweisen-bitcoin-btc-als-finanzinstrument-einzustufen/; siehe auch Prognose-Thread). Laut Artikel müssten Börsenbetreiber (wohl auch bitcoin.de) dann von der BaFin eine Genehmigung einholen. Weiterführend ist auch spannend: https://linklaters.de/fileadmin/user_upload/Interview_Dr._Christian_Storck_und_Dr._Florian_Reul.pdf Welche Auswirkungen hätte der Gesetzentwurf für uns normale Marktteilnehmer? Insb. relevant: würde die Besteuerung dann mittels Abgeltungssteuer erfolgen (müssen)?
  3. @Serpens66 bin ich mir nicht sicher. Evtl. hat er Express-Kauf-Kompakt benutzt, das nutze ich zwar selber nicht und es wäre auch spontan nicht ersichtlich wie es dabei zu dem Fehler kommen konnte, aber es wäre in jedem Fall wünschenswert wenn derartig schlechte Geschäfte/Wucher gar nicht erst möglich wären.
  4. @Serpens66 ne, die Box ist nicht neu, hatte ich neulich auch schon in einem anderen Thread gepostet (https://coinforum.de/topic/16596-%C3%A4nderung-des-wertes-anzahl-bitcoin-cash-g%C3%BCnstigere-werte/) und mich wegen der verbuggten Implementierung bzw. unglücklichen Formulierung gewundert. Die Box wird offenbar auch angezeigt wenn z.B. der Spread zu groß ist - gestern bspw. auch bei BTG.
  5. Bitcoin.de? Wie lange ist die Zahlung her? Ggf. AGBs lesen (§15 Nr. 9-10; analog §16) und bitcoin.de bitten, dass entsprechende Verfahren einzuleiten.
  6. Mittelwert halte ich für falsch. Der Käufer sollte keine finanziellen Schaden vom Geschäft haben - nicht mehr und nicht weniger. Der finanzielle Schaden ergibt sich aus der Differenz zwischen tatsächlichem Wert zu Kaufdatum und Wert zu einem gemeinsam festgelegten Verkaufs- bzw. Rückkaufsdatum [Edit: und natürlich dem tatsächlichen gezahlten Kaufpreis]; und ist ggf. sogar zum Vorteil des Verkäufers (hier: nilus). Anwaltskosten kann man wieder diskutieren, aber aus meiner Sicht sollte die eher der Käufer tragen (weil er sich sittenwidrig und gegen Treu und Glauben verhalten hat und sich nicht ohne Anwalt hat einigen wollen). Zur Not Anwaltskosten 50/50.
  7. Das kann man so oder so sehen. Man kann argumentieren, dass er solche Angebote einstellt und darauf hofft, dass die Preise (deutlich) steigen und dann ein anderer Teilnehmer einen Fehler macht. Sinken die Preise, würde er das Angebot entfernen. Daraus kann man eine Masche machen. Ob der Käufer dies getan hat, kann ich natürlich nur mutmaßen. Der Verkäufer ist aufgrund seines Fehlers zu Schadensersatz verpflichtet. Dies ist keine Rechtsberatung.
  8. @nilus eine Anregung, die du mal mit deinem Anwalt diskutieren solltest: § 242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben). Bisher war ich davon ausgegangen, dass du das Angebot eingestellt hattest und der User (bzw. sein Bot) das Angebot angenommen hatte. Wenn der User hingegen das Angebot vor langer Zeit eingestellt hatte und, jetzt wird es wichtig, er offenbar nur darauf hofft, dass ein anderer User einen Fehler macht, dann ist das ein Ansatzpunkt. Beim Nachweis kann dir ggf. @matthias.linden helfen. Dies ist, wer hätte es gedacht, keine Rechtsberatung (ich bin -kein- Anwalt o.ä.). Und ein Tipp an den "anderen User" (der hier bestimmt mitliest): einigt euch vernünftig ohne Anwalt etc. Die Risiken sind für beide Seiten erheblich, denn deine Motivation und äußerst zweifelhaftes Vorgehen sind mehr als offensichtlich. Mit der Aktion füttert ihr nur Anwälte und belastet die Gerichte. Auch dies ist keine Rechtsberatung. @Christoph Bergmann kann man die maximal Gültigkeitsdauer der Angebote nicht deutlich reduzieren (z.B. auf eine Woche)? Ich fand die lange Dauer nie glücklich, denn es kommt genau so ein Zirkus dabei raus. Und dass die API wichtiger ist als eine lange Angebotsdauer erkennt ihr an DASH/BTC und GNT/BTC.
