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ap7fxm

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Alle Inhalte von ap7fxm

  1. Verrätst du uns auch welche App? 🤔
  2. Laut www.bundesanzeiger.de lag dieser im Jahr 2017 bei MINUS 98Mio€.
  3. Ich konnte auch einen Tag lang nicht überweisen. Das Problem war am nächsten Morgen von alleine wieder weg. Kurze freundliche Nachricht an den Verkäufer und das Thema war erledigt. @wernerwilli: hast du den Käufer angeschrieben? Wenn das nichts bringt, dann lies dir mal die AGBs von bitcoin.de durch und leite ein entsprechendes Verfahren ein. Siehe die Paragraphen 15 und 16, jeweils ab dem Punkt 8. Das dauert garantiert keine Wochen, nur musst du dich schon drum kümmern anstatt unqualifiziert zu meckern.
  4. Hast du den BCH-Thread ab https://coinforum.de/topic/6836-bitcoin-cash-bch/page/14/ gelesen? Da stehen die wichtigsten Sicherheits-Mechanismen drin, so dass auch bei Fehlern nix schief geht. Aktuell würde ich wie folgt vorgehen: ein Wallet suchen dass BCH-ABC unterstützt ein Wallet dass BCH-SV unterstützt Dann Option 1: BCH-ABC von der bisherigen Adresse auf eine neue Adresse schicken, von der du den privaten Schlüssel hast (kann die selbe Wallet sein). Dann ein paar Bestätigungen abwarten Wurde die Transaktion auf BCH-SV nicht(!) durchgeführt sieht das schon mal gut aus. Dann SV auf eine andere(!) neue(!) Adresse schicken von welcher du ebenfalls den private Key hast Auf beiden Chains jeweils 50 Bestätigungen abwarten, dann sollte es sicher sein Liegen die Coins dann weiterhin auf unterschiedlichen Adressen, hat die Operation funktioniert Wenn nicht: Option 2 probieren Option 2: Du nimmst die Chain mit weniger Blöcken (sollten zum Zeitpunkt ca. 5 Blöcke Unterschied sein). Bei dieser Chain überweist du die BCH (wieder an eine neue Adresse zu der du den privaten Key hast) Sobald die Transaktion bestätigt ist, führst du die Überweisung auf der anderen Chain durch (andere neue Adresse zu der du den privaten Key hast) Wieder 50 Blöck abwarten Liegen die Coins dann weiterhin auf unterschiedlichen Adressen, hat die Operation funktioniert Wenn nicht: Option 3 Option 3: Lass dir von jemanden, der bereits erfolgreich gesplittet hat, einen geringen Betrag in BCH-ABC schicken Verfahre nach gleicher Logik wie bei Option 1 und 2
  5. Zumindest mal wurde die Transaktion auf der Chain durchgeführt, siehe https://omniexplorer.info/search/9f2a277048915ffb9efd85bb1567f6f589898c5db5a4dfc8c340f99f81d62675 und https://omniexplorer.info/search/3HeWXgUw11LiJoHraYr8zfUKER318zgKE3. Vermutlich wurden 208 geschickt, abzüglich 5 für transaction fee (übliche Höhe bei USDT) ergibt 203. Ob bitcoin.de ran kommt, ist die nächste Frage.
  6. Dann ist es doppelt egal: Ggf. machen solange es geht. Trading, Lending, Crypto-Ein/Auszahl ging "damals" (Ende 2017) auch ohne Verifikation problemlos, und soweit man liest auch weiterhin (https://support.bitfinex.com/hc/en-us/articles/360017321633-Verification-Advantages).
  7. Welches Risiko? Dass die Auszahlung einmal nicht funktioniert und du den Betrag einmal auf dem Crypto-Weg zurück transferieren musst? Ja mei... Crypto-Trading geht dann ja mit einer Email-Adresse. ;-)
  8. Einfach: keine. Ich habe etwas Spielgeld in den Topf geworfen => entweder es wird zu etwas mehr Spielgeld oder es hat Spaß gemacht.
  9. Kann funktionieren, muss aber nicht. ETH Bitmex Zinsen sind seit gefühlter Ewigkeit positiv für Short, und ETH ist ähnlich stark gestiegen...
  10. Du glaubst gar nicht, wie sehr ich mich freue. 😉 (nein, kein Aprilscherz)
  11. Die FIAT-Erfahrungen hier im Forum waren ja recht eindeutig (siehe hier). Auch wenn ich meine Nutzung von Bitfinex u.a. wegen dem "FIAT-Wirbel" deutlich reduziert habe, schließe ich mich den Worten von Amsi an. Alle Probleme die ich hatte (insb. FIAT-Geld kam nicht an und IOTA kam nicht an) wurden anstandslos in einem vertretbaren Zeitraum gelöst. Mittlerweile stören mich eher das geringe Volumen und die höheren Gebühren (als z.B. bei Binance). Da könnte sich der ein oder andere Marktplatzbetreiber mal eine Scheibe von abschneiden. 😉
  12. Das war wohl nix! Gibst du uns heute Abend auch wieder eine Vorhersage? Klappt ja ganz hervorragend. 😉
  13. Na ja, spannender wäre es ja schon, wenn die Cryptos von beiden Seiten entsprechend reserviert/blockiert werden würden.
  14. coinmarketcap sollte die Fragestellung weitgehend abbilden, Bsp. für Bitcoin: https://coinmarketcap.com/currencies/bitcoin/#markets. Sortiere nach Pair, suche dein Pair, fertig.
