Zum Inhalt springen

Steuererklärung: Kauf von Kryptowährung angeben


Coiner1337

Empfohlene Beiträge

On 4/26/2018 at 12:30 PM, mmuller75 said:

Mich würde interessieren, ob es schon Steuerberater gibt, die mit Kryptowährungen in Steuererklärungen sich befassen...

Kennt jemand vielleicht so einen Steuerberater?

Dazu gibt es auf bitcointalk einen Beitrag: https://bitcointalk.org/index.php?topic=2194973

Bearbeitet von BTC-Hunter
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Moin, ich denke mein Thema wurde bestimmt schon irgendwo diskutiert, dennoch frage ich nochmal. Soweit ich weis wird bei der Veräußerung FiFo angewendet. Als Beispiel: ich kaufe zum ersten Mal am 01.05.18 für 1000€ Btc und habe einen Dauerauftrag monatlich von 1000€ für Btc. Ist das Steuerjahr trotzdem am 30.04.19 um? Was ist wenn ich am z.b. 24.12.18 50% vom Btc verkaufe. Muss ich die 50% nur versteuern oder die ganzen 100% ? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb Paddy198:

Moin, ich denke mein Thema wurde bestimmt schon irgendwo diskutiert, dennoch frage ich nochmal. Soweit ich weis wird bei der Veräußerung FiFo angewendet. Als Beispiel: ich kaufe zum ersten Mal am 01.05.18 für 1000€ Btc und habe einen Dauerauftrag monatlich von 1000€ für Btc. Ist das Steuerjahr trotzdem am 30.04.19 um? Was ist wenn ich am z.b. 24.12.18 50% vom Btc verkaufe. Muss ich die 50% nur versteuern oder die ganzen 100% ? 

Das Steuerjahr ist grundsaetzlich am 31.12. rum.

Wenn Du am 24.12.2018 Coins verkaufst, die Du innerhalb der letzten 12 Monate gekauft hast, dann musst Du den Gewinn versteuern.

Wenn Du monatlich Coins kaufst, rate ich Dir diese monatlich auf eine Wallet zu uebertragen um beim Verkauf nicht auf FIFO angewiesen zu sein. Das macht insbesondere dann Sinn, wenn Du innerhalb von 12 Monaten Verluste realisieren willst um Gewinne auszugleichen, dadurhc kannst Du Deine Steuerlast reduzieren.

... das ist nicht ganz so einfach zu durchdenken, jedoch empfehle ich Dir Dich damit auseinander zu setzen, denn leichter kannst Du keine Steuern sparen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 49 Minuten schrieb Paddy198:

@Jokin also müsste ich, wenn ich 50% meiner Coins innerhalb eines Jahres verkaufe auf meine kompletten 100% steuern zahlen, oder nur auf die 50%. 

Ich glaub, Du hast es noch nicht verstanden.

Wann immer Du einen Coin-Bestand reduzierst, nimmst Du eine "Veraeusserung" vor - genau dann musst Du schauen wie lange Du diese veraeusserten Coins bereits besessen hast - wenn Du sie kein Jahr besaessen hast, ist der Gewinn steuerpflichtig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Jokin danke das du dir die Zeitnimmst für. Ich glaube wir reden aber an einander vorbei. Wenn zb. 20.000 Xlm besitze und ich nur 5.000 verkaufen will innerhalb des ersten Jahres, muss ich doch nur auf die 5.000 die ich veräußern will Steuern zahlen oder auf den kompletten Bestand?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb Paddy198:

@Jokin danke das du dir die Zeitnimmst für. Ich glaube wir reden aber an einander vorbei. Wenn zb. 20.000 Xlm besitze und ich nur 5.000 verkaufen will innerhalb des ersten Jahres, muss ich doch nur auf die 5.000 die ich veräußern will Steuern zahlen oder auf den kompletten Bestand?

Lies nochmal den Beitrag ueber Deinem.

Es geht um "Private Veraeusserungsgeschaefte" .... nur was "veraeussert" wird, ist auch steuerlich relevant.

Also nur die 5.000 ... der Rest wird nicht veraeussert und ist somit kein "Veraeusserungsgeschaeft" und somit nicht steuerlich relevant.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 37 Minuten schrieb Jokin:

Lies nochmal den Beitrag ueber Deinem.

Es geht um "Private Veraeusserungsgeschaefte" .... nur was "veraeussert" wird, ist auch steuerlich relevant.

Also nur die 5.000 ... der Rest wird nicht veraeussert und ist somit kein "Veraeusserungsgeschaeft" und somit nicht steuerlich relevant.

 

Super danke. Hast mir gut geholfen! Sind leider nicht alle so hilfsbereit 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist man im Wallet dann wirklich nicht Fifo "ausgeliefert"? Also wenn ich coins von einer neuen Adresse zuerst veräußere, dann greift Fifo nicht, wenn ich noch viel ältere Coins in dieser Wallet habe?

 

Ich wüßte jetzt nicht, wie das beim Trezor gehensollte. Ich kann sagen überweise nach Adresse xy - aber nicht ob die alten oder neuen Coins dazu genutzt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Solange Du klar nachweisen kannst, dass die jeweiligen veräußerten Coins 12 Monate lang in Deinem Besitz sind, wird nicht FIFO angewandt, das kommt nur zum Tragen wenn die Anschaffung nicht eindeutig zuordnbar ist.

In Electrum kann ich eine Adresse anklicken und „spend from“ auswählen. Ob dahinter Ledger oder Trezor als Hardwarewallet hängt, is egal - auch mit anderen Tools geht das sicher.