  9. Der Verkäufer bestätigt* den Preis. Folglich wird es mit Erklärungsirrtum (besser bekannt "vertippt" bzw. "Schreibfehler") dann schon schwieriger. Zumal: 15119,-€ geteilt durch 5,81 = ~2600. Ein einfacher Tippfehler ist das zu den gewollten 10250 aus Laiensicht nicht. Wie gesagt: kann man als Irrtum sehen, muss es aber nicht. *Ob die Implementierung von bitcoin.de als Bestätigung des Preises durchgeht oder nicht, ist natürlich auch ein Punkt. Meine Hinweise sind immer noch keine Rechtsberatung.
  10. Did you try Websocket? I guess you do not need an API-Key for this.
  11. Die Betonung liegt auf -könnte-. Das "der/die/divers" TE einen Fehler gemacht hat ist offensichtlich und ich hoffe es findet sich eine Lösung. ABER: TE gibt auf der Marktplatz-Seite ein Angebot ein und bestätigt dies nochmal auf der nachfolgenden Seite (mit weiteren Details). Das kann als Irrtum durchgehen, muss es aber nicht. Viel Erfolg. Dies ist keine Rechtsberatung.
  12. Kommt auf die Höhe an. Bis 20k€ sollten Diebstahl und Raubüberfall, nach meinem bescheidenen Wissen, häufig mit enthalten sein - auch ohne besondere Sicherungsmaßnahmen. Wenn es mehr wird, dann wird (a) die Prämie höher und (b) kommen Tresor & Co ins Spiel. Aber: ein Blick in die eigene Versicherungspolice ersetzt "Raten durch Wissen".
  13. Genau. Google ist dein Freund. 😉 Sagt wer und warum? Ja, es gibt in der normalen Hausratversicherung Höchstgrenzen und ggf. gesonderte Vorschriften (z.B. verankerter Tresor) um die Höchstsumme zu erhöhen. Details finden sich in den Vertragsbedingungen. Seit wann mündet ein Raubüberfall zwangsläufig im Tod? Wenn dich jemand bedroht, rückst du alles raus und holst es dir von deiner Versicherung wieder. Ich sage auch nicht, dass man seine Werte im Haushalt aufbewahren muss oder sollte. Alle Methoden haben Vor- und Nachteile. Daher gilt wie bei Anlagen: streuen, streuen, streuen. Hinzu kommen Kreativität und Verschwiegenheit. Und zu guter Letzt: die für sich passende Wahl treffen.
  14. Praktisch nennt man das Raubüberfall, der typischerweise von der Versicherung abgedeckt wird. Ob die Summe gedeckelt ist und welche Besonderheiten es gibt, ist mir unbekannt.
  15. Das ist das schöne an Alzheimer: du vergisst erst die kurzfristigen kleinen Dinge des Lebens. Erst danach kommen die weit zurückliegenden Geschehnisse.
  16. Nicht vergessen: der beste "Wertspeicher" ist => ausgeben und Spaß haben. Die Erinnerung bleibt (meist) ein Leben lang.
  17. Muss man mit Bedacht machen. Wenn man einen abschließbaren Schrank für seine eigenen Sachen hat, dann darf dort (zumindest in größeren Firmen) ohne Aufsicht und diverser Zustimmungen keiner ran. ABER: ich habe es schon erlebt, dass ein verschließbarer Schrank von einer Umzugsfirma irrtümlich entfernt wurde - das Ding ist nie wieder aufgetaucht... (war aber nichts wertvolles drin) Ich würde bei der Wertaufbewarhung unterscheiden: kurzfristig (für "in der Krise") und langfristig (für "danach"). Kurzfristig brauchst du kleinere Einheiten, langfristig sind "Wert-Klumpen" (insb. bei Gold) vorteilhafter bzw. weniger teuer. Hm, weiß nicht. Wenn ich ein paar Mille hätte, und die Wertimmobilie nicht bereits selber alle anderen "Wertteile" bei weitem übersteigt, dann ist ein kleiner(?!) Wertbestandteil auf dem eigenen Grundstück durchaus denkbar (sofern es entsprechend versichert ist). Korrekt. Kleine Ergänzung/Präzisierung: ich würde, abhängig vom Vermögen, auch geopolitisch streuen. Viele Vermögende in Krisenländern investieren z.B.in großen Städten (London, Vancouver, etc. etc.), wo sie zur Not selber leben würden - auch wenn das dann Immobilien und keine Krpytos/Gold sind. 😉
  18. Nö, der Thread verdeutlicht sehr deutlich, dass sich die Marktteilnehmer an den vorgebenen Handelsablauf halten sollten.