  15. Nette Rechnung mit dem Gold. Zum Vergleich frage ich mich aber: was wiegt so ein komischer Bitcoin eigentlich?
  16. Funktioniert einwandfrei. Kannst du normale Überweisungen von Fidor vornehmen?
  17. Und @boardfreak soll der Foren-Troll sein? 🤪 Guter Joke. 🤓
  18. @Jokin: danke für den schlauen Tipp. @Grillo12: siehe § 312d BGB (Informationspflichten), dann ist es nicht "nur" eine EU-Richtlinie. ;-)
  19. Geht es bei dem Matratzen-Fall nicht darum, ob die Matratze ein Hygieneartikel ist...??? Die EU-Verbraucherrechterichtlinie sagt "nur", dass über ein bestehendes Widerrufsrecht hingewiesen werden muss. Ist mir alles noch nicht klar... mit Blick auf die Uhr, ist das aber eher was für morgen. 😉
  20. Bzgl. Gewerbe: Wie Jokin sagte und wie die Diskussion erkennen lässt ist die Antwort nicht trivial. Die Gesetze sind nicht so konkret und vermutlich gibt es noch keine Rechtsprechung. Insofern kann man nur andere vergleichbare Szenarien (z.B. Börsengeschäfte?) heranziehen und dabei beachten, dass diese nicht zwangsläufig auf Cryptos übertragen werden können. Ferner wird die Einordnung von gewerblich vs. privat an mehreren Faktoren festgemacht. Dabei kann ein Faktor „als Zünglein an der Waage“ ausreichen oder die Kombination mehrerer Faktoren. Faktoren können sein: Ausschließlich in eigenem Namen (ja/nein) Auf eigene Rechnung (ja/nein) Ausschließlich mit eigenem Vermögen (ja/nein) Crypto-Trading notwendig, um Lebensunterhalt zu bestreiten (ja/nein) Angestellte, die im Zusammenhang mit Cryptos irgendwas organisieren (ja/nein) … Bzgl. Anzahl der Trades bin ich gespalten. Einerseits gibt es Day-Trading (da spielt es keine Rolle), anderseits gibt es Gewerbehandel (da spielt es sehr schnell eine Rolle). Wie man jetzt die richtige Argumentation für die eine oder die andere Variante findet ist mir unbekannt, wenngleich natürlich Finanzmarktgeschäfte sehr ähnlich zu Crypo-Trading erscheinen. Ergänzend: beachtet, dass bei einem „Umschichten“ des Vermögens aufgrund der Liquidität am Markt und durch die technischen Umsetzung einiger Plattformen (bspw. Bitcoin.de) aus einem Handel schnell mehrere Trades werden – und dadurch eine höhere Anzahl an Trades als privat einzustufen wären. Dies ist keine Rechtsberatung.
  21. Nicht zu vergessen Boardfreak‘s Aktivitäten in folgendem Thread: https://coinforum.de/topic/5498-vor%C3%BCbergehende-warnung-an-bitcoinde-expressverk%C3%A4ufer/page/11/ 😉 Nun soll es ja Mods geben, die in einem Forum arbeiten was nahe zu einer gewissen Plattform steht, und auch von dieser Plattform bezahlt werden. Kombiniere 1+2=3, et voila. Würde man stattdessen die User sperren die, obwohl sie vordergründig sehr hilfsbereit und engagiert erscheinen, bewusst und teils sehr subtil falsche Informationen in diesem Forum posten würde das der Crypto-Welt mehr helfen. Aber das ist nur meine Meinung.
  22. Zum Thema Widerruf bei gewerblichen Anbietern empfiehlt sich ein Blick in §312g BGB (Widerrufsrecht), insb. aber Absatz 2 Nr. 8. Nr. 8 bezieht sich zwar auf Waren (und Dienstleistungen) deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, aber spätestens wenn ein Richter diese Nummer aufgrund der "Neuartigkeit" von Cryptos auch für Cryptos auslegt wird das mit dem Widerruf lustig. 😉 Dies ist keine Rechtsberatung.
  23. Wie genau? Dass der Verkäufer den Zahlungseingang nicht bestätigt hatte ich bisher nicht. Die AGBs selber schreiben die Abfolge jedenfalls sehr klar vor: "Sendet der Käufer einen digitalen Zahlungsnachweis, wird der Verkäufer aufgefordert, den Zahlungseingang zu bestätigen. Der Zahlungsnachweis des Käufers kann dem Verkäufer zusammen mit der Aufforderung übermittelt werden. Äußert sich der Verkäufer nicht binnen 36 Stunden, wird der Käufer aufgefordert, binnen 5 Bankarbeitstagen (maßgeblich ist das Datum des Poststempels) einen Kontoauszug oder eine andere schriftliche Bestätigung seiner Bank, dass die Überweisung durchgeführt wurde, per Post an die Bitcoin Deutschland AG zu übersenden." usw. usw.
  24. Metadaten kann man, wenn man will, bspw. mit BeCyPDFMetaEdit entfernen/editieren/etc.. Fälschungen: Bitcoin.de fragt laut ihren eigenen AGBs den Verkäufer um Nachweis, dass das Geld NICHT eingegangen ist. Erst wenn der Verkäufer sich nicht äußert bzw. den Nachweis nicht erbringt, werden die Coins freigegeben. Insofern kann ich den Wunsch nach PDF verstehen, aber bei Bitcoin.de gibt es ernsthaftere Themen zu lösen.
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