Ich habe je Walletadresse nur eine einzige Einzahlung und nur eine einzige Auszahlung, somit ist das alles eindeutig und sehr einfach nachvollziehbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hm, danke. Ich kaufe 08.2015 1BTC & 08.2017 1 BTC. Beide in meine Trezor-Wallet. 09.2017 gebe ich davon 1 BTC aus. Bei Trezor klicke ich dazu 1BTC an & die Zieladresse. Von welcher Adresse das genommen wird, kann ich nicht angeben. Zählt dann Fifo? Oder guckt das FA nach, von welcher Adresse(der von 2015 oder der von 2017 der Betrag bezahlt wurde)? Wobei ja 1 BTC ja auch im Stückelkauf 08.2015 auf meheren Adressen liegen kann - im gleichen Wallet.

Electrum ist dann ja deine Wallet - und Trezor erledigt nur noch die Freigabe, nehme ich an.

Je Walletadresse nur eine Einzahlung + Auszahlung. Oder Je Walletadrsesse eine Einzahlung und dnan auch keine Auszahlung und andersherum? Hast du das so organisiert oder ist das Bitcoinstandard(jetzt sag nicht "beides" ^^)?

Bearbeitet von o0Julia0o
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob das zählt oder nicht, entscheidet das Finanzamt.
Ich würde mich auf keine Aussage hier verlassen, auch wenn sich Jokin absolut top auskennt.

LÜCKENLOS heißt es, dann kannst du dir bei der 1. Erklärung aussuchen ob Lifo oder Fifo.
Ich persönlich würde eher auf Nummer sicher gehen und mit Fifo rechnen.

Die Coins einfach 12 Monate halten, dann erspart man sich das alles.
Dokumentieren natürlich trotzdem, aber man hat nichts zu zahlen und die Dokumentation ansich ist auch viel einfacher.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Was ich aber überhaupt noch nicht verstehe, und worüber man so gut wie nichts findet, wie man nun wirklich die Erträge auf die Anlage SO bringt. Wahrscheinlich haben das bisher einfach die wenigsten wirklich gemacht. Dort muss man nämlich Kaufpreis, Verkaufpreis mit Datum angeben. Ich habe meine 100+ Trades in 2017 mit cointracking errechnet, und könnte den Gesamtgewinn angeben, das bietet das Formular aber nicht an.

Ich habe nun 2 Fragen an mein Finanzamt gestellt: 1. nach welcher Methode, also FIFO, LIFO etc. nun berechnet werden darf, FIFO ist halt klar eine der ungünstigsten Methoden. Und 2. wie ich meinen Gesamtertrag nun in das Formular bekommen soll, ohne alle Kleinst-Trades dort aufzuführen. Wie ich ElsterFormular kenne, ist da nach 20 Stück eh Schluss, habs aber nicht probiert.

"ElsterFormular" war bisher in diesem Forum noch nicht einmal zu finden, spricht auch für sich. Damit ist es mit diesem Beitrag nun auch vorbei. :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb mssm:

und worüber man so gut wie nichts findet, wie man nun wirklich die Erträge auf die Anlage SO bringt.

Wahrscheinlich findet man deshalb nix darueber, weil die Antwort so super einfach ist.

Nimm die Summen-Werte vom Cointracking-Steuerreport und uebertrage sie ... so einfach ist das. Die Summe aller Anschaffungen, die Summe aller Veraeusserungen und die Differenz ist der Ertrag.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...fehlen da nicht noch die Verkaufs-Gebühren in der Rechnung? Die müsste man doch dann noch abziehen. Dann hätte man erst den Veräußerungspreis(zeile 48 Elster), welcher in Elster eingetragen wird.

 

Und das Datumsfeld einfach freilassen oder wie? In Feld 42 gehört doch der Zeitpunkt der Veräußerung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Freilassen von Feldern halte ich für unklug - das Risiko, dass nochmal nachgefragt wird ist sehr groß. Ich habe 1.1.2017 - 31.12.2017 angegeben und gut is.

Ob die Gebühren mit drin sind, musst Du selber ermitteln - schau Dir Deine Daten an und prüfe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb Jokin:

Wahrscheinlich findet man deshalb nix darueber, weil die Antwort so super einfach ist.

Nimm die Summen-Werte vom Cointracking-Steuerreport und uebertrage sie ... so einfach ist das. Die Summe aller Anschaffungen, die Summe aller Veraeusserungen und die Differenz ist der Ertrag.

Ok, also nicht alle einzelnen Trades, sondern die Summe der Käufe und Verkäufe, dazu ein fiktives Datum. "Trivial" ist das aber nicht, da es schon eine Interpretation benötigt, alleine das Datum stimmt so ja schon nicht.

Die Summen gibt mir Cointracking so auch nicht, ich kann das höchstens mit dem CSV oder Excel-Export dann selbst errechnen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, habs auf der cointracking-Seite unter "Übersicht der erstellten Steuer Reports" gefunden. Ich hatte mir bisher nur das PDF angeschaut, da für mich das PDF der eigentliche Steuer Report war, den ich gespeichert habe und auf Anfrage einreichen würde. Allerdings ist beides, also PDF oder auch CSV bzw. Excel nur eine Auflistung der Trades. Diese sind zwar für FIFO bereits in Paaren kombiniert, aber es fehlt eine korrekte Aufsummierung zur Übernahme in die Steuererklärung. Wäre mal ein Hinweis für den Cointracking-Thread...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... guck Dir doch mal Bitte jede einzelne Zahl an. Insbesondere wo "Summe" steht.

Schau Dir die Spaltenüberschriften über den Summen an.

Überlege Dir, was diese Bezeichnungen dazu wohl bedeuten könnten.

Mit Verlaub: Du hast es geschafft irgendwie bis dort hin zu kommen ... Du wirst das doch nun wohl auch noch schaffen?!?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.