  19. Na, das könnte man den Käufern in diesem Thread durchaus vorwerfen... Nein. Zumindest nicht, wenn der Käufer zahlt und die Zahlung fristgerecht auf bitcoin.de als angewiesen markiert. Bitcoin.de wird dann als Treuhänder den Käufer schützen und die Coins freigeben. Der genaue Ablauf ist in den AGBs beschrieben.
  20. Hattest du denn deinen Kauf bezahlt? Falls ja, wie kommt der Verkäufer dann auf die Idee von dir jetzt (erneut) Geld zu verlangen?
  21. Wenn ein Partner dafür verantwortlich ist, reiche ich die weiter oder, in Abhängigkeit davon was vorgefallen ist, versuche ich eine einvernehmliche Lösung für alle zu finden. Edit: selbstverständlich gibt es mit dem Partner entsprechende Vertragsklauseln.
  22. Versprochen? Habe ich dein Indianer-Ehrenwort? Desweiteren: begreif du es doch einfach. Mir geht es nicht darum ob der Fehler durch Bitcoin.de oder Fidor verursacht wurde, sondern darum dass der Fehler bei der Nutzung von Bitcoin.de vorkam und die Nutzer in die Röhre schauten. Das kann zukünftig wieder passieren. Mehr will ich nicht sagen und alles andere was du ablässt basiert auf purem Missverständnis oder ist Ablenkung deinerseits. Ich kann mich im Geschäftsleben gegenüber Kunden nicht zurücklehnen, nur weil der Fehler bei einem Partner aufgetreten ist. Also machen kann man das schon, aber man darf dann nicht erwarten, dass die Kunden sind.
  23. Komisch, werben sie nicht mit Sicherheit und treuhänderischen Funktion? (u.a. in den AGBs) Darf man da keine Verantwortung für die Vorgänge auf der eigenen Plattform erwarten? Wer sagt denn, dass ich nicht verstehe? Also, außer dir? Welcher Kampf? Ich mache ausschließlich auf gewisse Dinge aufmerksam. Achso, hattest du nicht geschrieben, dass sie im Schadensfall erstatten? Ich kann das nicht erkennen und auch deine Argumentation ist ja mittlerweile, dass sie eigentlich für nichts verantwortlich sind.
  24. Sorry, aber was ist denn das für eine schlechte Logik? Kläre nicht auf und schon ist man nicht mehr verantwortlich? Lasse durch Partner arbeiten und schon ist man gegenüber dem Kunden auf der eigenen Plattform nicht mehr verantwortlich? Rechtlich mag vielleicht keine Verantwortung bestehen, aber nun ja. Das sehe ich anders. Es ist bei der Nutzung von bitcoin.de zu einem Fehler gekommen, der entweder durch bitcoin.de oder dessen Partner Fidor verursacht wurde. Zwar liegt die Pflicht beim Käufer zu zahlen, aber die treuhänderische Funktion von bitcoin.de soll ja genau eine Schutzfunktion für den Kunden gewährleisten.
  25. @Jokin bei der Nutzung von bitoin.de wurde nicht freiwillig entschädigt. Das muss man dann auch für zukünftige Ereignisse befürchten, egal ob Hack oder sporadischer Fehler. Der Haftungsausschluss macht es nicht besser. Warum? Wenn die verursachende/beschuldigte Seite an einer Aufklärung interessiert wäre, dann würden sich ich im Zweifel weitere Schritte erübrigen. -DAS-, also das Interesse an Aufklärung etc., wäre gutes Verhalten und könnte viel Unheil ersparen. Ergänzend: es ist dabei nicht notwendig, ob die direkt Betroffenen eine Aufklärung wollen oder nicht. Die Dinge richtiger darzustellen und damit den TE sowie sonstigen Lesern ein besseres Bild zu geben.
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